Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing inklusive Fahrrädern, Onlineplattform und Service
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.07.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 6.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Marktgemeinde Türkheim
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- CPV-Codes
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- Motorräder, Fahrräder und Beiwagen (34400000)
- Finanzierungs-Leasing (66114000)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 366814-2025
- Verfahrensnummer
- 8a838a02-e6a6-4ec9-99f1-e0d99ba5af4a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Marktgemeinde Türkheim und weitere Auftraggeber beschaffen eine Rahmenvereinbarung für das Leasing von Fahrrädern zur dienstlichen und privaten Nutzung durch ihre Beschäftigten. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Fahrrädern und Zubehör, eine deutschsprachige Onlineplattform, Informationen und Schulungen, Absicherungsleistungen sowie Wartung, Reparatur und die Abwicklung von Bestellungen, Rückgaben und Schäden; beim Dienstradleasing werden Leasingraten durch die Umwandlung von Entgeltbestandteilen finanziert. Für die Region Türkheim sind bis zu 250 Einzelabrufe während der vorgesehenen Laufzeit von 2160 Tagen möglich, wobei zunächst etwa 25 Beschäftigte erwartet werden und keine Mindestabnahme besteht.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung und sind für die Leistungserbringung mit den jeweiligen Leistungsanteilen gemeinschaftlich verantwortlich. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.: • Einführung des Angebots zum Dienstradleasing durch Vorhalten eines Informations- und Kommunikationsangebots für Beschäftigte der Auftraggeber sowie Schulungen der Personal- und Abrechnungsverantwortlichen der Auftraggeber, • Umsetzung eines deutschsprachigen Bestell- und Abwicklungsprozesses für das Dienstradleasing durch Bereitstellung und Betrieb einer Onlineplattform unter Berücksichtigung der Abläufe zur Personalverwaltung der Auftraggeber, • Bereitstellung von Fahrrädern gem. § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie leasingfähigem Zubehör wie z.B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw. nach Wahl der Beschäftigten bei einem Händler – online oder vor Ort – aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers, • Bereitstellung von Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung sowie Abwicklung des Störfallmanagements für die vertragliche bestimmten Fallgruppen, • Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs-, Inspektions- sowie Reparaturleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers sowie • Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensprozesse. Der Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ist aufgrund eines möglichen Anstiegs der Beschäftigtenzahlen bei den Auftraggebern auf bis zu 250 Einzelabrufe pro Lebenszyklus als Höchstmenge beschränkt. Die Auftraggeber gehen davon aus, dass schätzungsweise 25 Beschäftigte das Angebot für ein Dienstradleasing kurzfristig in Anspruch nehmen werden. Die Angaben zur vorstehenden Schätzmenge erfolgen lediglich zu Kalkulationszwecken, eine Mindestabnahme ist damit nicht vorgesehen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für u.a. die Markgemeinde Türkheim
Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner andererseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung und sind für die Leistungserbringung mit den jeweiligen Leistungsanteilen gemeinschaftlich verantwortlich. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.: • Einführung des Angebots zum Dienstradleasing durch Vorhalten eines Informations- und Kommunikationsangebots für Beschäftigte der Auftraggeber sowie Schulungen der Personal- und Abrechnungsverantwortlichen der Auftraggeber, • Umsetzung eines deutschsprachigen Bestell- und Abwicklungsprozesses für das Dienstradleasing durch Bereitstellung und Betrieb einer Onlineplattform unter Berücksichtigung der Abläufe zur Personalverwaltung der Auftraggeber, • Bereitstellung von Fahrrädern gem. § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie leasingfähigem Zubehör wie z.B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw. nach Wahl der Beschäftigten bei einem Händler – online oder vor Ort – aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers, • Bereitstellung von Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung sowie Abwicklung des Störfallmanagements für die vertragliche bestimmten Fallgruppen, • Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs-, Inspektions- sowie Reparaturleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers sowie • Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensprozesse. Der Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ist aufgrund eines möglichen Anstiegs der Beschäftigtenzahlen bei den Auftraggebern auf bis zu 250 Einzelabrufe pro Lebenszyklus als Höchstmenge beschränkt. Die Auftraggeber gehen davon aus, dass schätzungsweise 25 Beschäftigte das Angebot für ein Dienstradleasing kurzfristig in Anspruch nehmen werden. Die Angaben zur vorstehenden Schätzmenge erfolgen lediglich zu Kalkulationszwecken, eine Mindestabnahme ist damit nicht vorgesehen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahme-anträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unter-lagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung be-steht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge-legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
8 Dateien · geladen 25.10.2026| Sonstiges | 891 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahme-anträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unter-lagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung be-steht nicht. Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge-legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts eingereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 744297-2025
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