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Rahmenvereinbarung für Dienstradleasing inklusive Fahrrädern, Onlineplattform und Service

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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten u.a. der Marktgemeinde Türkheim

Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

Marktgemeinde Türkheim

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung

Vergabeunterlagen

Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

– zum Verbleib beim Interessenten / Bewerber / Bieter bestimmt –

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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten u.a. der Marktgemeinde Türkheim

Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

Inhaltsverzeichnis

I. Geltung der Allgemeinen Verfahrensbedingungen ......................................................... 3 II. Angaben zum Auftraggeber ........................................................................................... 3 III. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens ................................................................... 4

  1. Hintergründe des Beschaffungsvorhabens .................................................................... 4
  2. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ..................................................................... 4 a) Abruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ............................................................. 5 b) Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen ....................................................................... 5 c) Umfang des Leistungsabrufs ......................................................................................... 5 IV. Ablauf und Zeitplanung des Vergabeverfahrens ............................................................ 6
  3. Ablauf des Vergabeverfahrens ...................................................................................... 6 a) Teilnahmewettbewerb (erste Stufe) ............................................................................... 6 b) Angebots- und Verhandlungsphase (zweite Stufe) ........................................................ 6
  4. Zeitplanung für das Vergabeverfahren ........................................................................... 7 V. Bereitstellung von Vergabeunterlagen ........................................................................... 8
  5. Elektronische Verfügbarkeit ........................................................................................... 8
  6. Registrierung bei eVergabeplattform ............................................................................. 8
  7. Übersicht über die Vergabeunterlagen .......................................................................... 8 a) Allgemeine Unterlagen .................................................................................................. 9 b) Teilnahmewettbewerb ................................................................................................... 9 c) Angebots- und Verhandlungsverfahren ......................................................................... 9 VI. Vorgaben zur Kommunikation...................................................................................... 10
  8. Kontaktstelle der Auftraggeber .................................................................................... 10
  9. Fragen von Interessenten / Bewerbern / Bietern .......................................................... 10
  10. Kommunikationsverbot ................................................................................................ 11 VII. Sonstige Bestimmungen .............................................................................................. 11
  11. Rechtlicher Rahmen .................................................................................................... 11 a) Vergaberecht ............................................................................................................... 12 b) Haushaltsrecht ............................................................................................................ 12 c) Vertragsrecht ............................................................................................................... 12
  12. Verfahrens- und Vertragssprache ................................................................................ 13
  13. Pflicht zur Prüfung der Vergabeunterlagen .................................................................. 13
  14. Datenschutz und Vertraulichkeit .................................................................................. 13
  15. Verwendung von Begriffen .......................................................................................... 14
  16. Kostenersatz und Verbleib eingereichter Unterlagen ................................................... 15
  17. Rechtsmittel ................................................................................................................. 15

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Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

I. Geltung der Allgemeinen Verfahrensbedingungen

Das vorliegende Dokument „Teil A – Allgemeine Verfahrensbedingungen“ gilt übergrei- fend für das gesamte Vergabeverfahren und ergänzt die Bekanntmachung im elektroni- schen Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die dortigen Ausführungen wird vollum- fänglich Bezug genommen.

II. Angaben zum Auftraggeber

Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen sind

  1. Marktgemeinde Türkheim vertreten durch den Bürgermeister Herrn Christian Kähler Maximilian-Philipp-Straße 32 86842 Türkheim Bundesrepublik Deutschland

  2. Verwaltungsgemeinschaft Türkheim vertreten durch den Gemeinschaftsvorsitzenden Herrn Christian Kähler Maximilian-Philipp-Straße 32 86842 Türkheim Bundesrepublik Deutschland

  3. Schulverband Mittelschule Türkheim vertreten durch den Schulverbandsvorsitzenden Herrn Christian Kähler Maximilian-Philipp-Straße 32 86842 Türkheim Bundesrepublik Deutschland

  4. Zweckverband Gymnasium Türkheim vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Herrn Landrat Alex Eder Maximilian-Philipp-Straße 32 86842 Türkheim Bundesrepublik Deutschland

Die Markt Gemeinde Türkheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich als modernes Dienstleistungsunternehmen für ihre 7.615 Einwohner versteht. Die Verwal- tungsgemeinschaft Türkheim ist ein Zusammenschluss aus der Marktgemeinde Türk- heim und der Gemeinden Amberg, Rammingen und Wiedergeltingen.

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Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

Dem Schulverband Mittelschule Türkheim gehören die Gemeinden Amberg, Rammingen und Wiedergeltingen sowie die Märkte Türkheim und Tussenhausen an. Dem Zweckver- band Gymnasium Türkheim gehört neben dem Markt Türkheim auch der Landkreis Un- terallgäu an.

Die insgesamt rund 225 Mitarbeitenden teilen sich auf rund 221 tariflich beschäftigte Ar- beitnehmer:innen sowie auf rund 4 Beamte und Beamtinnen auf (im folgenden „Beschäf- tigte“ genannt).

Die Marktgemeinde Türkheim sowie die Verwaltungsgemeinschaft Türkheim, der Schul- verband Mittelschule Türkheim und der Zweckverband Gymnasium Türkheim werden im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt.

III. Beschreibung des Beschaffungsvorhabens

  1. Hintergründe des Beschaffungsvorhabens

Die Auftraggeber haben das Ziel, der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klima- schutz gerecht zu werden und die von der Bayerischen Staatsregierung gesetzten Vor- gaben einer klimaneutralen Verwaltung nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayKlimaG sowie der Klimaneutralität Bayerns bis zum Jahr 2040 gemäß Art. 2 Abs. 2 BayKlimaG zu errei- chen. Dafür wurde bereits in der Regierungserklärung vom 21. Juli 2021 als wesentliche Maßnahme für den Klimaschutz in Bayern die „Radoffensive Klimaland Bayern“ bekannt gegeben. Danach sollte der Radverkehr bereits bis 2025 auf rund 20% und bis 2040 nochmals deutlich gesteigert werden.

Mit einem Angebot zum Dienstradleasing soll für die Beschäftigten der Auftraggeber ein attraktives Angebot für nachhaltige Mobilität eingeführt werden und so die Attraktivität als Arbeitgeber bzw. Dienstherr weiter gesteigert werden. Schließlich soll das Dienstradlea- sing als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements auch dazu führen, dass die Gesundheit der Beschäftigten erhalten und sogar positiv beeinflusst wird.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die Auftraggeber die Einführung eines Angebots über Dienstradleasing, das es ermöglicht, unter Nutzung tarifvertraglicher und steuer- rechtlicher Erleichterungen Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder sowie leasingfähiges Zu- behör bei einem Unternehmen zu leasen und zur Nutzung bereit zu stellen. Die Kosten für die Überlassung des Fahrrads sowie für Service und Inspektion werden als Gesamt- leasingraten im Wege der Entgeltumwandlung mit dem Arbeitslohn bzw. der Dienstbe- züge verrechnet.

  1. Gegenstand des Beschaffungsvorhabens

Gegenstand des Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zwischen den Auftraggebern als Leasingnehmer einerseits und einem fachkundigen und

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leistungsfähigen Dienstleister nebst einem Leasinggeber als Finanzierungspartner ande- rerseits. Sowohl der Dienstleister als auch der Leasinggeber werden gemeinsam Auf- tragnehmer der Rahmenvereinbarung und sind für die Leistungserbringung mit den je- weiligen Leistungsanteilen gemeinschaftlich verantwortlich.

a) Abruf auf Grundlage der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 72 Monaten regelt die grundlegenden Leistungsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer und enthält zudem die wesentlichen Anforderungen an die nachrangig geltenden Einzel-/Rahmen- leasingverträge einerseits sowie Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge zur Nutzung durch die Beschäftigten andererseits. Die Einzel-/Rahmenleasingverträge sowie die Überlassungs- und Entgeltumwandlungsverträge werden gesondert abgeschlossen.

b) Inhalt der ausgeschriebenen Leistungen

Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen u.a.:

 Einführung des Angebots zum Dienstradleasing durch Vorhalten eines Informa- tions- und Kommunikationsangebots für Beschäftigte der Auftraggeber sowie Schulungen der Personal- und Abrechnungsverantwortlichen der Auftraggeber,

 Umsetzung eines deutschsprachigen Bestell- und Abwicklungsprozesses für das Dienstradleasing durch Bereitstellung und Betrieb einer Onlineplattform unter Be- rücksichtigung der Abläufe zur Personalverwaltung der Auftraggeber,

 Bereitstellung von Fahrrädern gem. § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zur dienstlichen und privaten Nutzung sowie leasingfähigem Zubehör wie z.B. Fahrradschloss, Licht, Pedale usw. nach Wahl der Beschäftigten bei einem Händler – online oder vor Ort – aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers,

 Bereitstellung von Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung sowie Abwick- lung des Störfallmanagements für die vertragliche bestimmten Fallgruppen,

 Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs-, Inspektions- so- wie Reparaturleistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragnehmers sowie

 Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensprozesse.

c) Umfang des Leistungsabrufs

Der Abruf von Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung ist aufgrund eines möglichen Anstiegs der Beschäftigtenzahlen bei den Auftraggebern auf bis zu 250 Ein-

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zelabrufe pro Lebenszyklus als Höchstmenge beschränkt. Die Auftraggeber gehen da- von aus, dass schätzungsweise 25 Beschäftigte das Angebot für ein Dienstradleasing kurzfristig in Anspruch nehmen werden. Die Angaben zur vorstehenden Schätzmenge erfolgen lediglich zu Kalkulationszwecken, eine Mindestabnahme ist damit nicht vorge- sehen.

IV. Ablauf und Zeitplanung des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren wird gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 3, 17 VgV aufgrund der Komplexität des Leistungsgegenstandes sowie der damit einhergehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Auftragsdurchführung als zweistufiges Verhand- lungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewett- bewerb) durchgeführt.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

a) Teilnahmewettbewerb (erste Stufe)

Auf der ersten Stufe wird die Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Europä- ischen Union bzw. zusätzlich auf dem nationalen Bekanntmachungsportal deutsche eVergabe.de veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Vergabeunterlagen unter dem angegebenen Direktlink von der eVergabeplatt- form elektronisch downloaden.

Durch form- und fristgerechte Einreichung des ausgefüllten und an den entsprechenden Stellen unterzeichneten Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“) können interessierte Unternehmen eine Bewerbung (Teilnahme- antrag) einreichen und sich dadurch am Verfahren beteiligen. Nach Prüfung der Teilnah- meanträge auf Vollständigkeit und Plausibilität wird auf Grundlage der Angaben und Er- klärungen die Eignung der Bewerber geprüft.

Die Auftraggeber beabsichtigen gemäß §§ 17 Abs. 4 Satz 2, 51 VgV bis zu fünf nach den bekanntgemachten Anforderungen als geeignet anzusehende Bewerber auszuwählen, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an Verhandlungen auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens aufgefordert werden.

b) Angebots- und Verhandlungsphase (zweite Stufe)

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs als erste Stufe des Vergabeverfahrens wer- den auf der zweiten Stufe bis zu fünf geeignete Bewerber schriftlich zur Abgabe eines Erstangebots und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert.

Die Auftraggeber verhandeln mit den Bietern auf Grundlage der form- und fristgerecht eingereichten Erstangebote nach Maßgabe von § 17 Abs. 10 VgV über die Inhalte und

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Preise. Die Bieter erhalten dazu die Möglichkeit der Präsentation ihres vorab schriftlich eingereichten Angebots und der damit angebotenen Lösung, Konzepte und Preise. Zu- dem können die Bieter aus ihrer Sicht besteht Verhandlungspunkte erörtern. Die Auftrag- geber behalten sich ausdrücklich vor, eine oder mehrere weitere Angebots- bzw. Ver- handlungsrunden durchzuführen.

Die Auftraggeber entscheiden im Anschluss an die Verhandlungsgespräche, ob die Vergabeunterlagen gegebenenfalls der nochmaligen Präzisierung und/oder Fortschrei- bung bedürfen. In diesem Fall werden sämtlichen Bietern zeitgleich die aktualisierten Vergabeunterlagen über die eVergabeplattform elektronisch zur Verfügung gestellt.

Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter gemäß § 17 Abs. 14 VgV zur Ab- gabe von endgültigen Angeboten aufgefordert. Die Auftraggeber nehmen auf Grundlage der form- und fristgerecht eingegangenen endgültigen Angebote die Prüfung und Wertung anhand der bekanntgemachten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien vor und tritt eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis nach § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV.

  1. Zeitplanung für das Vergabeverfahren

Nach derzeitigem Stand ist seitens der Auftraggeber folgende vorläufige Arbeits- und Zeit- planung beabsichtigt.

Dazu im Einzelnen:

Versand des Bekanntmachungstextes zur Veröffentlichung im elektronischen Amts- blatt der Europäischen Union04. Juni 2025
Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist)07. Juli 2025
Prüfung und Wertung der Teilnahmean- träge (Bewerbungen)KW 28
Aufforderung zur Abgabe von Erstangebo- ten15. Juli 2025
Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote12. August 2025
Prüfung und Wertung der ErstangeboteKW 34
Durchführung von VerhandlungenKW 35

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Aufforderung zur Abgabe von endgültigen AngebotenKW 36
Ablauf der Frist zur Einreichung der endgültigen AngeboteKW 38
Prüfung und Wertung der endgültigen An- gebote sowie Bestimmung des wirtschaft- lichsten AngebotsKW 38/39
Vorabinformation nach § 134 Abs. 1 GWB26. September 2025
Erteilung des Zuschlags07. Oktober 2025
Projektauftakt15. Oktober 2025

Die vorstehenden Meilensteine dienen lediglich als erste und unverbindliche Anhalts- punkte zur besseren zeitlichen Planung beim Interessenten/Bewerber/Bieter. Im Laufe des Vergabeverfahrens können sich anlassbezogene Änderungen ergeben.

V. Bereitstellung von Vergabeunterlagen

  1. Elektronische Verfügbarkeit

Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar von der eVergabeplatt- form unter dem im Bekanntmachungstext angegebenen Direktlink abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

  1. Registrierung bei eVergabeplattform

Eine Registrierung der Interessenten zum Abrufen der Vergabeunterlagen ist nicht erfor- derlich. Auf die Notwendigkeit einer Registrierung über die eVergabeplattform zur Betei- ligung am Vergabeverfahren als Bewerber bzw. Bieter aufgrund der Vorgabe einer elekt- ronischen Kommunikation gemäß § 9 Abs. 1 VgV und einer elektronischen Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten gemäß § 53 Abs. 1 i.V.m. § 10 VgV wird aus- drücklich hingewiesen.

  1. Übersicht über die Vergabeunterlagen

Die von den Auftraggebern elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen bestehen bei Einleitung des Verfahrens aus den folgenden Unterlagen.

Im Einzelnen:

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Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

a) Allgemeine Unterlagen

 Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

b) Teilnahmewettbewerb

 Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb

 Teil C: Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb

c) Angebots- und Verhandlungsverfahren

 Teil D: Vergabebedingungen für die Angebots- und Verhandlungsphase

 Teil E: Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)

o Anlage 1 Leistungsbeschreibung

o Anlage 2 Muster eines Einzel-/Rahmenleasingvertrages (zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen)

o Anlage 3 Muster eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertra- ges (zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot vor- zulegen)

o Anlage 4 Konzept zur Auftragsdurchführung (zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen)

o Anlage 5 Preisblatt (zugleich Formblatt und vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen)

Sofern es zur Fortschreibung der Vergabeunterlagen während des Vergabeverfahrens kommt, wird die jeweils aktuelle Fassung des betreffenden Dokuments unter Angabe der Version und des Bearbeitungsdatums über die eVergabeplattform elektronisch zur Ver- fügung gestellt und die registrierten Interessenten/Bewerber/Bieter darüber informiert.

Interessenten/Bewerber/Bieter, die nicht von der freiwilligen Registrierung auf der eVer- gabeplattform Gebrauch gemacht haben, werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich in regelmäßigen Abständen in eigener Verantwortung auf der eVergabeplattform darüber zu informieren haben, ob gegebenenfalls neue Versionen der Vergabeunterla- gen, der Erfassungsliste mit Bewerber- bzw. Bieterfragen und Antworten der Auftragge- ber sowie sonstige aktualisierten Informationen zum Vergabeverfahren verfügbar sind. Dies gilt auch für registrierte Interessenten/Bewerber/Bieter, die im Falle neuer Doku- mentenversionen eine Nachricht über die eVergabeplattform erhalten.

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Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

Soweit im Laufe des Vergabeverfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Ange- botsfrist neue Fassungen von Vergabe- und Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, sind Bewerber bzw. Bieter dafür verantwortlich, diese aktuellen Fassungen als Grundlage für die Einreichung eines Teilnahmeantrags bzw. die Angebotsabgabe heran- zuziehen.

VI. Vorgaben zur Kommunikation

  1. Kontaktstelle der Auftraggeber

Sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vergabever- fahren erfolgt über die vom Auftraggeber festgelegte folgende Kontaktstelle.

Diese lautet:

GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB z. Hd. Frau Rechtsanwältin Josephine Stange. Nymphenburger Straße 64 80335 München Bundesrepublik Deutschland E-Mail: f.siebler@gvw.com Telefax: + 49 (0)89 689077-320

Die Kontaktstelle wird sich für die Kommunikation mit Interessenten/Bewerbern/Bietern nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 VgV der Nachrichtenfunktion der eVergabeplattform – so- wie gegebenenfalls ergänzend dazu per Telefax – bedienen.

Der Interessent/Bewerber/Bieter hat sicherzustellen, dass seine Kontaktdaten aktuell sind und regelmäßig hinsichtlich eingehender Informationen zum gegenständlichen Vergabeverfahren geprüft werden. Verzögerungen durch Nichterreichbarkeit oder ver- späteten Abruf unter diesen Adressen gehen zu Lasten des Bewerbers bzw. Bieters.

  1. Fragen von Interessenten / Bewerbern / Bietern

Alle mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehenden Fragen sind ausschließ- lich über die Nachrichtenfunktion der eVergabeplattform an die Kontaktstelle der Auftrag- geber zu richten. Dabei ist jeweils die Stelle der Vergabeunterlagen zu bezeichnen, auf die sich die Frage bezieht. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden aus Grün- den der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beantwortet.

Die Auftraggeber werden alle Fragen sowie die Antworten/Erläuterungen der Interessen- ten/Bewerber/Bieter in einer Erfassungsliste auf der eVergabeplattform frei zugänglich veröffentlichen. Die Identität des Fragestellers wird nicht offenbart. Soweit die Fragen für

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den Auftraggeber erkennbar auf die Identität des Fragestellers schließen lässt, werden die Fragen vor Weiterleitung anonymisiert. Sofern es bei der/den Fragestellung/en um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, hat der Interessent/Bewerber/Bieter dies ausdrücklich zu kennzeichnen. In diesem Fall erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 VgV keine Ver- öffentlichung der Frage/en und der dazugehörigen Antwort/en für die übrigen Interessen- ten/Bewerber/Bieter.

Eine Weitergabe von Informationen und Unterlagen erfolgt nicht an solche Bewerber bzw. Bieter, die erklärt haben, von der Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. Angebots im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens Abstand zu nehmen, die nicht fristgerecht ein Angebot abgegeben haben oder die auf andere Weise aus dem Verga- beverfahren ausgeschieden sind.

Bewerber- bzw. Bieterfragen müssen bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der festgelegten Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist eingereicht werden, damit die Auftragge- ber diese ordnungsgemäß prüfen und beantworten können.

  1. Kommunikationsverbot

Anderweitige Arten der Kontaktaufnahme durch Interessenten/Bewerber/Bieter insbe- sondere mit den bei dem Auftraggeber verantwortlichen Personen, wie etwa der Verwal- tungs- und Einkaufsleitung oder in den Fachabteilungen der Auftraggeber oder der (in)di- rekten Einflussnahme auf den Auftraggeber, sind unzulässig und führen nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB zur Nichtberücksichtigung bzw. zum Ausschluss des Bewerbers bzw. Bieters aus dem weiteren Vergabeverfahren.

Teilnahmeanträge von Bewerbern bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammen- hang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB beteiligen, werden ausgeschlossen. Auch sonstige unzulässige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren zwischen Bewerbern bzw. Bietern kann zum Ausschluss führen.

VII. Sonstige Bestimmungen

  1. Rechtlicher Rahmen

Für die Durchführung des Vergabeverfahrens gilt nachfolgender rechtlicher Rahmen. So- weit die Auftraggeber rechtliche Regelungen anwenden, zu deren Anwendung sie nicht verpflichtet sind, erfolgt dies freiwillig und ohne Selbstverpflichtung für das Vorgehen und die Rechte der Beteiligten im weiteren Vergabeverfahren.

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a) Vergaberecht

Es finden die gesetzlichen Regelungen wie insbesondere die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Anwendung.

b) Haushaltsrecht

Zudem gelten die im Freistaat Bayern einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen und dabei insbesondere die Bayerische Haushaltordnung (BayHO) sowie die mitgelten- den Verwaltungsvorschriften (VV zur BayHO) nebst dazugehörigen Regelwerken in der jeweils geltenden Fassung.

c) Vertragsrecht

aa) Rechtsgrundlagen für die Entgeltumwandlung

Abrufberechtigte Beschäftigte beim Auftraggeber sind zunächst die tariflich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern ist daher der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst vom 25. Oktober 2020 (TV-Fahrradleasing). Zudem sind auch die Beamt:innen des Auftraggebers abrufberechtigt. Es gelten insoweit die gesetzliche Regelung des § 3 Abs. 3 S. 2 und 3 BayBesG.

bb) Bestimmungen zur Auftragsdurchführung

Neben den vertraglichen Bestimmungen in der Rahmenvereinbarung gelten die einschlä- gigen gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

cc) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Vertragsbedingungen der Bieter sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil des Angebotes werden. Es ist daher nicht zulässig, dass vom Bieter eigene AGB bzw. sonstige Vertragsbedingungen wie z.B. Wartungs- und Servicebedingungen dem Angebot beigefügt werden. Im Übrigen wird ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 18. Juni 2019 unter dem Aktenzeichen X ZR 86/17 verwiesen.

Dieser Ausschluss gilt nicht für das mit dem Angebot einzureichende Muster eines Ein- zel-/Rahmenleasingvertrages als Anlage 2 und das Muster eines Überlassungs- und Ent- geltumwandlungsvertrages als Anlage 3 zur Rahmenvereinbarung in Teil E der Verga- beunterlagen („Angebotsunterlagen (Rahmenvereinbarung nebst Anlagen)“). Diese bei- den Anlagen sind vom Bieter als Bestandteil seines Angebots einzureichen und können auch als AGB ausgestaltet sein.

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  1. Verfahrens- und Vertragssprache

Die Sprache für das Vergabeverfahren ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen dem Auftraggeber und den Interessenten/Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich in deut- scher Sprache. Auch der Vertrag, dessen Anlagen und die spätere Abwicklung des Ver- trages im Falle einer Beauftragung erfolgt in deutscher Sprache.

  1. Pflicht zur Prüfung der Vergabeunterlagen

Die Interessenten/Bewerber/Bieter müssen nach Erhalt der Vergabeunterlagen durch Download und eventueller schriftlicher Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur Teil- nahme an Verhandlungen unverzüglich deren Vollständigkeit prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die sonstigen im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Verfü- gung gestellten Unterlagen, Auskünfte oder Informationen nach Auffassung des Bewer- bers/Bieters Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, die Einfluss auf die Erstellung des Teilnahmeantrags oder die Angebotslegung haben können, so sind die Auftraggeber un- verzüglich darauf hinzuweisen.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich und ausschließlich für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren bestimmt. Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Ei- gentum der Auftraggeber. Die Interessenten/Bewerber/Bieter sind zur vertraulichen Be- handlung aller im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informati- onen verpflichtet, haben diese gegen unbefugten Zugriff zu sichern und die von ihnen mit den Unterlagen befassten Personen entsprechend zu verpflichten.

Eine anderweitige Verwendung z.B. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Veröf- fentlichung dieser Unterlagen – auch auszugsweise – oder anderer Informationen aus diesem Verfahren ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragge- ber ist untersagt und kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebots aus dem Verfahren führen. Dies gilt auch für Antworten/Erläuterungen der Auftraggeber auf Fra- gen von Interessenten/Bewerbern/Bietern.

Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte ohne Zustimmung der Auftraggeber ist nur gestattet, soweit dies zur Einbindung von Kooperationspartnern im Rahmen einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer und/oder zur Berufung auf Dritte hinsichtlich der Eignung erforderlich ist. In diesem Fall hat der Interessent/Be- werber/Bieter dafür zu sorgen, dass die Vertraulichkeit der Unterlagen sichergestellt ist.

Wird kein Teilnahmeantrag/Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen von dem Interessenten/Bewerber/Bieter zu vernichten und zu löschen. Auch nach Beendigung des Verfahrens haben alle Empfänger der Vergabeunterlagen über die bekannt gewor- denen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit zu bewahren.

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Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

Die Auftraggeber behandeln die eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote sowie andere von den Bewerbern/Bietern angeforderte Unterlagen grundsätzlich vertraulich und ver- wahrt sie sorgfältig. Die Auftraggeber werden insbesondere Aussagen der Bewerber/Bie- ter zu technischen Schnittstellen, die als vertraulich gekennzeichnet wurden, vor dem Zugriff Dritter schützen. Dies gilt nicht für Berater der Auftraggeber, die selbst zur Ver- traulichkeit verpflichtet sind.

Mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebots erklärt sich der Bewerber/Bieter grundsätzlich damit einverstanden, dass im Falle der (beabsichtigten) Zuschlagserteilung auf sein Angebot sein Name und ggf. bestimmte Preisangaben Dritten bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung spre- chen, entscheiden die Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.

Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots erklärt sich der Bewerber/Bieter damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten personenbezogenen Daten der Personen, die von dem Auftraggeber zur Verhandlung und Entscheidung eingesetzt werden, zur Kenntnis genommen und verarbeitet werden. Entsprechendes gilt für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der abzuschließenden Verträge. Der Be- werber/Bieter ist daher verpflichtet, ggf. erforderliche Zustimmungen Dritter vor Abgabe seines Teilnahmeantrages/Angebots einzuholen.

  1. Verwendung von Begriffen

Die Verwendung der männlichen Form (z. B. „Mitarbeiter", „Projektleiter" etc.) ohne gleichzeitige Verwendung der weiblichen (z. B. „Mitarbeiterin", „Projektleiterin" etc.) bzw. diversen Form in den Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren dient lediglich der Verein- fachung und der besseren Lesbarkeit des Dokuments. Mit der Verwendung der männli- chen Form ist immer gleichzeitig auch die weibliche bzw. diverse Form gemeint (und umgekehrt), sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vermerkt ist.

„Bewerber“ sind alle Unternehmen, die sich im Rahmen des europaweiten Teilnahme- wettbewerbs an diesem Vergabeverfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages be- teiligen. „Bieter“ sind diejenigen Unternehmen, die nach Abschluss des europaweiten Teilnahmewettbewerbs aufgefordert werden, sich am Verhandlungsverfahren zu beteili- gen und ein Angebot abzugeben.

Die Begriffe „Bewerber“ und „Bieter“ umfassen neben einzelnen Unternehmen grund- sätzlich auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaf- ten werden nur gesondert erwähnt, sofern an diese andere Anforderungen gestellt wer- den als an Einzelbewerber oder diese Bezeichnung dem Verständnis dient.

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Teil A: Allgemeine Verfahrensbedingungen

  1. Kostenersatz und Verbleib eingereichter Unterlagen

Alle im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen verbleiben zu Zwe- cken der Verfahrensdokumentation bei dem Auftraggeber und werden nicht an die Be- werber bzw. Bieter zurückgesandt. Ein Ersatz für Kosten des Bewerbers bzw. Bieters für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren wird nicht gewährt.

  1. Rechtsmittel

Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen der §§ 160 ff. GWB zur Geltendmachung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur zulässig, sofern der Interessent/Bewerber/Bieter seiner Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 GWB nachgekommen ist. Sollten die Auftragge- ber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Interessent/Bewerber/Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der Vergabekammer stellen.

Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist:

Vergabekammer Sübayern c/o Regierung von Oberbayern 80534 München Telefon: +49 89 2176-2411 Telefax: +49 89 2176-2847 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de


Version 1.0 vom 04.06.2025 Seite 15 von 15

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