Rahmenvertrag für Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung für MHH-Mitarbeitende

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.09.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.09.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Fahrräder mit Hilfsmotor (34422000)
  • Fahrräder (34430000)
  • Finanzierungs-Leasing (66114000)
Bekanntmachungsnummer
527438-2024
Verfahrensnummer
b1928d52-2af4-40cf-9131-faf4386da638

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover schreibt einen Rahmenvertrag zur Abwicklung des Fahrradleasings für ihre Mitarbeitenden aus. Dabei least der Arbeitgeber Fahrräder und überlässt sie den Beschäftigten zur dienstlichen und privaten Nutzung; die Finanzierung erfolgt durch Entgeltumwandlung, also die Umwandlung eines Teils des Bruttoentgelts in Leasingraten. Das Angebot richtet sich an rund 10.000 Tarifbeschäftigte in Hannover und umfasst auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; die Angebotsfrist endet am 9. September 2024.

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Leistungsbeschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH), im Weiteren AG genannt, beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Vergabe eines Rahmenvertrages über eine Dienstleistung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings durch die Entgeltumwandlung durchzuführen. Der Rahmenvertrag umfasst die Abwicklung der gesammelten Leasingverträge der Mitarbeitenden der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Mobilitätswende gehört zu den wichtigsten Komponenten des Klimaschutzes. Die Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Bestandteil. Das Dienstradleasing für tariflich Beschäftigte bildet hierfür einen elementaren Baustein: Arbeitgeber kommen ihrer Vorbildfunktion bei der Mobilitätswende nach und festigen ihre Attraktivität als zertifizierter fahrradfreundlicher Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus kann tariflich Beschäftigten ein Zeichen der Wertschätzung entgegengebracht und ein Beitrag zur Förderung der Gesundheit geleistet werden. Gemäß einer Entschließung aus Februar 2023 hat die Landesregierung im November 2023 das Besoldungsgesetz geändert und so die Grundlage für das Dienstradleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen geschaffen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Tarifvertragsparteien mit der Tarifeinigung vom 09. Dezember 2023 parallel auch die Möglichkeit geschaffen, dass auch das tarifbeschäftigte Landespersonal vom Dienstradleasing profitieren kann. Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch die Entgeltumwandlung sparen die Be-schäftigten meistens beim Fahrradleasing verglichen mit dem klassischen privaten Kauf eines Fahrrades. Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist dafür nun die Grundlage geschaffen. Vor diesem Hintergrund bildet die vorliegende Ausschreibung zum Abschluss eines Rahmenvertrages die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung dieser Fahrräder durch den Auftragnehmer im Wege des Leasings einschließlich aller Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · MHH - Rahmenvertrag über die Abwicklung des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung für die Mitarbeitenden der Medizinischen Hochschule Hannover

    Allen MA im Sinne des § 19b des TV-L sowie den entsprechenden Regelungen im TV-Ä der MHH (Vollzeitkräfte sowie Teilzeitkräfte) soll Gelegenheit gegeben werden, ein Fahrrad im Rahmen eines Einzel-Leasingvertrages zu nutzen. Der/die AN stellt die Vorgaben der MHH auf seinen/ihren Systemen zur Verfügung. Die MHH beschäftigt aktuell ca. 10.000 Tarifbeschäftigte. Das Angebot des Dienstradleasings wird im Jahr 2024 das erste Mal den Beschäftigten der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten. Aus diesem Grund bestehen derzeit keine belastbaren Zahlen und Erfahrungswerte bezüglich der Abnahmemenge. Es wird jedoch unter Einbezug von Erfahrungen anderer, vergleichbarer Verwaltungen folgende Annahme getroffen: ca. 10% der Beschäftigten werden ein Fahrrad leasen. Hierbei handelt es sich lediglich um Schätzwerte. Eine Mengenzusage oder ein Anspruch auf einen bestimmten wert- oder mengenmäßigen Jahresumsatz oder eine Hochrechnung auf die gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus für den/die AN nicht abgeleitet werden. Die MHH weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Mindestabnahmemenge vereinbart wird. Für den regulären Zeitraum von 36 Monaten wird von einer Abnahme von 1.000 Fahrrädern in unterschiedlicher Ausprägung ausgegangen. Es handelt sich um eine unverbindliche Schätzmenge. Sie dient lediglich der Kalkulation und Angebotswertung. Im Hinblick auf Bedarfsschwankungen können sich Mehr- oder Minderabnahmen ergeben. Ein Anspruch des/der AN auf Ausschöpfung der genannten Stückzahl besteht nicht. Die Leistungspflicht des/der AN besteht auch bei Unter- oder Überschreitung der aufgezeigten Bedarfsmenge. Bei dem in der Leistungsbeschreibung angegebenem Auftragsvolumen (100 %) handelt es sich um einen am voraussichtlichen Bedarf orientierten Wert. Der/die AN garantiert eine Leistung im Sinne einer Höchstabnahmemenge auch bis zu 120 % des Auftragsvolumens, was 1200 Stück entspricht. Eine Unterschreitung der genannten Schätzmenge innerhalb des Leistungszeitraums schließt Schadensersatzansprüche des/der AN aus.

    Frist: 09.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bitte beachten Sie auch, dass bereits jetzt geplante Nachunternehmer in dem Angebotsdeckblatt CSX51, Seite 2 von Ihnen anzugeben sind. Bei Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist die Anlage 5 Verpflichtungserklärung Drittunternehmen auszufüllen und abzugeben. In der Verpflichtungserklärung werden die Drittunternehmen aufge-fordert, für die zu erbringende Leistung, auf die sich der Bieter bzgl. der wirtschaftlichen und/oder technischen Leistungsfähigkeit in diesem Verfahren stützt, eine Bestätigung abzugeben. Folgende Anlagen sind für Nachunternehmer MIT Eignungsleihe zusätzlich zur Anlage Nr. 5 einzureichen: - Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft - Anlage 2a/b Referenzen - Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG - Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabe-gesetz) - Dienstleistungen - Anlage 8 Eigenerklärung Sanktionsvereinbarung EU - Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 - Anlage 7 Vertraulichkeitserklärung MHH - Nachweis Haftpflichtversicherung Folgende Anlagen sind für Nachunternehmer OHNE Eignungsleihe einzureichen: - Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft - Sofern durch den Nachunternehmer Leistung gemäß § 4 Abs. 1 u. 2 NTVergG erbracht werden, ist hier: Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Dienstleistungen In jedem Fall ist das Dokument einzureichen: - Anlage 7 Vertraulichkeitserklärung MHH

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 53393-2025

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