Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing im kommunalen öffentlichen Dienst
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Burgenlandkreis
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.03.2025
- CPV-Codes
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- Fahrräder (34430000)
- Teile und Zubehör für Fahrräder (34432000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 161905-2025
- Verfahrensnummer
- cce77ccf-59ac-4581-bc72-a59062d8b2ae
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Burgenlandkreis sucht einen Anbieter für ein einheitliches Fahrradleasing-Angebot für Tarifbeschäftigte und Beamte des Landratsamts über eine freiwillige Entgeltumwandlung. Während der Vertragslaufzeit von 1.460 Tagen sollen voraussichtlich 200, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen werden. Die Leistung ist für den Burgenlandkreis mit Sitz in Naumburg (Saale) vorgesehen; Angebote müssen bis zum 14. März 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Das Landratsamt des Burgenlandkreises möchte für Tarifbeschäftigte und Beamten ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA. Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
Das Landratsamt des Burgenlandkreises möchte für Tarifbeschäftigte und Beamten ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020. Der TV-Fahrradleasing ist für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landratsamt Burgenlandkreis zu unterbreiten. Gleiche Regelungen gelten für Beamte gemäß dem Landesbesoldungsgesetz LSA. Es werden während der Vertragslaufszeit der Rahmenvereinbarung schätzungsweise 200 Einzel-Leasingverträge abgeschlossen, höchstens jedoch 400 Einzel-Leasingverträge.
Frist: 14.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV. * Anlage 5 Preisblatt – wird nicht nachgefordert - Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. * Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen - Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen. * Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten. * Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen. - Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst
- Zur Qualitätsbewertung sind Konzepte und Angaben einzureichen, welche die in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) genannten Punkte aufgreifen und erläutern. Die mit Angebotsabgabe eingereichten Konzepte sind bei Auftragsübernahme vertraglich einzuhalten. Die maximal zu erreichende Punktzahl ergibt sich aus der Summe der aufgelisteten Qualitätskriterien. Vorliegend sind dies maximal 60 Punkte. Die Bewertung der Konzepte erfolgt anhand des in der Bewertungsmatrix (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) genannten Schemas. Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium bestehen aus 4 Personen. Es wird der Durchschnittswert je Kriterium entsprechend der Anzahl der Bewerter gebildet.
- 60 %
- Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 40,00 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit dem niedrigsten, geprüften, fiktiven Gesamtangebotspreis erhält die maximale Punktzahl von 40,00 Punkten. Alle höheren, geprüften fiktiven Gesamtangebotspreise werden mit dem niedrigsten, geprüften fiktiven Gesamtangebotspreis ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte fiktive Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 40,00 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Formel = (niedrigster fiktiver Gesamtangebotspreis/eigener fiktiver Gesamtangebotspreis) mal 40 Punkte Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
- 40 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV. * Anlage 5 Preisblatt – wird nicht nachgefordert - Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. * Anlage 3 Leistungsverzeichnis - Mindestbedingungen - Bei Nichtvorliegen der Mindestbedingungen wird das Angebot ausgeschlossen. * Anlage 4 ausgefüllte Bewertungsmatrix bzw. Angaben zum jeweiligen Kriterium - Das Angebot muss zu allen Punkten der Bewertungsmatrix Angaben enthalten. * Konzepte, welche auf die einzelnen Punkte bezüglich der Zuschlagskriterien eingeht. (siehe ausführlich hierzu auch: Anlage 1 – einzureichende Konzepte, Anlage 2 – allgemeine Wertungsbedingungen sowie Anlage 4 – Bewertungsmatrix) - Zur einfacheren Bewertung der Zuschlagskriterien entsprechend Anlage 4- Bewertungsmatrix bitten wir um Einhaltung der vorgegebenen Strukturen. Idealweise nutzen Sie dafür die von uns zur Verfügung gestellten Vordrucke. Bei Bedarf können Sie die Seiten vervielfältigen bzw. notwendige Anlagen beifügen. - Werden die Konzepte nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebotes, da dann kein wertungsfähiges Angebot vorliegt. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3, Satz 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 412242-2025
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