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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung für die Beschäftigten u.a. der Marktgemeinde Türkheim
Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Marktgemeinde Türkheim
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege von Leasing durch Entgeltumwandlung
Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Teil B: Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmewettbewerb
– zum Verbleib beim Interessenten / Bewerber / Bieter bestimmt –
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Inhaltsverzeichnis
I. Geltung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb ........................... 3 II. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 3
- Einzureichende Erklärungen und Nachweise ................................................................. 3
- Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 3
- Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist) ...................................... 4 III. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer .............................. 4
- Bewerbung als Bewerbergemeinschaft .......................................................................... 4
- Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten ..................................... 4 a) Vergabe von Unteraufträgen ......................................................................................... 5 b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe) ................................................... 5 IV. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen .................. 5
- Mögliches Aufklärungsersuchen .................................................................................... 5
- Nachforderung von Unterlagen ...................................................................................... 5
- Nachträgliche Änderung von Angaben .......................................................................... 6 V. Auswahl von geeigneten Bewerbern.............................................................................. 6
- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe) ......................... 6
- Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe) ........................ 7 a) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing ................................. 7 b) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten .......................................................... 7
- Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe) ................. 8
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
I. Geltung der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Das vorliegende Dokument „Teil B – Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewett- bewerb“ gilt ergänzend für den Teilnahmewettbewerb als erste Stufe des Vergabever- fahrens und ist somit als Ergänzung der Bestimmungen in der Bekanntmachung im elekt- ronischen Amtsblatt der Europäischen Union sowie „Teil A – Allgemeine Verfahrensbe- dingungen“ zu sehen. Auf die dortigen Ausführungen wird jeweils vollumfänglich Bezug genommen.
II. Vorgaben zur Einreichung des Teilnahmeantrags
- Einzureichende Erklärungen und Nachweise
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter (Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) zu ver- wenden und elektronisch an den dafür vorgesehenen Stellen auszufüllen. Die in der WORD-Datei vorgegebenen hellgrau unterlegten Felder können hierbei durch Ausfüllen auch erweitert werden. Die Bewerber sind verpflichtet, ihre Eintragungen in den vorge- sehenen hellgrau unterlegten Feldern vorzunehmen.
Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Bitte fügen Sie über die im Bewerbungs- formular geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus keine Unternehmenspros- pekte, sonstige Nachweise (Handelsregisterauszug, Bankbestätigungen etc.) oder Er- klärungen bei, soweit diese von dem Auftraggeber nicht ausdrücklich angefordert wur- den.
- Elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unter- schrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nen- nung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Der Teilnahmeantrag ist als PDF- Datei(en) per elektronischem Upload auf die eVergabeplattform einzureichen. Weitere Formen der Einreichung wie z.B. per Post, E-Mail oder per Telefax sind nicht vorgesehen und gelten nicht als form- und fristwahrend.
Es wird ausdrücklich empfohlen, den Upload auf die eVergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der unten benannten Bewerbungsfrist vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Up- load obliegt ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Bieter. Bei technischen Prob- lemen ist die technische Hotline des Anbieters der eVergabeplattform zu kontaktieren, die dort auf der Website genannt ist.
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Sofern Teilnahmeanträge den vorstehenden formellen Anforderungen nicht entsprechen, werden diese nicht berücksichtigt.
- Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (Bewerbungsfrist)
Die Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags endet am
Montag, den 07. Juli 2025, um 14:00 Uhr
Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV auszuschließen und werden nicht berücksichtigt.
III. Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
- Bewerbung als Bewerbergemeinschaft
Sofern eine Beteiligung von Unternehmen am gegenständlichen Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft – z.B. Dienstleister einerseits und Leasinggeber andererseits – beabsichtigt ist, muss im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Nennung des Dienstleisters und Leasinggebers eine Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV abgegeben werden, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber dem Auf- traggeber erklärt wird.
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus einen gesonderten, ei- genen, vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrag gemäß den Vergabebedingungen einreichen, wobei der Leasinggeber auf die Referenzen des Dienstleisters verweisen kann. Die Bewerbergemeinschaft muss sicherstellen, dass der Versand der Unterlagen gemeinsam mit der Versendung durch das bevollmächtigte Mit- glied erfolgt.
Im Zuge der Eignungsprüfung und -wertung werden die Mitglieder der Bewerbergemein- schaft insgesamt mit der Summe ihrer jeweiligen Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachweisen.
- Einbeziehung von Unterauftragnehmern und sonstigen Dritten
Sofern ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Unterauftragnehmer gemäß § 36 VgV bzw. Dritte gemäß § 47 VgV einzubinden, so muss dies bereits im Teil- nahmeantrag vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, siehe Zif- fer V.5. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewett- bewerb“). Bei der Einbindung von Unterauftragnehmern bzw. Dritten ist dann hinsichtlich des Erfordernisses der Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe Ziffer VI. von Teil C
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der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) und dem Eignungsnachweis wie folgt zu differenzieren.
Im Einzelnen:
a) Vergabe von Unteraufträgen
Die Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unterneh- mens (siehe Ziffer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewettbewerb“)) muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden bzw. sofern dies ausnahmsweise nicht möglich ist entsprechend den Vorgaben des § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich nachgereicht werden. In diesem Fall sind – sofern der Unterauftragnehmer wesentliche Leistungsteile erbringt – die Nachweise der Eignung des Unterauftragnehmers grundsätzlich ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. spätestens im Rahmen des geson- derten Auftraggeberverlangens nachzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten die- selben Anforderungen wie für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst.
b) Berufung auf die Eignung von Dritten (Eignungsleihe)
Sofern es sich nicht lediglich um eine Unterauftragsvergabe handelt, sondern der Bewer- ber bzw. die Bewerbergemeinschaft sich zudem auf die Eignung des vorgesehenen Un- ternehmens als sonstiger Dritter im Sinne von §§ 36 Abs. 1 Satz 3, 47 VgV berufen möchte, muss die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers / Dritten (siehe Zif- fer VI. von Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsformular für den Teilnahmewett- bewerb“)) zwingend bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, da die Anga- ben im Rahmen der Eignungsprüfung erforderlich sind. In diesem Fall sind die Nachweise der Eignung des Dritten, auf dessen Eignung sich der Bewerber bzw. die Bewerberge- meinschaft beziehen möchte, unmittelbar mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Eignungsnachweis gelten dieselben Anforderungen wie für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft selbst.
IV. Aufklärung, Nachforderung von Unterlagen und nachträgliche Änderungen
- Mögliches Aufklärungsersuchen
Die Auftraggeber können ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Inhalts des Teil- nahmeantrages oder eine schriftliche Aufklärung hierzu durchführen. Die Bewerber ha- ben keinen Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch oder eine schriftliche Aufklärung.
- Nachforderung von Unterlagen
Die Auftraggeber behalten sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnah- meanträge (Bewerbungsfrist) nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 VgV fehlende Erklärungen,
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Teil B: Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb
Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben, einschließlich Erklärungen und Unter- lagen zur Eignung, nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bewerber auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Unterlagen, die die Vergabestelle nach Angebotsabgabe nachfordert oder für die sie Ge- legenheit zur Nachreichung gibt, können nur bis zu dem von dem Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 4 VgV zu bestimmenden Zeitpunkt eingereicht werden. Werden nachgefor- derte Unterlagen nicht innerhalb des von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkts ein- gereicht, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Nachträgliche Änderung von Angaben
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerbergemeinschaften und hinsichtlich der Eignung und/oder der Leistung einbezo- genen Dritten (insbesondere Unterauftragnehmer) durch den Bewerber im weiteren Ver- fahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die die Rechtsprechung hierfür anerkannt hat, in Betracht. Unabhängig davon ist jede beabsichtigte Änderung unverzüglich der Vergabestelle mitzuteilen. Die weitere Teilnahme an dem Verfahren nach der Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
V. Auswahl von geeigneten Bewerbern
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leis- tungsfähige (geeignete) Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maß- gabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auf- tragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergeben sich für das Verga- beverfahren die folgende Prüfreihenfolge und der dargestellte Umfang der Prüfung bzw. Wertung durch den Auftraggeber.
Von dem Auftraggeber ist beabsichtigt gemäß §§ 17 Abs. 4 Satz 2, 51 VgV bis zu fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (1. Prüfungsstufe)
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen nach Maßgabe von
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§ 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Ver- ordnung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
- Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung (2. Prüfungsstufe)
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegan- genen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerberge- meinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren aus- zuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
a) Nachweis der Erlaubnis für Erbringung von Finanzierungsleasing
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss die schriftliche Erlaubnis der Auf- sichtsbehörde (in Kopie) nach Maßgabe von § 32 KWG zur Erbringung von Finanzie- rungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG vorlegen.
b) Nachweis von vergleichbaren Referenzprojekten
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch Vorlage von vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Vergleichbar sind Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Größe, Umfang und Komplexität des Auftrags vergleichbar sind.
Dabei müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden. Folgende leistungsspezifischen Anforderungen müssen durch jede einzelne der angegebenen Re- ferenzen erfüllt sein (Mindestanforderungen):
Bereitstellung eines Dienstradleasingangebotes für Referenzauftraggeber mit mehr als 100 Beschäftigten,
Anzahl der Überlassungen an mehr als 25 Beschäftigte im Zeitpunkt der Benen- nung als Referenz,
Umsetzung eines digitalen Bestell- und Abwicklungsprozesses zur Einführung des Angebots durch Bereitstellung einer Onlineplattform zur elektronischen Abwicklung des Dienstfahrradleasings,
Erbringung von Unterstützungsleistungen wie z.B.
o Informations- und Marketingmaterial,
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o Organisation und Ausrichtung von Informationstagen,
o Gestaltung von Informationen für Beschäftigte auf Websites,
o Schulungen der Personalverantwortlichen,
o Support der Sachbearbeiter oder interessierten Beschäftigten bei Fragen zum Bestell- und Abwicklungsprozess,
Bereitstellen eines Absicherungsleistungen zur Schadensfreistellung und Abwick- lung des Störfallmanagements für bestimmte Fallgruppen sowie
Durchführung von Serviceleistungen wie z. B. jährliche Wartungs- und Inspektions- leistungen bei einem Händler aus dem Vertragspartnernetzwerk des Auftragneh- mers.
Mindestens zwei der angegebenen Referenzen müssen Leistungen im Auftrag eines öf- fentlichen Auftraggebers gemäß § 99 GWB oder eines Sektorenauftraggebers gemäß § 100 GWB betreffen (Mindestanforderung).
Die vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannten jeweiligen Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen müssen im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis ein- schließlich 31. Mai 2025 oder aktueller erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden.
- Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen (3. Prüfungsstufe)
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegange- nen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften – die auf der 1. und 2. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren aus- zuschließen waren – den Grad der Vergleichbarkeit der mindestens drei eingereichten und den Mindestanforderungen entsprechenden Referenzen.
Wesentliche Kriterien für diese qualitative Bewertung der Referenzangaben der einzel- nen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften sind die nachfolgenden Festlegungen an- hand derer eine Rangfolge ermittelt wird. Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Er- füllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Re- ferenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nach folgenden Maßgaben vergeben.
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Dazu im Einzelnen:
| 1 Punkt | 3 Punkte | 6 Punkte | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtanzahl an | 3 | 4 bis 8 | > 8 | ||||||||
| Referenzen | |||||||||||
| Anzahl an Referen- | 2 | 3 bis 6 | > 6 | ||||||||
| zen von öffentli- | |||||||||||
| chen Auftragge- | |||||||||||
| bern / Sektorenauf- | |||||||||||
| tragebern | |||||||||||
| Serviceangebot für | 300 | 301 bis 600 | > 600 | ||||||||
| Anzahl an Beschäf- | |||||||||||
| tige | |||||||||||
| (Addition der Anga- | |||||||||||
| ben aus den einzel- | |||||||||||
| nen Referenzen) | |||||||||||
| Abschluss von | 75 | 76 bis 100 | > 100 | ||||||||
| Überlassungen im | |||||||||||
| Zeitpunkt der Be- | |||||||||||
| nennung als Refe- | |||||||||||
| renz | |||||||||||
| (Addition der Anga- | |||||||||||
| ben aus den einzel- | |||||||||||
| nen Referenzen) |
Die ermittelten Punktwerte werden addiert, sodass insgesamt maximal 24 Punkte („Ge- samtpunktzahl“) erreicht werden können. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den ersten Rang. Bewerber bzw. Bewerberge- meinschaften mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf die nachfolgenden Rangplätzen verteilt, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind.
Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemein- schaften die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
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mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt bis die Rangfolge 1 bis 5 abschließend be- legt werden kann.
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