Planung der technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Kindertagesstätte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.10.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Mayen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681102-2026
- Verfahrensnummer
- c874ee3d-13a9-4da5-bf9a-8da627129d0c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Mayen beauftragt die Planung der technischen Gebäudeausrüstung für eine zweigeschossige Kindertagesstätte mit sechs Gruppen für insgesamt 130 Kinder in Mayen. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); vorgesehen sind unter anderem eine Erdwärmepumpe, Lüftungsanlagen und eine Photovoltaikanlage. Angebote müssen bis zum 27. Oktober 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Mayen plant den Neubau einer Kindertagestätte auf dem städtischen Grundstück „Am Erdwall“ in Mayen. Das Gebäude ist in Holzbauweise geplant. Aufgrund des großen Raumprogramms mit 6 Gruppen ist der Bau 2-geschossig. Die Planung sieht einen gerasterten Baukörper vor, Rastermaß 3,60 m. Der Baukörper besteht aus einem Erschließungstrakt, sowie einem horizontalen Riegel, in dem sich die restlichen Räume befinden. Neben Gruppenräumen und Nebenräumen verlangt die Belegung mit 130 Kindern ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen und einen ausreichend dimensionierten Eingangsbereich. Die geplante „Mitte“ (Eingangsbereich, Bewegungsbereich) der Anlage bietet Raum für Versammlungen und Feste. 5 der 6 Gruppenräume haben einen direkt anschließenden Nebenraum (Intensivraum) zur Betreuung und Förderung von Kleingruppen. Im EG ist ein großer Ruheraum eingeplant und im OG ein kleinerer Ruheraum für die älteren Kinder. Im Erdgeschoss befindet sich der Bewegungsraum, im Obergeschoss ein Mehrzweckraum. Die Kita ist barrierefrei und wird mit einer Aufzugsanlage und einem Behinderten-WC ausgestattet. Die Ausrichtung aller Gruppenräume und Nebenräume erfolgt nach Osten zum Kindergarten- Freigelände. Ein Fluchtbalkon erfüllt Auflagen des Brandschutzes indem er den ersten Rettungsweg für die Aufenthaltsräume im Obergeschoss sicherstellt. Die Flachdachkonstruktion mit einer Mindestneigung von 2 bis 3% wird begrünt und verbessert dadurch die klimatischen Bedingungen im Sommerhalbjahr (Schutz vor Überhitzung). Die Küche wird als Frisch-Kochküche geplant. Alle zur Küche zugehörigen Räume wie Lager und Personal liegen unmittelbar neben der Küche. Somit hat das Personal kurze Laufwege. Die Anlieferung erfolgt über einen separaten Nebeneingang. Auch das Küchenpersonal kann diesen Eingang nutzen. Technische Ausstattung Die Beheizung erfolgt durch eine Erdwärmepumpe. Wärmeübertragung über Fußbodenheizung. Es werden dezentrale Lüftungsanlagen in den Sanitärräumen, sowie in der Frischküche vorgesehen. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die genaue Dimensionierung muss noch erfolgen. Es ist ein Speicher mit einer Größe unter 20 kWh geplant, damit kein separater Betriebsraum notwendig ist. Der gewonnene Strom soll vor allem für die Eigenversorgung des Hauses genutzt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zu erbringende Planungsleistung für die Technische Gebäudeausrüstung im Umfang der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 nach HOAI.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau Kita "Am Erdwall" - Technische Gebäudeausrüstung LPH 1-9
Die Stadt Mayen plant den Neubau einer Kindertagestätte auf dem städtischen Grundstück „Am Erdwall“ in Mayen. Das Gebäude ist in Holzbauweise geplant. Aufgrund des großen Raumprogramms mit 6 Gruppen ist der Bau 2-geschossig. Die Planung sieht einen gerasterten Baukörper vor, Rastermaß 3,60 m. Der Baukörper besteht aus einem Erschließungstrakt, sowie einem horizontalen Riegel, in dem sich die restlichen Räume befinden. Neben Gruppenräumen und Nebenräumen verlangt die Belegung mit 130 Kindern ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen und einen ausreichend dimensionierten Eingangsbereich. Die geplante „Mitte“ (Eingangsbereich, Bewegungsbereich) der Anlage bietet Raum für Versammlungen und Feste. 5 der 6 Gruppenräume haben einen direkt anschließenden Nebenraum (Intensivraum) zur Betreuung und Förderung von Kleingruppen. Im EG ist ein großer Ruheraum eingeplant und im OG ein kleinerer Ruheraum für die älteren Kinder. Im Erdgeschoss befindet sich der Bewegungsraum, im Obergeschoss ein Mehrzweckraum. Die Kita ist barrierefrei und wird mit einer Aufzugsanlage und einem Behinderten-WC ausgestattet. Die Ausrichtung aller Gruppenräume und Nebenräume erfolgt nach Osten zum Kindergarten- Freigelände. Ein Fluchtbalkon erfüllt Auflagen des Brandschutzes indem er den ersten Rettungsweg für die Aufenthaltsräume im Obergeschoss sicherstellt. Die Flachdachkonstruktion mit einer Mindestneigung von 2 bis 3% wird begrünt und verbessert dadurch die klimatischen Bedingungen im Sommerhalbjahr (Schutz vor Überhitzung). Die Küche wird als Frisch-Kochküche geplant. Alle zur Küche zugehörigen Räume wie Lager und Personal liegen unmittelbar neben der Küche. Somit hat das Personal kurze Laufwege. Die Anlieferung erfolgt über einen separaten Nebeneingang. Auch das Küchenpersonal kann diesen Eingang nutzen. Technische Ausstattung Die Beheizung erfolgt durch eine Erdwärmepumpe. Wärmeübertragung über Fußbodenheizung. Es werden dezentrale Lüftungsanlagen in den Sanitärräumen, sowie in der Frischküche vorgesehen. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die genaue Dimensionierung muss noch erfolgen. Es ist ein Speicher mit einer Größe unter 20 kWh geplant, damit kein separater Betriebsraum notwendig ist. Der gewonnene Strom soll vor allem für die Eigenversorgung des Hauses genutzt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zu erbringende Planungsleistung für die Technische Gebäudeausrüstung im Umfang der Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 8 nach HOAI.
Frist: 27.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und die Mustererklärung zum LTTG. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Sonstige Ausschlusskriterien (fehlende Eignung, siehe auch Eignungskriterien): - Personelle Leistungsfähigkeit des Büros - Berufshaftpflicht - Unternehmensreferenz Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VGV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Neubau Kita "Am Erdwall" - Technische Gebäudeausrüstung LPH 1-9
- Preis zu 50 % Es ist eine vollständige prüffähige Honorarberechnung gemäß HOAI 2021 unter Angabe sämtlicher für die Honorarermittlung erforderlichen Parameter und Berechnungsgrundlagen vorzulegen. In dieser Kategorie sind maximal 50 Punkte zu erreichen. Das günstigste Angebot erhält 50 Punkte. Alle weiteren Angebote werden gemäß einer linearen Interpolation zwischen - günstigste Angebotssumme = 50 Punkte - das Zweifache der günstigsten Angebotssumme und darüber hinaus = 0 Punkte bewertet.
- Vergleichbare Erfahrungen des Projektteams – Referenzen 40%: Der Bieter hat zunächst das für die Leistungserbringung vorgesehene Projektteam zu benennen. Für jedes benannte Projektteammitglied sind die vorgesehene Funktion im Projekt sowie die für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten fachlichen Erfahrungen darzustellen. Der Bieter verpflichtet sich, die benannten Schlüsselpersonen grundsätzlich über die gesamte Projektlaufzeit für die Leistungserbringung einzusetzen. Ein Wechsel der benannten Schlüsselpersonen ist nur aus wichtigem Grund und in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Im Falle eines erforderlichen Wechsels ist eine mindestens gleichwertig qualifizierte Ersatzperson einzusetzen. Anschließend hat der Bieter vier vergleichbare Referenzprojekte der jeweils im Projektteam vorgesehenen Person aus den letzten sieben Jahren darzustellen. Die Referenzprojekte sind den für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteammitgliedern zuzuordnen. Dabei ist jeweils anzugeben, welches Projektteammitglied an dem Referenzprojekt mitgewirkt hat und welche Funktion bzw. welche wesentlichen Leistungen dieses dort erbracht hat. Maßgeblich für die Bewertung ist die persönliche Erfahrung der benannten Projektteammitglieder. Die Referenzprojekte müssen daher nicht zwingend vom Bieter selbst bzw. von dessen derzeitiger Organisationseinheit oder Büro erbracht worden sein. Es können auch Referenzprojekte berücksichtigt werden, an denen ein für die Leistungserbringung vorgesehenes Projektteammitglied im Rahmen einer früheren Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber, Büro oder Unternehmen mitgewirkt hat. Die Referenzprojekte müssen einen hinreichenden fachlichen und inhaltlichen Bezug zu den ausgeschriebenen Planungsleistungen aufweisen. Die Bewertung erfolgt anhand der auf dem Formblatt R2 gemachten Angaben und nach den hierfür festgelegten Bewertungskriterien. Maßgeblich für die Bewertung ist die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe, insbesondere hinsichtlich Nutzung, Größe, Planungsumfang (LPH 1-9), bearbeitete Anlagengruppen, Bauweise und Anforderungen an die fachübergreifende Koordination sowie sonstige für die ausgeschriebene Planungsaufgabe wesentliche technische oder organisatorische Anforderungen. In dieser Kategorie sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Für jedes Referenzprojekt werden maximal 10 Punkte vergeben. Kriterien zur Bewertung der Referenzen: 2.2.1 Nichtwohngebäude mit vergleichbarer Nutzungskomplexität, z.B. Kita, Schule, vergleichbare Bildungs-/Betreuungseinrichtung erfüllt/ nicht erfüllt: 1 Punkt/ 0 Punkte 2.2.2 Planung der Technischen Gebäudeausrüstung für einen Neubau oder einen Ersatzneubau erfüllt/ nicht erfüllt: 1 Punkt/ 0 Punkte 2.2.3 Erbrachte Leistungsphasen LPH 3-8 erfüllt/ nicht erfüllt: 1 Punkt/ 0 Punkte 2.2.4 Erfahrungen mit Holz- oder Holzhybridbauweise oder gleichwertigen besonderen Anforderungen an Vorfertigung, kollisionsarme Leitungsführung und frühzeitige fachübergreifende Schnittstellenkoordination. Holzbauweise: 2 Punkte Vergleichbare Anforderungen: 1 Punkt Nicht erfüllt: 0 Punkte 2.2.5 Vergleichbarer Umfang Bruttorauminhalt ≥ 5.000 m³ = 1 Punkt Bruttorauminhalt < 5.000 m³ = 0 Punkte 2.2.6 Erbrachte Anlagengruppen 1 - 4 AG 1-4 : 2 Punkte AG 1, 2 und 3 oder 4: 1 Punkt Nicht erfüllt: 0 Punkte 2.2.7 Erbrachte Anlagengruppen 5 - 8 AG 5-8 : 2 Punkte Mind. 2 AG von 5-8: 1 Punkt Nicht erfüllt: 0 Punkte
- Projektorganisation, Präsenz und Kommunikation 10 %: Der Bieter hat darzustellen, wie er die Projektorganisation, die Erreichbarkeit, die persönliche Präsenz sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den weiteren Projektbeteiligten während der gesamten Vertragslaufzeit sicherstellt. Die Angaben sind für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich zu machen. Soweit in den nachfolgenden Einzelkriterien konkrete Anforderungen an Erreichbarkeit, Präsenz oder Reaktionszeiten genannt werden, sind diese vom Bieter ausdrücklich zu bestätigen. Mit Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter zur Einhaltung der von ihm angegebenen bzw. bestätigten organisatorischen Rahmenbedingungen und Reaktionszeiten während der Vertragslaufzeit. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bieter im hierfür vorgesehenen Formblatt R2 gemachten Angaben und nach den nachfolgend festgelegten Bewertungskriterien. 2.3.1 Kurzfristige Vor-Ort-Reaktionsfähigkeit des Projektteams Bewertet wird ausschließlich die im Angebot verbindlich zugesagte maximale Reaktionszeit einer benannten Schlüsselperson für einen erforderlichen Ortstermin auf der Baustelle während der Ausführungsphase LPH 8. 0 Punkte keine verbindliche Reaktionszeit angegeben 1 Punkt innerhalb von 3 Werktagen 2 Punkte innerhalb von 2 Werktagen 3 Punkte innerhalb von 1 Werktag 4 Punkte innerhalb von 4 Stunden 5 Punkte innerhalb von 2 Stunden Reaktionszeit ist der Zeitraum zwischen der Aufforderung des Auftraggebers zu einem Ortstermin auf der Baustelle und dem tatsächlichen Eintreffen der benannten Schlüsselperson auf der Baustelle. Die Reaktionszeit gilt für technische bzw. planerische Problemstellungen, die eine persönliche Abstimmung vor Ort erforderlich machen. Die Reaktionszeit wird während der üblichen Arbeitszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag) gemessen. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Ort der Baustelle werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die zugesagte Reaktionszeit ist durch mindestens eine der im Angebot benannten Schlüsselpersonen sicherzustellen. Die angebotene Reaktionszeit wird Bestandteil des Vertrages.
Vergabeunterlagen
50 Dateien · geladen 04.10.2026| Formular | 42 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach § 123 - § 126 GWB. Der Bieter hat daher als vorläufige Nachweis das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot vorzulegen sowie die Eigenerklärung gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und die Mustererklärung zum LTTG. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Sonstige Ausschlusskriterien (fehlende Eignung, siehe auch Eignungskriterien): - Personelle Leistungsfähigkeit des Büros - Berufshaftpflicht - Unternehmensreferenz Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VGV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026Berichtigung 1Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die hierfür geforderten Nachweise und Bewertungsmaßstäbe wurden angepasst. Zudem wurden die Fristen für die Angebotsabgabe entsprechend überarbeitet.
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.