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| ELViS-ID: | E68711758 |
|---|---|
| Projektname: | Neubau Kita "Am Erdwall" - Technische Gebäudeausrüstung LPH 1- 9 |
| Zu erbringende Leistung: | Technische Gebäudeausrüstung LPH 1-9 |
| Betreff: | Re: Rückfrage Vertrag |
| Absender: | Chantal Franz (Stadtverwaltung Mayen, 56727 Mayen) |
| Empfänger: | Alle Bewerber |
| Datum: | 08.04.2026 15:47:23 |
| Nachricht: | Uns hat folgende Bieteranfrage erreicht, die wir hiermit beantworten: Frage:wir bitten um Klarstellung zu § 7 (7.2) Abs. 2 des Vertragsentwurfs. Dort wird die Vergütung u. a. auf Basis der anrechenbaren Kosten des „Objekts“ in Anlehnung an die Vergütungsmethodik der HOAI geregelt. Wir bitten um Klarstellung, ob im Kontext der technischen Gebäudeausrüstung unter dem Begriff „Objekt“ die einzelnen Anlagengruppen zu verstehen sind. Antwort: Unter Punkt 7.2 des Ingenieurvertrags wird von den „anrechenbaren Kosten des Objekts“ gesprochen. Damit sind die anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen gemeint, s. Leistungsbeschreibung. |
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