Planung der technischen Ausrüstung für Kinderkrippenneubau und Kindergartenbau in Neubäu

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.03.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Roding
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Dienstleistungen im Elektrobereich (71314100)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
107723-2026
Verfahrensnummer
0c61955d-2c40-45b8-a823-35c56e6b0c3f

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Roding beauftragt Planungsleistungen für die technische Ausrüstung eines Neubaus für eine zweigruppige Kinderkrippe sowie für die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens im Ortsteil Neubäu. Gesucht werden Leistungen für die Anlagengruppen 4 und 5, also Starkstromanlagen sowie Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die geschätzten Baukosten betragen rund 1,65 Millionen Euro brutto für die Kinderkrippe und rund 1,52 Millionen Euro brutto für den Kindergarten; die Beauftragung soll stufen- und bauabschnittsweise erfolgen.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufen- und bauabschnittsweise) zu beauftragen: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagegruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5- 9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

    Die Stadt Roding plant in dem Ortsteil Neubäu den Neubau einer zweigruppigen Kinderkrippe sowie die Sanierung oder den Ersatzneubau des bestehenden Kindergartens. Durch die Konzentration beider Einrichtungen an einem gemeinsamen Standort sollen betriebliche und infrastrukturelle Synergien genutzt und langfristig wirtschaftliche Strukturen geschaffen werden. Der Neubau der Kinderkrippe ist unmittelbar neben dem bestehenden Kindergarten vorgesehen. Die vorliegende Variantenstudie enthält erste funktionale Überlegungen, darunter Gruppen-, Ruhe- und Nebenräume, Sanitärbereiche, Personal- und Technikflächen sowie Freianlagen. Die beigefügten Pläne und Kostenschätzungen dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine verbindlichen oder planerisch festgelegten Vorgaben dar; alternative technische, funktionale oder gestalterische Lösungen im Einklang mit den Anforderungen der Stadt sind ausdrücklich zugelassen. Während der Planung ist zu prüfen, ob für das bestehende Kindergartengebäude eine Sanierung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Auf Grundlage dieser Bewertung soll die wirtschaftlich sinnvollste Variante umgesetzt werden. Die Planung der beiden Gebäude soll zeitgleich erfolgen. Allerdings sollen die Gebäude in zwei zeitversetzten Bauabschnitten errichtet werden. Es ist zudem zu beachten, dass die Umsetzung im laufenden Betrieb erfolgen wird. Für den Neubau der Kinderkrippe wird von Kosten (KG 300+400, Stand Dezember 2024) in Höhe von ca. 1,65 Mio. € brutto ausgegangen. Die Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau des Kindergartens werden mit ca. 1,52 Mio. € brutto (KG 300+400, Stand Februar 2026, Ableitung nach BKI Altbau) geschätzt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Juli 2026 erfolgt. Für den ersten Bauabschnitt, den Neubau der Kinderkrippe, ist vorgesehen, die Ausschreibung im Herbst 2027 durchzuführen, den Baubeginn Anfang 2028 zu starten und die Fertigstellung im Sommer 2029 zu erreichen. Der zweite Bauabschnitt, die Sanierung des bestehenden Kindergartens, soll mit einer Ausschreibung Anfang 2029, einem Baubeginn im Sommer 2029 und einer Fertigstellung im Sommer 2030 umgesetzt werden. Diese Terminplanung basiert auf der Sanierungsvariante. Sollte die Variantenuntersuchung jedoch ergeben, dass ein Ersatzneubau des Kindergartens wirtschaftlicher ist, kann es sein, dass die Fertigstellung der Maßnahmen zeitgleich erfolgt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufen- und bauabschnittsweise) zu beauftragen: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagegruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden stufen- und bauabschnittsweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

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LOT-0001 · Neubau Kinderkrippe sowie Sanierung oder Ersatzneubau Kindergarten in Neubäu - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI

Personelle Besetzung
50 %
Fachtechnische Lösungsansätze
30 %
Honorarangebot
20 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 20.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 578096-2026
  2. 19.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung AV27205D-EU-E002

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