Endpoint-Security- und Antiviruslösung für Krankenhäuser

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.08.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0,01 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Antivirensoftwarepaket (48761000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
441062-2025
Verfahrensnummer
6654f703-4ab4-4128-a32f-551a37e1a2d3

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Kurzbeschreibung

Die Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH beschafft im Namen der Sana-Kliniken-Krankenhäuser eine Endpoint-Security-Lösung, also eine IT-Sicherheitslösung zum Schutz von Computerarbeitsplätzen, Clients und Servern. Die Lösung soll klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen zur Erkennung ungewöhnlicher Verhaltensmuster ergänzen und inklusive Pflege, Service sowie Implementierung in die bestehende Sicherheitsarchitektur bereitgestellt werden. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 540 Tage und für Standorte in den Regionen der NUTS-Codes DE243, DE247, DE24C und DED52 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 12. August 2025 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Endpoint Security - Antiviruslösung

    Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

    Frist: 12.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

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LOT-0001 · Endpoint Security - Antiviruslösung

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Auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen. Nachweis erfolgt mittels Anlage 2.1 Erklärung Eignung_Antivirus. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 594861-2025

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