Lieferung von zwei Abstands- und Geschwindigkeitsmesssystemen mit Fahrzeugausbau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.07.2026
CPV-Codes
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
542359-2026
Verfahrensnummer
20707c57-77a5-47b3-aad2-a30f68008a6e

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen, Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, beschafft zwei Abstands- und Geschwindigkeitsmesssysteme. Zum Auftrag gehört außerdem der Sonderausbau geeigneter Kraftfahrzeuge beziehungsweise der Ausbau bereits bestehender Trägerfahrzeuge. Die Leistung ist der Region Hannover zugeordnet; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung von zwei Abstandsmessanlagen sowie Ausbau bereits bestehender Trägerfahrzeuge.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abstandsmessanlagen

    Zwei Abstands- und Geschwindigkeitsmesssysteme mit Sonderausbau eines geeigneten Kfz.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 542359-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.