Beidseitig messende semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 28.08.2026
- CPV-Codes
- Verkehrsüberwachungseinrichtung (34970000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 595352-2026
- Verfahrensnummer
- dc4256c1-2ae9-4f59-b8db-58e7c75c0418
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Burgenlandkreis beschafft beidseitig messende semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die Anlagen sollen zunächst drei Monate zur Erprobung gemietet werden; anschließend besteht eine Kaufoption. Der Einsatz ist im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von beidseitig messenden semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen ( zunächst zur Erprobung zur Miete für 3 Monate, mit anschließender Kaufoption)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung von beidseitig messenden semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen
Beschaffung von beidseitig messenden semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen ( zunächst zur Erprobung zur Miete für 3 Monate, mit anschließender Kaufoption)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Beschaffung von beidseitig messenden semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.