Lieferung eines Gerätewagens für Messtechnik
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 15.10.2026
- CPV-Codes
- Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
- Bekanntmachung
- bi-medien.de
- Bekanntmachungsnummer
- 714025-2026
- Verfahrensnummer
- b1000000-c0de-4000-a000-00d463154533
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft schreibt für den Landkreis Verden die Lieferung eines Gerätewagens Messtechnik (GW-Mess) aus. Beschafft wird ein einzelnes Fahrzeug für die Region Verden; die Angebotsfrist endet am 26. November 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von einem Gerätewagen Messtechnik für den Landkreis Verden
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von einem Gerätewagen Messtechnik - GW-Mess (Landkreis Verden)
Lieferung von einem Gerätewagen Messtechnik für den Landkreis Verden
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.