Mietvertrag für ein System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.09.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- CPV-Codes
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- Verkehrsüberwachungseinrichtung (34970000)
- Geschwindigkeitskontrollkameras (34971000)
- Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung (34990000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 533664-2026
- Verfahrensnummer
- c783ec1d-a5e6-4999-99d4-9ad9861e743c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Essen mietet ein neues Enforcement-Trailer-System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung. Der Auftrag betrifft die Lieferung beziehungsweise Bereitstellung eines solchen Systems in Essen; weitere Angaben zum Leistungsumfang und zur Mietdauer sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten. Angebote können bis zum 7. September 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin Stadt Essen schreibt den Abschluss eines Mietvertrages zur Neuanmietung von einem System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung (Enforcement-Trailer) aus. Detaillierte Ausführungen zur der zu erbringenden Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Abschluss eines Mietvertrages zur Neuanmietung von einem System zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung (Enforcement-Trailer)
Es soll ein neuer Mietvertrag zur Anmietung eines Enforcenemt-Trailers zur semistationären Geschwindigkeitsüberwachung geschlossen werden.
Frist: 07.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 770815-2026
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