Lieferung kleiner Schlepper für die Radwegunterhaltung mit Anbaugeräten und Verschleißteilen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.01.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 11.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.12.2023
- CPV-Codes
- Landwirtschaftsmaschinen (16000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 741679-2023
- Verfahrensnummer
- 613646fe-514b-41c9-b8d9-3c673ec2e4f5
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Außenstelle Hannover, beschafft für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) kleine Schlepper zur Radwegunterhaltung einschließlich Anbaugeräten und Verschleißteilen. Vorgesehen ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen, aus der alle 56 Straßenmeistereien der NLStBV in Niedersachsen abrufen können; der geschätzte Auftragswert beträgt 11 Millionen Euro. Die Angebotsfrist endet am 15. Januar 2024 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sollen Schlepper (klein) als Radwegunterhaltungsgerät inkl. Anbaugeräten und Verschleißteilen beschafft werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schlepper (klein) als Radwegunterhaltungsgerät inkl. Anbaugeräte und Verschleißteile. Abrufberechtigt sind alle 56 Straßenmeistereien der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · "Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schleppern (klein) als Radwegunterhaltungsgerät inkl. Anbaugeräte und Verschleißteile"
Für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sollen Schlepper (klein) als Radwegunterhaltungsgerät inkl. Anbaugeräten und Verschleißteilen beschafft werden. Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unter-nehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Schlepper (klein) als Radwegunterhaltungsgerät inkl. Anbaugeräte und Verschleißteile. Abrufberechtigt sind alle 56 Straßenmeistereien der NLStBV. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.
Frist: 15.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
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LOT-0001 · "Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schleppern (klein) als Radwegunterhaltungsgerät inkl. Anbaugeräte und Verschleißteile"
- Kosten
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.02.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 66707-2024
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