Lieferung von Virtualisierungsalternativen und zugehörigen Dienstleistungen

ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.

Status
Offen
Angebotsfrist
01.10.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
41.675.160 EUR
Lose
4
Auftraggeber
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
14.08.2026
Originalbekanntmachung
xvergabe.de
Bekanntmachungsnummer
659787-2026
Verfahrensnummer
dcb79b5a-cb7e-4546-96ad-3cea172fec24
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin schreibt Lieferungen und Dienstleistungen in vier Bereichen aus: Basisvirtualisierung, Container- und Kubernetes-Lösungen, softwaregesteuerte Netzwerke und Speicher, Private Cloud sowie Monitoring. Die Rahmenvereinbarungen sollen je Los mit mehreren Unternehmen geschlossen werden; die Ausschreibung umfasst Regionen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026, die angegebene Laufzeit beträgt 360 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit mehreren Unternehmen (maximal 3) über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen wie Basisvirtualisierung, Container und Kubernetes, Software Defined Networking/Storage, Private Cloud, Monitoring und Logging sowie Dienstleistungsanteilen.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Basis-Virtualisierung7.735.923 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Container Kubernetes867.288 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · SDN SDS Private Cloud866.747 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Monitoring948.832 EUR

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen über die Lieferung von Virtualisierungsalternativen sowie korrespondierenden Dienstleistungen. Jede Vertragspartei der Rahmenvereinbarung auf Anbieterseite soll die Produkte eines Herstellers je Los anbieten. Eine Begrenzung der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung findet nicht statt. Es werden die angebotenen Rabatte je Hersteller untereinander bewertet. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern je Los geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist die Basis für weitere Einzelaufträge. Die Erteilung von Einzelaufträgen erfolgt in der Regel nach Durchführung eines Mini-Wettbewerbs (MWB) gemäß § 21 Abs. 5 VgV und Nr. 3 dieser Rahmenvereinbarung.

    Frist: 01.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Basis-Virtualisierung

gem Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %
gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %

LOT-0002 · Container Kubernetes

gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %
gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %

LOT-0003 · SDN SDS Private Cloud

gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %
gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %

LOT-0004 · Monitoring

gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %
gem. Anlage 01+02_Preisblatt + Leistungsbeschreibung_PV107
50 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 24.09.2026Berichtigung 2Anpassung aufgrund von Bieterfragen - Terminplanung sowie Leistungsbeschreibung
  2. 07.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 613643-2026

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