Lieferung, Installation und Instandhaltung von 269 Telearbeitsplatzservern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
20.06.2024
CPV-Codes
Server (48820000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
365064-2024
Verfahrensnummer
450fd57e-077a-4d0f-9a50-6c31f51bc163

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beschafft fabrikneue Server für sogenannte Telearbeitsplätze. Die Rahmenvereinbarung umfasst Lieferung, Installation und Instandhaltung in den Dienststellen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen; zum Start ist der Abruf von 269 Systemen vorgesehen. Der Leistungsort liegt in der Region Düsseldorf (NUTS-Code DEA11), die Angebotsfrist endet am 22. Juli 2024.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Servern als sogenannte "Telearbeitsplatzserver" inklusive Lieferung, Installation und Instandhaltung in den Dienststellen der Finanzverwaltung mit gleichzeitigem erstem Abruf von 269 Systemen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Servern als sogenannte "Telearbeitsplatzserver" inklusive Lieferung, Installation und Instandhaltung

    Das Ziel der Ausschreibung besteht darin, den Bedarf von fabrikneuen Servern inklusive der Anlieferung, Installation und Instandhaltung dieser Systeme an die Dienststellen der Finanzverwaltung NRW laut Anlage als sogenannte Telearbeitsplatzserver über den Auftragnehmer zu beziehen.

    Frist: 22.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 622862-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.