Lieferung, Installation und Instandhaltung von 269 Telearbeitsplatzservern
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.07.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- CPV-Codes
- Server (48820000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 365064-2024
- Verfahrensnummer
- 450fd57e-077a-4d0f-9a50-6c31f51bc163
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beschafft fabrikneue Server für sogenannte Telearbeitsplätze. Die Rahmenvereinbarung umfasst Lieferung, Installation und Instandhaltung in den Dienststellen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen; zum Start ist der Abruf von 269 Systemen vorgesehen. Der Leistungsort liegt in der Region Düsseldorf (NUTS-Code DEA11), die Angebotsfrist endet am 22. Juli 2024.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Servern als sogenannte "Telearbeitsplatzserver" inklusive Lieferung, Installation und Instandhaltung in den Dienststellen der Finanzverwaltung mit gleichzeitigem erstem Abruf von 269 Systemen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Servern als sogenannte "Telearbeitsplatzserver" inklusive Lieferung, Installation und Instandhaltung
Das Ziel der Ausschreibung besteht darin, den Bedarf von fabrikneuen Servern inklusive der Anlieferung, Installation und Instandhaltung dieser Systeme an die Dienststellen der Finanzverwaltung NRW laut Anlage als sogenannte Telearbeitsplatzserver über den Auftragnehmer zu beziehen.
Frist: 22.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 622862-2024
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