Lieferung und Instandhaltung von Servern

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
21.10.2026
CPV-Codes
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
728049-2026
Verfahrensnummer
1e7349e6-3b9b-4b84-aeb4-8c12612b4f05

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bremische Bürgerschaft schreibt die Lieferung von Servern und deren Instandhaltung aus. Der Auftrag ist für Bremen vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 9. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Servern und Instandhaltung für die Bremische Bürgerschaft

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Server Bremische Bürgerschaft

    Lieferung von Servern und Instandhaltung für die Bremische Bürgerschaft

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Server Bremische Bürgerschaft

Der Zuschlag wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, auf das nach § 58 Abs. 1 VgV wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des Preises zu 100%. Bei identischem Preis entscheidet das Los.
100 %

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026
Hinweis_Bekanntmachung.pdfSonstiges468 KB
Leitfaden_Bietercockpit 240131.pdfSonstiges5,3 MB
01._631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.pdfAnschreiben531 KB
02._Bieterhinweise.pdfSonstiges121 KB
03._108HB Information Datenschutz.pdfSonstiges682 KB
04._212HB - Ergänzende Teilnahmebedingungen -HB.pdfAnschreiben32 KB
05._244HB - Elektronische Rechnung.pdfSonstiges161 KB
06._249HB - Ergänzende Vertragsbedingungen _Kernarbeitsnormen ILO_ -HB.pdfVertragsbedingungen43 KB
07._633 - Angebotsschreiben.pdfAnschreiben104 KB
08._EVB-IT_Kaufvertrag_Server_Bremische Bürgerschaft.pdfVertragsbedingungen203 KB
09._Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis88 KB
10._233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges120 KB
11._234 - Erklärung der Bieter-_Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular27 KB
12._235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen.pdfSonstiges75 KB
13._250HB - Eigenerklärung zu 249HB für ITK-Produkte -HB.docxFormular33 KB
14._Eigenerklärung zur Eignung.pdfFormular166 KB
15._Eigenerklärung Sanktionen Russland.pdfFormular206 KB
16._236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular56 KB

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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