Lieferung von schließbaren Handfesseln und Handfesseltaschen für die Polizei Nordrhein-Westfalen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- CPV-Codes
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- Polizeiausrüstung (35200000)
- Handschellen (35230000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 703315-2026
- Verfahrensnummer
- e40c3156-ba68-4811-8b9b-b2496008c6a2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen schreibt zwei Rahmenvereinbarungen für schließbare Handfesseln und passende Handfesseltaschen aus. Für die Handfesseln wird über die Vertragslaufzeit ein Bedarf von 12.000 Stück geschätzt; eine Menge für die Taschen ist nicht eindeutig angegeben. Die Vereinbarungen haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren und können zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, also auf höchstens vier Jahre. Die Beschaffung ist für die Polizei Nordrhein-Westfalen bestimmt.
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Leistungsbeschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Handfesseln, schließbar und Handfesseltaschen für die Polizei NRW abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen haben jeweils eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen zweimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarungen haben somit jeweils eine Maximallaufzeit von vier Jahren. Die Ausschreibung wird in zwei (2) Teillosen durchgeführt: Los 1: Handfesseln, schließbar Los 2: Handfesseltaschen für Handfessel, schließbar
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Handfesseln, schließbar
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass für die einzelnen Lose über die gesamte Vertragslaufzeit folgender Bedarf besteht: Los 1: - 12.000 Stück Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfessel, schließbar beziffert. Los 2: - 12.000 Stück Handfesseltasche für Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfesseltasche für Handfes-sel, schließbar beziffert. Die Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Handfesseltaschen
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass für die einzelnen Lose über die gesamte Vertragslaufzeit folgender Bedarf besteht: Los 1: - 12.000 Stück Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfessel, schließbar beziffert. Los 2: - 12.000 Stück Handfesseltasche für Handfessel, schließbar Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 14.000 Stück Handfesseltasche für Handfes-sel, schließbar beziffert. Die Rahmenvereinbarungen enden ohne, dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher eintritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung (Mindestlaufzeit bei Betätigung des Kündigungsrechts durch den Auftraggeber, oder Maximallaufzeit bei fehlender Kündigung des Auftraggebers) oder bei Erreichen der Höchstmenge.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A - Hinweise zum offenen Verfahren, Ziffer 2.6, beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Vergabeunterlagen
23 Dateien · geladen 12.10.2026| Anschreiben | 67 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 115 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 146 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 44 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 478 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 182 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 180 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 288 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A - Hinweise zum offenen Verfahren, Ziffer 2.6, beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Änderungen und Bieterfragen
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