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Lieferung verschiedener Impfstoffe für den Bedarf der Thüringer Polizei

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
15
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Impfstoffe (33651600)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
692210-2026
Verfahrensnummer
e7aec6db-2cf4-45c6-8b38-c861bc32a077

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 46 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion in Erfurt, schreibt eine Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 15 verschiedenen Impfstoffarten aus. Die geschätzten Jahresmengen summieren sich auf rund 3.730 Dosen und können schwanken; die Impfstoffe sind überwiegend als Einwegspritzen zu liefern. Die Beschaffung ist für den Vertragszeitraum vorgesehen, dessen Dauer nicht angegeben ist, und betrifft die Region Erfurt in Thüringen.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung zur Deckung des erforderlichen Bedarfs an Impfstoffen für den Vertragszeitraum ausgeschrieben.

Leistungen nach Losen (15)

  • LOT-0001 · Los 1 - FSME Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position FSME Impfstoff beträgt 1.200 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 - Grippeschutz Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Grippeschutz Impfstoff beträgt 750 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 - Tetanus-Vierfach Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Tetanus-Vierfach Impfstoff beträgt 600 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 - Hepatitis A+B Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Hepatitis A+B Impfstoff beträgt 500 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5 - Hepatitis A Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Hepatitis A Impfstoff beträgt 250 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Los 6 - Hepatitis B Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Hepatitis B Impfstoff beträgt 100 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Los 7 - MMR (Masern, Mumps, Röteln) Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position MMR (Masern, Mumps, Röteln) Impfstoff beträgt 60 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Los 8 - Typhus Polysaccharid-Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Typhus Polysaccharid-Impfstoff beträgt 60 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Los 9 - Meningokokken ACWY Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Meningokokken ACWY Impfstoff beträgt 50 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Los 10 - Poliomyelitis (IPV) Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Poliomyelitis (IPV) Impfstoff beträgt 50 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Los 11 - Cholera Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Cholera Impfstoff beträgt 40 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Der Impfstoff ist in Form einer Schluckimpfung zu liefern. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern.

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Los 12 - Tollwut Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Tollwut Impfstoff beträgt 30 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Los 13 - Meningokokken B Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Meningokokken B Impfstoff beträgt 20 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Los 14 - Japanische Enzephalitis Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Japanische Enzephalitis Impfstoff beträgt 10 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Los 15 - Pneumokokken (20 val. Konjugat-Impfstoff) Impfstoff

    Die geschätzte Jahresmenge für die Position Pneumokokken 20 val. Konjugat-Impfstoff beträgt 10 Dosen, welche grundsätzlich auch Schwankungen unterliegt. Grundsätzlich sind alle Impfstoffe als Einwegspritzen zu liefern. Der Auftragnehmer hat im Angebot anzugeben, ob die Nadeln gesondert mitgeliefert werden oder bereits an der Einwegspritze befestigt sind. Für alle Impfstoffe sind im Umfang der gelieferten Impfdosen 1+1 Chargenaufkleber für die Impfausweise und Impfnachweise mitzuliefern (hiervon kann sich einer als ablösbarer Aufkleber auf der Fertigspritze befinden).

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bildung krimineller Vereinigungen: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen ist möglich und liegt im pflichgemäßen Ermessen des Auftraggebers.

Vergabeunterlagen

46 Dateien laut Portal · Stand 07.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
01_Angebotsaufforderung.pdfSonstiges564 KB
02_Verfahrenshinweise.pdfSonstiges339 KB
03_Leistungsbeschreibung RV Impfstoffe.pdfLVLeistungsverzeichnis83 KB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
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04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
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04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
04_Angebotsvordruck RV Impfstoffe.pdfFormular2 MB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
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05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
05_Entwurf Mehrpartner-Rahmenvereinbarung Impfstoffe.pdfSonstiges330 KB
06_AGB_ThPolizei.pdfSonstiges87 KB
07_Eigenerklärung Anerkennung AGB.pdfFormular214 KB
08_Bietererklärung_ZNVAG.pdfFormular282 KB
09_Eigenerklärung Artikel 5k VO EU 2022-576.pdfFormular668 KB
10_Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.pdfFormular219 KB
11_Eigenerklärung zum ThürVgG.pdfFormular1,4 MB
12_Belehrung nach 14 ThürVgG.pdfSonstiges16 KB
13_Bietergemeinschaftserklärung.pdfFormular214 KB
14_Infoblatt e-Rechnung LPD.pdfSonstiges769 KB
15_Checkliste.pdfSonstiges285 KB

Anforderungen

Bildung krimineller Vereinigungen: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB /A, Angabe Eigenerklärung; b) § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden: gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB /A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; a) § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeitund Bestechung im Gesundheitswesen): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; b) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; c) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung): gemäß §6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A i.V. m. §6e EU Abs. 2, 3 und 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung; Das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Gemäß §6e EU Abs. 4 VOB/A i.V.m. §6e EU Abs. 5 VOB/A, Angabe Eigenerklärung Die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen ist möglich und liegt im pflichgemäßen Ermessen des Auftraggebers.

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