[Seite 1]
Erklärung über gewerbliche Schutzrechte
Die Erklärung über gewerbliche Schutzrechte ist von den Bietern auszufüllen, zu unter- schreiben und mit dem Angebot abzugeben.
- Benennung der für den Bieter wirksam eingetragenen gewerblichen Schutz- rechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken etc.) für die in den/der Techni- schen Leistungsbeschreibung(en) – Kapitel B1 und/oder Kapitel B2 zum Offe- nen Verfahren ZA 4.2/1002040861/Koh – Rahmenvereinbarungen über die Lie- ferung von Handfesseln, schließbar und Handfesseltaschen für die Polizei NRW - beschriebenen Auftragsgegenstände und/oder von entsprechenden Schutzrechtsanmeldungen und Benennung von etwaigen hierfür erteilten Li- zenzen:
- Für den Fall, dass gewerbliche Schutzrechte benannt wurden: Vertritt der Bie- ter die Auffassung, dass die Technische(n) Leistungsbeschreibung(en) – Kapi- tel B1 und/oder Kapitel B2 zum Offenen Verfahren ZA 4.2/1002040861/Koh – Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Handfesseln, schließbar und Handfesseltaschen für die Polizei NRW - von seinen Schutzrechten Gebrauch macht (wenn nicht, wird sich der Bieter nicht darauf berufen, dass jedes aus- schreibungskonforme Angebot notwendigerweise von einem für ihn eingetra- genes Schutzrecht Gebrauch macht)?
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel