Lieferung von Warnwetterschutzjacken und Warnwetterschutzhosen für die Polizei Nordrhein-Westfalens

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.10.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.06.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Hosen (18234000)
  • Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
  • Reflektierende Sicherheitswesten (35113440)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
407716-2025
Verfahrensnummer
0c162acc-d449-4389-bcbe-fb8a9e2d4ea9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen in Duisburg schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von Warnwetterschutzjacken und Warnwetterschutzhosen für die Einsatzkräfte der Polizei Nordrhein-Westfalens aus. Über eine Vertragslaufzeit von 720 Tagen wird ein Bedarf von etwa 11.100 Jacken und 300 Hosen geschätzt; Mindestabnahmemengen werden nicht vereinbart. Angebote können bis zum 13. Oktober 2025 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Warnwetterschutzjacken u. -hosen für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Warnwetterschutzjacken u. -hosen für die Polizei NRW

    Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 11.100 Warnwetterschutzjacken und 300 Warnwetterschutzhosen besteht. Die Höchstmengen der anliegenden Rahmenvereinbarung werden mit 14.400 Warnwetterschutzjacken und 420 Warnwetterschutzhosen beziffert.

    Frist: 13.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A - Hinweise zum offenen Verfahren, Ziffer 2.5, beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die gemäß Kapitel A - Hinweise zum offenen Verfahren, Ziffer 2.5, beizubringenden Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 49752-2026

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