Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.04.2026, 08:55 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
641.720 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde Sylt
Erfüllungsregion
Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
10.03.2026
CPV-Codes
Feuerlöschfahrzeuge (34144213)
Bekanntmachung
bi-medien.de
Bekanntmachungsnummer
166153-2026
Verfahrensnummer
b1000000-c0de-4000-a000-00d460911583

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Sylt schreibt die Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 10) gemäß DIN 14530-26 für die örtliche Freiwillige Feuerwehr aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das sowohl das Fahrgestell als auch den Aufbau umfasst. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 641.720 EUR.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Gemeinde Sylt beschafft ein HLF10 für die örtliche Freiwillige Feuerwehr

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF10 nach DIN 14530-26

    Fahrgestell 16t + Aufbau HLF

    Frist: 20.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

nicht preisspezifische Unterlagen

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

nicht preisspezifische Unterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 419014-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.