Eigenerklärung zum Qualitätssicherungssystem für die Lose 1 bis 3
Vom Bieter und bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. Diese Eigenerklärung gilt für alle Lose, für die ein Angebot abgegeben wird. Sie ist bei Angeboten für mehrere Lose nur einmal einzureichen.
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(Name des Bieters bzw. des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft)
Berücksichtigt werden nur Angebote von Bietern, die die nachfolgende Anforderung erfüllen.
Ich/Wir sichere(n) verbindlich zu, dass
[ ] in meinem/unserem Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist und angewendet wird, das den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder einem gleichwertigen Standard entspricht und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert wurde. *
(*Bitte ankreuzen)
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, akzeptiere(n) und bestätige(n), dass ich/wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleibe(n).
Des Weiteren ist mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/ unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot grundsätzlich nicht erforderlich. Anstelle dieser Eigenerklärung kann jedoch ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung mit dem Angebot vorgelegt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die Vorlage eines entsprechenden Zertifikats, einer gleichwertigen Bescheinigung oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, anderer geeigneter Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätssicherungssystem zur Überprüfung der Angaben zu verlangen, soweit ein solcher Nachweis nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt wurde.
Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere geeignete Unterlagen über ein gleichwertiges Qualitätssicherungssystem anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Anforderungen entsprechen.
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| (Ort/Datum) | (Name der erklärenden, natürlichen Person) |