b) Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Los 1 und 2.pdf

Lieferung von Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS und Fachdienstausstattung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 15:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Leistungsbeschreibung

- Technischer Teil -

(Teil B)

Vergabeverfahren:

AZ: 024-RV-KFZ/2026-03.352

„Rahmenvereinbarung über die Lieferung von

Löschgruppenfahrzeugen LF 20 KatS“

Los 1 Fahrgestell und Aufbau Region Ost

Los 2 Fahrgestell und Aufbau Region West

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Urheberrecht:

Die nachfolgende Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen ist urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für die Erstellung eines Angebotes für das Logistik Zentrum Niedersachsen verwendet wer- den.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Verwendung für andere Zwecke, ohne aus- drückliche Genehmigung des Logistik Zentrums Niedersachsen, ist nicht gestattet.

Jede Verwertung außerhalb der Zulässigkeit nach dem Urheberschutzgesetz ist ohne ausdrückliche Zu- stimmung des Logistik Zentrums Niedersachsen rechtswidrig und strafbar.

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Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)

Löschgruppenfahrzeuge LF 20 KatS

Vorbemerkungen:

Die vorliegende Leistungsbeschreibung gilt gleichermaßen für die Regionallose „Fahrgestell und Aufbau Region Ost“ (Los 1) und „Fahrgestell und Aufbau Region West“ (Los 2). Die Regionallose unterscheiden sich ausschließlich hinsichtlich der bezugsberechtigten Stellen sowie der zugeordneten Beschaffungsmengen. In- haltliche Unterschiede zwischen den Regionallosen bestehen nicht.

Diese technische Leistungsbeschreibung ist in zwei Ebenen gegliedert: 1 Die erste Ebene dient der Gliederung der Leistungsbeschreibung nach sinnvollen Sachzusammenhängen 1.01 Die zweite Gliederungsebene enthält die eigentlichen Leistungsanforderungen

Wenn nicht anders angegeben, sind sämtliche Anforderungen Ausschlusskriterien. Die Nichterfüllung einer einzigen Anforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Mit der Abgabe eines Angebotes wird bestätigt, dass sämtliche Anforderungen erfüllt werden. Ist zu einer Leistungsanforderung eine Angabe zu machen, ist dies in der Spalte „Bemerkung“ mit einem „Angabe durch den Bieter in Anlage erforderlich“ ver- merkt. Angaben zu dieser Leistungsanforderung sind in der Anlage 1 „Angaben des Bieters“ zu tätigen.

Konzeptbeschreibung: Das Land Niedersachsen, vertreten durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Straße 26, 34346 Hann. Münden beschafft im Rahmen einer Rah- menvereinbarung Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS nach DIN 14530-8. Die Fahrzeuge sollen bei den Feuerwehrbereitschaften Niedersachsens, dem NLBK sowie bei den kommunalen Trägern des Brandschutzes und der Hilfeleistung in Niedersachsen gem. § 1 des NBrandSchG vorrangig zum Wassertransport über lange Wegstrecken und der Vegetationsbrandbekämpfung eingesetzt werden. Die Fahrzeuge müssen jeweils für die Beförderung von 9 Einsatzkräften mit persönlicher Ausstattung (einschließlich Fahrer/in) sowie der Ausstattung gemäß Los 3 Fachdienstausstattung geeignet sein.

Bereitstellung der Fachdienstausstattung inkl. Mustersatz: Im nachfolgenden werden Anforderungen an die Lose 1 und 2 „Fahrgestell und Aufbau“ beschrieben. Es ist sicherzustellen, dass diese Lose zur Aufnahme der Beladungssätze, bestehend aus der in Los 3 beschriebenen Fachdienstausstattung sowie den in Anlage 2 „Beigestellte Ausstattungsgegenstände“ aufgelisteten Gegenstände, geeignet sind. Nach Zuschlagserteilung wird dem Auftragnehmer eine Liste der konkret zu verladenden Artikel übermittelt. Zudem wird dem Auftragnehmer (mit einer Lieferzeit von 3 Monaten ab Abruf) ein vollständiges Set Fachdienstausstattung als Mustersatz aus dem Los 3 sowie die weiteren beigestellten Ausstattungsgegenständen aus Anlage 2 zur Verfügung gestellt. Diese Ausstattung / Gegenstände sind nach Projektabschluss als Beladung des Musterfahrzeuges mit auszuliefern. Die

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Beladungssätze (vollständige Sets Fachdienstausstattung) der weiteren Fahrzeuge sind mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten abzurufen. Hierfür hat der Bieter in Anlage 1 „Angaben des Bieters“ eine Lieferadresse zur Anlieferung des Mustersatzes sowie aller weiteren Beladungssätze innerhalb von Europa anzugeben. Der jeweilige Auftragnehmer des Loses 1 bzw. des Loses 2 übernimmt die Verantwortung für die Wareneingangskontrolle der ihm gelieferten Fach- dienstausstattung aus dem Los 3. Der jeweilige Auftragnehmer von Los 1 und Los 2 ist für die Verlastung/Bestückung der Fahrzeuge (Muster und Serie) mit der Beladung verantwortlich. Die Verlastung/Bestückung ist Bestandteil des Auftrages und hat vor der technischen Abnahme zu erfolgen.

Anlagen:  Anlage 1: Angaben zur Beantwortung durch den Bieter/ die Bieterin  Anlage 2: Beigestellte Ausstattungsgegenstände

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
1Allgemeines
1.01Fahrzeug nach DIN 14530-8 Löschfahrzeuge - Teil 8: Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS für den Katastrophenschutz (Fahr- zeug DIN 14530 − LF 20 KatS) Die Norm ist als Mindestanforderung zu verstehen. Die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung können die Anfor- derungen der Norm ergänzen und/oder einschränken.
1.02Einsatz-Kraftfahrzeug des Katastrophenschutzes zur Verwendung im Feuerwehrdienst
1.03Löschfahrzeug vorrangig für den Katastrophenschutz mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreisel- pumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, die überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser, auch über lange Wegstre- cken, und zum Durchführen einfacher Technischer Hilfeleistungen kleineren Umfangs dient; bildet mit seiner Besatzung eine selbstständige taktische Einheit, Besatzung besteht aus einer Gruppe (1/8)
1.04Das Fahrzeug ist nach dem neusten Stand der Technik zu erstellen, insbesondere nach den folgenden Normen: - DIN 14530-8 - DIN EN 1846-1 - DIN EN 1846-2 - DIN EN 1846-3 - DIN SPEC 14502-1 - E DIN 14502-2:2024-04 - DIN 14502-3 jeweils in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Darüber hinaus sind alle weiter geltenden Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, insbe- sondere: - Bau- und Zulassungsvorschriften wie StVZO, FZV und EU-Richtlinien - UVV-Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 71 (GUV-V D 29)) - UVV-Feuerwehr (DGUV Vorschrift 49 (GUV-V C 53))

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
1.05Das Fahrzeug ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet und in der Bundesrepublik Deutschland zulassungs- fähig. Es sind alle Bau- und Zulassungsvorschriften wie StVZO, FZV und EG-Richtlinien zu beachten. Zulassung als SO.KFZ LOESCHFZ (Schlüsselnummer 04 1900).
1.06Das Fahrzeug hat den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere den DGUV Vorschiften 49, 70 und 71, zu entsprechen.
1.07Masseklasse Mittel (M III): 14 t < GM < 16 t, nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 in Verbindung mit DIN SPEC 14502- 1
1.08Kategorie 2: geländefähiges Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist, mit besserem Fahrvermögen im Gelände (DIN EN 1846-1)
1.09Lager-, Start- und Betriebstemperatur (Luft- und Fahrzeugstarttemperatur): - 25 °C bis + 50 °C
1.10Alle im Fahrzeug verbauten Komponenten und Beladungsgegenstände sind so zu konzipieren, dass sie den in einem Kraftfahrzeug (Einsatzfahrzeug) vorkommenden Schock-, Vibrations- und Klimaeinflüssen auf Dauer standhalten. Hierzu sind geeignete marktgängige Komponenten auszuwählen und so zu verbauen, dass diese Anforderungen erfüllt werden.
1.11Das Fahrzeug hat maximal folgende Abmessungen: Höhe: 3.300 mm (bei Leermasse, jedoch mit aufgelegter höhenrelevanter Dachbeladung; flexible (nachgie- bige) Antennen dürfen dieses Maß um 200 mm überschreiten) Breite: 2.500 mm Länge: 7.300 mm (Schäkelhalterungen werden gem. E-DIN 14502-2 nicht berücksichtigt) Die angegebenen Fahrzeugabmessungen entsprechen den Definitionen der DIN 14530-8.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
1.12Die zulässige Gesamtmasse beträgt zwischen 14 t und 16 t.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
1.13Tragfähigkeit - 9 Personen mit persönlicher Ausstattung je 120 kg: 1.080 kg - Gewichtsreserve: mind. 150 kg (mind. 30% Vorderachse; max. 70% Hinterachse). Die zulässige Stützlast darf nicht auf die Gewichtsreserve angerechnet werden. - Die zulässigen kleinsten und größten Achslasten müssen mit den Werten übereinstimmen, die der Fahrgestell- hersteller für alle Beladungsbedingungen festlegt. - Die Radlasten jeder Achse müssen unter folgenden Bedingungen berechnet, gemessen und aufgezeichnet wer- den: bei Leermasse LM und bei Gesamtmasse GM

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Es ist eine möglichst gleichmäßige Gewichtsverteilung mit niedrigem Schwerpunkt des Fahrzeugs einzuhalten (Lastverteilung zwischen Vorderachse und Hinterachse annähernd VA 40% / HA 60% Nachweis durch Anbieter erforderlich in der Massebilanz nach 1.14)
1.14Die Massebilanz ist mit Angebotsabgabe vorzulegen. (Näherungsweise)Abgabe durch den Bieter
1.15Lasergeschnittene und laserentgratete Bleche gelten als scharfkantig und dürfen nur dort verwendet werden, wo kein direkter Personenkontakt (auch mit Handschuhen) möglich ist.  Erreichbare Bleche sind an den Blechkanten abzurunden. Dabei gelten folgende Vorgaben: Blechdicke < 1 mm Umkanten der Bleche Blechdicke 1-2 mm Abrunden mit Radius 0,5 mm Blechdicke > 2 mm Abrunden mit einem Radius von 1 mm
1.16Die Materialien sind so zu wählen, dass Korrosion verhindert wird.
1.17selbsttätige Verriegelung von Schubladen, Einschüben, Auszügen, Klappwänden, etc. mindestens im vollständig einge- schobenen oder eingeklappten und im vollständig ausgezogenen oder ausgeklappten Zustand.
1.18Halterungen und Verriegelungen in Einhandbedienung
1.19selbsttätige Fixierung der geöffneten Sitzkastendeckel
1.20keine Schäden durch bzw. an Gurten, Schlössern und/oder Halterungen: Scheuerstellen, Knickstellen, Einklemmungen Abschnürungen, etc. sind unzulässig
1.21keine vermeidbaren Scher- und Quetschstellen
1.22Konstruktion und Bauweise der fest eingebauten Ausrüstungen und deren Befestigungen müssen den im Rahmen des Einsatzes auftretenden physikalischen Belastungen standhalten können.
1.23Alle Bedien- und Kontrollelemente mit eindeutiger Kennzeichnung ggf. zusätzlich in Klarschrift
1.24Alle Bedien- und Kontrollelemente grundsätzlich mit blendfreier Auffind- (Hintergrund-) und Funktionsbeleuchtung (Ein- schaltbestätigung); Details werden im Rahmen der Baubesprechung festgelegt.
1.25Soweit nicht vorgegeben, sind zur Kennzeichnung von Instrumenten, Tastern, Schaltern und Bedieneinrichtungen die Symbole der CEN/TS 15989:2015 zu verwenden. Die fahrgestellseitig vorgegebenen Symbole sind hiervon nicht betrof- fen.
1.26Soweit für bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich, sind für Auftritte, Haltegriffe, Halterungen, Ablagen, Staukis- ten, usw. die zulässigen Belastbarkeiten sinnfällig und dauerhaltbar anzugeben. Diese Angaben müssen vor der Nutzung wahrnehmbar sein.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
1.27Für alle Ausstattungsteile sind die Anforderungen der Ladungssicherung auch bei Teilbeladung zu erfüllen.
1.28Unzulässige Verlastungen sind konstruktiv auszuschließen.
1.29Eine Bestätigung eines unabhängigen Sachverständigen über die Einhaltung der Anforderungen an die Ladungssiche- rung ist als Teil der Bedienungsanleitung vorzusehen.
1.30Alle Ausstattungsgegenstände müssen in geeigneten, selbsterklärenden und intuitiv bedienbaren Halterungen, die sich direkt am Fahrzeug, auf Auszügen, in Schubladen oder in entnehmbaren Kisten, Kästen oder Körben befinden können, materialschonend gelagert werden. Es muss eine verschleißarme Verlastung und Entnahme gewährleistet sein.
1.31Alle Halterungen sind so flexibel und verstellbar auszuführen, dass infolge von Fertigungstoleranzen und Produktwech- sel notwendige Anpassungen möglich sind. (z.B. Langlöcher, verstellbare Gurte, austauschbare Anschläge, ausreichende Abstände)
1.32Ist ein Hilfssystem für die Entnahme für Geräte (z.B. Schubfächer etc.) vorhanden, darf ein Ausfall des Antriebs den Betrieb der Ausrüstung nicht verhindern. Die Bauweise der Entnahmehilfe für Geräte darf nur minimalen Instandhal- tungsaufwand erfordern.
1.33Die empfohlenen Entnahmehöhen für Ausstattungsgegenstände und Vorgaben für Standflächen gem. DIN EN 1846-2 sind einzuhalten. Bei Gesamtmasse (GM) des Fahrzeugs gemessen.
1.34Die Ergonomie muss die Bedienung durch Personen mit einer Körpergröße zwischen 151 cm und 191 cm ermöglichen.
1.35Die dauerhaft angebauten Ausrüstungen, die Beladung und die Verriegelungen der Türen, Klappen und Schübe müssen zuverlässig gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein. Die verwendeten Verriegelungen und Haltevorrichtungen müs- sen leicht zu öffnen sein.
1.36Alle Verriegelungen, Halterungen, Auszüge, Schubladen, Kisten, Kästen, Körbe und Rollladen müssen für die Benutzung mit Handschuhen nach DIN EN 659 geeignet sein.
1.37Der Auftragnehmer hat die Unterbringung der Beladung (Fachdienstausstattung des Loses 3 sowie weitere beigestellte Ausstattungsgegenstände) in geeigneten Halterungen und Transportbehältnissen in und am Fahrzeug sicherzustellen. Er ist ebenfalls für die Beschriftung aller Verlastungsorte für die jeweilige Fachdienstausstattung des Loses 3 zuständig. Auf entnehmbaren Transportbehältnissen ist zusätzlich die Geräteraumzuordnung zu kennzeichnen.
1.38Auslegung und Konstruktion fest eingebauter Ausrüstung müssen mit den Anforderungen und Spezifikationen sowohl des Fahrgestellherstellers als auch des Herstellers der eingebauten Ausrüstung übereinstimmen.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
1.39Soweit in diesem Dokument nicht anders festgelegt: alle Prüfungen bei zulässiger Gesamtmasse zGM nach StVZO. So- weit nicht anders realisierbar, Prüfungen bei vollständig beladenem Fahrzeug inkl. Besatzung und vollen Tankbehältnis- sen (Gesamtmasse GM).
1.40Bestätigung des Fahrgestellherstellers über die Einhaltung der Aufbaurichtlinien zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Musterfahrzeugs ist vorzulegen.
1.41Entwurf der Konstruktion des Löschgruppenfahrzeugs ist ausführlich zu beschreiben und durch maßstäbliche aussage- fähige Zeichnungen mit allen Hauptabmessungen und Winkelangaben darzustellen. Im Angebot vorzulegen.Abgabe durch den Bieter
1.42Entwurf eines Beladeplans, der die sinnvolle und sichere Unterbringung aller Ausrüstungsgegenstände verdeutlicht. Der Beladeplanentwurf muss den Anforderungen für normgerechtes technisches Zeichnen, Darstellen und Bemaßen entsprechen und im Maßstab 1:20 ausgeführt sein. Es sind mindestens vier Ansichten (Seitenansicht von links, Seiten- ansicht von rechts, Rückansicht und Dach) darzustellen. Die zu verlastenden Geräte müssen in der Zeichnung erkennbar und eindeutig zugeordnet sein. Zeichnung ist mit Angebot vorzulegen. Die Anforderungen des Loses 3 sowie Spezifika- tionen der Anlage 2 dienen hierbei als Grundlage für die Erstellung der Beladeplanung. Der bei Angebot eingereichte Beladeplan dient der Orientierung. Die Aufteilung der Lose gewährt nachträgliche Anpas- sungen des Beladeplanes nach Zuschlagserteilung und Bekanntgabe der konkreten Beladungsbestandteile. Eine ver- bindliche Beladeplanung mit der bezuschlagten Fachdienstausstattung aus Los 3 ist im Rahmen der ersten Baubespre- chung vorzustellen und die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.Abgabe durch den Bieter
1.43Es muss möglich sein, regelmäßige Reparaturen und Wartungsarbeiten am Fahrzeug ergonomisch und zeiteffizient durchführen zu können. Ein Missverhältnis zwischen Vorarbeiten und eigentlichem Arbeitsaufwand ist zu vermeiden.
1.44Die Fahrzeuge und alle zum Lieferumfang gehörenden Teile sind neuwertig, ungebraucht und betriebsbereit anzuliefern.
1.45Bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) sind die geltenden Bestimmungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien und Gesetze einzuhalten. Insbesondere sind folgende Punkte einzuhalten: - Kraftfahrzeugrichtlinie 2019/2144/EG - Funkanlagengesetz (FuAG) und dazu ergänzend die TR BOS EMV. - EMV Richtlinie 2014/30/EU und deren Umsetzung in Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG). - Richtlinie 2014/35/EU und deren Umsetzung in Erste VO zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elekt- rische Betriebsmittel - 1. ProdSV) - UNECE R10 Elektromagnetische Verträglichkeit (Funkentstörung)

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- DIN EN 55025 VDE 0879-2 Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren angetriebene Geräte -Funkstörei- genschaften – Grenzwerte und Messverfahren für den Schutz von an Bord befindlichen Empfängern. Die Einhaltung dieser Vorgaben hat zur Folge, dass Fahrzeuggenehmigungen mit den ggf. erforderlichen Zusätzen/Er- gänzungen, die aufgrund des Einbaus der sondertechnischen Einbauten erfolgen müssen, ihre Gültigkeit behalten. Wer- den dennoch elektromagnetische Unverträglichkeiten festgestellt, ist die Anlage so nachzubessern, dass diese nicht mehr auftreten. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Grundsätzlich gilt, dass sich Fahrzeuganlage und die sondertechnischen Einbauten gegenseitig nicht negativ beeinflus- sen dürfen. Störungen der sondertechnischen Einbauten, insbesondere der Funkeinbauten, durch die Lichtmaschine, die Zündanlage oder andere Bestandteile der Fahrzeugeinrichtung dürfen nicht auftreten. Um-ge- kehrt dürfen durch die sondertechnischen Einbauten und die Funkeinbauten auch keinerlei Störungen der Fahrzeugsys- teme und/oder Fahrzeugfunktionen auftreten. Die Auftragnehmerin muss die Einbauvorschriften des Fahrzeugherstellers beachten. Die Zulassungsfähigkeit und die Produktsicherheit dürfen durch den Einbau der sondertechnischen Zusatz-Einbauten nicht beeinträchtigt werden.
2Fahrgestell – Antrieb
2.01LKW-Fahrgestell mit Gruppenkabine sowie Gerätekofferaufbau
2.02Emissionsarmer Dieselmotor mit möglichst geringem Kraftstoffverbrauch. Emissionsklasse Euro VI
2.03Bei störungsbedingt unzulässigen Abgaswerten erfolgt keine Drehmoment-/Leistungsreduzierung oder Schädigung des Motors
2.04Der Motor ist für die Verwendung von paraffinischem Dieselkraftstoff aus Synthese oder Hydrierungsverfahren nach DIN EN 15940 geeignet (insb. HVO 100).
2.05Ölwechselintervall bei Laufleistung unter 5.000 km pro Jahr: mind. 2 Jahre Das verlängerte Ölwechselintervall ist im Wartungsplan auszuweisen und im Serviceinformationssystem o. ä. des Fahr- gestellherstellers einzustellen.
2.06Kaltstarteinrichtung zur Start- und Zündhilfe (wie z. B. elektrische Kraftstoffvorwärmung am Filter mit Wasserabschei- der, Vorwärmung der Ansaugluft, Flammstartanlage, Heizflansch, Heizkerze, verstärkte Batterie). Die Einrichtung ist im Angebot ausführlich zu beschreiben.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
2.07Motorweiterlaufschaltung Es ist möglich den Motor weiter zu betreiben und den Zündschlüssel abzuziehen bzw. bei Keyless-Systemen den Schlüs- sen aus dem Fahrerhaus zu entfernen. Ein erneutes Starten nach Stopp des Motors ist ohne Zündschlüssel oder eine andere verwendete Form der Legitimierung nicht möglich.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
Aktivierung nur bei betätigter Feststellbremse und Fahrstufe N; durch Betätigen eines Tasters / Schalters im Armatu- renbrett mit optischer Kontrollanzeige; Entnahme des Zündschlüssels (zur Sicherung gegen unbefugte Benutzung) mög- lich.
2.08Bei Fahrzeugen mit Abgasnachbehandlung durch selektive katalytische Reduktion darf beim Betrieb ohne Reduktions- mittel (z. B. AdBlue©) keine Leistungsminderung oder eine Startsperre des Motors erfolgen (Als Fahrzeug des Katastrophenschutzes ist eine Ausnahme nach § 70 Abs. 4 StVZO möglich, sogenannter Behördenmo- tor)
2.09Regeneration des Dieselpartikelfilters: Die erforderliche Regeneration erfolgt automatisch. Vor dem Start ist eine Warnung auszugeben. Im Bedarfsfall lässt sich diese durch Tastendruck manuell unterdrücken und später manuell starten. Eine Regeneration, auch vor der ersten Warnstufe, kann manuell ausgelöst werden. Der Start einer Regeneration wird bei eingeschaltetem Nebenantrieb unterdrückt. Eine laufende Regeneration muss jederzeit abgebrochen werden können. Unterdrückte oder abgebrochene Regenerationen werden im normalen Betrieb (auch nach mehrmaligem Abbruch) nachgeholt, ohne dass dies einen Werkstattaufenthalt oder die Tätigkeit einer mobilen Service-Kraft erfordert. Das Nachholen der Regeneration muss vor Beginn vom jeweiligen Benutzer des Fahrzeugs quittiert werden.
2.10Die Motorleistung beträgt mindestens 13 kW/t zGM.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
2.11Die Kühlleistung des Kühlers ist so dimensioniert, dass auch ein längerer Betrieb im Stand möglich ist.
2.12Automatische Getriebeschaltung (z.B. Automatisiertes Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe mit Wandler), Schaltpro- gramme für Straßen- und Geländebetrieb, Möglichkeit der schaltbaren manuellen Gangwahl, Übertemperaturwarnan- zeige für Wandler bzw. Kupplung, Fahrprogramm des Getriebes (z.B. verkürzte Schaltzeiten) für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr (Feuerwehrschaltung), mit speziellem Fahrprogramm für Rangieren und sehr langsames Fahren.
2.13Anfahrhilfe, welche ein Wegrollen des Fahrzeuges entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung beim Anfahren verhindert.
2.14Antiblockiersystem, wenn möglich mit speziellem Geländeprogramm
2.15Fassungsvermögen des Kraftstofftanks muss für eine Reichweite von mindestens 400 km auf der Straße dimensioniert sein.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
2.16Über das waagerecht stehende Fahrzeug aus dem Tank entnehmbare Kraftstoffmenge von mind. 150 LiterAngabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
2.17Wegfall des Geschwindigkeitsbegrenzers. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 100 km/h einzustellen.
2.18Fahrerhaus-Kippeinrichtung, sofern für die Zugänglichkeit für Wartung und Reparatur außerhalb von Werkstätten not- wendig.
2.19Sämtliche im bzw. unter dem Fahrgestellrahmen verlaufenden elektrischen Leitungen, Kraftstoffleitungen, Bremsleitun- gen und Schläuche sind gegen mechanische Beschädigung durch rauen Boden bzw. raues Gelände zu schützen. Bei Ver- wendung von flexiblen Ummantelungen muss das Material halogenfrei und beständig gegen Öle, Fette, verdünnte Säu- ren und Laugen, UV- und ionisierende Strahlung sein.
2.20Alle Einfüllöffnungen für Verbrauchs- und Betriebsstoffe (z.B. Kühlwasser, Motoröl, usw.) verschließbar bzw. gegen un- befugten Zugriff gesichert ausgeführt
2.21Die Füllöffnung(en) des (der) Kraftstofftanks muss (müssen) so konstruiert und/oder angeordnet sein, dass das Risiko der Berührung des Kraftstoffes mit beliebigen heißen Teilen des Fahrzeugs oder der Ausrüstung, einschließlich des Abgassystems, vermieden wird.
2.22Kraftstofftank befüllbar aus handelsüblichen 20 Liter-Einheitskanistern mittels handelsüblichen Ausgussstutzen (Kanis- terbetankung)
2.23Tankdeckel Kraftstofftank unverlierbar; Tankdeckel abschließbar, soweit nicht gleichschließend mit Kabinen und/oder Zündschlüssel: 3 Tankdeckelschlüssel
2.24Kraftstoffanlage selbstlüftend
2.25Anordnung der Ansaugleitungen im Kraftstoffbehälter: Mindestentnahme von 5 Liter Kraftstoff nach einer maximal möglichen Entleerung über die Kraftstoffentnahmeleitung in waagerechter Fahrzeug-Position und anschließender Ein- bringung einer Reservemenge von 20 Litern bei allen Fahrgestell-Längs- und / oder -Querneigungen bis 15°.
2.26Behälter für erforderliche Zusatzstoffe (bspw. AdBlue©), mind. 20 Liter Tankinhalt  befüllbar aus einer Zapfsäule und mit handelsüblichen Nachfüllgebinden  Behälterdeckel unverlierbar und abschließbar, gleichschließend mit dem Kraftstofftankdeckel, soweit nicht gleichschließend: 3 Behälterschlüssel
2.27Die Abgasanlage(n) muss (müssen) so konstruiert und eingebaut sein, dass der Bediener / die Bedienerin und die Mann- schaft gegen Abgase und Verbrennungen geschützt sind.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
2.28Die Temperatur der leicht zugänglichen Teile des Abgassystems des Fahrzeugs oder eingebauter Ausrüstung (ausge- nommen das Abgasrohrende) darf 86 °C nicht überschreiten.
2.29Auspuffmündung nach außen bis an die äußere Fahrzeugkontur geführt und zum Anschluss einer mitfahrenden Quel- lenabsaugung geeignet.
2.30Auspufföffnung auch geeignet zum Anschluss des zur Ausstattung gehörenden Abgasschlauches nach DIN 14572
2.31Bremsanlage als Druckluftanlage oder druckluftbetätigte bzw. druckluftunterstützte Hydraulikanlage, zweikreisig, Drucklufterzeuger und -anlage ausgelegt auch für druckluftgebremste Anhänger, Reifenfüllanlage und ggf. Luftfederung
2.32Mit Druckluftbremsen ausgerüstete Fahrzeuge müssen ein Bremssystem haben, das ohne Luftzufuhr von außen bei mittlerer Drehzahl und vollständig entleerter Anlage innerhalb von 60 s nach dem Anlassen den Mindestdruck erreicht (Warnanzeige erlischt).
2.33Lufttrockner für Bremsanlage, mit ausreichender Zugänglichkeit für den Patronenaustausch
2.34Druckregler der Bremsanlage im geschützten Bereich, d.h. hinter dem Lufttrockner
2.35Luftleitungen der Bremsanlage nichtrostend
2.36Alle Luftbehälter der Bremsanlage müssen mit leicht erreichbaren oder fernbedienbaren Entwässerungsventilen ausge- stattet sein, falls ein Einbringen von Feuchtigkeit in das System nicht ausgeschlossen werden kann.
2.37Druckluft-Füllanschluss im Bereich der Schleppvorrichtung vorne für die Druckluftbremsanlage zur Druckluftversorgung aus dem abschleppenden LKW. Der Anschluss muss mit einer Kupplung nach ISO 1728 Vorratsleitung (rot) ausgeführt sein. Druckluftfüllanschluss muss bei einem Druck von 8 bar die Druckluftkessel so versorgen, dass der Federspeicher gelöst werden kann und im Schleppbetrieb zusätzlich das „Mitbremsen“ ermöglicht wird
2.38Druckluftabgänge im Gerätekofferaufbau G1 und G2, zum Betrieb des Reifenfüllschlauches, ausgeführt als "Schnell- kupplung", rostfrei, rückschlagarm, Nenndruck: 8 bar, mindestens jedoch vorgeschriebener Reifenfülldruck  Ausgeführt als Sicherheitskupplung gem. DIN EN ISO 4414, NW 7,2
2.39Feststellbremse: Federspeicherzylinder mit mechanischer Notlöseeinrichtung
2.40Dauerbremse mit automatischer Abschaltung vor Erreichen der Leerlaufdrehzahl
2.41Nebenabtrieb für den Betrieb einer fest eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe  Geeignet für den Betrieb während langsamer Fahrt geeignet (Pump and Roll)
3Fahrgestell – Fahrwerk und Räder

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
3.012 Achsen, Allradantrieb, Untersetzungsgetriebe, Differentialsperre je Achse quer und längs, manuell sperrbar oder selbstsperrend
3.02Singlebereifung, Räder sind möglichst spurgleich
3.03Gelände-/Mehrzweckbereifung mit Alpine-Symbol (3PMSF-Symbol) - alternativ sofern nachweislich nicht darstellbar, mind. Reifen mit S+G Profil nach BAAINBw-TL 2610-0004 - schlauchlos - achsgleich - nicht laufrichtungsgebunden - Reifen-Tragfähigkeitsausnutzung unter 100% (bei maximal zulässiger Achslast) - Alle gelenkten und angetriebenen Räder gleitschutzkettenfähig
3.04Vollwertiges Ersatzrad mit Halterung, von einer Person entnehmbar (Einpersonen-Bedienung), zur Beifahrerseite ent- nehmbar und befestigt (Bieter beschreibt technische Lösung in Anhang), unverlierbare Licht- und Wetterschutzabde- ckung, Reifenfülldruck prüf- bzw. korrigierbar ohne Demontage oder Entnahme des Ersatzrades, Konstruktion muss den Bestimmungen der UVV entsprechen.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
3.05Reifenfülldruck für Geländeeinsatz (manuell, bei stehendem Fahrzeug) reduzierbar, zur Vergrößerung der Aufstandsflä- chen bzw. Verringerung der Flächenlast und damit Verbesserung der Geländegängigkeit
3.06Angabe der hierbei jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Bedienungsanleitung. Hinweis auf reduzierte zuläs- sige Höchstgeschwindigkeit wird bei reduziertem Reifenfülldruck im Anzeigenbereich angezeigt.
3.07Spritzschutzlappen für Vorder- und Hinterräder, für den Geländeeinsatz geeignet
3.08Radhäuser und Kotflügel mit Spritzschutzsystem (-auskleidung) zur Verringerung der Sichtbehinderung bei Fahrbahn- nässe
3.09Wasserdurchfahrtsfähigkeit bis zur Höhe der Radmitte ohne besondere Maßnahmen - Wasserdurchfahrtsfähigkeit (WDF) nach E DIN 14502-2 mind. 600 mm; - Festlegungen WDF bei folgenden Bedingungen: fester Untergrund, Gefälle < 10° (Einfahrtsrampe), Schrittge- schwindigkeit, Motor wird nicht abgestellt, stehendes Gewässer - Ausführliche Beschreibung der wasserdurchfahrtstiefenabhängig erforderlichen Prüf- und Wartungsarbeiten (mit Fristen) in der Bedienungsanleitung - Kennzeichnung der maximal möglichen Wasserdurchfahrtsfähigkeit an einer für den / die Fahrer/in sichtbaren Stelle am Fahrzeug (gem. Referenz 14.15)

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
3.10Vorderer Überhangwinkel: ≥ 23°
3.11Hinterer Überhangwinkel: ≥ 23°; unter Berücksichtigung des hinteren Unterfahrschutzes
3.12Rampenwinkel: ≥ 18°; auch Abgasrohre dürfen den nutzbaren Rampenwinkel nicht verkleinern
3.13Bodenfreiheit: ≥ 0,30 m
3.14Bodenfreiheit unter der Achse: ≥ 0,23 m
3.15Geschützte Verlegung von Leitungen, Kabeln usw. im möglichen Aufsetzbereich zur Verbesserung der Geländetauglich- keit
3.16Empfindliche aufsetzgefährdete Bauteile sind mit geeigneten Abweisblechen abzuschirmen.
3.17hinterer Unterfahrschutz gemäß § 32b StVZO - soweit für den geforderten Überhangwinkel (23°) notwendig: anklapp- oder einschiebbar. In eingeklapptem oder eingeschobenem Zustand muss eine Warnung im Sichtbereich des Fahrers/ der Fahrerin angezeigt werden
3.18Seitliche Schutzvorrichtungen gemäß § 32c StVZO
3.19Steigfähigkeit: ≥ 27°
3.20Höchstgeschwindigkeit mind. 100 km/h
3.21Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h
3.22Beschleunigung aus dem Stand: t (100 m) ≤ 15 s
3.23Beschleunigung aus dem Stand: t (65 km/h) ≤ 30 s
3.24Verschränkungsfähigkeit: Blockhöhe ≥ 0,20 m - Wenn die Räder in diagonaler Richtung auf den Auffahrblöcken stehen, muss es möglich sein, sämtliche Kabi- nentüren, Türen von Geräteräumen, Rollläden und fest angebaute Ausrüstungen zu betätigen und tragbare Ausrüstungen herauszunehmen. - Hierbei dürfen Berührungen von Bauteilen zu keinem Schaden oder Verschleiß führen. - Die Feuerlöschkreiselpumpe muss voll funktionsfähig bleiben.
3.25Stoßdämpfer und Stabilisatoren an Vorder- und Hinterachse
3.26Abschleppkupplung vorne, für Abschleppstange mit Zugösen d = 40 mm, betriebsbereit angebracht, ggf. abgedeckt i - Die vordere Abschleppkupplung auch für Rangierzwecke nutzbar; annähernd gleiche Höhe (± 10 cm) wie die Anhängekupplung

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
3.27vorne und hinten je 2 Schäkel nach DIN EN 13889 in geschweifter Form mit einer zulässigen Zugkraft von mind. 50 kN je Schäkel bei geradem Zug. Bei montiertem Anschlagmittel muss mindestens ein Schrägzug von 20° in allen Richtungen möglich sein.
4Fahrgestell – Fahrerarbeitsplatz und Assistenzsysteme
4.01Navigationssystem - Als LKW-Navigationsgerät (Fahrzeugdaten Höhe, Breite etc. erfassbar und berücksichtigt) - Kartenmaterial Mitteleuropa - TMC (Traffic Message Channel) - ggf. kombiniert mit Rückfahrkamera - Kartenupdate Mitteleuropa; mindestens für 20 Jahre
4.02Digitalradio; DAB+; RDS; Antenne - mind. 2 Einbaulautsprecher im Fahrerhaus - mind. 2 Einbaulautsprecher im Mannschaftsraum, abschaltbar und regelbar
4.03Geschwindigkeitsregelanlage ("Tempomat")
4.04Ohne EG-Kontrollgerät oder Fahrtenschreiber
4.05Ohne Geschwindigkeitsbegrenzer nach StVZO
4.06Außentemperaturanzeige mit Warnfunktion bei niedrigen Temperaturen
4.07Abbiegeassistent gemäß den Empfehlungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Verkehrs- blatt, Nr. 149, Heft 19 - 2018) - Warnt den Fahrer beim Rechtsabbiegen vor eventuell gefährdete Radfahrenden und Fußgängern durch ein op- tisches und akustisches Signal.
4.08Rückfahrkamerasystem - Automatische Aktivierung bei Anwahl "Rückwärtsfahrt“ - Kamera durch den / die Fahrer/in auch bei Vorwärtsfahrt manuell zu- und abschaltbar (zur Überwachung des Schlauchverlegebetriebes) - Kamera ist nah der Fahrzeugoberkante anzubringen - Wird die Kamera nicht genutzt wir sie durch eine automatische mechanische Abdeckung, auch in Blickrichtung, vor Verschmutzung und Spritzwasser geschützt. - Beheizt

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Ausgabe (Monitor) ggf. kombiniert mit Navigationssystem - Kompletter Monitor bei jeder Lenkradstellung uneingeschränkt vom Fahrersitz aus sichtbar
4.09Akustischer Multifrequenz-Rückfahrwarner am Heck. - Die Funktion muss bei eingelegtem Rückwärtsgang gegeben sein. Die Akustik muss über einen Taster abgeschal- tet werden können, muss sich aber beim nächsten Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch Wiedereinschal- ten.
4.10Unfalldatenspeicher - Aufnahme der Daten Geschwindigkeit, Bewegungsrichtung, Fahrzeugbeschleunigung in Längs- und Querrich- tung, Status der Sondersignalanlage, Beleuchtung, Blinker- und Bremstätigkeit - Austauschbare Batterie/Akku
4.11Instrumentenanzeige mit automatischer Anzeige von Wartungsintervallen, Momentanverbrauch, Durchschnittsver- brauch, Außentemperatur, gefahrene Strecke, Reichweite und Kühlmitteltemperatur
4.12Fremdkraftunterstützte Lenkung
5Fahrgestell – Anhängekupplung und Anhängerbetrieb
5.01Bolzen-Kupplung, selbsttätig verriegelnd, Nenndurchmesser 40 mm, passend für Ösen nach DIN 74054
5.02Höhe der Anhängekupplung (Auflagefläche für angekuppelte Zugöse) bei unbeladenem Fahrzeug (Leergewicht gemäß StVZO) und ggf. Luft bzw. Luftzusatzfederung in Normalstellung: max. 1.000 mm
5.03Zulässige Stützlast: mind. 500 kg (ggf. mit leerem Löschwassertank) Bei gefülltem Löschwassertank müssen min. 100 kg Stützlast ohne Überschreitung der zulässigen Hinterachslast erreicht werden. (Bei Notwendigkeit der Entleerung des Löschwassertanks zur Einhaltung der zulässigen Stützlast von min. 500 kg ist eine Entleerung durch den Nutzer in diesem Fall sicherzustellen, z. B. durch einen gut sichtbaren Hinweis in der Nähe der Anhängekupplung) Die realisierte Stützlast ist in der Gewichtsbilanz mit aufzuführen.
5.04Zulässige Anhängelast - ungebremst: 1500 kg - auflaufgebremst: ≥ 3.500 kg - mit durchgehender Bremsanlage: mind. das Einfache der zulässigen Gesamtmasse

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
5.05Durchgehende Druckluftbremsanlage für Anhängerbetrieb, Anschlüsse sind als getrennte Kupplungsköpfe für Brems- und Vorratsdruck (ISO 1728) auszuführen.
5.06Elektro-Anschlüsse: - 13-polige 12 V Anhängersteckdose nach ISO 11446 mit Adapter auf 12 V, 7-polig - 15-polige 24 V Anhängersteckdose nach ISO 12098 mit Adapter auf 24 V, 2 x 7-polig - Adapter dürfen die Freigängigkeit nicht beeinflussen und müssen sich fest montieren lassen; hinreichende me- chanische Belastbarkeit - Anhänger-ABV - Datenschnittstelle nach ISO 11992 für elektronisch gebremste Anhänger (EBS)
5.07In der Nähe der Anhängekupplung ist die zulässige Zugbelastung dauerhaft lesbar anzubringen.
6Aufbau – Fahrerhaus und Mannschaftsraum
6.01Gruppenkabine oder Fahrerhaus mit Mannschaftsraum für 9 Personen (einschließlich Fahrersitzplatz)
6.02Verbindung mit der Möglichkeit zur Kommunikation und zum Durchreichen von Gegenständen zwischen den vorderen Sitzen (Fahrer/in, Einheitsführer/in) und den hinteren Sitzreihen (Mannschaft); bei Aufbau mit Fahrerhaus und Mannschaftsraum getrennt: Verbindung beschreiben.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
6.03Kippbare Kabinen müssen mit der darin gehalterten Ausrüstung ohne zusätzliche, "äußere" Hebeeinrichtungen gekippt, abgesenkt und wieder gesichert werden können.
6.04Im angekippten Zustand muss auch bei einer Fahrgestell-Neigung von 15° in allen Richtungen ein sicheres Arbeiten am Fahrzeug gewährleistet sein.
6.05Durch Ankippen freiwerdende Öffnungen an der Kabine sind durch mitzuliefernde Abdeckungen vor Niederschlag zu schützen.
6.06Von dem / der Kraftfahrer/in durchzuführenden Kontrollarbeiten müssen möglich sein, ohne die Kabine anheben/kip- pen zu müssen.
6.07Spiegel, alle gemäß der Richtlinie 2003/97/EG - auf beiden Seiten je ein großer Hauptspiegel - auf beiden Seiten je ein Weitwinkel-Rückspiegel - Frontspiegel (Rampenspiegel) - rechts ist ein Anfahrspiegel vorzusehen - Hauptaußenspiegel elektrisch verstell- und beheizbar

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Weitwinkelspiegel elektrisch beheizbar
6.08Außenspiegel als Kamera-Monitorsystem sind nicht zulässig.
6.094 Türen, alle jeweils von außen mit Schlüssel auf- und abschließbar, sowie von innen ver- und entriegelbar - gleichschließend für alle Türen - Zugang auch bei geöffnetem Batterietrennschalter oder Abschaltung bei Unterspannung
6.10Zentralverriegelung für alle 4 Türen mit Funkfernbedienung; Lieferumfang 3 vollständige Schlüsselsätze einschl. 3 Funkfernbedienungen
6.11Ver- und Entriegelbarkeit der Türen von innen und außen auch bei laufendem Motor (auch bei Anwendung der Motor- weiterlaufschaltung)
6.12Beim Öffnen einer Tür automatisch einschaltende Beleuchtung für Kabine und Kabinenstufen. Die Kabinenbeleuchtung muss auch bei geschlossenen Türen eingeschaltet werden können.
6.13Bei mehrstufigen Auftritten müssen mind. 3 Haltemöglichkeiten - bzw. Griffpunkte vorhanden sein. Alle Handgriffe sind in Signalfarbe auszuführen.
6.14Trittschutz an allen Oberflächen im Einstieg auch seitlich vom jeweiligen Tritt, z.B. durch Steinschlagschutzfolie
6.15Alle Türen des Fahrerhauses / der Kabine müssen mit Hubfenstern ausgestattet sein. Beim Mannschaftsraum sind die Mindestmaße der DIN EN 1846 Teil 2 einzuhalten. Mit elektrischen Fensterhebern.
6.16(Tür)Innenverkleidung wärmedämmend, schalldämmend und pflegeleicht, Fahrerhaus mit serienmäßiger Innenverkleidung
6.17Dachverkleidung - Zugänglichkeit zu den Anschlüssen der Sondersignalanlage und den Antennen muss gewährleistet sein. - Einfache Demontierbarkeit der Dachverkleidung oder Einbringung geeigneter (wiederverschließbarer) Öffnun- gen für Reparatur- bzw. Abgleicharbeiten
6.18Dachluke als zusätzliche Be- und Entlüftung, vom Fahrer- und Beifahrersitz aus bedienbar, min. in einer Öffnungsposition regendicht
6.19Fahrzeugmotorabhängige Heizanlage mit Temperaturregelung
6.20Fahrzeugmotorunabhängige Stand- und Zusatzheizung - Heizleistung mind. 3kW - Thermostatgesteuert; Fühlerplatzierung im Rahmen der Baubesprechung - Temperatur einstellbar (mind. zwischen 15 und 25°C); Reglerpositionierung im Rahmen der Baubesprechung

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- mit Dieselkraftstoff betrieben - Brennstoffversorgung aus Kraftstofftank des Fahrzeugs - Restmenge von 25 Liter im Kraftstofftank des Fahrzeugs ist sicherzustellen - ggf. notwendiger Nachlauf bei betätigten Batterietrennschalter sicherstellen - Funktion nach Wiedereinschalten des Batterietrennschalters ohne zusätzliche Schaltfunktionen (z.B. für das Stellen einer Zeitschaltuhr)
6.21Fahrzeugmotorabhängige Klimaanlage im Fahrerhaus mit Temperaturregelung
6.22Scheibenwaschanlage - beheizte Waschdüsen für die Scheibenwaschanlage der Frontscheibe - beheizte Schlauchleitungen für die Scheibenwaschanlage der Frontscheibe  Bei Anbringung der Waschdüsen auf den Trägern der Wischerblätter kann auf beheizbare Waschdüsen und Zu- leitungen verzichtet werden, wenn in der Bedienungsanleitung der Hinweis platziert ist, dass ganzjährig Schei- benreinigungsmittel, das bis min. -20°C frostgeschützt ist, zu verwenden ist und ein entsprechender Hinweis auf dem Verschluss der Füllöffnung für das Reinigungsmittel oder in dessen unmittelbarer Nähe gut sichtbar ange- bracht ist.Angabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich
6.23Multifunktions-Lenkrad; in Höhe, Neigung und Längsrichtung verstellbar
6.241. Sitzreihe: Fahrer- und Beifahrersitz als ergonomischer luftgefederter Einzelsitz mit Armlehnen. - Federung und Dämpfung ab- und einstellbar bzw. selbsteinstellend - in Position höhen- und längsverstellbar, Rückenlehne in der Neigung verstellbar - Armauflagen beidseitig höhenverstell- und wegklappbar - Sitzbezüge aus pflegeleichten, verschleiß- und rutschfesten Bezügen
6.25Fußmatten für Fahrer und Beifahrer, (ver)rutschfest, leicht entnehmbar, pflegeleicht, Gummimatten
6.26Verschleißfester Kunststoffbelag für Boden, korrosionsbeständig ausgeführt
6.27Kartenleselampe in LED-Technik für den Sitz der einsatzverantwortlichen Person im Fahrzeug (Beifahrersitz) mit sepa- ratem Schalter, ausgeführt als Schwanenhalsleuchte
6.28Staukiste zwischen Fahrer- und Beifahrersitz mit: - Einbau eines digitalen Sprechfunkgerät (MRT) einschließlich Bedienhandapparat; Umfang siehe unter 11.02 ff

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- 1 Ladehalterung für ein digitales Handsprechfunkgerät (HRT) - aktiv – im Fahrzeug verwendbar, einschließlich Handmonophon - 2 Ladehalterungen für ein digitales Handsprechfunkgeräte (HRT) - passiv - einschließlich Handmonophon - Einbau von zwei Ladehalterungen für eine Knickkopfleuchte; die Ladehalterungen der Knickkopfleuchten wer- den aus Los 3 beigestellt - 2 Steckdosen mit Deckel: 12 V, je 60 Watt, ähnlich "Zigarettenanzünder“ - USB Typ A und C Steckdose mit Deckel, 5 V Mindestens 3A; Schwarz oder Grau - USB Typ A Steckdose als Ausleseanschluss angeschlossen an den Unfalldatenschreiber; Rot (Verdeckt, nicht im direkten Zugriff, beschriftet) - USB Typ A Steckdose als Anschluss zur Programmierung der Digitalfunktechnik: Gelb (Verdeckt, nicht im direk- ten Zugriff, beschriftet) - Stauraum für Bedienungsanleitungen und Einsatzunterlagen, mind. für 2 Ordner DIN A4 -breit- - Vorbereitung Ladehalterung mobile Endgeräte: Eine Ladehalterung für mobile Endgeräte (z. B. Tablet) kann nachträglich eingebaut werden. Ein Anschluss an das durch andere Verbraucher genutzte Ladeerhaltungsstrom- netz ist vorbereitet (Leitung ist verlegt, aber noch nicht mit Spannung versorgt, z. B. durch nicht eingelegte Sicherung). Eine Möglichkeit handelsübliche Ladehalterungen mechanisch zu fixieren ist gegeben. Die Beschrei- bung des Einbaus und Anschlusses ist Teil der ausgehändigten Dokumentation (Handbuch).
6.29Abmessungen Mannschaftsraum mindestens gem. Mindestmaße für Mannschaftsräume (wie Breite, Höhe, Beinfreiheit, usw.) gemäß DIN EN 1846-2, Nr. 4.1.2.2.7, Bild 9
6.30Zugang zum Mannschaftsraum muss den Anforderungen der Tabelle 3 der DIN EN 1846 Teil 2 entsprechen. - Gem. E-DIN 14502-2 muss dabei der horizontale Abstand zwischen den Vorderkanten zweier aufeinanderfol- gender Stufen > 150 mm betragen.
6.31Die Innenseiten der Türen im Mannschaftsraum sind bis zu einer Höhe von 10 cm (Boden Mannschaftsraum) mit einem verschleißfesten und korrosionsbeständigen Werkstoff zu belegen, wenn Anforderungen durch den Grundwerkstoff noch nicht erfüllt.
6.32Öffnungswinkel der Türen mind. 80°; selbsthaltend
6.33Das unbeabsichtigte Öffnen von Türen muss verhindert sein
6.34Zusätzliche, regendichte Be- und Entlüftungsmöglichkeit für den Mannschaftsraum (z. B. Regenabweiser über absenk- baren Fenstern)

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
6.35Ablagemöglichkeit in den Türverkleidungen in robuster Ausführung
6.36An jedem Zugang zum Mannschaftsraum sind beidseitig rechts und links Haltestangen vom Boden bis zum Dach in Sig- nalfarbe vorzusehen.
6.37Ausrüstungsgegenstände, die im Zugangsbereich gehaltert werden, müssen gegen mechanische Beschädigungen durch die Besatzung, z.B. durch Stöße mit den Füßen, geschützt sein.
6.38Boden im Mannschaftsraum zwischen den Sitzbänken abgedichtet, so dass Reinigung mit Wasserschlauch möglich ist.
6.39Rutschfeste, entnehmbare Fußmatte im Mannschaftsraum mit rutschfester Oberfläche; alternativ: Rutschfest ausge- führter Boden im Fußraum.
6.402. Sitzreihe: - Sitzplätze für 3 Personen entgegen der Fahrtrichtung - Mindestbreite in Höhe des Ellenbogens: 1400 mm - Abstand zwischen den Sitzflächen und der Dachinnenverkleidung mind. 1050 mm - Unter den Sitzen muss ausreichend Stauraum zur Unterbringung von Ausstattung vorhanden sein. - zwei Sitzplätze (die jeweils äußeren) mit integrierten Halterungen zur Aufnahme von jeweils einem Atemschutz- gerät (AG), geeignet zum Anlegen der Geräte während der Fahrt; Atemschutzgeräte werden beigestellt (siehe Anlage 2) Sitzbezüge aus pflegeleichten, verschleiß- und rutschfesten Bezügen
6.41Die Entnahme des Atemschutzgerätes in der 2. Sitzreihe darf nur durch eine absichtliche manuelle Handlung möglich sein.
6.42Rückenlehnen sind vorzusehen für den Fall, dass Atemschutzgeräte (gelegentlich) nicht mitgeführt werden.
6.43Atemschutzgeräte dürfen keinen Raum in Anspruch nehmen, der für die Besatzung innerhalb des Mannschaftsraums vorzusehen ist.
6.44Halterung geeignet für alle in der Feuerwehr anerkannten Atemschutzgeräte
6.453. Sitzreihe: - Sitzplätze für 4 Personen in Fahrtrichtung - Mindestbreite in Höhe des Ellenbogens: 1800 mm - Abstand zwischen den Sitzflächen und der Dachinnenverkleidung mind. 1050 mm - Unter den Sitzen muss Stauraum zur Unterbringung von Ausstattung vorhanden sein. - Sitzbezüge aus pflegeleichten, verschleiß- und rutschfesten Bezügen
6.46Sämtliche Sitzkästen im Mannschaftsraum sind mechanisch zu verschließen.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
6.47Innenbeleuchtung im Mannschaftsraum mit mindestens zwei weißen Leuchten in LED-Technik; Schaltung über Türkon- takte; Schalter im Mannschaftsraum und (Haupt-) Schalter im Armaturenbrett
6.48Innenbeleuchtung im Mannschaftsraum mit zwei roten Leuchten in LED-Technik (Blendfreiheit nachts für fahrende Per- son), nur im Mannschaftsraum schaltbar
6.49Im Mannschaftsraum sind folgende Ladehalterungen, vorzugsweise im Bereich der 2. Sitzreihe, zu installieren: - 4 Ladehalterungen (Teil der Lose 1 und 2) für je ein digitales Handsprechfunkgerät (HRT) einschließlich Handmono- phon, passiv - 4 Ladehalterungen für Knickkopfleuchten (von Los 3 beizustellen)
6.50Zusatzlautsprecher für Radio und Funk im Mannschaftsraum, einzeln abschaltbar und regelbar vom Mannschaftsraum aus
6.51Handgriffe (z. B. Haltebügel, Halteband, Armlehnen) an allen Sitzplätzen
6.52Alle Sitze sind mit 3-Punkt-Automatik-Sicherheitsgurten, auch geeignet für Personen mit Feuerwehr-Einsatzbekleidung, auszustatten. - Die Sicherheitsgurte müssen mit einer Hand bedienbar sein.
6.53Die Sicherheitsgurtbänder im Mannschaftsraum in Signalfarbe (z. B. Gelb)
6.54Alle Sitze mit helmtauglichen Kopfstützen.  Wenn Kopfstützen nicht höhenverstellbar, so ist ein Nachweis über das sichere Sitzen für Personen zwischen Minimal- und Maximalgröße (Körpergröße zwischen 151 cm und 191 cm) mit dem Angebot abzugebenAbgabe durch den Bieter
6.55Sicherung der Ausrüstungsteile in der Kabine für eine negative Beschleunigung von 10 g in Fahrtrichtung
6.569 Kleiderhaken für Feuerwehreinsatzjacken, Belastbarkeit je Haken: mind. 10 kg
6.579 Helmhalter für Feuerwehreinsatzhelme
6.58Die 9 Atemanschlüsse (Vollmasken) in Maskenbehältern sowie die 9 Kombinationsfilter (siehe Los 3 „Fachdienstausstat- tung“) sind in der Kabine so zu lagern, dass von jedem Sitzplatz aus je ein Atemanschluss und ein Kombinationsfilter erreicht werden kann.
6.59Halterung für Suchscheinwerfer inkl. passendem Suchscheinwerfer (Bestandteil Los 1 und 2), (mind. gleichwertig mit Hella Marine) - Halterung auf Armaturenbrett montiert - Suchscheinwerfer 24 Volt, LED-Technik - Anschluss über separate Steckdose für den am Scheinwerfer montierten Stecker

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Für Beifahrer/in erreichbar
6.60Sonnenblenden für die Frontscheibe
6.61Flaggenhalterung für Fahrten im Verband, angebracht außen am Fahrerhaus im Bereich vor der Fahrertür, mit Wasser- ablauföffnung und Sicherung der Flagge mittels unverlierbarer Flügelschraube, im Sichtfeld des / der Fahrzeugführers / Fahrzeugführerin nicht störend, außerhalb des Bewegungsfeldes der Tür, Flaggenhalter lackiert oder pulverbeschichtet, Flaggenhalter sowie Verbindung zur Fahrzeugkarosserie dauerhaft korrosionsbeständig; für Flaggen (geeignet für Fah- nensatz gem. BWB-TL 8345- 0009)
6.62Alle Stufen sind rutschhemmend (Rutschhemmungsklasse R11) auszuführen.
6.63Im Sichtfeld des Fahrers/ der Fahrerin an der Innenseite der Windschutzscheibe Aufkleber mit Fahrzeugdaten. Höhe der Kennzeichnung ca. 40 mm, Breite wie erforderlich. Ähnlich folgender Abbildung: 0,0 t Wattiefe: 0,0 m 0,0 m 0,0 m 0,0 t max. 000 mm
6.64Es ist in der Mannschaftskabine und im Aufbau jeweils in sinnhafter Position an einer möglichst hohen Stelle eine Auf- nahmeplatte zu integrieren, welche den nachträglichen Einbau von Rauchwarnmeldern im Fahrzeug ohne zusätzlichen Eingriff in die Dachhaut ermöglicht.
7Aufbau - Gerätekofferaufbau
7.01Gerätekofferaufbau zur Verlastung der mitzuführenden feuerwehrtechnischen Ausstattung (siehe Los 3 „Fachdienst- ausstattung“ und Anlage 2). Der Gerätekofferaufbau soll bestehend aus sieben Geräteräumen (zu jeder Seite drei und einem am Heck), sowie einem Dachkasten und Dachbeladung sein.
7.02Der Aufbau muss hinsichtlich seiner Konstruktion so variabel beschaffen sein, dass er eine entsprechende Flexibilität für spätere Um- und Anbauten bietet.
7.03Die Entnahme der verlasteten Ausstattungsgegenstände aus den Geräteräumen und vom Dach muss ergonomisch mög- lich sein. Alle Ausstattungsgegenstände müssen zügig zu entnehmen sein.
7.04Geräteräume belüftet, wettergeschützt und mit Ablauf für Restwasser. Bei geöffnetem Rollladen darf sich kein Wasser ansammeln.
7.05Die Geräteräume sind sämtlich durch Aluminiumrollläden zu verschließen.
7.06Die Rollläden müssen gleichschließend abschließbar ausgeführt sein.
7.07Es sind drei Schlüssel für die Geräteräume mitzuliefern.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
7.08Bei einer Verriegelung der Rollläden über Seilzug oder ähnliche Systeme ist eine geeignete Notentriegelungsvorrichtung vorzusehen, und gut erkennbar und verständlich zu kennzeichnen, die ein Öffnen der Rollläden sicherstellt.
7.09Rollläden federunterstützt; in jeder Stellung haltend.
7.10Robust ausgeführte Zuziehbänder in Kontrastfarbe, über die die Rollläden auch vom Boden aus bis zu einer gut erreich- baren Höhe (ca. Hälfte der Fahrzeughöhe) heruntergezogen werden können.
7.11Die Rollladenstäbe (-profile, -lamellen) sind staub- und spritzwasserdicht zu verbinden.
7.12Die Rollläden sind mit einem dauerhaften Korrosionsschutz zu versehen, soweit das Material selbst nicht korrosionsbe- ständig ist.
7.13Das Greifen und Betätigen der Verschlüsse muss mit Einsatzhandschuhen in jeder Stellung der Schließstange oder des Griffes möglich sein.
7.14An den Geräteräumen sind für die Funktion als Auftritt und Standfläche entsprechende Bordwandklappen oder ge- schützt eingebaute seitlich ausziehbare Auftritte in mind. 300 mm Tiefe vorzusehen.
7.15Im Bereich der Hinterachse (G3/G4) klappbarer Auftritt; im Fahrbetrieb geschützt; für Wartungszwecke zugänglich
7.16Alle Bordwandklappen, Auftritte und Standflächen am Gerätekofferaufbau müssen ausreichend dimensioniert und stabil ausgeführt sein. Sie sind für eine Belastung von je mindestens 250 kg auszulegen. Nicht eingeklappte bzw. nicht eingefahrene Bordwandklappen oder Auftritte sind durch eine Kontrollleuchte im Fahrer- haus anzuzeigen.
7.17Gelbe, nach vorn und hinten gerichtete Warnblinkleuchten in LED-Technik an den Bordwandklappen bzw. seitlich aus- ziehbaren Auftritten; beim Aufklappen der Bordwandklappen bzw. Herausziehen der Auftritte selbsttätig, auch ohne Betätigung der Zündung zuschaltend.
7.18Arbeitsplattformen, Schübe und Ablagefächer, die in der geöffneten bzw. herausgezogenen Stellung mehr als 25 cm hervorstehen, sind mit rot-/weiß-schraffierter, abwärts weisender, retroreflektierender Warnmarkierung zu versehen.
7.19Dach des Kofferaufbaus ausreichend tragfähig für die Dachbeladung und zwei Einsatzkräfte à je 120 kg. - Durch die Dachlast und die beiden Einsatzkräfte darf keine dauerhafte Verformung der Dachfläche eintreten.
7.20Begehbare Dachfläche rutschhemmend ausgeführt
7.21Mindestbreite der begehbaren Dachfläche 300 mm
7.22Um ein Herunterfallen der Ausrüstung zu verhindern, muss das Dach mit einem Geländer (Fußleiste) oder einer ähnli- chen, festen Vorrichtung versehen sein, die mindestens 80 mm hoch ist.
7.23Heckseitige Leiter als Zugang zum Dach

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Nicht eingeklappte Leiter ist durch eine Kontrollleuchte im Fahrerhaus anzuzeigen.
7.24Zugang zum Dach muss den Abmessungen der Tabelle 4 der DIN EN 1846 Teil 2 entsprechen. Jedoch: Höhenunterschied zwischen den obersten Treppenleitern oder Sprossen und dem Dach < = 200 mm, Aufstiegswinkel 60 bis 75°, Abstand zwischen Leiter und Aufbau nach unten deutlich zunehmend (Schwerpunkt der aufsteigenden Person muss über der jeweiligen Trittstufe liegen)
7.25Am oberen Ende müssen geeignete Haltebügel, Handgriffe und/oder Handläufe in Signalfarbe vorgesehen sein.
7.26Sprossen der Leiter rutschhemmend ausgeführt
7.27Die Beladung (einschließlich Fachdienstausstattung des Loses 3 und Anlage 2) ist nach logischen und taktischen Ge- sichtspunkten sicher und entnahmegünstig zu verlasten. Eine genaue Aufteilung der Geräte in die Geräteräume erfolgt im Zuge der Baubesprechungen. Die Beladeplanung ist gem. Referenzpunkt 1.42 Teil des Loses 1 bzw. 2.
7.28Es ist darauf zu achten, dass die Ausstattungsgegenstände ihrem Gewicht entsprechend gelagert werden. Schwere Aus- stattungsgegenstände sind möglichst tief zu verlasten.
7.29Alle Ausstattungsgegenstände sowie die ggf. zur Verlastung dienenden Kisten, Kästen, Körbe, usw., müssen sicher und gegen ein unbeabsichtigtes Herausfallen gesichert verlastet werden.
7.30Alle Auszüge und Schubladen müssen mit einem Endanschlag und einer selbsttätigen oder zwangsläufigen Verriegelung in der jeweiligen Endlage gesichert sein.
7.31Schubladen und Auszüge sind mit einem lastabhängigen Betätigungswiderstand für die Entriegelung auszustatten
7.32Auszüge, Schubladen und Schwenkrahmen mit "Ein-Knopf Bedienung" am Griff der Schublade bzw. des Auszugs. Bei der Bedienung ist eine Quetsch- oder Klemmgefahr zu vermeiden.
7.33Seitliche Schübe und Schlitten dürfen über die äußeren Fahrzeugumrisse nicht mehr als 1050 mm herausragen. (Aus- nahme Tragkraftspritze max. 1450 mm)
7.34Durch die Verwendung von Auszügen, beidseitig bestückten Schwenkrahmen etc. ist eine möglichst kompakte Bela- dungssituation herzustellen.
7.35Schubladen und Auszüge bei einem Maß zwischen Standfläche des Fahrzeugs und Oberkante über 1400 mm (gemessen bei eingeschobener Lade) abkippend ausgeführt (Oberkante max. 1400 mm oberhalb der Standfläche) - selbsttätig arretierend in Endpositionen und in Mittelposition vor dem Abkippen der Schubladen
7.36Behälter oder Böden von Fächern, in denen korrosive Stoffe (z. B. Schaummittel) gelagert werden, müssen — einschließ- lich eines mindestens 20 mm hohen umlaufenden Randes — aus Werkstoffen bestehen, die gegen den Stoff beständig und dicht sind. Sie müssen entnehmbar und im montierten Zustand gesichert sein.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
7.37Die Schlauchfächer müssen mit Schlauchhaltebändern von mind. 50 mm Breite versehen sein, die so angebracht sein müssen, dass durch sie auch kürzere Schläuche einwandfrei festgelegt werden können.
7.38Die Haltebänder sind so zu montieren, dass diese bei einem geöffneten Schlauchfach unten befestigt sind und oben über eine Querstange umgelenkt werden (einhandbedienbar).
7.39Bei Doppelschlauchfächern ist das Halteband im hinteren oberen Bereich zu befestigen, sodass es auch als Entnah- mehilfe für den zweiten Schlauch nutzbar ist.
7.40Es ist ein vor Feuchtigkeit geschützter Leerraum vorzusehen, in dem jedes Mitglied der Besatzung eine Packtasche/Ruck- sack (je 8 kg) mit einer Größe von 400 x 300 x 150 mm für persönliches Gepäck lagern kann.
7.41Dach ausgelegt für Dachbeladung (siehe Los 3 „Fachdienstausstattung“ und Anlage 2)
7.42Steckleiter muss verschleißarm gelagert und sicher geführt entnommen werden können. - Eine Entnahme der Steckleiter als Paket ist sicherzustellen.
7.43Anforderungen an entnehmbare Kisten und Körbe: - Lagerung nur bis zu einer Bodenhöhe von 1400 mm oberhalb der Bordwandklappe/Trittstufe - Abrollflächen / Führungsflächen glatt und strapazierfähig - Entnahme durch Anheben über Rollenführung (selbsttätige Blockierung) - sichere seitliche Führung - hintereinanderstehende Kisten müssen über Entnahmehilfe nach vorn gezogen werden können - hintereinanderstehende Kisten müssen einzeln selbsttätig gesichert und ergonomisch entriegelt werden kön- nen (Ladungssicherung bei Teilbeladung) - Kisten sind auf durchgehenden Böden unterzubringen. Einer Lagerung auf einem Rahmengestell ist unzulässig.
7.44Unterhalb von G5 und G6 sind Tieffächer für einen Verteiler B-CBC und mind. einen 20m -B-Schlauch vorzusehen (Aus- stattungsgegenstände jeweils aus Los 3 „Fachdienstausstattung“ und Anlage 2)
7.45Von den in Anlage 2 aufgeführten vom Auftraggeber beizustellenden B-Druckschläuchen B 75-20-KL1-K sind mindestens 15 Stück so zu lagern, dass sie bei langsamer Fahrt (maximal Schrittgeschwindigkeit) heckseitig durchgängig ohne Kup- peln aus dem Fahrzeug heraus verlegt werden können.
7.46Die zur heckseitigen Verlegung vorgesehenen Schläuche sind jeweils zu zweit oder zu dritt in einzeln entnehmbaren Schlauchkassetten zu lagern. Die Schlauchleitungen in den einzelnen Schlauchkassetten müssen in der Lagerung mit den Schlauchleitungen der benachbarten Schlauchkassetten kuppelbar sein. (Kupplungen außenliegend, Schlauch während langsamer Fahrt selbsttätig verlegend)
7.47Eine sichere Entnahme der Schlauchkassetten am Fahrzeugheck ist vom Boden aus zu ermöglichen.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
7.48Geräteraumbeleuchtung in LED-Technik, schaltet sich bei eingeschaltetem Standlicht bei jeweils geöffnetem Geräte- raum/Dachkasten selbständig ein. Mittels Schalter im Fahrerhaus alle Geräteräume und Dachkasten abschaltbar und wieder zuschaltbar; mittels Rollladenbetätigung wieder einschalten. Die Dachfläche muss zur Geräteentnahme gleichmäßig, blendfrei beleuchtet sein. Die Beleuchtung ist in LED-Technik auszuführen und über das Ausklappen der heckseitige Aufstiegsleiter zu schalten.
8Sonderausstattung – Feuerwehrtechnische Einrichtungen
8.01Die löschtechnische Einrichtung, einschließlich der Pumpe und des Löschwasserbehälters, müssen vom Pumpenbedien- stand aus entleert werden können.
8.02Feuerlöschkreiselpumpe EN 1028-1-FPN 10-2000, vom Fahrzeugmotor angetrieben, mit einem A-Sauganschluss und vier absperrbaren B-Druckabgängen
8.03Die Feuerlöschkreiselpumpe muss im Fahrerhaus sowie am Pumpenbedienstand bei laufendem Motor ein- und ausge- schaltet werden können.
8.04Die Pumpe ist für den Betrieb "Pump and Roll" auszulegen. Pumpenbetrieb bei langsamer Fahrt möglich, schaltbar von der Fahrerposition.
8.05Im Sichtbereich des Fahrers / der Fahrerin ist eine Füllstandsanzeige für den Wasserbehälter (in 100 Liter Staffelung) vorzusehen.
8.06Im Sichtbereich des Fahrers/ der Fahrerin ist eine Anzeige für den Pumpenausgangsdruck (Manometer) vorzusehen.
8.07Es ist eine Druckregelautomatik bei der FPN zu integrieren.
8.08Position der Saug- und Druckanschlüsse nicht mehr als 1,5 m über der Standfläche (Boden); End-Saug- und -Druckanschlüsse müssen in einem Winkel zur Waagerechten zwischen 10° und 30° abwärts geneigt sein, wenn sie mehr als 0,5 m über der Standfläche des Fahrzeugs liegen.
8.09Pumpe mit einem Umschaltorgan "Saugbetrieb/Tankbetrieb"; das Umschalten während laufender Wasserförderung ist möglich. - Umschaltorgan voll funktionsfähig bis zu einem Eingangsdruck von 10 bar - Fernsteuerbar vom Fahrerplatz
8.10kein Wasserverlust aus dem Löschwassertank in Stellung Tankbetrieb auch bei abgestelltem Antriebsmotor
8.11Ansaugvorrichtung zur automatischen Entlüftung
8.12Absperrorgane, die pneumatisch oder elektrisch fernbedienbar sind, müssen auch ohne zusätzlich anzubringende Hilfs- mittel manuell betätigt werden können.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
8.13Das Layout des Pumpenbedienfeldes orientiert sich an der Fachempfehlung Nr. 3 des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren „Standardisiertes Pumpenbedienfeld (SPBF)“ vom 20. Oktober 2009 Folgende Bedienelemente und Anzeigen sind am Pumpenbedienstand auszuführen: - Drehzahlregler für die Pumpe - Nothalteinrichtung - Bedienelement für Entlüftungseinrichtung - Pumpenausgangsdruck (Manometer) für Pumpen nach EN 1028-1:2002+A1:2008, 5.2.5.2 - Pumpeneingangsdruck (Manometer) für Pumpen nach EN 1028-1:2002+A1:2008, 5.2.5.2 - Warneinrichtung für die Temperatur des Motorkühlmittels - Füllstandsanzeige für den Wasserbehälter (in 100 Liter Staffelung) - Kontrollleuchte für eingeschaltete Pumpe - Drehzahlmesser für Pumpe - Betriebsstundenzähler
8.14Funktionales und ergonomisches Standard-Pumpenbedienfeld an der FPN mit einzelnen Zeigerinstrumenten für Ein- gangsdruck und Ausgangsdruck - handschuhbedienbare Schalter mit erkennbarer Schaltstellung - keine Touchscreenbedienung - klare Beschriftung und eine logische Bedienreihenfolge - Kurzbedienungsanleitung am Pumpenbedienstand Instrumente, Steuer- und Warneinrichtungen müssen gruppenweise angeordnet sein. Sie müssen so nahe wie möglich an der Bedienposition angebracht und so beleuchtet sein, dass sie bei allen Wetterbedingungen gut sichtbar sind und auch aus einem Abstand von 1 m erkennbar sind.
8.15Die löschtechnischen Einrichtungen für Wasser sind so auszulegen, dass Druckstöße verhindert werden.
8.16Je einen B-Abgang zu den Seiten nach außen und zwei B-Abgänge jeweils links und rechts der Pumpe nach hinten abge- hend.
8.17Seitliche B-Abgänge auch geeignet zur Montage des Verteilers direkt am Abgang
8.18Mindestens ein B-Abgang je Seite muss zum unmittelbaren Ankuppeln des Zumischers nutzbar sein.
8.19Alle Druckabgänge müssen über eine Druckentlastungseinrichtung verfügen. Eine Bohrung in den Blindkupplungen ist nicht gestattet.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
8.20Alle Blindkupplungen unverlierbar
8.21Vorrichtung zur schnellen Wasserabgabe D - Zwei D-Druckanschlüsse mit unverlierbarer Blindkupplung und Absperrvorrichtung - vorne rechts und links montiert (Fahrgestell oder Aufbau) - nicht im Bereich der kippbaren Kabine und nicht hinter den klappbaren Auftritten - schaltbar vom Pumpenbedienstand und vom Fahrerplatz aus - Möglichkeit zur Schlauchbefestigung rechts und links vorn am Fahrzeug im Bereich der D-Anschlüsse
8.22Vorrichtung zur schnellen Wasserabgabe C - C-Druckanschluss mit unverlierbarer Blindkupplung und Absperrvorrichtung - Montiert im G6 - schaltbar vom Pumpenbedienstand - Rollladen bzw. das Tieffach nicht schließbar bei einem angeschlossenen C-Schlauch - Fach im G6 zur Aufnahme von 2 C Druckschläuchen in Buchten gelegt mit sicherer Fixierung für ein C-Hohlstrahl- rohr; Absperrvorrichtung lässt sich nur bedienen, wenn beide C-Druckschläuche vollständig entnommen sind; Ausstattungsgegenstände jeweils Teil des Loses 3 und aus Anlage 2
8.23Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Löschwassermenge von mindestens 1.400 l. - Löschwasserbehälter mit Revisionsöffnung (mind. 450 mm Durchmesser) - Löschwasserbehälter wartungsfrei - Löschwasserbehälter müssen so gestaltet sein, dass die Innenwände des Löschwasserbehälters zur Instandset- zung innerhalb von 30 Minuten für den/die Gerätewart/in zugänglich sind. - Tankheizung; geeignet, um das Löschwasser bei -30°C Außentemperatur und gesteckter 230 V Verbindung auf mind. 1°C zu halten; rechnerischer Nachweis ist vorzulegen. - Es müssen zwei Tankfüllanschlüsse, mit B-Festkupplung absperrbar, einmal links seitlich und einmal nach hin- ten, jeweils mit Blindkupplungen vorhanden sein, deren Festkupplungen und Blindkupplungen sind farblich ab- gegrenzt zu den übrigen Festkupplungen und Blindkupplungen, beschriftet - Die Füllleitungen müssen bei einer Einspeisung über Hydranten ohne zusätzliche Druckerhöhung gewährleisten, dass ein Löschangriff mit den B- und C-Strahlrohren durchgeführt werden kann. (1600 l/min) - Durchflussmenge beim Befüllen mindestens 800 l/min pro TankfüllleitungAngabe durch den Bieter in Anlage 1 er- forderlich

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Entleerungsöffnungen müssen deutlich gekennzeichnet werden und gegen unbeabsichtigtes Öffnen geschützt sein. - freier Wassereinlauf in den Löschwasserbehälter oberhalb des Füllstandes getrennt für jede Füllleitung (intern und extern) - Rückflussverhinderer am Ende des jeweiligen Wassereinlaufs - Der Löschwasserbehälter muss auch direkt von der Pumpe aus gefüllt werden können (interne Tankfüllleitung). - Leicht zugängliche Filter (nach EN 1028-1:2002+A1:2008, 6.10) an allen Füllanschlüssen. - Wasserabgabe bei langsamer Fahrt möglich, steuerbar vom Innenraum
8.24Es ist eine Automatik zu installieren, die bei angeschlossener Tankfüllleitung aus einer festen Wasserversorgung (z. B. Hydrant) bei unterschreiten eines bestimmten Tankfüllstandniveaus die Befüllung des Löschwassertankes einleitet und bei Erreichen einer oberen Niveaugrenze wieder abschaltet. (Die jeweiligen Tankniveaugrenzen sind in der Baubespre- chung abzusprechen.)
8.25Die Lieferung und Verlastung einer Tragkraftspritze PFPN 10-2000 mit Zubehör (mit Dreiwegehahn, Betankungsset mit geeignetem Kanister für 20 l (Benzin) und Abgasschlauch) sowie einer Ladestromversorgung in der Fahrzeughalterung sind Teil des Loses 1 und 2.  PFPN gem. DIN EN 14466  Lagerung in G1  Lagerung im Tiefraum erwünscht; bei abweichender Lagerung oberhalb des Tiefraumes ist eine fremdkraftun- terstützte Entnahmehilfe zu integrieren (z. B. Pneumatiklift)  Bei Tieflagerung: Lagerung auf drehbarem Auszug  Druckregelautomatik  Inkl. Werkzeugsatz für gängige Wartungsarbeiten und Bedienungshandbuch
8.26Unterbringung eines Stromerzeugers (wird beigestellt; Produktinformationen siehe Anlage 2) im Tiefraum des Geräte- kofferaufbaus (G2) - Auf einem Auszug oder einem ausschwenkbaren Lagerungsgestell verlastet - Entnahme und Verlastung des Stromerzeugers über die Längsachse des Stromerzeugers in einem Winkel von 90° zur Längsachse des Fahrzeugs - In der 90° Position muss die offene Verriegelung des Stromerzeugers die Schließung des Rollladens bzw. der Bordwandklappe blockieren - Lieferung und Integration einer Ladestromversorgung für den zu verlastenden Stromerzeugers

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Stromerzeuger kann auf Auszug/Lagerungsgestell betrieben werden
8.27Lichtmast - fremdkraftbetrieben (z.B.: pneumatisch oder hydraulisch) stufenlos in der Höhe verstellbar - unterste Lichtpunkthöhe: mind. 2.000 mm über dem höchsten festen Punkt des Fahrzeugs - zwei +/- 40° fernbedient neigbare LED-Scheinwerfer, 24 V, mindestens 10.000 lm je Scheinwerfer - mit einer Aufnahmebrücke - Fernbedient per Kabelfernbedienung vom Boden aus nach beiden Seiten drehbar und nach oben und unten schwenkbar - Schwenkbereich: mind. 2 x 180° - Der Ein-/Aus-Schalter ist im Pumpenbedienfeld zu integrieren. - Eine Kontrollleuchte für den aufgestellten Lichtmast im Armaturenbrett - Bei ausgefahrenem Lichtmast und gelöster Feststellbremse: Warnton mit blinkender Anzeige Lichtmast. - Sowohl im ein- wie ausgefahrenem Zustand darf die Entnahme von Dachbeladung nicht beeinträchtigt werden.
8.28In der Dachgalerie über den Geräteräumen ist eine Umfeldbeleuchtung in LED-Technik zu integrieren. - zuschaltbar vom Fahrerhaus und vom Pumpenbedienstand - Die eingeschaltete Umfeldbeleuchtung muss durch Kontrolllampen an den Schaltstellen (im Fahrerhaus u. am Pumpenbedienstand) sichtbar gemacht werden. - Umfeldbeleuchtung auch zuschaltbar (z.B. zum Rangieren an Engstellen) unabhängig von der Feststellbremse oder dem eingelegten Rückwärtsgang. - Abschaltung der Umfeldbeleuchtung ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h
8.29Bei Betrieb erhitzende Bauteile werden durch Hitzeleitbleche vom Boden abgeschirmt
8.30Eigenschutzdüsen - Reifen und hitzeempfindliche Bereiche sind durch zuschaltbare Sprühdüsen zu schützen - Wasserentnahme aus dem Löschwassertank - Betrieb über Feuerlöschkreiselpumpe oder zusätzliche Elektropumpe - Aktivierbar vom Fahrerplatz - Sämtliche zur Aktivierung des Systems notwendigen Handlungen sind vom Fahrerplatz aus möglich (z. B. Einle- gen des Nebenantriebs, Einschalten der Pumpe, Umschalten von Saug- auf Tankbetrieb, Öffnen notwendiger Ventile)

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
8.31Es ist eine optische und akustische Warnanzeige bei Unterschreiten der nutzbaren Löschwassermenge von 400 l, sicht- bar angezeigt am Pumpenbedienstand sowie am Fahrerplatz, zu integrieren. Die akustische Warnung ist quittierbar.
9Sonderausstattung – Elektrische Anlage
9.01Mit dem Angebot ist eine Energiebilanz für die folgenden Zustände zu erstellen: 1. "Alarmfahrt" 2. "Einsatzstellentätigkeit" (Pumpenbetrieb, Funk, Beleuchtung einschließlich blauen Blinklichtes, Umfeldbeleuch- tung und Lichtmast) 3. "Absicherungstätigkeit mit Motor im Leerlauf" (Beleuchtung einschließlich blauen Blinklichts und Umfeldbe- leuchtung) 4. "Absicherung bei stehendem Motor" (Beleuchtung einschließlich blaues Blinklicht und Umfeldbeleuchtung)Abgabe durch den Bieter
9.02Elektrische Leitungen sind geschützt (z. B. in Kabelkanälen) zu führen.
9.03Einzelne Kabel dürfen beim Übergang von der Leitung zu den Steckverbindern, Geräteanschlüssen oder Anschlussdosen nicht sichtbar sein
9.04Unvermeidbare Überlängen von Leitungen sind zusammenzubinden und zu schützen.
9.05Generator (Lichtmaschine) und Batterie(n) verstärkt für zusätzliche Verbraucher, insbesondere: - Sondersignalanlage - Sprechfunkanlage - Umfeld- und Geräteraumbeleuchtung - Arbeitsstellenscheinwerfer - Lichtmast - Stand-/Zusatzheizung - Klimaanlage - Ladeeinrichtungen für Handlampen, Handsprechfunkgeräte und Tragkraftspritze
9.06Spannungswandler für die Geräte, die mit einer von der Bordspannung abweichenden Spannung zu versorgen sind.
9.07Fahrzeugbatterie - Wartungsfreie, geschlossene Batterien - Notwendige Kontroll- und Wartungsarbeiten mit Bordmitteln und ohne Demontage der Batterie(n) ausführbar - Batterien müssen so eingebaut sein, dass ein Auslaufen oder eine Anreicherung von Dämpfen selbst bei einem Überschlagen des Fahrzeugs verhindert wird.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Batterie-Trennschalter (in unmittelbarer Nähe zum Batteriekasten), gut zugänglich und bedienbar, soweit von außen zugänglich im eingeschalteten Zustand (Betrieb) gegen unbefugte Benutzung sicherbar (z. B. durch ab- nehmbares Bedienteil oder Schloss). Mit Hinweisschild, falls bis zur Abschaltung Nachlaufzeiten für Fahrzeu- gelektronik, Zusatzheizung, Digitalfunk o. ä. zu beachten sind.
9.08Batterieüberwachung - Ladungszustands- bzw. Bordspannungsüberwachung für das 12 / 24 Volt-Netz: zwei batteriekapazitäts- und verbraucherangepasste Schaltschwellen (U₁ und U₂); nach anhaltender Unter- schreitung (Δt₁ bzw. Δt₂): 1. Schaltschwelle: Warnung, optisch und akustisch, in Fahrerhaus und Betriebsraum wahrnehmbar; 2. Schaltschwelle: Abschaltung bestimmter (Stand-) Verbraucher sowie der akustischen Warnung aus der ersten Schaltschwelle
9.09Ruhestrom nach Abschaltung aller schaltbaren Verbraucher - bei geschlossenem Trennschalter: max. 50,0 mA (zu erreichen nach spätestens 1 Stunde) - bei geöffnetem Trennschalter: max. 2,0 mA (zu erreichen nach spätestens 1 Stunde)
9.10Ladesteckdose, DIN 14690-A16, mit unverlierbarer Schutzabdeckung - im Bereich des Fahrereinstiegs, geschützt angeordnet, nicht im Trittbereich - Ladung auch bei geöffnetem Batterietrennschalter - Kennschild mit Nenn-Ladespannung und maximal zulässigem Ladestrom
9.11Starthilfesteckdose, mit unverlierbarem Deckel, nach / ähnlich VG 96917 bzw. VDA 72593
9.12Kombinierte 230V-Druckluft-Einspeisung / Trenntransformator - Einspeisung eines externen 230 V-Netzes zur Versorgung der Ladegeräte und der Tankheizung. Die externe 230 V-Einspeisung muss auch ohne vorherige Netzprüfung der Einspeisequelle zulässig sein. Mit dem Angebot ist ein Konzept zu erstellen, aus welcher der Aufbau und die Schutzmaßnahmen erkenntlich werden. - Steckverbinder entspricht DIN EN 60309-1, Schutzart mindestens IP55 (nach DIN EN 60529). - Ausführung nach VDE 0100-717; Schutzisolierter Aufbau der 230 V Anlage nach VDE 0100-410; auch geeignet für Betrieb an tragbaren Stromerzeugern der FeuerwehrAbgabe (Konzept Aufbau und Schutz- maßnahmen) durch den Bieter, Angabe (Steckersys- tem) durch den Bie- ter in Anlage 1 erfor- derlich

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Allgemeine Anforderungen an die Anlage: Es sind Zugentlastungen an den Leitungen vorzusehen. Strikte Tren- nung von 12V / 24V und 230V Leitungen. Die Netzeinspeisung ist bis zum Eingang des ersten Fehlerstromschutz- schalters mit doppelter Isolierung auszuführen (z.B. Wellrohr). Dimensionierung der Schutzeinrichtungen und der Leistung des Transformators erfolgt durch Auftragnehmerin. Verwendung von Kabel / Leitungen des Typs H07RN-F Mindestquerschnitt 2,5 mm². Alle Bauteile sind eindeutig und dauerhaft zu beschriften. - Aufbau: • Netzeinspeisung • Leitungsschutzschalter • Einschaltstrombegrenzer (TSRL) • Trenntransformator • Transformatorschutzschalter (PKZM 0-10) • Fehlerstromschutzschalter (RCD) • Leitungsschutzschalter - Die Netzeinspeisung erfolgt über ein schutzisoliertes Gehäuse mit Deckel und Einbaustecker im Bereich hinter der Fahrertür. Deckel selbstschließend. Absicherung mit 2-poligen Leitungsschutzschalter. Beschreibung des verwendeten Steckersystems. - PE-Leiter des speisenden Netzes ist nicht mit der 230V-Anlage im Fahrzeug zu verbinden. - Ein kombiniertes Lade-/Luftsystem ist einzubauen. - Ein System mit selbständigen Steckerauswurf ist einzubauen. Ein Anlassen mit eingestecktem Stecker ist nicht zulässig. (Bei Motorstart automatisch auswerfend) - Kontrollleuchte für anliegende 230V Spannung; im Bereich der 230 V Einspeisesteckdose; von außen sichtbar; kann auch über Anzeige des Ladegerätes erfolgen, wenn diese an der Einspeisung sichtbar montiert ist. - Aufbau einer Verbindung durch sichere Trennung durch einen Transformator in Übereinstimmung mit DIN EN 61558-2-4 (VDE 0570-2-4)

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Ausführung mit elektronischer Einschaltstromsteuerung und Transformatorschutzschalter für Schutz gegen Überlastung und Kurzschluss - Errichtung eines TN-Netzes mit Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) IΔn=30mA nach EN 61008, Typ A; Betriebs- temperaturbereich von –25°C bis +50°C; Die Verbraucher sind mit getrennten Leitungsschutzschaltern abzusi- chern. - Schutzpotentialausgleich: Zugängliche leitende Teile des Fahrzeugs müssen durch Schutzverbindungsleiter mit der Haupterdungsschiene der Anlage verbunden werden. Der Schutzverbindungsleiter muss feindrähtig sein. Alle Potentialausgleichsleiter sind in grüngelber Farbgebung auszuführen. - Netzanschlusskabel: Anschlusskabel 15 m Länge; Das eine Ende ist mit der zum Einbaustecker passenden Kupp- lungsdose zu versehen, das andere Ende mit einem Schutzkontakt-Stecker mit Schutzart IP67 (Feuerwehrste- cker). Zusätzliches Anschlusskabel 15 m Länge; Das eine Ende ist mit der zum Einbaustecker passenden Kupp- lungsdose zu versehen, das andere Ende ohne Stecker, Druckluftleitung integriert.
9.13Drucklufteinspeisung zur Druckerhaltung der Vorratsbehälter des Druckluftbremssystems
9.14Ladegerät 230 V entsprechend DIN 14679 - Betrieb an 230 V und 50 Hz Nennfrequenz, auch geeignet für Betrieb an externen Stromerzeugern - fest im Fahrzeug verbaut - Ladegerät abgestimmt auf den Batterietyp, die Spannung, Kapazität und Leistung - Batterietemperaturabhängige Regelung - Dimensionierung des Ladegerätes auf Basis einer Energiebilanz über die zu ladenden Batterien und der zusätz- lichen elektrischen Verbraucher; Nennladestrom min. 10% des Zahlenwertes der Nennkapazität der Batterie plus Strombedarf der Zusatzgeräte. - Bei Einbau im Fahrerhaus oder Mannschaftsraum mind. IP 21; in allen anderen Fällen mind. IP 54 - Selbsttätige Überwachung und Regelung von Ladestrom und Ladespannung - Bei Ausfall der netzseitigen Spannungsversorgung: auf der Ausgangsseite max. Stromentnahme aus der Batterie 1 mA.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
- Anzeige der Betriebszustände von außen sichtbar und ggf. auch hörbar beim bzw. nach dem Einstecken der 230 Volt-Einspeisung - Anzeige der nachfolgenden Betriebszustände • betriebsbereit • Laden • Erhaltungsladung • Störung - Unterbrechung der Ladung bei Störung - Eine Störungsmeldung muss erfolgen, wenn keine Ladung möglich ist und die Spannung 16 V unterschritten oder die Ladeschlussspannung um 0,5 V überschritten wird. - Ausführung mind. in Schutzklasse I - Die Zuleitung ist von der Einspeisung bis in das Gerät ohne Steckverbindung auszuführen. - Die Zuleitung ist vor mechanischer Beschädigung zusätzlich zu schützen. Verlegung im Schutzschlauch / Rohr. - Art und Aufbau geeignet zur Montage im Fahrzeug - Kennzeichnung des Ladegerätes nach DIN 14679
9.15Vom Bordnetz (24 V) versorgtes Ladegerät für die Batterie der zur Beladung gehörenden Tragkraftspritze bestehend aus: - Ladegerät, mit Temperaturüberwachung der Batterie - Ladekabel zum Anschluss an die TS (Spezifizierung nach Auftragsvergabe TS) - Funktionskontrollanzeige - Lade- / Störungsanzeige Vorgaben des TS-Herstellers sind zu berücksichtigen.
10Sonderausstattung – Sondersignalanlage
10.01Einbau und Schaltung nach DIN 14630 (Feuerwehrschaltung - auch ohne "Zündung")
10.02Kennleuchten / Kennsignaleinheit nach DIN 14620, bestehend aus: - 2 blauen LED-Kennleuchten (blaues Blinklicht gem. StVO) auf dem Fahrerhaus - 2 blauen in der Fahrzeugfront integrierten LED-Front-Blitzleuchten - 2 LED Kennleuchten rechts und links oben am Fahrzeugheck, integriert in den Kofferaufbau oder in die Reling.

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
10.03Schallgeber nach DIN 14610 - ungehinderte Abstrahlung in Fahrtrichtung; Frequenzband auch geeignet für Sprachüber- tragung Mit umschaltbaren Schallausbreitungscharakteristika für Einsatzfahren in der Stadt und auf dem Land.
10.04Schallpegel für Signal- und Sprachübertragung in 3,5 m Abstand mindestens 110 dB (A).
10.05Signalgeber und Kennleuchten bzw. Kennsignaleinheit mindestens in der Schutzart IP5K4K
10.06Fußtaster zur Betätigung des Tonfolgesignals auch mit Einsatzstiefel - Ausführung als Pilzkopftaster - Rückmeldung des betätigten Tasters durch Änderung der Anzeige beim Tonfolgesignal - Montage im Fußraum des Fahrers/ der Fahrerin links - robust und wasserdicht ausgeführt
10.07Bedienung der Sondersignalanlage vom Fahrer- und Beifahrersitz erreichbar; in Handreichweite des Fahrers angeord- net, mit Schaltstellungen - Kennleuchte aus - Tonfolge aus; bei Betätigung der Fahrzeughupe ertönt nur die Hupe. - Taster/Schalter Kennleuchte ein/aus mit folgenden Funktionen: vordere Kennleuchten, Frontblitzer und Heck- kennleuchte werden ein- /ausgeschaltet; - Bei eingeschalteter Kennleuchte: bei Betätigung des Fahrzeughupe erfolgt ein Durchlauf des Tonfolgesignals; bei Betätigung des Fußtasters wird das Dauertonfolgesignal eingeschaltet und bei erneuter Betätigung des Fuß- schalters wird das Dauertonfolgesignal wieder ausgeschaltet - Taster Tonfolgesignal ein/aus mit folgenden Funktionen: Dauertonfolgesignal wird ein-/ausgeschaltet; bei Be- tätigung des Fußtasters wird das Dauertonfolgesignal ausgeschaltet und bei erneuter Betätigung des Fußschal- ters wird das Dauertonfolgesignal wieder eingeschaltet - Taster Frontblitzer aus/ein mit folgenden Funktionen: mit der Kennleuchte gemäß Spiegelstrich 2 eingeschal- tete Frontblitzer werden ausgeschaltet und bei erneutem Tasten wieder zugeschaltet. Sind die Frontblitzer ein- geschaltet wird dies im Anzeigebereich angezeigt. - Taster Heckkennleuchte aus/ein mit folgenden Funktionen: mit dem Blinklicht gemäß Spiegelstrich 2 angeschal- tete Heckkennleuchte wird ausgeschaltet und bei erneutem Tasten wieder zugeschaltet. Sind/ist die Heck- leuchte(n) eingeschaltet, wird dies im Anzeigebereich angezeigt. - Ein erneutes Einschalten der Sondersignalanlage schaltet die vorderen Kennleuchten, Frontblitzer und Heck- kennleuchten wieder ein

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
10.08Für jede Kennleuchte, die notwendig ist, um die vorgeschriebene Mindestsichtbarkeit zu erfüllen, ist eine Funktions- überwachung des Leuchtmittels vorzusehen. Eine gemeinsame Funktionsanzeige für mehrere Kennleuchten ist zulässig.
10.09Signalhornanlage Druckluftbetrieben, aktiviert mit Aktivierung der Sondersignalanlage, abschaltbar, läuft im zugeschal- teten Zustand mit oder schaltbar statt der elektronischen Sondersignalanlage
10.10Durchsageeinrichtung, auch für automatisierte Durchsagen - Bedienfront und Mikrophon Erreichbar für Fahrer/in und Beifahrer/in - direkte Sprachdurchsage-Möglichkeit durch Bedienung des Mikrophon-Tasters - Lautstärke regelbar - Rückkopplungsfrei - Möglichkeit zur Sprachaufzeichnung und Wiedergabe in Endlosschleife - Wiedergabe von Radio und 3,5 mm-Klinkenanschluss
11Sonderausstattung - Funktechnik
11.01Einbau der BOS-Funkanlage nur mit entsprechend zugelassenen Bauteilen
11.02Einbau eines beigestellten BOS-Digitalfunkgerätes mit Bedienhandapparat im Fahrerhaus sowie einem zweiten Bedien- handapparat am Pumpenbedienstand. - Montage des S/E-Teils in der Staukiste. - Montage des EMRT-Standardhörer-/ Bedienteils auf der Staukiste. - Zusatzlautsprecher im Fahrer- und Mannschaftsraum inkl. Ein-/Ausschalter und Lautstärkeregelung. Sofern nö- tig, sind entsprechende NF-Verstärker vorzusehen. - Montage eines zweiten EMRT-Standardhörer-/ Bedienteils am Pumpenbedienstand. - Regelbarer Funklautsprecher inkl. Ein-/Ausschalter und Lautstärkeregelung für den digitalen Fahrzeugfunk am Pumpenbedienstand. Sofern nötig, ist ein entsprechender NF-Verstärker vorzusehen.
11.03Antennen - Das MRT und das in der Fahrerkabine montierte HRT in der Aktiv-Halterung sind über die Außenantenne(n) zu betreiben. - Für den Digitalfunk sind Antennen mit Gewinn ≥ 3 dB zu verwenden. - Folgende Betriebsmodi der Digitalfunkgeräte sind umzusetzen: MRT: Muss in TMO betrieben werden können. HRT-Aktivhalterung: Muss in TMO und in DMO betrieben werden können.Abgabe Funk-/ An- tennenkonzept durch den Bieter

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
Ein gleichzeitiger Sendebetrieb von MRT und HRT ist nicht gefordert. - Eine Entkopplung der Tetra-Antennen ≥ 50 dB ist vorzusehen. - Die Antennensysteme sind abzugleichen bzw. einzumessen. Diese Vorgänge sind zu protokollieren. - Bereitstellung eines GPS-Signals für die S/E-Geräte. Verwendung von Kombinationsantennen ist möglich. - Mit Vorlage des Angebotes ist ein Funk-/ Antennenkonzept für das Fahrzeug vorzulegen, aus dem die einzelnen vorgesehenen Komponenten und Betriebsarten zu entnehmen sind.
11.04Funkhauptschalter mit Zeitabfallrelais zum sachgerechten Ein- und Ausschalten des Funkgeräts. Wird über Bedienfeld im Fahrerhaus bedient.
11.05Die beigestellten Funkgeräte können zwischen den einzeln abgerufenen Fahrzeugen innerhalb der Rahmenvereinba- rung variieren. Es ist möglich, in jedem Fahrzeug Motorola- oder Sepura-Geräte zu installieren.
11.06Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten aktiven und passiven Ladehalterungen für Handsprechfunkgeräte (HRT) sind durch die Auftragnehmer der Lose 1 bzw. 2 zu liefern und einzubauen. Der Funkgeräte-Typ wird bei Einzel- abruf aus der Rahmenvereinbarung mitgeteilt.
11.07automatische Abschaltung des Funklautsprechers Heck bei geschlossenem heckseitigen Geräteraum
12Sonderausstattung – Lichttechnische Ausstattung
12.01Manövrierscheinwerfer - Beidseitig Manövrierscheinwerfer (Arbeitsscheinwerfer), in LED-Technik - Ausleuchten des Bereichs rechts und links neben der Hinterachse - unterhalb der Rückspiegel angebracht - blendfrei für den Fahrer / die Fahrerin - mit dem Einlegen des Rückwärtsgangs automatisch zuschaltend - manuell über Taster abschaltbar (bei erneutem Schalten in Rückwärtsgang wieder zuschaltend) - keine Beeinträchtigung der Nutzung der Scheinwerfer bei Einklappen der Außenspiegel - Lichtstrom je Stück ≥ 2000 lm
12.02Nebelscheinwerfer
12.03Zusätzliche Bremsleuchten, Rückleuchten und Fahrtrichtungsanzeiger in LED -Technik, im oberen Bereich des Fahrzeug- hecks nach hinten wirkend, handelsüblich, aufgesetzt montiert.
12.04Am Fahrzeugheck an der Oberkante: Rückwärtswarnsystem bestehend aus einem Paar rückwärtsgerichteter gelber Kennleuchten in LED-Technik

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
12.05Tagfahrlicht in LED-Technik
12.06Abblendlicht in LED-Technik
13Korrosionsschutz und Konservierung
13.01Der zu liefernde Lkw (Fahrerhaus, Mannschaftsraum, Fahrgestell und Aufbau) einschließlich möglicher An- und Umbau- ten muss hinsichtlich der lackierten Teile einer Korrosionsschutzdauer von "M" (mittel 6 Jahre) für die Korrosionsschutz- kategorie C4 (stark) nach EN ISO 12944 1 bis 8 genügen. Alle verwendeten Verbindungselemente und Kleinteile, wie z.B. Schrauben, Federn, Clipse usw. müssen eine Korrosionsschutzdauer im Salzsprühtest SS nach ISO 9227 von mehr als 480h ohne Rotrost erreichen. Es werden Schrauben etc. der Korrosionsschutzqualität wie z.B. Typ Geomet (chromfreier Zink-Aluminium-Lamellenüberzug) oder vergleichbar gefordert.
13.02Alle den Aufbau betreffenden An- und Unterbauteile aus Stahl im Außenbereich (einschl. Zwischenrahmen) sind feuer- verzinkt und lackiert auszuführen. Die feuerverzinkten Teile müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 1461 genügen und eine Mindestschichtdicke von 40 µm aufweisen.
13.03Fahrerhaus und Aufbau mit dauerhaltbarer Hohlraumversiegelung
13.04Fahrgestell, Fahrerhaus und Aufbauunterseite mit dauerelastischem Unterbodenschutz
13.05Zum Schutz lackierter Flächen ist an den beanspruchten Stellen (z.B. Einstieg Leiter zum Dach etc.) flächig ein Schutz (z.B. Steinschlagschutzfolie) anzubringen.
14Farbgebung, Kennzeichnung und Beschriftungen
14.01Außenfarbgebung: - mindestens 75 % der anrechenbaren Fläche (sichtbare Front-, Heck- und Seitenflächen der Karosserie bzw. des Aufbaus ohne Fenster, Rollläden und nicht lackier-/beklebbarer Teile) in feuerrot RAL 3000 (hochglänzend), Konturmarkierungen und fluoreszierende Teilflächen sowie Planen gehen nicht in die Flächenberechnung ein - alle übrigen Karosserieflächen, Stoßstangen, Unterfahrschutz und Kotflügel in reinweiß RAL 9010 (oder ähnlich) - andere Anbauteile wie Außenspiegel, Zierleisten, Flankenschutz, Kühlergrill, Dach- und Lüftungsklappen nach Wahl des Fahrzeugherstellers
14.02Fahrzeug seitlich mit einem weißen Streifen RAL 9010 beklebt, Höhe ca. 180 mm. Beginnend hinter Fahrer-/Beifahrertür bis Ende des Aufbaus.
14.03Rollladen G3 und G4 beklebt mit Wort-Bild-Marke (Landeswappen Niedersachsen mit zweizeiligem Schriftzug „Kata- strophenschutz Niedersachsen“, Datei wird zur Verfügung gestellt). Maximal mögliche Breite, Höhe ergibt sich aus pro- portionaler Vergrößerung der Wort-Bild Marke, Schriftfarbe Weiß (RAL 9010)

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
14.04Rollladen G5 und G6 beklebt mit stilisiertem Telefonhörer und „112“, maximal mögliche Breite, Schriftfarbe Weiß (RAL 9010)
14.05An Fahrzeugfront/Motorhaube größtmögliche Beklebung mit retroreflektierendem Schriftzug „FEUERWEHR“ in serifen- loser Schriftart (z. B. Helvetica), fett gedruckt, Schriftfarbe Weiß (RAL 9010), Reflexionsgrad entsprechend ECE 104 Klasse C
14.06Seitliche Konturmarkierung an Ober- und Unterkante des Fahrzeuges als durchgehender Streifen in Weiß, entspricht ECE 104
14.07Hintere Konturmarkierung in Rot als durchgehender Streifen an oberen, unteren und äußeren Kanten, entspricht ECE 104.
14.08Fahrer- und Beifahrertür wird in einer der beiden folgenden Varianten beklebt. Die Wahl der Variante erfolgt bei jedem Einzelabruf: Variante 1: Weißer Streifen beginnt bereits auf Fahrertür, jedoch dort aufgeteilt in Segmenten ähnlich folgender Abbildung, Farbe jedoch nicht rot, sondern weiß: Variante 2: Beschriftung der Fahrer- und Beifahrertür mit individuellem kommunalem Wappen, darunter bis zu dreizeiligem Schrift- zug
14.09Beklebung mit Funkrufnamen, auf Frontscheibe, oben links (von innen aufgeklebt und von außen lesbar) und am Fahr- zeugheck, oben links. Farbe Weiß (RAL 9010)
14.10Fahrzeuge, die durch Kommunen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden, können sich in der Beklebung nach individueller Abstimmung unterscheiden, es ist jedoch mit dem gleichen Beklebungsaufwand zu kalkulieren.
14.11Dachflächen und Anbauteile dürfen auch weiß oder natur (Leichtmetall, verzinkt, Kunststoff oder rostfrei) ausgeführt sein.
14.12Farbgebung von sicherheitsrelevanten Bauteilen

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
Funktionshebel und Ent- und Verrieglungen zur Ladungsbefestigung sind in Rot oder Orange zu gestalten. Schmierstel- len sind in Schwefelgelb zu gestalten. Haltegriffe sind in Gelb zu gestalten. Dies gilt explizit auch für die Haltegriffe zum Ein- und Aussteigen aus dem Fahrerhaus.
14.13Betätigungseinrichtungen, Löschwasseranschlüsse und deren Blindkupplungen sind dauerhaft und einheitlich farbig zu kennzeichnen. Wasserabgänge = Grün Wassereingänge = Rot Entwässerung/Druckentlastung = Blau Sonstige Funktionshebel = Rot
14.14Dachkennzeichnung entsprechend DIN 14502-3 4.1.8, ausgeführt nach DIN 14035. Das Fahrzeugkennzeichen wird rechtzeitig vor Auslieferung mitgeteilt.
14.15Zulässige Wasserdurchfahrtstiefe beschriften; von Fahrer/in einsehbar; Markierung an der Stoßstange seitlich oder an der vorderen Hälfte der Vorderachskotflügel
14.16Alle Beschriftungen sind zweckentsprechend, einheitlich, dauerhaft und kontrastreich auszuführen.
14.17Es ist für alle Beschriftungen ein möglichst einheitliches Layout zu wählen. Beschriftungen, die demselben Verwen- dungszweck dienen (z.B. Inhaltsangaben) oder derselben Beschriftungsgruppe angehören (z. B. Warnhinweise) müssen in einem einheitlichen Layout ausgeführt sein.
14.18Mit dem Angebot ist ein Layout-Vorschlag für die Beschilderung vorzulegen.Abgabe durch den Bieter
14.19Bedienvorgänge, die nicht sinnfällig sind, müssen mit einer Kurzbedienungsanleitung (Inbetriebnahme, Betrieb, Außer- betriebnahme) am Gerät / Ort ausgewiesen sein.
14.20An den Innenseiten der Türen des Mannschaftsraumes ist je ein Beladeplan des Fahrzeugs geschützt anzubringen.
14.21In den Geräteräumen und an den Stirnseiten von Schüben, Schlitten und sonstigen Behältern muss ein wetterbeständi- ges, gut lesbares Verzeichnis der Beladung angebracht sein.
14.22Angabe des vorgeschriebenen Reifenfülldrucks über dem jeweiligen Rad, z.B. am Radlauf / Kotflügel, jeweils für Straßen- und Geländebetrieb
14.23Beschriftung Anhängekupplung: Anhänge- und Stützlasten (in kg), zulässige Belastbarkeit bei Verwendung als Anschlagpunkt (wie D-Wert, jedoch in daN)
14.24Beschriftung Anhängersteckdosen
14.25Belastbarkeit der Abschleppkupplungen und Schäkel (wie D-Wert, jedoch in daN) beschriften

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
14.26zulässiger Schrägzugwinkel der Schäkel und Abschleppkupplungen beschriften
14.27Bezeichnung und Füllmenge der Behälter für Kraftstoff und erforderlichen Zusatzstoff (z. B. "AdBlue©“)
14.28Vom Fahrersitz sichtbarer Hinweis über Fahrzeughöhe, tatsächliche Fahrzeugbreite (einschließlich der Außenspiegel) und Gesamtmasse (Angabe der Fahrzeugabmessungen in 100-mm-Schritten); als Gesamtmasse ist die zulässige Gesamt- masse anzugeben. (vgl. Referenz 6.634)
14.29Im Fahrerhaus im Bereich des Armaturenbrettes für Fahrer/in und Beifahrer/in einsehbar, ist eine Fläche von mind. 50 mm Höhe und 150 mm Breite zur Beschriftung mit Kennzeichen und Funkrufname vorzusehen. Die Fläche muss glatt ausgeführt sein.
14.30In der Nähe der Bedienstelle für das Kippen des Fahrerhauses ist eine Anleitung über den Kippvorgang anzubringen.
14.31Belastbarkeit / Tragfähigkeit der Bordwandklappen beschriften, Auftritte und Auszüge in kg
14.32Beschriftung (Zusatz-) Sicherungen: schematische Darstellung mit Stärke und Zuordnung der jeweiligen Verbraucher
14.33Beschriftung Druckluft-Füllanschlüsse: erforderlicher Mindest- und zulässiger Maximaldruck
14.34Beschriftung Reifenfüllanschlüsse
14.35Beschriftung Starthilfesteckdose 24 V
14.36Beschriftung Ladesteckdose 24 V
14.37Beschriftung 230 V-Netzeinspeisung
14.38Auf den Rollladen der Geräteräume ist die Bezeichnung des jeweiligen Geräteraumes (G1 - G6, sowie GR) anzugeben. Die Geräteraumbezeichnung muss auch bei geöffnetem Rollladen sichtbar sein.
14.39In allen Türen des Fahrerhauses und des Mannschaftsraumes muss jeweils ein wetterbeständiges und gut lesbares Ver- zeichnis der in den Türen untergebrachten Beladung angebracht sein. Zusätzlich muss bei den Fahrerhaus- und Mann- schaftsraumtüren die darüber hinaus jeweils im Fahrerhaus bzw. im Mannschaftsraum verlastete Beladung aufgeführt werden.
14.40Halterungen, Auszüge, Schubladen und übrige Lagerungsorte dauerhaft, wetterbeständig und gut lesbar beschriftet mit der Bezeichnung und Anzahl der jeweils an dieser Stelle zu lagernder Ausstattung
14.41Beschriftung der entnehmbaren Kisten, Körbe und sonstigen Transporthalterungen (an der Sichtseite und der gegen- überliegenden Seite) mit der darin enthaltenen Ausstattung
14.42Beschriftung der entnehmbaren Kisten und Körbe allseitig mit der Kurzbezeichnung des Lagerortes (z.B. G1 Ebene 2)
15Beladung

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
15.01Die Beladung ist nicht Bestandteil der Lose 1 und 2 und ist durch den Auftragnehmer des Loses 3 „Fachdienstausstat- tung“ zu liefern. Weitere Beladungsgegenstände werden entsprechend Anlage 2 beigestellt. Explizit in diesem Doku- ment benannte zu liefernde Beladungsgegenstände (z. B. Tragkraftspitze) sind Bestandteil des Lieferumfangs der Lose 1 und 2. Diese Gegenstände sind am Ende dieses Dokumentes aufgeführt.Siehe Los 3 „“Fach- dienstausstattung“ und Anlage 2
15.02Der Auftragnehmer des Loses 1 bzw. 2 hat für eine verkehrssichere Lagerung aller Ausrüstungsgegenstände zu sorgen.
15.03Beladungsgegenstände, die mit Halterungssystem geliefert werden, sind mit diesem Halterungssystem im Fahrzeug zu verlasten. Bei elektrischen Geräten erfolgt die Ladung bzw. Ladungserhaltung entsprechend über die Halterungssys- teme. Ein entsprechender Anschluss ist durch den Auftragnehmer des Loses 1 bzw. 2 sicherzustellen.
15.04Lose und kleinteilige Beladung ist in Kästen zu lagern. Die Ausrüstungsgegenstände sind dabei je nach Verwendungszu- sammenhang in einem sinnfälligen Zusammenhang zu lagern. Empfindliche Gegenstände sind geeignet zu schützen. Die Verantwortung liegt im Rahmen der Beladeplanung beim Auftragnehmer des Loses 1 bzw. 2.
15.05Die Beladung ist je nach Verwendungszusammenhang in einem sinnfälligen Zusammenhang zu verteilen. Die Beladung ist so zu verteilen, dass eine ergonomische Entnahme möglich ist (schwere Gegenstände nach unten). Die Verantwor- tung liegt im Rahmen der Beladeplanung beim Auftragnehmer des Loses 1 bzw. 2.
15.06Ein Beladekonzept ist nach Auftragserteilung abzustimmen. Die Lagerorte der Beladung im Los 3 „Fachdienstausstat- tung“ und Anlage 2 sind möglichst einzuhalten. Ist kein Lagerort vorgegeben, ist ein Vorschlag für einen geeigneten Lagerort zu unterbreiten. Mit der Angebotsabgabe ist ein Grobkonzept abzugeben (siehe Referenz 1.42).Abgabe durch den Bieter
15.07Verbandkasten K, Verkehrsunfallkasten VUK, Feuerwehr-Werkzeugkasten FWKa, Sperrwerkzeugkasten, Hygienebox (sind in der Beladeplanung jeweils so zu berücksichtigen, dass  sie jeweils nach Öffnen des Rollladens sofort sichtbar und entnehmbar verlastet sind; einzeln entnehmbar.  die Entnahme einzelner Artikel je aus dem verlasteten Kasten möglich ist. Deckel des Kastens muss sich je um mehr als 90° öffnen lassen
15.08Durch den Auftragnehmer von Los 1 bzw. Los 2 ist ein ausziehbares Hygienebord mit Wasserhahn, Seifenspender, Des- infektionsmittelspender, Papierspender zu integrieren. Die Wasserentnahme darf nicht aus dem tiefsten Punkt der Tan- kentwässerung erfolgen.
16Dokumentation
16.01Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ggf. Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis
16.02Nachweis der Übergabe- bzw. Auslieferungsinspektion in den zugehörigen Wartungsunterlagen oder mit separatem Protokoll
16.03Eigenerklärung zur Übereinstimmung mit der DIN EN 1846-2

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
16.04Eigenerklärung zur UVV Konformität
16.05Prüfbuch für das Fahrzeug (soweit erforderlich)
16.06Bedienungsanleitung gemäß DIN EN 1846-2: Handbuch für Fahrzeug, Aufbau und Zubehör
16.07Energiebilanz, die die Beladung und folgende Betriebszustände berücksichtigen muss: - Alarmfahrt - Einsatzstellentätigkeit (Pumpe mit Nennleistung) - Absicherungstätigkeit (Motor im Leerlauf) - Absicherung mit stehendem Motor
16.08Aktualisierte Schaltpläne und Ersatzteillisten
16.09Aufstellung mit den Gerätenummern der jeweils im Fahrzeug verbauten Funkgeräte
16.10Service- und Wartungsplan mit einer konkreten, fahrzeugspezifischen Fristenübersicht, Serviceheft, Pflegeanleitung
16.11Verzeichnis der autorisierten Kundendienstwerkstätten
16.12Antennenmessprotokoll ist zu erstellen.
16.13Abnahme der Elektroanlage Musterfahrzeug: Die Elektroanlage des Musterfahrzeuges ist durch die Auftragnehmerin von einem unabhängigen Sachverständigen ab- nehmen zu lassen. Die Abnahme erfolgt unter Beteiligung der Auftragnehmerin und des NLBK. Es wird vereinbart, dass das Protokoll der Abnahme der Elektroanlage zum Termin der Mustervorstellung vorliegt. Die Prüfung erfolgt auf Grund- lage der aufgeführten Normen, insbesondere aber der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3), VDE 0100 (insbesondere der Teil 717). Muster + Serienfahrzeuge: Die Erstprüfung gemäß VDE 0100-600 ist vom Errichter der elektrischen Anlage (vor der Fahrzeugabnahme) durchzu- führen. Die Messergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren und dem NLBK vorzulegen. Die Messergebnisse sind auch Bestandteil der mitzuliefernden Dokumentation. Diese Unterlagen sind jedem Fahrzeug beizulegen.
16.14Dokumentation der Parametrierung des Unfalldatenspeichers sowie ein Verzeichnis des Servicenetzes
16.15Fahrtenbuch

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ReferenzLeistungsanforderungBemerkung
16.16Alle mit dem Fahrzeug ausgelieferten Unterlagen inkl. der Unterlagen über die Beladung sind dem NLBK zur freien Nut- zung (inkl. Veröffentlichung in begleitenden Unterlagen sowie im Internet inkl. Sozialer Medien) einmal in elektronischer Form auf Datenträger zur Verfügung zu stellen.
16.17Elektronische Tabelle der Seriennummern der eingebauten Funkgeräte
16.18Sämtliche für die Erstzulassung erforderlichen Dokumente, Gutachten, Bestätigungen, usw. sind von der Auftragneh- merin mitzuliefern.
17Zulassungsfähigkeit
17.01Die Fahrzeuge müssen nach Lieferung noch mindestens 6 Monate (ohne (weitere) Ausnahmegenehmigung) zulassungs- fähig sein. Hierfür ggf. gegenüber dem Serienfreigabestand erforderliche Mehrleistungen (Nachrüstungen) erbringt die Auftragnehmerin und trägt – soweit die hierfür ursächlichen Bau- und Ausrüstungsvorschriften bereits bei Angebotsab- gabe vorlagen – auch die Kosten. Andernfalls erfolgt eine Erstattung auf Selbstkostenbasis. Die Fahrzeugbereifung und Hydraulikschläuche dürfen bei Anlieferung nicht älter als 1,5 Jahre sein ("DOT" bzw. Schlauchkennzeichnung). Zudem muss an den Fahrzeugen vorne und hinten ein Kennzeichenträger zur werkzeuglosen Befestigung des amtlichen Kfz-Kennzeichens vorhanden sein.

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Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Gegenstände und Leistungskriterien sind im Liefer- und Leistungsumfang der Lose 1 und 2 enthalten:

Pos.GegenstandAnzahlSpezifikationLagerortBemerkung
LAuftragsbestandteil der Lose 1 und 2
L.1Halterung Atemschutzgerät, ohne Ateman- schluss (in der für die Feuerwehr anerkannten Ausführung)  Atemschutzgerät mit Pressluft (wird durch die Kommune zugeliefert, der das Fahrzeug überlassen wird). Entsprechende universelle Halterungen, für alle im Bereich deutscher Feuerwehren zugelassenen Pressluftatmer als Ein-Flaschen- oder Zwei-Flaschen-Aus- führung sind vorzusehen.2DIN EN 137MRAnlegen während der Fahrt muss zulässig sein. Mann- schaftsraum vorn, zweite Sitzreihe, äußere Sitze entgegen Fahrtrichtung
2MR/G4Eine Verlastung dieser beiden PA im Mannschaftsraum ist zulässig, wenn so verlastet, dass sie während der Fahrt an- gelegt und getragen werden können und dürfen, insofern die Bewegungsfreiheit des anderen Atemschutztrupps im Mannschaftsraum weiterhin gewährleistet bleibt. Ansons- ten Auszug PA
L.2Universelle Halterungen, für alle im Bereich deutscher Feuerwehren zugelassenen Pressluft- atmer-Flaschen, für Ersatzflaschen für die Atem- schutzgeräte (Flaschen werden durch das Land / die Kommune zugeliefert, der das Fahrzeug überlassen wird)2-G4
L.3Tragkraftspritze PFPN 10-2000 mit Zubehör (mit Dreiwegehahn, Betankungsset mit geeignetem Kanister für 20 l (Benzin) und Abgasschlauch) sowie Ladestrom- versorgung in der Fahrzeughalterung1DIN EN 14466G1Lagerung möglichst im Tiefraum, um Schwerpunkt mög- lichst tief zu halten; alternativ mit fremdkraftunterstützter Entnahmehilfe (Pneumatiklift); Bei Lagerung im Tiefraum auf drehbarem Auszug; Druckregelautomatik; Inkl. Werkzeugsatz für gängige Wartungsarbeiten
L.4Kfz-Ladegerät für BOS-Handsprechfunkgerät (HRT) für den Einsatzstellenfunk  Digitale Handfunkgeräte werden durch die Kommune zugeliefert, der das Fahrzeug überlassen wird. Die beigestellten Funkge- räte können zwischen den einzeln1-FHAktiv-Halterung
2FHPassiv-Halterungen
4MRPassiv-Halterungen

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Pos.GegenstandAnzahlSpezifikationLagerortBemerkung
abgerufenen Fahrzeugen innerhalb der Rah- menvereinbarung variieren. Es ist möglich, in jedes Fahrzeug sowohl Motorola- oder Sepura-Geräte zu installieren. Der Funkge- räte-Typ wird bei Einzelabruf aus der Rah- menvereinbarung mitgeteilt.
L.5Fahrgestellwerkzeug, typgebunden nach Her- stellervorgabe1--
L.6Wagenheber, hydraulisch, mit Unterlegeplatte, typgebunden nach Herstellervorgabe1--
L.7Hygienebord (ausziehbar), mit Wasserhahn, Sei- fenspender, Desinfektionsmittelspender, Pa- pierspender1-G6Wasserentnahme nicht aus dem tiefsten Punkt der Tank- entwässerung. Papierhandtüchern, Handdesinfektionsmittel und Flüssig- seife zum Befüllen der jeweiligen Spender sind Auftragsbe- standteil.
L.8Reserverad mit Entnahmevorrichtung, ent- nehmbar zur Beifahrerseite1-D
L.9Suchscheinwerfer A, 24 V, LED-Technik1-FH
L.10Bedienungsanleitung Fahrzeug in Tasche1-FHMittelablage
L.11Bedienungsanleitung Aufbau in Ordner1-FHMittelablage
L.12Abgasschlauch, passend zum Fahrzeug1DIN 14572(GR)
L.13Gleitschutzketten, Satz (4 Stück), mit Schnell- montageeinrichtung1BAAINBw TL 2540-0002-
L.14Ersatzsicherungen für Fahrgestell und Aufbau im Aufbewahrungskasten, wenn keine Siche- rungsautomaten verwendet werden1-G1In Werkzeugkasten, 1 Satz mit jeder im Fahrgestell ver- wendeten Größe
L.15Ersatzglühlampen1-G1In Werkzeugkasten, 1 Satz mit jeder im Fahrgestell ver- wendeten Größe sofern diese ohne Fachwerkstatt wech- selbar ist

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Pos.GegenstandAnzahlSpezifikationLagerortBemerkung
L.16Einspeisekabel (Aderquerschnitt 2,5 mm²), Länge min. 4 m, eine Seite passend zum verbau- ten Ladeanschluss, andere Seite mit Stecker nach DIN 49443 in Schutzart IP 67 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1)1--

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