IT-Unterstützung für Citrix, NetScaler und Microsoft-SQL-Systeme

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.06.2025, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.05.2025
Bekanntmachungsnummer
326205-2025
Verfahrensnummer
960c056b-59dc-4957-a664-3df49dfa0387
CPV-Codes
72250000 · Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste

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Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Aachen, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, sucht im Rahmen einer Rahmenvereinbarung IT-Unterstützung für Citrix, NetScaler und Microsoft-SQL-Systeme sowie weitere IT-Themen. Vorgesehen sind jeweils etwa 100 Personentage pro Jahr für Citrix, NetScaler, Microsoft SQL und ein zusätzliches, auf Abruf verfügbares Grunddienstleistungskontingent; betreut werden unter anderem rund 400 Citrix-Server, zwei NetScaler-Cluster und etwa 40 virtuelle Microsoft-SQL-Server in Aachen. Die Laufzeit beträgt 36 Monate mit der Option auf eine einmalige Verlängerung um zwölf Monate, das maximale Auftragsvolumen liegt bei 2.160.000 Euro netto; die Frist endet am 2. Juni 2025 um 06:00 Uhr UTC.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die erwarteten Leistungen im Rahmen dieses Verfahrens entspricht allgemein den folgenden Punkten in Form einer Rahmenvereinbarung: - Citrix-Unterstützung ca. 100 PT / Jahr: Die Unterstützung ist in einer bestehenden Citrix Farm mit ca. 400 Citrix Servern zu leisten. Dieses sind virtualisiert und verteilen sich auf VMware und Hyper-V. - Netscaler-Unterstützung ca. 100 PT / Jahr: Die Unterstützung wird in zwei bestehenden physikalischen Netscaler Clustern zu erbringen sein. - MSSQL-Unterstützung ca. 100 PT / Jahr: Die Unterstützung ist in einem physikalischen MSSQL 2 Knoten-Cluster und über ca. 40 virtuellen MSSQL-Servern zu erbringen. - Grunddienstleistungskontingent ca. 100 PT / Jahr auf Abruf für Themen außerhalb der oben beschriebenen Leistungsinhalte

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler, Microsoft SQL und übergreifende Unterstützungsleistungen

    Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf 36 Monate festgelegt, mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung (inkl. optionalem vierten Jahr) wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 2.160.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen durch die Auftragnehmer besteht nicht. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Nach Vollendung des 3. Vertragsjahres, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

    Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur IT-Dienstleistung im Bereich Citrix, Netscaler, Microsoft SQL und übergreifende Unterstützungsleistungen

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 426547-2025
Vergleichbare Verfahren288vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag269 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 40 Vergaben

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Titel
Rahmenvertrag für technischen Senior-Support von IT-BasistechnologienUniversitätsklinikum Hamburg-EppendorfHamburg, Deutschland20.08.2026 -
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Verlängerung und Erweiterung von Citrix-Lizenzen mit Subskriptions-, Wartungs- und SupportleistungenUniversitätsklinikum Regensburg AöRRegensburg, Deutschland21.07.2026400 Tsd. €
Rahmenvereinbarung für IT-Sicherheitsprodukte, Firewalls, Lizenzen und SupportUniversitätsklinikum HeidelbergHeidelberg, Deutschland06.10.2025 -
IT-Dienstleistungen für Active Directory, Mail und PKI-InfrastrukturUniversitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorf, Deutschland10.06.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
SDSoftwareONE Deutschland GmbHLeipzig6004.08.20261,4 Mio. €steigend
DCDeloitte Consulting GmbHDüsseldorf4018.05.20266,2 Mio. €fallend
CDCGI Deutschland B.V. & Co. KGLeinfelden-Echterdingen4017.11.202534,3 Mio. €steigend
CAComputacenter AG & Co. oHGKerpen4017.11.2025 - steigend
SDSoftwareOne Deutschland GmbHLeipzig4001.10.202525 Mio. €fallend
ASadesso SE - 3027.05.2026763 Tsd. €steigend
SSSVA System Vertrieb Alexander GmbHWiesbaden3018.05.20261,3 Mio. €steigend
ASadesso SEDortmund3018.05.2026654 Tsd. €steigend
OAORDIX AGPaderborn3005.06.2025391 Tsd. €fallend
SISwiss IT Security Deutschland GmbHWiesbaden3027.01.202523,6 Mio. €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (105) · Bayern (36) · Baden-Württemberg (27) · Niedersachsen (15) · Hessen (15) · Berlin (14)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Hosting des Lernmanagementsystems ILIAS und zugehörige DienstleistungenDatabay AGBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    1 Mio. €
    24.06.2025noch 9 Monate24.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Terminalhardware und Systembetreuung für Zeiterfassungssystemedremo.systems oHGDRV Bund EinkaufsmanagementBerlin, Deutschland
    455 Tsd. €
    08.08.2025noch 12 Monate30.09.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für IT-Betriebs- und SupportleistungenCONET Services GmbHBundesamt für Auswärtige AngelegenheitenBrandenburg an der Havel, Deutschland
    01.12.2023noch 14 Monate07.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • IT-Service und Wartung von rund 900 IT-Arbeitsplätzen des Deutschen BundestagesDIS Daten-IT-Service GmbHDeutscher Bundestag, Referat ZR 3 - VergabenBerlin, Deutschland
    19.10.2023noch 14 Monate30.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • IT-Unterstützung für Fachinformationssysteme und Web-GIS-AnwendungenUWerkLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRWRecklinghausen, Deutschland
    672 Tsd. €
    23.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von IT-Hardware und begleitenden IT-DienstleistungenComputacenter AG & Co. oHGKommunaler Zweckverband ITK Rheinland (Auftraggeber)Neuss, Deutschland
    42,4 Mio. €
    10.03.2026noch 18 Monate10.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsklinikum Aachen AöR

Aktiv seit 2023 · 125 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr44Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 125 seit 2023Spitze KW 18 · 2026 · 10

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
MGMedtronic GmbH612.08.20260,01 €
MIMedline International Germany GmbH626.06.20260,055 €
BBB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG604.11.2025926 Tsd. €
BDBecton Dickinson GmbH427.10.20251,5 Mio. €
BSBoston Scientific Medizintechnik GmbH412.08.20250,01 €
PHPrimed Halberstadt Medizintechnik GmbH326.06.20260,055 €
PHPAUL HARTMANN AG302.06.20260,04 €
MHMölnlycke Health Care GmbH302.06.20260,055 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Medizinprodukte für Absaugung und RegionalanästhesieB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +13 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Ultraschalldiagnostik für zwölf medizinische FachbereicheGE Healthcare GmbH +6 weitereKlinikum Dortmund gGmbHDortmund, Deutschland
    07.02.2025noch 5 Monate07.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Produkte für Anästhesie und Intensivmedizin: invasive ZugängeB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    4,6 Mio. €
    20.03.2025noch 6 Monate20.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Krankenhaushandschuhe für Untersuchungen, Operationen, Strahlenschutz und ZytostatikaAbena GmbH +26 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    21.03.2025noch 6 Monate21.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Spritzen, Kanülen und Infusionszubehör für Anästhesie und IntensivmedizinB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +5 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    25.03.2025noch 6 Monate25.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung von Produkten für die EndoprothetikB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +10 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    28.03.2025noch 6 Monate28.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mikro- und Tischzentrifugen in verschiedenen KapazitätenEppendorf Vertrieb Deutschland GmbHUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    11.06.2025noch 9 Monate11.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Netzwerk-, Sicherheits-, Speicher- und Serverkomponenten mit AbrufdienstleistungenDeutsche Telekom Business Solutions GmbHUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen, Deutschland
    20 Mio. €
    26.02.2026noch 17 Monate26.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Trockenbau-, Dämmungs- und Brandschutzarbeiten an LeitungsschottsImtegro GmbH +1 weitereUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen, Deutschland
    4,2 Mio. €
    19.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung persönlicher Schutzausrüstung für medizinische EinrichtungenAlto Products Im- und Export GmbH +15 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    0,1 €
    02.06.2026noch 20 Monate02.06.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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