Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen als IT-Sicherheitsarchitekt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 08.10.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 746.240 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 03.09.2024
- CPV-Codes
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- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (75110000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 528060-2024
- Verfahrensnummer
- df2fb242-265f-4e92-b299-a2d207d7a1f3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf beschafft Dienstleistungen als IT-Sicherheitsarchitekt, also für die Planung und Absicherung von Informationstechnologiesystemen (IT). Der geschätzte Leistungsumfang beträgt 220 Personentage pro Jahr bei einer Laufzeit von 1.440 Tagen; der geschätzte Auftragswert liegt bei 746.240 Euro. Die Leistung ist in Düsseldorf beziehungsweise der Region Nordrhein-Westfalen zu erbringen, und Angebote konnten bis zum 8. Oktober 2024 eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über eine IT Dienstleistung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung als IT Sicherheitsarchitekt:in
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung einer Dienstleistung als IT Sicherheitsarchitekt:in für ZOE ARC im Bereich KONSENS. Die Schätzmenge an abzurufender Leistung beträgt für das Los pro Jahr: 220 PT
Frist: 08.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 12840-2025
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