IT-Support und Betreuung von Informations- und Wissensmanagementsystemen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Systemberatung und technische Beratung (72220000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
494481-2025
Verfahrensnummer
3e0773bc-33cb-487b-a2af-8724659539e0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), sucht IT-Dienstleistungen für Office-Support, Vorlagenservice, die Erstellung von PDF-Dokumenten sowie die Unterstützung der Druckvorstufe. Zum Auftrag gehören außerdem die Pflege und Betreuung der Informations- und Wissensmanagementsysteme sowie Beratungsleistungen in diesem Bereich. Der auf 36 Monate ausgelegte Rahmenvertrag wird am BAW-Standort Karlsruhe ausgeführt; ein geschätztes Auftragsvolumen von 2 Millionen Euro ist angegeben, die Angebotsfrist endet am 2. September 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Mit der Herausgabe unterschiedlicher Publikationsformate und wissenschaftlicher Schriftenreihen dokumentiert und kommuniziert die BAW aktuelle Ergebnisse ihrer Projekt- und Forschungstätigkeiten im Bereich des Verkehrswasserbaus. Die Veröffentlichung erfolgt sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form. Der Adressatenkreis umfasst Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Ingenieurbüros, Bauwirtschaft, Politik und Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit. Professionelle Redaktionsprozesse stellen dabei die fachgerechte Aufbereitung des Wissens sowie eine zielgruppenadäquate Ansprache sicher. Die Erscheinungsweise der Publikationen reicht themenabhängig von einmal bis mehrmals jährlich. In Einzelfällen (z. B. Fachbücher) kann der Zeitraum auch länger sein. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beabsichtigt zur Unterstützung dieser Aufgabe den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 36 Monaten mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsgegenständen. Ausführungsort ist der Standort Karlsruhe der BAW. Die notwendigen Arbeitsleistungen können in weiten Teilen auch an anderer Stelle, z.B. am Betriebsort des Auftragnehmers, erbracht werden. Insbesondere Office-Support und Vorlagen-Service, Erzeugen von PDF-Dokumenten, Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten für die Druckvorstufe, Pflege- und Betreuungsleistungen für die Informations- und Wissensmanagementsysteme der BAW. - Beratungsleistungen für Informations- und Wissensmanagement

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · IT-Dienstleistungen im Bereich Office-Support sowie Betreuungs- und Beratungsdienstleistungen für die In-formations- und Wissensmanagementsysteme der BAW2.000.000 EUR

    Mit der Herausgabe unterschiedlicher Publikationsformate und wissenschaftlicher Schriftenreihen dokumentiert und kommuniziert die BAW aktuelle Ergebnisse ihrer Projekt- und Forschungstätigkeiten im Bereich des Verkehrswasserbaus. Die Veröffentlichung erfolgt sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form. Der Adressatenkreis umfasst Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Ingenieurbüros, Bauwirtschaft, Politik und Verwaltung sowie die interessierte Öffentlichkeit. Professionelle Redaktionsprozesse stellen dabei die fachgerechte Aufbereitung des Wissens sowie eine zielgruppenadäquate Ansprache sicher. Die Erscheinungsweise der Publikationen reicht themenabhängig von einmal bis mehrmals jährlich. In Einzelfällen (z. B. Fachbücher) kann der Zeitraum auch länger sein. Die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) beabsichtigt zur Unterstützung dieser Aufgabe den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von 36 Monaten mit den nachfolgend beschriebenen Leistungsgegenständen. Ausführungsort ist der Standort Karlsruhe der BAW. Die notwendigen Arbeitsleistungen können in weiten Teilen auch an anderer Stelle, z.B. am Betriebsort des Auftragnehmers, erbracht werden. Insbesondere Office-Support und Vorlagen-Service, Erzeugen von PDF-Dokumenten, Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten für die Druckvorstufe, Pflege- und Betreuungsleistungen für die Informations- und Wissensmanagementsysteme der BAW. - Beratungsleistungen für Informations- und Wissensmanagement

    Frist: 02.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. dschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen Nur Unterlagen die nicht zuschlagsrelevant sind.

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

- Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. dschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. - Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen Nur Unterlagen die nicht zuschlagsrelevant sind.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 778924-2025

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