Weiterentwicklung und Umsetzung der Öffentlichkeitskampagne für die Thüringer Familien-App
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 420.168,06 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.12.2025
- CPV-Codes
- Werbekampagnen (79341400)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 814322-2025
- Verfahrensnummer
- daace64b-753e-492e-b2aa-3adb909f785a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, sucht Unterstützung für die Weiterentwicklung, Steuerung, Umsetzung und Auswertung analoger und digitaler Werbemaßnahmen für die Thüringer Familien-App in Thüringen. Zum Auftrag gehören außerdem die Weiterentwicklung des Kampagnendesigns sowie die Erstellung von Kampagnenmotiven und digitalen Anzeigen, um Bekanntheit, Downloads und aktive Nutzung der App zu steigern. Die Vertragslaufzeit ist frühestens vom 14. Februar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen; das Höchstvolumen beträgt vorbehaltlich des Doppelhaushalts 2026/2027 bis zu 420.168,06 Euro netto, die Angebotsfrist endet am 14. Januar 2026 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) plant den Abschluss eines Vertrages zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Öffentlichkeitskampagne für die Thüringer Familien-App (https://familienapp.thueringen.de/). Dieser soll frühestens vom 14. Februar 2026 bis 31. Dezember 2027 gelten. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2027, auch wenn eine Zuschlagserteilung nach dem 14. Februar 2026 erfolgt. Die Thüringer Familien-App ist eine einzigartige Informationsplattform für Familien in Thüringen. Sie bündelt Angebote aus den Bereichen Bildung, Leben, Gesundheit, Soziales sowie Tourismus, Freizeit und Kultur. Die Thüringer Familien-App ist im Auftrag des Freistaates Thüringen entwickelt worden und steht seit 1. Mai 2025 in allen gängigen App-Stores zum Download zur Verfügung. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Umsetzung und Weiterentwicklung der Öffentlichkeitskampagne. Die technische Umsetzung der App erfolgt separat. Zentraler Auftragsgegenstand ist die Steuerung, Beauftragung, Umsetzung und Auswertung von analogen und digitalen Werbemaßnahmen in Thüringen im Zusammenhang mit der Thüringer Familien-App und entsprechenden Ausbaustufen in den Jahren 2026 und 2027. Auch die Weiterentwicklung des aktuellen Kampagnendesigns (s. Dokument 08_Kampagnenübersicht) soll Bestandteil des Auftragsgegenstands sein. Ziel der Kampagne ist es, • die Bekanntheit der Thüringer Familien-App in der Zielgruppe nachhaltig zu steigern, • die Anzahl der App-Downloads und aktiven Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen, • die Wahrnehmung der App als vertrauenswürdiges, nutzerfreundliches und hilfreiches Angebot zu stärken Das Höchstvolumen für den oben genannten Leistungsumfang für die Vertragslaufzeit beträgt bis zu 420.168,06 EUR (netto) und steht unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2026/2027. Das geplante Budget verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2027 wie folgt: • 2026: bis zu 210.084,03 EUR (netto) • 2027: bis zu 210.084,03 EUR (netto) Sämtliche Schaltkosten, Honorare, Auslagen und Nebenkosten sind damit erfasst.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Weiterentwicklung und Umsetzung der Öffentlichkeitskampagne für die Thüringer Familien-App
Weiterentwicklung & Weiterführung bestehender Kampagnenmotive • Weiterentwicklung des Kampagnendesigns (mehr Bildsprache, weg von reiner Headline-Kampagne) → Ausarbeitung weiterer Kampagnenmotive im überarbeiteten Design zur kontinuierlichen Bewerbung der Thüringer Familien-App • Erstellung themenspezifischer Kampagnenmotive o Kindertag (01.06. & 20.09.) o Tag der Familie (15.05.) o Weihnachten o Halloween o Und Ähnliche • Erstellung von digitalen Werbeanzeigen o Reel-Ads FB/Insta o Carousel-Ads FB/Insta o Story-Ads FB/Insta o Video Discovery-Anzeigen YouTube o In-Stream-Anzeigen YouTube o oder vergleichbare Medien • Erstellung von analogen Werbemitteln o Großflächen- und Plakat-Motive o CityCards-Motive o Informationsflyer für Familien & Anbieter o Erstellung von zusätzlichen Werbemitteln o ÖPNV-Werbung o Radiowerbung o Kinowerbung • Unterstützung beim strategischen Auf- und Ausbau der Social-Media-Aktivitäten o Reichweiten-Kampagne o Influencer-Kampagne o Erstellung eines „Social-Media Kits“ mit Post- und Reelvorlagen für Adobe Express und Canva o Ausarbeitung eines Konzepts für wiederkehrende Formate mit entsprechenden Vorlagen (s.o.) • Unterstützung bei der Veranstaltungsorganisation für Messen und Thementage o Entwicklung von Standkonzepten sowie deren Umsetzung o Beauftragung von Promotion-Teams o Beauftragung und Betreuung von Logistikunternehmen o Und Ähnliches Umsetzung der Mediaplanung, Schaltung von Werbemaßnahmen o Erstellung einer Mediaplanung jeweils für die Jahre 2026 und 2027 o Koordinierung, Abstimmung und Buchung von Werbeflächen sowie Schaltung digitaler Werbeanzeigen o Social-Media-Ads FB/Instagram o Digitale Anzeigen in Tageszeitungen (u.a. Funke Medien) o Web-Banner für Apps und Webseiten o Werbung OOH-Außenbereich: Großflächenplakate o Schaltung von City Cards o ÖPNV-Werbung o Tageszeitungen o Radiowerbung o Kinowerbung Weiterentwicklung der Kampagne entsprechend der Ausbaustufe • Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zu den neuen Funktionen der Familien-App → Social-Media Ads → Entwicklung passender Werbematerialien → Erklärvideos für die Landingpage und Social-Media Erstellung von Druckvorlagen für Werbematerialien o Entwicklung von Ideen und Vorschlägen für Werbematerialien für die jeweiligen Zielgruppen o Familien o Senior:innen o Kinder o Anbieter:innen Begleitende Absprachen/Projektmanagement/Beratung • Kick-off nach Absprache im Ministeriumssitz in Erfurt • Benennung eines Hauptverantwortlichen innerhalb der Agentur sowie einer Stellvertretung • Teilnahme an internen und externen Präsentationsterminen, bspw. Basispräsentation und Vorstellung im Hause des TMSGAF, ggf. Anwesenheit und Mitwirkung bei Pressegesprächen und -konferenzen • wöchentliche Jour Fixes (Viko) zur regelmäßigen Absprache und Abstimmung von Projektständen und Projektsteuerung Hinweise Die Aufzählung ist nicht abschließend und benennt lediglich die Mindestanforderungen. Die konkreten Maßnahmen und die Reihenfolge der Umsetzung werden im Rahmen der Auftragserfüllung in gemeinsamer Absprache festgelegt.
Frist: 14.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates v. 24.04.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates v. 24.04.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 13110-2026
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