Herstellung, Ausrüstung und Unterstützung für mindestens sechs Polizeihubschrauber
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
- Hubschrauber (34711500)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 689883-2026
- Verfahrensnummer
- e56524bc-5d6e-40c1-a655-af0b6c56e53e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Polizeipräsidium für Technik, beschafft mindestens sechs luftfahrtrechtlich zugelassene Basishelikopter für den Polizeieinsatz, einschließlich polizeilicher Sicherheitsausrüstung und Unterstützungsleistungen. Mindestens vier Hubschrauber sind für Hessen und mindestens zwei für Thüringen vorgesehen; die Vertragsdauer beträgt 2.160 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Betriebsbereite Herstellung von mind. 6 luftfahrtrechtlich zugelassenen Basishelikoptern für den Polizeieinsatz - mind. 4 für das Land Hessen, mind. 2 für den Freistaat Thüringen - inkl. polizeilicher Sicherheitsausrüstung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen
Betriebsbereite Herstellung von mind. 6 luftfahrtrechtlich zugelassenen Basishelikoptern für den Polizeieinsatz - mind. 4 für das Land Hessen, mind. 2 für den Freistaat Thüringen - inkl. polizeilicher Sicherheitsausrüstung
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Vorgabe "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" gilt nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen und den Regelungen in den Teilnahme- und Verfahrensbedingungen. Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen i.S.d. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Wenn die Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens von dem weiteren Vergabeverfahren. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. Die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern und soweit Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen (analog) § 15 Abs. 5 S. 1 VgV zur Aufklärung über die Teilnahmeanträge oder die Angebote aufzufordern. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Aufklärung. Die Unternehmen haben auch hier lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen
- Für die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Preis" wird der Gesamtangebotspreis (ohne USt) herangezogen. Der für die Wertung maßgebliche Angebotspreis (ohne USt.) ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage des Gesamtangebotspreises (ohne USt.), wobei das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis das wirtschaftlichste Angebot darstellt. Im Übrigen wird auf die Teilnahme- und Verfahrensbedingungen verwiesen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
34 Dateien · geladen 07.10.2026| Vertragsbedingungen | 76 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 2,8 MB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Leistungsverzeichnis | 75 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 221 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 417 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Formular | 629 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Die Vorgabe "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" gilt nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen und den Regelungen in den Teilnahme- und Verfahrensbedingungen. Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen i.S.d. § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Wenn die Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens von dem weiteren Vergabeverfahren. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Nachforderung. Die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern und soweit Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen (analog) § 15 Abs. 5 S. 1 VgV zur Aufklärung über die Teilnahmeanträge oder die Angebote aufzufordern. Die Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine Aufklärung. Die Unternehmen haben auch hier lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026Berichtigung 1Anpassung des CPV-Codes
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