Lieferung von bis zu 36 ausgebauten leichten uniformierten Geländefahrzeugen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.07.2024, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.06.2024
- CPV-Codes
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 373598-2024
- Verfahrensnummer
- 2e7fd8ed-a8e8-4e5d-92b7-2846440d4bba
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Hessische Polizeipräsidium für Technik in Wiesbaden beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 36 ausgebauten leichten Geländefahrzeugen der Ausführung „uniformiert“. Die Fahrzeuge sollen in der Region Wiesbaden (NUTS-Code DE714) geliefert werden; die Angebotsfrist endet am 22. Juli 2024 um 11:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von leichten Geländefahrzeugen "uniformiert"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV zur Lieferung von leichten Geländewagen uniformiert SZ 106
Gesamtmenge von bis zu 36 ausgebauten leichten Geländefahrzeugen "uniformiert"nach SZ 106
Frist: 22.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gem. § 123 und § 124 GWB siehe Leistungsbeschreibung
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gem. § 123 und § 124 GWB siehe Leistungsbeschreibung
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 623640-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.