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Anlage_Vordrucke für den Teilnahmewettbwerb.pdf

Herstellung, Ausrüstung und Unterstützung für mindestens sechs Polizeihubschrauber

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 12:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Hessisches Polizeipräsidium für Technik Hauptsachgebiet 12 – Beschaffung

Vordrucke

in dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

„Herstellung von Basishelikoptern nebst Ausrüstung sowie

Unterstützungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die

Polizeihubschrauberstaffel Thüringen“

Az.: VG-0014-2026-0015

Stand: 21.09.2026

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Vordruck 1: Teilnahmeantrag

Hiermit bewerbe ich mich um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbe-

werb „Herstellung von Basishelikoptern nebst polizeilicher (Sicherheits-)Ausrüstung sowie Unterstüt-

zungsleistungen für die Polizeifliegerstaffel Hessen und die Polizeihubschrauberstaffel Thüringen“ nach

§ 119 Abs. 1, Abs. 5 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), § 14 Abs. 1, Abs. 3, § 17 Abs.

1 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) als

Einzelbewerber

  1. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in Vertretung für die Bewerbergemeinschaft

(bitte zutreffendes ankreuzen)

Mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätige ich, dass ich diese Vordrucke und die entsprechende EU-

Auftragsbekanntmachung vollständig zur Kenntnis genommen habe. Ich erkläre zugleich, dass die An-

gaben in meinen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb vollständig und wahrheitsgemäß sind

und ich insbesondere keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen oder Angaben abgegeben habe.

Des Weiteren ist mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung mei-

nen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden (Bewerber/1. Bewerbergemeinschaftsmitglied) (Bewerber/1. Bewerbergemeinschaftsmitglied)

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Vordruck 2: Einzelbewerber

Hinweis: Falls eine Teilnahme als Einzelbewerber erfolgt, sind die Angaben in diesem Vordruck vollständig aus- zufüllen. Falls eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft erfolgt, sind stattdessen die Angaben in Vor- druck 3 (Bewerbergemeinschaft) auszufüllen.

Name/Firma des Bewerbers:
Anschrift (Hauptsitz):
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mailadresse:

(Vordruck vollständig ausfüllen!)

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Vordruck 3: Bewerbergemeinschaft

Hinweis: Falls eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft erfolgt, sind die Angaben in diesem Vordruck vollstän- dig auszufüllen. Falls eine Teilnahme als Einzelbewerber erfolgt, sind stattdessen die Angaben in Vor- druck 2 (Allgemeine Daten des Bewerbers) auszufüllen.

Bewerbergemeinschaft: [Firmierung und Rechtsform]

und zugleich für die nachfolgend genannten Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass

  1. alle Mitglieder der gebildeten Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind,

  2. im Fall der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft gebildet wird,

  3. im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,

  4. die Bildung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch die vorgenannten Mitglieder recht- lich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist,

  5. die nachstehend genannte Person oder Gesellschaft bevollmächtigter Vertreter der Bewerberge- meinschaft ist und

  6. dass der nachfolgend benannte bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft berech- tigt ist, im Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie einen verbindlichen Teilnahmeantrag abzugeben:

Bevollmächtigter Vertreter und 1. Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Firmierung, Rechtsform, Anschrift]
Ansprechpartner:[Name, Vorname, Funktion]
Telefon:
Telefax:
E-Mailadresse:
  1. die Bewerbergemeinschaft aus den folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
2. Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Firmierung, Rechtsform, Anschrift]
3. Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Firmierung, Rechtsform, Anschrift]
4. Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Firmierung, Rechtsform, Anschrift]
5. Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Firmierung, Rechtsform, Anschrift]

(Auflistung ist soweit erforderlich zu ergänzen)

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  1. der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt und

  2. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber im Fall der Zuschlagserteilung als Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB haften.

Name des Erklärenden (mit Ort, Datum) für jedes einzelne Bewerbergemeinschaftsmitglied:

1.Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Name des Erklärenden, Ort, Datum]
2.Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Name des Erklärenden, Ort, Datum]
3.Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Name des Erklärenden, Ort, Datum]
4.Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Name des Erklärenden, Ort, Datum]
5.Mitglied der Bewerbergemeinschaft:[Name des Erklärenden, Ort, Datum]

(Auflistung ist soweit erforderlich zu ergänzen)

Hinweise der Vergabestelle:

Im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche aufgeführten Unterlagen der Vor-

drucke 5, 11, 12, 13 und 14 jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die

Vordrucke 1, 3, 6, 7, 8, 9 und 10 können dagegen für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt

werden. Der Vordruck 2 ist weder für die Bewerbergemeinschaft noch für die Mitglieder der Bewer-

bergemeinschaft vorzulegen. Der Vordruck 4 ist für die Bewerbergemeinschaft nicht vorzulegen, es

sei denn, die Bewerbergemeinschaft bedient sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, die nicht

Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind.

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Vordruck 4: Eignungsrelevante Unternehmen

(Vordruck bei mehreren Unternehmen bitte vervielfältigen)

Zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 VgV

bzw. der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i.S.d. § 46 VgV, bediene ich

mich gem. § 47 VgV der Kapazitäten des nachfolgend genannten, anderen Unternehmens.

Firmierung des anderen Unternehmens:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mailadresse:

(Vordruck vollständig ausfüllen)

  1. Zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungsrelevante Unternehmen:

Vordruck 6 – Mindestanforderung

Vordruck 7 – Mindestanforderung

(Bitte zutreffendes ankreuzen)

  1. Zur Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungsrelevante Unternehmen:
Vordruck 8 – Mindestanforderung
Vordruck 9 – Mindestanforderung
Vordruck 10 – Mindestanforderung

(Bitte zutreffendes ankreuzen)

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Verpflichtungserklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (nicht des Unterauftragnehmers) bzgl. der in Anspruch genommenen Kapazitäten anderer Unternehmen i.S.d. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV:

Hiermit erkläre ich, dass

1.) das o.g. eignungsrelevante Unternehmen im Hinblick auf die gem. den Angaben in Vordruck 4 im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommenen Kapazitäten dem Unternehmen des Bewer- bers gem. Vordruck 2 bzw. der Bewerbergemeinschaft gem. Vordruck 3 im Falle der Zuschlagser- teilung tatsächlich zur Verfügung stehen wird,

2.) sofern und soweit sich die in Anspruch genommenen Kapazitäten auf die wirtschaftliche und fi- nanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 4 VgV bzw. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV (Vordruck 6 und/oder Vordruck 7) beziehen, mit dem eignungsrelevanten Un- ternehmen eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und des ande- ren eignungsrelevanten Unternehmens für die Auftragsausführung i.S.d. § 421 BGB entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe vereinbart wurde.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden (Bewerber) (Bewerber)

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Hinweise der Vergabestelle:

Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag die Vordrucke sowie die jeweils zugehörigen Unterlagen für das o.g. andere Unternehmen in dem Umfang bei, in welchem Sie sich wie oben angegeben auf die Fähigkei- ten/Kapazitäten des anderen Unternehmens zum Nachweis Ihrer wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit berufen. Fügen Sie außerdem Ihrem Teilnahme- antrag die Vordrucke 5, 11, 12, 13 und 14 jeweils auch von dem oben benannten anderen Unterneh- men bei. Die Vordrucke sind hierzu entsprechend zu vervielfältigen.

Es wird vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hingewiesen, dass konzernver- bundene/-angehörige (sog. verbundenes) Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung als anderes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV zu qualifizieren sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012 - Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010 - VII-Verg 13/10). Sofern der Bewerber/die Bewer- bergemeinschaft vorsieht die Kapazitäten verbundener Unternehmen in Anspruch zu nehmen, gelten für diese ebenfalls die Angaben des Vordruck 4.

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Vordruck 5: Nachweis der Berufsausübung

Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung

in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise. Fügen Sie

Ihrem Teilnahmeantrag an dieser Stelle den verlangten Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) bei.

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Vordruck 6: Angabe des Umsatzes

(Mindestanforderung)

Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum

oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei (3) volle

Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens

100 Millionen Euro (exkl. USt.) je Geschäftsjahr betragen muss und durch entsprechende Jahresab-

schlüsse nachgewiesen wird (falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen nie-

dergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist) (Mindestanforderung):

Geschäftsjahr: Umsatz: Euro (exkl. USt.)

Geschäftsjahr: Umsatz: Euro (exkl. USt.)

Geschäftsjahr: Umsatz: Euro (exkl. USt.)

Fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag an dieser Stelle den verlangten Nachweis (in nicht beglaubigter Ko-

pie) bei.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

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Vordruck 7: Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung

(Mindestanforderung)

Vorliegen einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren marktübli-

chen Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit folgenden Haftpflichtdeckungshöhen:

• Personenschäden i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert),

• Sachschäden i.H.v. 15 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert) und

• Vermögensschäden i.H.v. 5 Millionen Euro je Schadensfall pro Jahr (zweifach maximiert).

(Mindestanforderung).

Zweifachmaximierung: Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versi-

cherungsjahres zusammen, ist auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme begrenzt.)

Hiermit erkläre ich, dass eine

Versicherung i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 VgV mit v.g. Haftpflichtdeckungshöhen bereits besteht und

verpflichte mich, dass die Versicherung über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird oder,

falls eine solche noch nicht besteht, diese im Auftragsfalle abgeschlossen und über die gesamte Ver-

tragslaufzeit aufrechterhalten wird. Eine Versicherungsbestätigung des Versicherungsgebers kann auf

Anfrage des Auftraggebers unverzüglich vorgelegt werden.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

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Vordruck 8: Nachweis der Genehmigung

(Mindestanforderung)

Lfd.Umfang der Nachweise (Mindestanforderung)
Nr.
1Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU,
Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt J einen genehmigten Entwicklungsbetrieb mit
dem Genehmigungsumfang CS-29 (Large Rotorcraft) betreibt (Mindestanforderung).
2Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 748/2012/EU,
Anhang I (Teil 21), Hauptabschnitt A, Abschnitt G einen genehmigten Herstellungsbetrieb mit
dem Genehmigungsumfang Large Rotorcraft (A3) betreibt (Mindestanforderung).
3Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1321/2014/EU,
Anhang Vc (Teil-CAMO) eine genehmigte Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit betreibt (Mindestanforderung).
4Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1178/2011/EU,
Anhang VII (Teil-ORA) eine genehmigte Flugschule für Turbinenhubschrauber betreibt (Min-
destanforderung).
5Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie), dass der Bewerber gem. Verordnung 1321/2014/EU,
Anhang IV (Teil-147) einen genehmigten Ausbildungsbetrieb zur Durchführung der in Anhang
III (Teil-66) spezifizierten Ausbildung für freigabeberechtigtes Personal betreibt (Mindestan-
forderung).

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Vordruck 9: Darstellung Referenz

(Mindestanforderung)

Darstellung von mindestens einer (1) – mit dem Auftragsgegenstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht vergleichbaren – Referenz innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Teil- nahme- und Bewerbungsfrist) mit dem nachfolgendem Inhalt. In der Referenz müssen kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllt sein:

a) Lieferung von mindestens zwei baugleichen Hubschraubern der EASA-Kategorien CS-27 (Small Rotorcraft) oder CS-29 (Large Rotorcraft) (Mindestanforderung) und

b) Referenzauftraggeber zählt zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Euro- päischen Wirtschaftsraums (EWR), im Vereinigten Königreich (UK) oder in der Schweiz (Mindest- anforderung).

Hinweis der Vergabestelle:

Die o.g. Mindestanforderungen Nr. a) und b) müssen in der vom Bewerber angegebenen Referenz jeweils kumulativ innerhalb eines Referenzprojektes für einen geeigneten Auftraggeber erfüllt sein. Die angegebene Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Refe- renzauftraggebers zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft. Soweit diese nicht vollständig im zulässigen Referenzzeitraum er- bracht wurden (z.B. Herstellung der Hubschrauber), muss das Unternehmen nachweisen, dass jeden- falls die vom Auftraggeber geforderten Mindestanforderungen (insbesondere die Lieferung der Hub- schrauber) tatsächlich im zulässigen Referenzzeitraum erbracht wurden. Andernfalls kann die Refe- renz des Unternehmens nicht zum Nachweis der geforderten Leistungsfähigkeit herangezogen wer- den.

Die Darstellung der Referenzen hat unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks, welcher neben den Angaben nach § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV (Referenzauftraggeber, Name der Auskunftsperson, erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen, Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung) weitere, sachlich gerechtfertigte Angaben enthalten, zu erfolgen. Die Angaben auf dem nachfolgenden Vordruck sind vollständig vorzunehmen. Die vollständige Angabe des Refe- renzauftraggebers, insbesondere des Ansprechpartners mit vollständigen Kontaktdaten, ist zwingend. Für den Fall, dass die Unternehmen den Referenzvordruck aus rechtlichen Gründen nicht ausfüllen dürfen (insbesondere, weil der Referenzauftraggeber dies aus Geheimhaltungserfordernissen oder wegen Sicherheitsinteressen untersagt), haben die Unternehmen in dem Referenzvordruck zumindest den Auftraggeber mitsamt einem Ansprechpartner anzugeben, bei dem die Vergabestelle die verlang- ten Angaben abfragen und überprüfen kann. Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Un- ternehmens kein tauglicher Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Verga- bestelle behält sich die Überprüfung der Darstellung und Angaben sowie eigene Ermittlungen im Rah- men der Eignungsprüfung vor. Sollte bei der Prüfung einer Referenz kein Ansprechpartner erreicht werden können, die Referenz also nicht überprüft werden können, führt dies ebenfalls zur Nicht-Wer- tung der Referenz.

Die Einreichung einer schriftlichen Bescheinigung des Referenzauftraggebers über die erbrachten Re- ferenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.

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Vordruck 9 – Darstellung Referenz

Lfd.Angaben zur ReferenzVom Bewerber auszufüllen
Nr.
1Nummer der Referenz
2Bezeichnung der Referenz
3Name/Firma des Referenzauftragneh- mers (Vertragspartner des Referenzauftragge- bers)
4Leistungszeit (Lieferung innerhalb der letzten drei (3) Jahre, Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist)
5Name, Anschrift des Referenzauftragge- bers sowie Telefonnummer/E- Mailadresse einer Auskunftsperson bei dem Referenzauftraggeber
6Auftragswert der Referenz (Wert der Leistung) in Euro (zzgl. USt.)
7Die Lieferleistung ist sachmangelfrei und ordnungsgemäß erfolgt bzw. die Dienst- leistung ist fachgerecht und ordnungs- gemäß ausgeführt wordenJa Nein (zutreffendes ankreuzen)
8Inhaltliche Bestätigung der Referenz:Bitte zutreffendes ankreuzen:
a) Mangelfreie Lieferung von mindes- tens zwei (2) baugleichen Helikop- tern der EASA-Kategorie CS-27 (Small Rotorcraft) oder CS-29 (Large Rotor- craft) (Mindestanforderung)Ja Nein Falls ja, Angabe der Anzahl der Helikopter
b) Referenzauftraggeber war eine den Behörden und Organisationen mit Si- cherheitsaufgaben (BOS) (Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW etc.) innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirt- schaftsraums (EWR), im Vereinigten Königreich (UK) oder in der SchweizJa, Auftraggeber im Bereich BOS innerhalb der EU, des EWR, in UK oder in der Schweiz Nein

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Inhaltliche Beschreibung der Referenz:

Beschreibung der erbrachten wesentli- chen Liefer- oder Dienstleistungen

9

(Vordruck bei Bedarf vervielfältigen)

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Vordruck 10: Angabe von technischen Fachkräften

(Mindestanforderung)

Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte des Unternehmens in Form des verantwortlichen Schlüsselpersonals (Mindestanforderung):

  1. Benennung des verantwortlichen Projektleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprech- partner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterprofils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):

• Ausbildung: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingeni- eurwissenschaftlichen Fachgebiet oder in einem betriebswirtschaftlichen Fachgebiet mit nachgewiesener technischer Zusatzqualifikation (Mindestanforderung) • Berufserfahrung: mind. fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Luft- und Raumfahrt (Mindestanforderung) • Ausreichende Deutschkenntnisse: mind. des Sprachniveaus „C 1" gem. dem Gemeinsamen Eu- ropäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung)

  1. Benennung des verantwortlichen leitenden Systemingenieurs, der als ständiger technischer An- sprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht, zzgl. Darstellung des Mitarbeiterpro- fils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung sowie der Deutschkenntnisse, wobei die folgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung):

• Ausbildung: mind. abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingeni- eurwissenschaftlichen Fachgebiet (Mindestanforderung) • Berufserfahrung: mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Systems Engineer oder in einer vergleich- baren technischen Leitungsfunktion im Bereich Luft- und Raumfahrt (Mindestanforderung) • Ausreichende Deutschkenntnisse: mind. des Sprachniveaus „C 1" gem. dem Gemeinsamen Eu- ropäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) (Mindestanforderung)

Hinweis der Vergabestelle:

Die Darstellung hat unter Nutzung der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu erfolgen. Als einschlägige Berufserfahrung gelten durch entgeltliche (Arbeits-)Tätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der jeweiligen vorausgesetzten Fachrichtung. Nicht Teil der Berufserfahrung sind Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die im Rahmen der Schullauf- bahn, Ausbildung, (Hoch-)Schulstudium oder Praktika erworben wurden. Die geforderte Ausbildung in Form eines Hochschulstudiums kann durch eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung (mind. 10 Jahre) ersetzt werden.

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Vordruck 10 – Angabe von technischen Fachkräften - Projektleiter

Lfd.Angabe des ProjektleitersVom Bewerber auszufüllen
Nr.
1Name
2Ausbildung: mindestens abgeschlosse- nes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingenieurwissenschaft- lichen Fachgebiet oder in einem be- triebswirtschaftlichen Fachgebiet mit nachgewiesener technischer Zusatzqua- lifikation (Mindestanforderung)
3Berufserfahrung: mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung als Projektleiter im Bereich Luft- und Raumfahrt (Min- destanforderung)
4Ausreichende Deutschkenntnisse: min- destens des Sprachniveaus „C 1" gem. dem Geme-insamen Europäischen Refe- renzrahmen für Sprachen (GER) (Min- destanforderung)

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Vordruck 10 – Angabe von technischen Fachkräften - leitender Systemingenieur

Lfd.Angabe des leitenden SystemingenieursVom Bewerber auszufüllen
Nr.
1Name
2Ausbildung: mindestens abgeschlosse- nes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in einem ingenieurwissenschaft- lichen Fachgebiet (Mindestanforderung)
3Berufserfahrung: mindestens 5 Jahre Be- rufserfahrung als Systems Engineer oder in einer vergleichbaren technischen Lei- tungsfunktion im Bereich Luft- und Raumfahrt (Mindestanforderung)
4Ausreichende Deutschkenntnisse: min- destens des Sprachniveaus „C 1" gem. dem Gemeinsamen Europäischen Refe- renzrahmen für Sprachen (GER) (Min- destanforderung)

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Vordruck 11: Erklärung zum Nichtvorliegen von Aus-

schlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

Nach § 123 Abs. 1 GWB ist ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszu- schließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person deren Verhalten dem Unter- nehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straf- tat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle oder terro- ristische Vereinigungen im Ausland)

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag ver- waltet werden,

  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verur- teilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in lei- tender Stellung.

Nach § 123 Abs. 4 GWB werden Unternehmen zudem von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder be- standskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

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  1. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Nach § 124 Abs. 1 GWB können Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausge- schlossen werden, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzver- fahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unterneh- men mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be- zwecken oder bewirken,

  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei- tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch an- dere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

  7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forde- rung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben,

  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforder- lichen Nachweise zu übermitteln, oder

  9. das Unternehmen

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

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Hiermit erkläre ich,

dass ich die unter §§ 123, 124 GWB genannten und zuvor abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

Alternativ:

Alternativ, d.h. statt der obigen Erklärung, erkläre ich, dass ich die unter §§ 123, 124 GWB genannten und oben abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle, mit Ausnahme der nachfolgend genann- ten Ausschlusstatbestände.

Für diese unten angegebenen Ausschlusstatbestände ist meinerseits gegenüber der Vergabestelle im Rahmen des § 125 GWB („Selbstreinigung“) durch Vorlage entsprechender und geeigneter Unterla- gen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen, dass mein Unternehmen:

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich ge- zahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,

  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch ver- ursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermitt- lungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und

  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungs- maßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unterneh- mens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabeverfahren auszu- schließen.

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Ausschlusstatbestände, bzgl. welcher eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen wird:



(ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen)


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

Hinweis der Vergabestelle:

Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder als eignungsrelevant angegebener Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

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Vordruck 12: Erklärung zum Nichtvorliegen von sonstigen

Ausschlussgründen

Nach § 124 Abs. 2 GWB bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), § 98c des Aufent- haltsgesetzes (AufenthG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämp- fungsgesetzes (SchwarzArbG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und § 14 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG) unberührt.

§ 21 AentG lautet:

  1. Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftrag- geber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiese- nen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Versto- ßes nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 und 13 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von we- nigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.

  2. Die für die Verfolgung oder Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 und 13 oder Absatz 2 zuständigen Behörden dürfen öffentlichen Auftraggebern nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und solchen Stellen, die von öffentli- chen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lie- ferantenverzeichnisse führen, auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte geben.

  3. Öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Wettbe- werbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungs- widrigkeit nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 und 13 oder Absatz 2 an oder verlangen von Bewerbern oder Bewerberinnen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Aus- schluss nach Absatz 1 nicht vorliegen. Im Falle einer Erklärung des Bewerbers oder der Bewer- berin können öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wett- bewerbsregisters anfordern.

  4. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für den Bewerber oder die Bewerberin, der oder die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zu- schlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

  5. Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist der Bewerber oder die Bewerberin zu hören.

§ 98c AufenthG lautet:

(1) Öffentliche Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen können ei- nen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauf- trag ausschließen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter

  1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder

  2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.

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Ausschlüsse nach Satz 1 können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrunde liegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde.

(3) Macht ein öffentlicher Auftraggeber von der Möglichkeit nach Absatz 1 Gebrauch, gilt § 21 Absatz 2 bis 5 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes entsprechend.

§ 19 MiLoG lautet:

(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sol- len Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederher- stellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 und 13 oder Absatz 2 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünf- hundert Euro belegt worden sind.

(2) Die für die Verfolgung oder Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 und 13 oder Absatz 2 zuständigen Behörden dürfen öffentlichen Auftraggebern nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und solchen Stellen, die von öffentlichen Auf- traggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenver- zeichnisse führen, auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte geben.

(3) Öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Wettbewerbsre- gister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 10, 12 und 13 oder Absatz 2 an oder verlangen von Bewerberin- nen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Absatz 1 nicht vorliegen. Im Falle einer Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers können öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters anfordern.

(4) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zu- schlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregisters an.

(5) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist die Bewerberin oder der Bewerber zu hören.

§ 21 SchwarzArbG lautet:

(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach

  1. § 8 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3 oder den §§ 9 bis 11,

  2. § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,

  3. den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1c, 1d, 1f, 2, 7b oder 11 bis 17 des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes oder

  4. § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches

zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro be- legt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder

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Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an ei- ner schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. Die für die Verfolgung oder Ahndung zu- ständigen Behörden nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 dürfen den öffentlichen Auftraggebern nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und solchen Stellen, die von öffentlichen Auftrag- gebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- und Lieferantenverzeich- nisse führen, auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte geben. Öffentliche Auftraggeber nach Satz 3 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister an oder ver- langen vom Bewerber eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Satz 1 oder 2 nicht vorliegen; auch im Falle einer Erklärung des Bewerbers können öffentliche Auftrag- geber Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister jederzeit anfordern. Für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, fordert der öffentliche Auftraggeber nach Satz 3 bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an. Der Bewerber ist vor der Entscheidung über den Ausschluss zu hören.

(2) Eine Verfehlung nach Absatz 1 steht einer Verletzung von Pflichten nach § 241 Abs. 2 des Bürger- lichen Gesetzbuchs gleich.

§ 22 LkSG lautet:

(1) Von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs- auftrags der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Unternehmen bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 mit einer Geldbuße nach Maßgabe von Absatz 2 belegt worden sind. Der Ausschluss nach Satz 1 darf nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums von bis zu drei Jahren erfolgen.

(2) Ein Ausschluss nach Absatz 1 setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend von Satz 1 wird

  1. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhun- derttausend Euro,

  2. in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und

  3. in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.

(3) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist der Bewerber zu hören.

§ 14 BTTG lautet:

(1) Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen unter Berück- sichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 13 Absatz 1 ein Verstoß unanfechtbar festgestellt wurde. § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen gilt entsprechend.

(2) Wenn ein Unternehmen, bei dem der Ausschlussgrund nach Absatz 1 Satz 1 vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- beschränkungen ergriffen hat, darf das Unternehmen höchstens drei Jahre ab Beendigung des durch den Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 festgestellten Verstoßes von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

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Hiermit erkläre ich,

dass ich die unter § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG genannten und zuvor abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

Hinweis der Vergabestelle:

Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder als eignungsrelevant angegebener Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

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Vordruck 13: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschluss-

gründen gem. den Russland-Sanktionen

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1805 des Rates vom 16. Juli 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren lautet:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richt- linien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland nie- dergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmit- telbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten na- türlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,

einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Liefe- ranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftrags- vergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennele- menten und ihre Sicherheit sowie die Weiterführung der Planung, des Baus und der Abnah- metests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kri- tischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zu- sammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließ- lich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitglied- staaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internati- onaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung

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von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Alumi- nium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Die nachfolgende Erklärung gebe ich verbindlich ab:

Ich gehöre nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1805 des Rates vom 16. Juli 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewer- bers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Krite- rien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutrifft.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteilig- ten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftrag- nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt wer- den, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

Hinweis der Vergabestelle:

Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder als eignungsrelevant angegebener Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

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Vordruck 14: Verpflichtungserklärung gem. HVTG

Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berück- sichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17. Juni 2026, GVBI. 2026 Nr. 40

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn ent- sprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß§ 20 des Mindestlohnge- setzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Be- schäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

a) meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das Entgelt zu gewähren, das nach § 4 Abs. 1 und 3 HVTG in einer Rechtsverordnung des Landes für die Erbringung der betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben wird. Soweit eine solche Rechtsverordnung keine Anwendung findet, verpflichte/n ich/wir mich/uns, bei der Ausfüh- rung der Leistung mindestens das Entgelt zu gewähren, das nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für all- gemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wird. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller deren Einhaltung nachzuweisen ist.

b) meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung über Verkehrsleistungen und freigestellte Schülerverkehre mindestens das in Hessen für diese Leistung in einem ein- schlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifver- trag vorgesehene Entgelt einschließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung und der für entgeltrelevant erklärten Bestandteile dieser Tarifverträge zu zahlen und Erhöhungen während der Ausführungszeit vorzunehmen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende.

  1. Ich/Wir erkläre/n,

dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geld- buße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, mit diesen die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 5 und 10 HVTG vertraglich zu vereinbaren. Spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen habe ich/haben wir dem Auftraggeber eine

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Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen; bei Bauleis- tungen ist bis zum 24. Dezember 2026 sowohl die Vorlage einer Verpflichtungserklärung als auch die Angabe der Präqualifikationsnummer Tarif möglich. Ab dem 25. Dezember 2026 ist bei Bau- leistungen zwingend die Präqualifikationsnummer Tarif für das vorgesehene Nachunternehmen anzugeben. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen

• den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann, • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei (3) Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann, • eine Vertragsstrafe zur Folge haben kann, • den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen kann.


Ort, Datum


Angabe des Unternehmens Name des Erklärenden

Hinweis der Vergabestelle:

Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jeder als eignungsrelevant ange- gebener Unterauftragnehmer hat eine Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

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