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Anlage 9
Erläuternde
DATENSCHUTZINFORMATION
zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
nachfolgend erhalten Sie nähere Erläuterungen zur Durchführung der
Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Im Rahmen der Berechtigung zum Zugang zu Liegenschaften im Sinne von § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HSOG
sowie einer beratenden und unterstützenden Tätigkeit im Einzelfall für Behörden gem. § 13a Abs. 1 Satz 1
Nr. 6 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) soll geprüft werden, ob
den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden Erkenntnisse vorliegen, die dem Zugang zur Liegenschaft oder
einer Beratung / Unterstützung entgegenstehen.
Dies geschieht durch die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 13a HSOG.
Zu diesem Zweck werden die von Ihnen erhobenen, personenbezogenen Angaben (vgl. Anlage) dem Hes-
sischen Landeskriminalamt (HLKA) zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zur Verfügung ge-
stellt. Das HLKA prüft anhand von Datenbeständen der Polizeien des Bundes und der Länder, im Fall von
Erkenntnissen in Strafverfahren auch der Justizbehörden und Gerichte, ob etwas über Sie gespeichert ist,
das aus Gründen der Sicherheit Ihrem Einsatz entgegensteht (§ 13a Abs. 2 Satz 2 HSOG). Das HLKA gibt sodann gegenüber der anfragenden Stelle des Hessichen Polizeipräsidiums Einsatz an, ob Sicherheits-bedenken vorliegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung zu Ihrer Person ermittelte
Datenbestand umfangreicher sein kann als derjenige aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis/er-
weitertes Führungszeugnis).
Die Dauer der Speicherung der Daten in diesen Datenbeständen ergibt sich aus den jeweiligen einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen.
Kriterien, die für die Zuverlässigkeitsüberprüfung maßgeblich sind:
Ziel der Zuverlässigkeitsüberprüfung ist es, zu verhindern, dass in sicherheitsrelevanten Bereichen/Liegen-
schaften Personen unbeaufsichtigt tätig werden oder eine unterstützende und beratende Funktion inneha-
ben, bei denen zu befürchten ist, dass sie Handlungen vornehmen, die nachteilige Auswirkungen auf die
Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen haben könnten.
In diesem Zusammenhang bedarf es im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung einer Würdigung aller re-
levanten Erkenntnisse, etwa strafrechtlicher Verurteilungen, noch anhängiger und ggf. auch eingestellter Er-
mittlungsverfahren sowie Strafverfahren ohne gerichtliche Verurteilungen, soweit eine Fortdauer der Spei-
cherung und Datenverarbeitung in diesen Fällen rechtlich zulässig ist.
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Verfahren:
Mitteilung des Ergebnisses und dessen Nutzung
Nach datenschutzrechtlicher Prüfung der Datenbestände und Bewertung der Erkenntnisse teilt das
HLKA der anfragenden Stelle das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung mit.
Die Rückmeldung des HLKA beschränkt sich auf die Auskunft, ob Sicherheitsbedenken vorliegen.
Diese Rückmeldung leitet die anfragende Stelle Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber weiter.
Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 5 HSOG haben Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Stellung-
nahme ist schriftlich beim HLKA (65187 Wiesbaden, Hölderlinstraße 1-5) einzureichen.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihr Ausscheiden oder den ausschließlich anderweitigen Einsatz mit-
zuteilen.
Sieht das HLKA nach Bewertung aller relevanten Erkenntnisse keine Hinderungsgründe, werden Ihre
Personalien in eine fortlaufend aktualisierte Liste mit Firmenmitarbeitern übernommen, deren Zuver-
lässigkeit festgestellt worden ist. Diese Daten dürfen die dazu in den staatlichen Einrichtungen be-
rechtigten Personen nutzen, um festzustellen, dass Ihrem Wunsch, sicherheitsrelevante Berei-
che/Liegenschaften zu betreten, keine Zuverlässigkeitsbedenken entgegenstehen.
Speicherung Ihrer Daten
Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgt die Speicherung Ihrer personenbezogenen Da-
ten gemäß § 13a Abs. 5 HSOG.
Datenschutzrechte
Ihre Datenschutzrechte können Sie beim HLKA Wiesbaden schriftlich geltend machen (§ 29 HSOG
i.V.m. § 52 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz, HDSIG). Durch das Aus-
kunftsersuchen können Sie erfahren, welche Daten zu ihrer Person in den hessischen Datenbestän-
den gespeichert sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeits-
überprüfung auch auf Daten des Bundes und anderer Bundesländer aus Verbunddateien beruhen
kann und dass für Auskunftsersuchen aus Verbunddateien insofern das Bundeskriminalamt zustän-
dig ist (§§ 84, 85 Bundeskriminalamtgesetz, BKAG, i.V.m. § 57 Bundesdatenschutzgesetz, BDSG)
Wiederholungsüberprüfung (§ 13a Abs. 4 HSOG)
Wurde die Zuverlässigkeit bestätigt, wiederholt das HLKA die Überprüfungen, wenn seit der letzten
Überprüfung mindestens ein Jahr vergangen ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die
Voraussetzungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht mehr vorliegen, d.h. etwa die Tätigkeit
beim ursprünglichen Arbeitgeber nicht länger besteht. Der für die Zuverlässigkeitsüberprüfung hier-
bei erstellte Datensatz wird nach Maßgabe des § 13a Abs. 5 HSOG gespeichert.
Die Wiederholungsüberprüfungen finden solange statt, bis der Grund hierfür entfällt oder die Einwil-
ligungserklärung von Ihnen widerrufen wird.
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Einwilligung und Widerruf
Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, Ihre Einwilligung in die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu erteilen. Für
die Einwilligung gilt § 46 HDSIG mit der Maßgabe, dass die Erklärung stets der Schriftform bedarf.
Bitte bedenken Sie, dass ohne Ihre Einwilligung die Überprüfung bzw. Wiederholungsüberprüfung nicht
durchgeführt und damit Ihre Zuverlässigkeit auch nicht bestätigt werden kann. Sollten Sie die Einwilligung
verweigern, kann eine Zugangsberechtigung zu den sicherheitsrelevanten Bereichen/Liegenschaften oder
der Zugriff auf polizeiliche Einsatzmittel nicht erteilt werden.
Mit der Meldung Ihrer personenbezogenen Daten und ihrer unterschriebenen Einwilligungserklärung erteilen
Sie Ihre Zustimmung zur Durchführung des geschilderten Verfahrens.
Ihre Einwilligung gilt solange, bis Sie diese widerrufen oder der Grund für die Zuverlässigkeitsüberprüfung
entfällt. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wiederholungsüberprüfungen. Sie können die Einwilligung in die
Überprüfung Ihrer Person auch verweigern und die einmal erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen.
Sollte die Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits durchgeführt worden sein, erfolgt
die Speicherung Ihrer Daten in der Vorgangsverwaltung des HLKA weiterhin nach Maßgabe des § 13a Abs.
5 HSOG.
Mögliche Folgewirkungen auf das Arbeitsverhältnis sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber erörtern.
Hinweis für den Antragsteller
Weitere Auskünfte zu dem Verfahren erhalten Sie bei:
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Projektbüro "Flottenwechsel"
Wiesbadener Straße 99
55252 Mainz-Kastel
Sie können sich ebenfalls an den Hessischen Datenschutzbeauftragten bzw. Hessischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit wenden (§ 13a Abs. 2 Satz 4 HSOG).
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Stand, 01.12.2019; HBDI_LPP_HLKA_LBIH_ Z-VI 1.13 Einwilligungserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
| Angaben zur Person (Angaben müssen mit Ausweisdokument übereinstimmen) | |
|---|---|
| Nachname | |
| Vorname (alle Vornamen) | |
| Geburtsname (ggfs. Nachweis falls im Ausweis nicht erkennbar) | |
| Weitere Namen mehrfach Geschiedene/Fathername (ggfs. Nachweis falls im Ausweis nicht erkennbar) | |
| Geburtsdatum | |
| Geburtsort (ggfs. Nachweis falls nicht erkennbar) | |
| Geburtsland |
| Wohnanschrift (aktuell) | |||
|---|---|---|---|
| Straße, Hausnummer | PLZ | Ort | Bundesland |
| Frühere Wohnanschriften aus den letzten fünf Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|
| Straße, Hausnummer | PLZ | Ort | Bundesland | Land |
Erklärung des Antragstellers (m/w/d)
Ich habe die Datenschutzinformation zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gelesen und verstanden. Ich willige in die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 13a HSOG sowie in die Wiederholungsüberprüfungen (§ 13a Abs. 4 HSOG) ein. Zum Abgleich der obigen Angaben zu meiner Person füge ich eine Kopie der entsprechenden Seiten meines amtlichen, gültigen Ausweisdokuments bei und willige ein, dass die personenbezogenen Daten aus meinem Ausweisdokument zu diesem Zweck bei der überprüfenden Stelle verarbeitet werden.
gilt nur für unter 18-jährige
(Ort und Datum) (Unterschrift Antragsteller m/w/d) (Unterschrift Erziehungsberechtigte/r) Bitte Ausweiskopie beilegen. Bitte Ausweiskopie beilegen.
Hinweise: Die eingereichte/n Kopie/n des Ausweisdokuments wird/werden nach dem Abgleich mit den personenbezogenen Daten in der Einwilligungserklärung vernichtet.
Wird der Zutritt aufgrund der polizeilichen Überprüfung verweigert (positives Prüfergebnis), kann der Betroffene (m/w/d) ein schriftliches Auskunftsersuchen (s. Datenschutzinformation) stellen.
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