ZK02 Helikopter
| Unnamed: 0 | Unnamed: 1 | Unnamed: 2 | Unnamed: 3 | Unnamed: 4 | Unnamed: 5 | Unnamed: 6 | Unnamed: 7 | Unnamed: 8 | Unnamed: 9 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ZK02 Anforderungen betreffend Helikopter - Leistungsbeschreibung, Stand: 21.09.2026 | |||||||||
| ZK02 / A - Anforderungen "Konfiguration der Helikopter" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 1.0 | Identische Helikopter-Modelle und Konfiguration | Die Helikopter müssen im Sinne des EASA Type Certification Data Sheets (TCDS) muster- und modellgleich sein. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 2.0 | Zustand der Helikopter | Die Helikopter müssen fabrikneu sein. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 3.0 | Zustand der Helikopter - maximale Flugstunden | Die Helikopter dürfen zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils maximal fünfzehn (15) Flugstunden geflogen sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 4.0 | Bauzustand | Die Helikopter müssen hinsichtlich ihrer Konfiguration inklusive der Programmstände der jeweiligen Software auf dem neuesten Stand und identisch sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 5.0 | Bauabweichungen | Bauabweichungen der Helikopter zueinander müssen ausgewiesen und dem AG zur Freigabe vorgelegt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 6.0 | Nachrüstungen während der Lieferzeit | Änderungen des Bauzustandes (bspw. ADs, ASBs, Mandartory SBs), die während der Lieferphase erfolgen, müssen vom AN auf seine Kosten in allen anderen Helikoptern durchgeführt bzw. nachgerüstet werden. Anmerkung: Die Lieferphase ist der Zeitraum von der Bereitstellung zur Abnahme des ersten Helikopters bis zur erfolgreichen Abnahme des letzten Helikopters. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 7.0 | zellenfeste Vorrüstungen für Missionsausstattung | Die Helikopter müssen über zellenfeste Vorrüstungen für die zellenlösbare Missionsausstattung verfügen. Der Betrieb der Missionsausstattung muss in jedem Helikopter gewährleistet sein. Anmerkung: Die Missionsausstattung bezeichnet die zellenlösbare Missionsausstattung dieser Ausschreibung. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 8.0 | Lackierung Helikopter - AG 1 | Vier (4) Helikopter müssen in der Farbgebung des Auftraggebers 1 (AG 1) «Polizei Hessen» lackiert werden. Der AN ist verpflichtet zum PDR mindestens drei (3) Entwürfe für eine Lackierung zu erstellen und diese dem AG vorzustellen. Der AG entscheidet über die abschließende Auswahl der Lackierung. Anmerkung: Die Lackiervorschläge müssen sich an der bestehenden Farbgebung des AG 1 orientieren. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 9.0 | Lackierung Helikopter - AG 2 | Zwei (2) Helikopter müssen in der Farbgebung des Auftraggebers 2 (AG 2) «Polizei Thüringen» lackiert werden. Der AN ist verpflichtet zum PDR mindestens drei (3) Entwürfe für eine Lackierung zu erstellen und diese dem AG vorzustellen. Der AG entscheidet über die abschließende Auswahl der Lackierung. Anmerkung: Die Lackiervorschläge müssen sich an der bestehenden Farbgebung des AG 2 orientieren. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / B - Anforderungen "Lieferung" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 10.0 | Liefertermin 1. Helikopter | Der 1. Helikopter muss innerhalb von 24 Monaten nach Beauftragung dem AG zur Abnahme vorgestellt werden. Anmerkung: Der 1. Helikopter soll von einem AN einer folgenden Ausschreibung für die Ersteinrüstung von Missionssystemen verwendet werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 11.0 | Liefertermin 2. Helikopter | Der 2. Helikopter muss innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme des 1. Helikopters dem AG zur Abnahme vorgestellt werden. Anmerkung: Der 2. Helikopter soll für die Pilotenausbildung verwendet werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 12.0 | Liefertermin 3. Helikopter | Der 3. Helikopter muss innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme des 1. Helikopters dem AG zur Abnahme vorgestellt werden. Anmerkung: Der 3. Helikopter soll ebenfalls für die Pilotenausbildung verwendet werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 13.0 | Liefertermin 4. Helikopter | Der 4. Helikopter muss innerhalb von 9 Monaten nach Abnahme des 1. Helikopters dem AG zur Abnahme vorgestellt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 14.0 | Liefertermin 5. Helikopter | Der 5. Helikopter muss innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme des 1. Helikopters dem AG zur Abnahme vorgestellt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 15.0 | Liefertermin 6. Helikopter | Der 6. Helikopter muss innerhalb von 15 Monaten nach Abnahme des 1. Helikopters dem AG zur Abnahme vorgestellt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 16.0 | Abnahme der Helikopter | Die Abnahme der Helikopter erfolgt grundsätzlich am Standort des AN. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 17.0 | Nutzungsdauer | Die Nutzungsdauer muss mindestens 15 Jahre nach Abnahme des letzten Helikopters betragen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 18.0 | Lieferbedingungen | Der AN muss alle Liefer- und Leistungsgegenstände gemäß Incoterms 2020 "DDP" in eigener Kosten- und Haftungsverantwortung an den Bestimmungsort des AG innerhalb Deutschlands - Egelsbach und Erfurt/Flughafen - frei Haus und versichert ausliefern. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 19.0 | Lieferzeit von Bestellungen | Bestellungen (insbesondere Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien) müssen maximal 30 Tage nach Eingang der Bestellung geliefert werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 20.0 | Lieferzeit von AOG-Bestellungen | Höchstpriore Ersatzteilbestellungen (AOG-Bestellungen), die ausgelöst werden, wenn ein Helikopter aufgrund eines technischen Defekts oder einer notwendigen Reparatur nicht flugtauglich ist und am Boden bleiben muss, müssen für vorhandene Ersatzteile an sieben (7) Tagen in der Woche werktags (Montag bis Freitag) nach maximal 48 Stunden und samstags, sonntags und feiertags nach maximal 72 Stunden ohne zusätzliche Kosten, nach Eingang der Bestellung geliefert werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 21.0 | Gewährleistung | Für die Helikopter, ihre Missionsausstattung und Liefergegenstände wird eine Gewährleistung von drei (3) Jahren nach erfolgreicher Abnahme bzw. 2.000 Flugstunden - je nachdem was früher eintritt - vereinbart. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / C - Anforderungen "Zulassung, Registrierung" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 22.0 | Helikopter-Zulassung nach CS-29 | Die Helikopter-Muster müssen nach der Certification Specification CS-29 (Large Rotorcraft) der EASA zugelassen sein. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 23.0 | Zulassung Geräte und Komponenten | Alle Geräte, Systeme und Komponenten müssen für das Helikopter-Muster nach EASA-Regularien zugelassen sein. Der AN muss dies mit einer Kopie der Musterzulassung (Type-Certificate) und der ergänzenden Musterzulassungen (STC, Major- und Minor Change) nachweisen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 24.0 | Informationssicherheit - Flugsicherheit | Der AN muss dem AG Einblick geben, wie er die EASA-Bauvorschrift CS 29.1319 „Equipment, systems and network information security protection“, sowie die zugeordneten AMC1 und AMC 20-42, erfüllt. Anmerkung: Schnittstellen, die in Bezug auf die Flugsicherheit unkritisch eingestuft werden, können unter Umständen einsatzkritisch im Hinblick auf den polizeilichen Einsatzzweck der Hubschrauber sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 25.0 | EASA Form 1 | Alle Komponenten der Helikopter und ihrer Systeme müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung eine luftrechtlich anerkannte Freigabebescheinigung EASA Form 1 - oder äquivalent - besitzen. Von dieser Anforderung ausgenommen sind lediglich die kundenspezifischen TETRA Funkkomponenten und das FM-Funkgerät. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 26.0 | Registrierung Helikopter | Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Helikopter vor der Abnahme und Übergabe an den AG in Deutschland im Luftfahrzeugregister (Luftfahrzeugrolle) aufgenommen werden. Der AG wird den AN dazu rechtzeitig eine entsprechende Vollmacht erteilen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / D - Anforderungen "Flugbetriebliche Anforderungen" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 27.0 | Mindestausstattung für CAT-Betrieb | Die Helikopter müssen über eine Mindestausstattung verfügen, dass sie gemäss VO(EU) 965/2012, Annex IV (Part CAT) betrieben werden könnten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 28.0 | VFR-Day - Ausstattung | Die Helikopter müssen über eine Ausstattung verfügen, die Sichtflug am Tag (VFR-day) gemäss VO(EU) 965/2012, Annex IV (Part CAT), Subpart D, CAT.IDE.H.125 im Ein- und Zweipilotenbetrieb erlaubt. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 29.0 | IFR-Night - Ausstattung | Die Helikopter müssen über eine Ausstattung verfügen, die Nachtflug und Instrumentenflug (IFR-night) gemäss VO(EU) 965/2012, Annex IV (Part CAT), Subpart D, CAT.IDE.H.130 im Ein- und Zweipilotenbetrieb erlaubt. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 30.0 | Single-IFR - Ausstattung | Die Helikopter müssen über eine Ausstattung verfügen, die Instrumentenflugbetrieb mit einem Piloten (Single-IFR) gemäss VO(EU) 965/2012, Annex IV (Part CAT), Subpart D, CAT.IDE.H.135 erlaubt. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 31.0 | NVG Zulassung | Die Helikopter müssen für Nachtsichtbrillen (NVG) zugelassen sein und gemäss VO(EU) 965/2012, Annex V (Part SPA), Subpart H, SPA.NVIS.100 bis 140 betrieben werden können. Die Zulassung ist sowohl für die «NVG F4949 white phosphor» als auch für die «NVG F4949 green phosphor» des Herstellers Elbit/Harris nachzuweisen. Anmerkung: AG 1 und AG 2 verwenden unterschiedliche NVG. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 32.0 | NVG Zulassung - zukünftige NVG «NG800» | Die Helikopter müssen zusätzlich für die NVG «NG800» des Herstellers FENN zugelassen sein. Anmerkung: Der AG erwägt auf ein anderes NVG-Modell umzusteigen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 33.0 | NVG Zulassung - zukünftige NVG «E3» | Die Helikopter müssen zusätzlich für die NVG «E3» des Herstellers AVIATION SPECIALTIES UNLIMITED zugelassen sein. Anmerkung: Der AG erwägt auf ein anderes NVG-Modell umzusteigen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 34.0 | NVG Zulassung - zukünftige NVG «HELIE» | Die Helikopter müssen zusätzlich für die NVG «Helie» des Herstellers THALES zugelassen sein. Anmerkung: Der AG erwägt auf ein anderes NVG-Modell umzusteigen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 35.0 | Performance Class 1 | Die Helikopter müssen gemäss Performance Class 1, CAT A, gemäss VO(EU) 965/2012, Annex IV (Part CAT), Subpart 2, Section 2, Chapter 1 & 2, CAT.POL.H.100 bis 225 betrieben werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 36.0 | Windenbetrieb | Die Helikopter müssen für den Betrieb mit einer Winde ausgestattet werden können und zugelassen sein und gemäss VO(EU) 965/2012, Annex V (Part SPA), Subpart I, SPA.HHO.100 bis 140 betrieben werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 37.0 | Electronic Flight Bag | Die Helikopter müssen für den Betrieb von Electronic Flight Bags (EFB) vorbereitet sein, um gemäss VO(EU) 965/2012, Annex V (Part SPA), Subpart M, SPA.EFB.100 betrieben werden zu können. Anmerkung: Die EFB werden vom AG in eigener Verantwortung beschafft. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 38.0 | Lasthakenbetrieb | Die Helikopter müssen für den Betrieb mit einem Lasthaken ausgestattet werden können und zugelassen sein und gemäss VO(EU) 965/2012, Annex VIII (Part SPO), Subpart E, Section 1, SPO.SPEC.HESLO.100 bis 110 betrieben werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 39.0 | Außenlastbetrieb | Die Helikopter müssen für den menschlichen Außenlastbetrieb mit Winde, Lasthaken und Abseiling-Vorrichtung ausgestattet werden können und zugelassen sein und gemäss VO(EU) 965/2012, Annex VIII (Part SPO), Subpart E, Section 2, SPO.SPEC.HEC.100 bis 105 betrieben werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / E - Anforderungen "Leistungsanforderungen und Merkmale" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 40.0 | Mindestzuladung | Die Helikopter müssen in Ihrer Grundkonfiguration über eine Zuladung (payload) von mindestens 1.400kg verfügen. Die Grundkonfiguration ist die ausgerüstete Leermasse (inklusive Gewichtstoleranz, Öl und nicht nutzbarem Kraftstoff): - zuzüglich der zellenfesten Komponenten / Missionsausstattung, - zuzüglich der zellenfesten Optionen (O-Anforderungen), - ohne die zellenlösbaren Komponenten / Missionsausstattung. Anmerkung: Bei alternativen Wahloptionen ist für die Berechnung die schwerere Option anzunehmen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 41.0 | Maximale Schwebeflughöhe HOGE | Die Helikopter müssen bei Höchstmasse (MTOW), Startleistung, Zweimotorenbetrieb (AEO) in der ISA-Atmosphäre ausserhalb des Bodeneffekts im Schwebeflug bei Windstille (HOGE) mindestes die Schwebeflughöhe von 8.000 Fuss erreichen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 42.0 | Zuladung bei 30 s Notfallleistung OEI HOGE in Meereshöhe | Die Helikopter müssen mit 30 Sekunden Notfallleistung im Einmotorenbetrieb (OEI) in Meereshöhe bei 20°C ausserhalb des Bodeneffekts im Schwebeflug bei Windstille (HOGE) noch eine Zuladung von 300 kg haben. Dabei muss bei ausgestatteter Leermasse eine Besatzung von 2 Piloten je 110 kg und Kraftstoff für 2 Stunden Flugzeit (inkl. Reserve) angenommen werden. Für diese Berechnung müssen die Helikopter in ihrer Grundkonfiguration angenommen werden. Die Grundkonfiguration ist die ausgerüstete Leermasse (inklusive Gewichtstoleranz, Öl und nicht nutzbarem Kraftstoff): - zuzüglich der zellenfesten Komponenten / Missionsausstattung, - zuzüglich der zellenfesten Optionen (O-Anforderungen), - ohne die zellenlösbaren Komponenten / Missionsausstattung. Anmerkung: Bei alternativen Wahloptionen ist für die Berechnung die schwerere Option anzunehmen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / F - Anforderungen "Ausstattung Cockpit" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 43.0 | Cockpit - Doppelsteuer | Die Helikopter müssen mit Doppelsteuerorganen für Zweipilotenbetrieb ausgestattet sein. Die Doppelsteuerorgane müssen ausgebaut werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 44.0 | Cockpit - breites Instrumentenbrett | Die Helikopter müssen auf der Co-Piloten Seite mit einem möglichst breiten Instrumentenbrett ausgestattet sein. Anmerkung: Das Instrumentenbrett muss die nachträgliche Integration eines taktischen Monitors ermöglichen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 45.0 | Cockpit - Verstaumöglichkeit Karten | Die Helikopter müssen im Cockpit Verstaumöglichkeiten für Karten und EFBs besitzen. Es sind mindestens Verstau-Positionen in den Pilotentüren und am Instrumentenbrett vorzusehen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 46.0 | Cockpit - verstellbare Pilotensitze | Die Pilotensitze müssen zusätzlich zur minimalen Anforderung an eine Höhen- und Längsverstellung auch über weitere Einstellmöglichkeiten verfügen, die eine bestmögliche Ergonomie bieten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 47.0 | Cockpit - Abwurfmechanismus für Pilotentüren | Die Pilotentüren müssen einen Abwurfmechanismus besitzen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 48.0 | Cockpit - EFB-Vorrüstung | Die Helikopter müssen im Cockpit Befestigungsmöglichkeiten und Stromversorgung für mobile Anzeigegeräte zur EFB-Nutzung haben. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 49.0 | Cockpit - Lademöglichkeiten USB-C | Die Mittelkonsole muss über USB-C Lademöglichkeiten verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 50.0 | Cockpit - PTT für Pilot und Co-Pilot | Die Helikopter müssen auf der Piloten- und Co-Pilotenseite über jeweils einen zusätzlichen Push-to-talk-Schalter (PTT) verfügen, der mit den Füßen bedient werden kann. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 51.0 | Cockpit - Tönung Cockpitscheiben | Die Cockpitscheiben müssen im oberen Bereich eine Tönung aufweisen. Die seitlichen Cockpitscheiben bzw. Scheiben in den Cockpittüren müssen über eine leichte Tönung verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 52.0 | Cockpit - Schiebefenster | Das Cockpitfenster / Türfenster auf der rechten und linken Seite muss über ein Schiebefenster mit Windabweiser verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 53.0 | Cockpit - keine Cockpit Kamera | Die Helikopter dürfen nicht mit einer Cockpit Camera ausgestattet sein, welche z.B. Cockpit, Flugsteuerung, Außensicht, Positionsdaten, Umgebungsgeräusche oder ähnliches aufnimmt. Anmerkung: Der behördliche Datenschutz widerspricht der routinemäßigen Aufzeichnung von Bild und Sprache zusätzlich zu einem CVFDR, welcher nur im Fall eines Unfalls ausgelesen wird. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 54.0 | Cockpit - Sitzschinenverlängerung | Die Sitzschinen müssen auf der Co-Pilotenseite ein möglichst weites Zurückschieben erlauben. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 55.0 | Cockpit - widerstandsfähigere Cockpitscheibe | Die Cockpitscheibe muss möglichst kratzfest und widerstandsfähig ausgeführt sein. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / G - Anforderungen "Ausstattung Kabine / Zelle" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 56.0 | Kabine - Befestigung Stehhaltegurte | Die Kabine muss mindestens 6 Befestigungsmöglichkeiten für Stehhaltegurt- und Rückhaltesysteme für bis zu 8 Personen bieten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 57.0 | Kabine - Kabinentür Öffnung / Arretierung | Die Kabinentüren auf der rechten und linken Seite müssen über einen Schiebemechanismus mit Arretiermöglichkeiten verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 58.0 | Kabine - Kabinentür öffnen / schliessen und Geschwindigkeiten | Die Kabinentüren der Helikopter müssen bis zu einer Fluggeschwindigkeit von 60 kt geöffnet und geschlossen werden können. Die Fluggeschwindigkeit bei geöffneten Kabinentüren muss bis zu 110 kt betragen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 59.0 | Kabine - Verzurrmöglichkeiten | Die Helikopter müssen über Verzurrmöglichkeiten in der Kabine / Laderaum verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 60.0 | Kabine - Boden waschbar | Der Helikopterboden muss versiegelt und waschbar sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 61.0 | Kabine - Klimaanlage | Die Helikopter müssen über eine Klimaanlage verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 62.0 | Kabine - getönte Scheiben | Die Helikopter müssen getönte Scheiben in der Kabine haben. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 63.0 | Kabine - Verdunkelungsmöglichkeiten | Die Helikopter müssen eine lösbare Verdunkelungsmöglichkeit zwischen Kabine und Cockpit, sowie eine lösbare Verdunklungsmöglichkeit aller Kabinenscheiben besitzen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 64.0 | Kabine - geschützter Kabinenrahmen | Die Einstiegs- und Zugangsbereiche der Kabine und des Laderaums müssen gegen Beschädigungen, z.B. mit Trittschutzleisten, geschützt sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 65.0 | Kabine - Schiebefenster | Das Kabinenfenster / Türfenster auf der rechten und linken Seite muss über ein Schiebefenster mit Windabweiser verfügen, welches so auch von Passagieren geöffnet werden kann. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 66.0 | Kabine - einheitliche Schlüssel | Der AN muss einheitliche Flottenschlüssel liefern. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 67.0 | Kabine - Anzahl Schlüssel | Je Helikopter müssen je unterschiedlichem Zylinder drei (3) Schlüssel geliefert werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 68.0 | Kabine - Ersatzzylinder und Ersatzschlüssel | Je unterschiedlichem Schloss müssen sechs (6) Ersatzzylinder und zwölf (12) Ersatzschlüssel geliefert werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 69.0 | Kabine - Lademöglichkeiten USB-C | Die Kabine soll sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite über USB-C Lademöglichkeiten verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 70.0 | Zelle - selbstdichtende Kraftstofftanks | Die Helikopter müssen mit selbstdichtenden Kraftstofftanks ausgestattet sein, die einen Weiterflug von 10 min Dauer ermöglichen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 71.0 | Zelle - Sichtbarkeit Hauptrotorblätter | Die Hauptrotorblätter müssen eine Segmentlackierung für verbesserte Sichtbarkeit von oben erhalten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 72.0 | Zelle - Griffe und Trittpositionen | Die Helikopter müssen über Griffe und Trittpositionen verfügen, welche eine Inspektion des Rotorkopfs ohne Hilfsmittel (bspw. Leiter, Arbeitsbühne etc.) erlauben. Die Tritte müssen mit Signalfarbe kenntlich gemacht werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 73.0 | Zelle - Fußtritte | Die Fußtritte auf der rechten und linken Seite müssen für den Winden-, Abseiling- und Fast-Roping Betrieb geeignet sein und rutschsicher ausgeführt sein. Die Belastung durch stehende Personen im Flug je Tritt und Seite muss mit mindestens 300 kg gleichzeitig sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 74.0 | Zelle - robuste Laderaumtüren | Die Laderaumtüren und ihre Scharniere müssen verstärkt ausgeführt sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 75.0 | Zelle - Bedienung Laderaumtüren | Die Laderaumtüren müssen mit einer Hand bedient werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / H - Anforderungen "Avionik" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 76.0 | Avionik - Batterie | Die Helikopter müssen über eine Batterie mit einer größtmöglichen Kapazität verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 77.0 | Avionik - HTAWS | Die Helikopter müssen über ein Helicopter Terrain Awareness and Warning System (HTAWS) verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 78.0 | Avionik - Synthetisches Sichtsystem (SVS) | Die Helikopter müssen über ein Synthetisches Sichtsystem (Synthetic vision system - SVS) verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 79.0 | Avionik - TAS | Die Helikopter müssen mit einem Traffic Advisory System (TAS) ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 80.0 | Avionik - Mittelkonsole Erweiterung | Die Cockpit-Mittelkonsole muss möglichst viele freie Installationsplätze für künftige Avionik-Erweiterungen bieten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 81.0 | Avionik - Anzeige fuel flow / endurance | Die Helikopter müssen den Piloten den Kraftstoffverbrauch pro Triebwerk (fuel flow) und die daraus berechnete Flugdauer (Endurance) anzeigen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 82.0 | Avionik - CVFDR | Die Helikopter müssen über einen Cockpit Voice and Flight Data Recorder (CVFDR) verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 83.0 | Avionik - RNP/LPV | Die Helikopter müssen für RNP (Required Navigation Performance) bis zu LPV (Localiser Performance with Vertical Guidance) Minima zugelassen sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 84.0 | Avionik - Radarhöhenmesser | Die Helikopter müssen über einen Radarhöhenmesser verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 85.0 | Avionik - RNP 0.1 | Um für kommende Entwicklungen von IFR low level routes vorbereitet zu sein, müssen die Helikopter für Required Navigation Performance - RNP 0.1 (alle Flugphasen) zugelassen sein. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 86.0 | Avionik - HUMS, Basis | Die Helikopter müssen über ein Health Usage Monitor System (HUMS) verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 87.0 | Avionik - HUMS, vollständig | Die Helikopter müssen über ein Health Usage Monitor System (HUMS) verfügen, welches zusätzlich Vibrationsdaten aufzeichnet und die Anforderungen der VO(EU) 965/2012, Annex V (Part SPA), Subpart K, SPA.HOFO.155 erfüllt. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 88.0 | Avionik - Transponder schaltbar | Der Transponder der Helikopter muss vom Piloten schaltbar ausgeführt sein. Zusätzlich dazu muss das ADS-B Out und Mode-S Signal separat schaltbar ausgeführt sein. Anmerkung: Diese Funktion wird in klandestinen Einsätzen eingesetzt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 89.0 | Avionik - FMS Anbindung mobile Geräte | Die FMS-Systeme der Helikopter müssen über kabellose Datenverbindung (Bluetooth und / oder WLAN) zu mobilen Endgeräten (EFB) verfügen. Anmerkung: Die mobilen Endgeräte werden vom AG beschafft. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 90.0 | Avionik - Wetterradar | Die Helikopter müssen mit einem Wetterradar ausgestattet sein. Die Echtzeitwetterdaten müssen der Cockpitbesatzung zur Anzeige gebracht werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 91.0 | Avionik - zusätzliche Befestigung Avionik Compartment | Die Helikopter müssen im Avionik-Compartment über zusätzliche mechanische Befestigungsmöglichkeiten verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 92.0 | Avionik - zusätzliche elektrische Schnittstellen im Avionik Compartment | Die Helikopter müssen im Avionik-Compartment mit zwei zusätzlichen elektrischen Schnittstellen für jeweils 28 VDC, > 45A ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 93.0 | Avionik - zusätzliche elektrische Schnittstellen in der Kabine | Die Helikopter müssen an der Mittelkonsole und im Kabinenbereich über elektrische Schnittstellen für 28 VDC und 14VDC ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 94.0 | Avionik - Ventilation Avionik Compartment | Das Avionik-Compartment muss eine größtmögliche Ventilation aufweisen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 95.0 | Avionik - Ausgabeschnittstelle Kernavionik | Die Helikopter müssen über eine dokumentierte Ausgabeschnittstelle für die Ausgabe von Daten der Kernavionik verfügen, z.B.: - Lage, Position, Geschwindigkeit, Temperatur, Beschleunigungen - atmosphärische Bedingungen - Masse, Kraftstoffmenge - Routendaten | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 96.0 | Avionik - Konfiguration der Konnektivität | Sofern das angebotene Helikopter-Muster über bestehende Funktionen der Vernetzung (z.B. über Mobilfunk, WiFi) verfügt, müssen die Funktionen kundenspezifisch konfiguriert werden können. Der AG muss den Helikopter ohne jegliche Vernetzung rechtlich und technisch betreiben können und dürfen. Anmerkung: Der Umfang der Nutzung richtet sich nach Kommunikationsbeziehung, Protokollinhalten und Einstufung der Daten aus Sicht des AGs. Die Entscheidung über den Nutzungsumfang wird der AG im Rahmen der IT-Sicherheitsbetrachtungen fällen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / I - Anforderungen "Beleuchtung" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 97.0 | Beleuchtung - Cockpit | Die Helikopter müssen mit einer schaltbaren Beleuchtung für das Cockpit ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 98.0 | Beleuchtung - Kabine | Die Helikopter müssen mit einer schaltbaren Beleuchtung für die Kabine ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 99.0 | Beleuchtung - Laderaum | Die Helikopter müssen mit einer schaltbaren Beleuchtung für den Laderaum ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 100.0 | Beleuchtung - Außenbeleuchtung | Zur Durchführung von klandestinen Operationen nachts beim Flug mit NVG muss die Außenbeleuchtung der Helikopter vollständig ausgeschaltet werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 101.0 | Beleuchtung - gepulste Außenbeleuchtung | Die Helikopter müssen über eine zusätzliche schaltbare gepulste Außenbeleuchtung verfügen, die die Erkennbarkeit erhöht und die Gefahr von Vogelschlag reduziert. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 102.0 | Beleuchtung - Such- und Landescheinwerfer | Die Helikopter müssen über einen beweglichen IR-fähigen Such- und Landescheinwerfer verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 103.0 | Beleuchtung - 2. Such- und Landescheinwerfer | Die Helikopter müssen über einen zweiten beweglichen IR-fähigen Such- und Landescheinwerfer verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 104.0 | Beleuchtung - Such- und Landescheinwerfer, Modi | Die Such- und Landescheinwerfer müssen im IR-Modus starten und eine enge und eine weite Ausleuchtung besitzen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 105.0 | Beleuchtung - Scheinwerfer für Außenlast und Winde, Weiß | Die Helikopter müssen über Scheinwerfer verfügen, die beim Außenlast- sowie Windenbetrieb die Umgebung in Weißlicht ausleuchten können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 106.0 | Beleuchtung - Scheinwerfer für Abseiling, Weiß, IR-Fähigkeit | Die Helikopter müssen über Scheinwerfer verfügen, die beim Abseiling-Betrieb die Umgebung in Weißlicht und IR ausleuchten können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 107.0 | Beleuchtung - Sprunglicht | Die Helikopter-Kabine muss über ein aus dem Cockpit bedienbares Sprunglicht verfügen. Anmerkung: Das Sprunglicht dient der Information der abzusetzenden Personen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / J - Anforderungen "Kommunikation" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 108.0 | Bordverständigungsanlage (Intercom) | Die Helikopter müssen über eine digitale Bordverständigungsanlage (Intercom) verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 109.0 | Kommunikationsausstattung | Die Helikopter müssen über folgende Funkgeräte verfügen, die vollständig in die Bordverständigungsanlage (Intercom) integriert sind: - VHF 1 (Basisavionik) - VHF 2 (Basisavionik) - TETRA 1 - TETRA 2 - Schnittstelle zu TETRA 3 - FM-Funkgerät - Drahtloses Kommunikationssystem | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 110.0 | Intercom - Bediengeräte | Die Bordverständigungsanlage (Intercom) muss über mindestens folgende Bediengeräte und Hauptsprechstellenanschlüsse verfügen: - Pilot - Co-Pilot - Kabine Mitte (Windenbediener / Passagier) - Kabine rechte Seite (künftig Operator) Die exakten Einbauorte in der Kabine werden am PDR von dem AG festgelegt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 111.0 | Intercom - Schnittstellen | Für jeden Sitzplatz muss ein Audio-Anschluss an die Bordverständigungsanlage (Intercom) bereitgestellt werden. Über jeden Audio-Anschluss muss das Senden und Empfangen möglich sein. Die Audio-Anschlüsse müssen für eine niederohmige Impedanz konfiguriert werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 112.0 | Intercom - Innenlautsprecher | Die Helikopter müssen mit einem schaltbaren Innenlautsprecher ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 113.0 | Intercom - Anschlusskabel, Cockpit, kurz | Für den Anschluss von Pilotenhelmen im Cockpit müssen kurze Anschlusskabel geliefert werden. Die Kabel müssen auf der Seite der Pilotenhelme über die Norm U-174/U (US NATO) verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 114.0 | Intercom - Anschlusskabel, Kabine, kurz | Für den Anschluss von Headsets in der Kabine müssen kurze Anschlusskabel geliefert werden. Die Kabel müssen auf der Seite der Headsets über die Norm U-174/U (US NATO) verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 115.0 | Intercom - Anschlusskabel, Kabine, lang, PTT | Für den Anschluss von Headsets in der Kabine müssen lange Anschlusskabel mit Sendemöglichkeit (PTT) geliefert werden. Die Kabel müssen auf der Seite der Headsets über die Norm U-174/U (US NATO) verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 116.0 | Intercom - Audio-Anbindung | Mindestens folgende weitere Systeme müssen zur Verarbeitung von Audiosignalen an die Bordverständigungsanlage integriert werden: - FMS/Nav - TAS - FLARM - Digitales Kartensystem (Hinderniswarnung) | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 117.0 | TETRA 1/2 - Standard | Die Helikopter müssen mit zwei (2) TETRA Funkgeräten ausgestattet werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 118.0 | TETRA 1/2 - MXM600 | Die Helikopter müssen mit zwei (2) TETRA Funkgeräten «MXM600» des Herstellers Motorola ausgestattet werden. Der AG wird dem AN je Helikopter zwei TETRA Funkgeräte beistellen. Die Beistelltermine werden am KoM zwischen AG und AN abgestimmt. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 119.0 | TETRA 1/2 - Bedienung | Die TETRA-Funkgeräte müssen aus dem Cockpit und aus der Kabine, rechts bedient werden können. Die Bedienung Der TETRA-Funkgeräte 1 und 2 müssen über ein Mehrfachbediengerät aus dem Cockpit und über ein zweites Mehrfachbediengerät aus der Kabine, rechte Seite (künftig Operator), möglich sein. Der konkrete Einbauort des Mehrfachbediengeräts in der Kabine wird von dem AG am PDR festgelegt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 120.0 | TETRA 3 - Schnittstelle für MXP600 | Der AN muss eine betriebsbereite Schnittstelle für die Integration eines TETRA Handfunkgeräts «MXP600» von Motorola bereitstellen (TETRA 3). Die Schnittstelle muss über Audio, Stromversorgung, Ladeschale, mechanische Halterung und Antenne verfügen. Der konkrete Einbauort der Schnittstelle des TETRA 3 in der Kabine wird von dem AG am PDR festgelegt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 121.0 | FM Funkgerät - APX8500 | Die Helikopter müssen mit einem (1) FM Funkgerät «APX8500» des Herstellers Motorola ausgestattet werden. Die Bedienung muss über ein Mehrfachbediengerät aus dem Cockpit und über ein zweites Mehrfachbediengerät aus der Kabine, rechte Seite (künftig Operator), möglich sein. Das FM Funkgerät muss auf dem 2 Meter-Band senden und empfangen können. Der AG wird dem AN je Helikopter ein Funkgerät beistellen. Die Beistelltermine werden am KoM zwischen AG und AN abgestimmt. Der konkrete Einbauort des FM Funkgeräts wird von dem AG am PDR festgelegt. Anmerkung: Die zwei TETRA Funkgeräte und das FM Funkgerät sollen nach Möglichkeit mit denselben Mehrfachbediengeräten bedient werden können. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 122.0 | Drahtloses Kommunikationssystem | Der AN muss ein Drahtloses Kommunikationssystem integrieren, welches die drahtlose Sprachübertragung für Personen zur Bordverständigungsanlage ermöglicht. Als Referenzprodukt dient das System «PNG, Software Release 3» des Herstellers AXNES, oder vergleichbar. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 123.0 | Drahtloses Kommunikationssystem - 2 Sprechkreise | Das drahtlose Kommunikationssystem muss zwei Sprechkreise ermöglichen. Ein Sprechkreis (PTT 1) muss die Helikopter-interne Kommunikation ermöglichen, der andere Sprechkreis (PTT 2) muss die Kommunikation über die an die Bordverständigungsanlage angeschlossenen Funkgeräte ermöglichen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 124.0 | Drahtloses Kommunikationssystem - Abdeckung | Das Drahtlose Kommunikationssystem muss innerhalb des Helikopters und in der Umgebung außerhalb des Helikopters mit drahtlosen Sende-/Empfangsgeräten funktionieren. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 125.0 | Drahtloses Kommunikationssystem - Anzeige Position der Sende-/Empfangsgeräte | Die geografische Positionen der verbundenen Drahtlosen Sende-/Empfangsgeräte muss auf dem Digitalen Kartensystem dargestellt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 126.0 | Drahtloses Kommunikationssystem - Sende-/Empfangsgeräte | Der AN muss für das Drahtlose Kommunikationssystem mobile NVIS-verträgliche Sende-/ Empfangsgeräte mit 2 PTT zuzüglich Ladestationen liefern. Anmerkung: Die Ladestationen müssen nicht in die Helikopter integriert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 127.0 | Kommunikation - Bodenbetrieb | Der Batterie-Betrieb von folgenden Kommunikationsgeräten muss am Boden (ohne Triebwerk) für mindestens 30min über einen Schalter aktiviert werden können. - Bordverständigungsanlage (Intercom) - 1 VHF - 1 TETRA (Motorola «MXM600») - FM Funkgerät (Motorola «APX8500») - Innenlautsprecher | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / K - Anforderungen "Digitales Kartensystem" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 128.0 | DKS | Es muss das Digitale Kartensystem Euronav 7 (EN7) der Firma Hensoldt / Deutschland integriert werden. Als Referenzprodukt dient das Gerät «RN7CM», oder vergleichbar. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 129.0 | DKS - Cockpitnavigation | Das Digitale Kartensystem muss für die Navigation im Cockpit verwendet werden dürfen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 130.0 | DKS - Karten und Overlays, Daten | Das Digitale Kartensystem muss über folgendes Kartenmaterial, Overlays und Daten verfügen: 1.) Deutschland - Rasterkarten: 1:100.000, 1:50.000 - Vektorkarten: Verkehrswege und Straßen, hohes Detail - Geländedaten: SRTM1 (30m Auflösung) - Datenbanken: Jeppesen Nav-Daten, Hindernisse und Adressen 2.) Europa - Rasterkarten: 1:500.000, 1:250.000 - Vektorkarten: mittlere Detailtiefe - Geländedaten: SRTM3 (90m Auflösung) - Datenbanken: Jeppesen Nav-Daten, Hindernisse 3.) Welt - Rasterkarten: 1:1.000.000 - Vektorkarten: geringe Detailtiefe - Geländedaten: DTED0 (1.000 m Auflösung) - Datenbanken: Jeppesen Nav-Daten | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 131.0 | DKS - Formate | Das Digitale Kartensystem muss folgende Karten- und Datenformate verarbeiten und anzeigen können: - Compressed ARC Digitized Raster Graphics (CADRG) - GeoTIFF - Digital Feature Analysis Data (DFAD) - Multi Resolution Seamless Image Database (MrSID) - Open Street Maps - shape-files | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 132.0 | DKS - Aktualisierung | Die Karten-, Daten- und Overlaybasis des Digitalen Kartensystems muss vom AG eigenständig aktualisiert werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 133.0 | DKS - Administration | Für die Administration des Digitalen Kartensystems, sowie die ggf. erforderliche Kartenkonvertierung, sind geeignete IT-Werkzeuge zu liefern. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 134.0 | DKS - Anzeige TAS | Die Informationen des Traffic Advisory Systems (TAS) müssen am Digitalen Kartensystem angezeigt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 135.0 | DKS - FLARM | Sofern das TAS des Helikopters über keine Darstellung der FLARM-Informationen verfügt, müssen die FLARM-Informationen am Digitalen Kartensystem angezeigt werden. Das FLARM muss an- und ausgeschaltet werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 136.0 | DKS - Anzeige ADS-B In | Die ADS-B In Informationen müssen am Digitalen Kartensystem angezeigt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 137.0 | DKS - Anzeige von Wetterdaten | Die Wetterinformationen des Wetterradars müssen am Digitalen Kartensystem angezeigt werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 138.0 | DKS - Anzeige FMS-Route | Die aktive Route des Flight Management Systems (FMS) muss in das Digitale Kartensystem übernommen und angezeigt werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 139.0 | DKS - Anzeige HLS-Sichtlinie | Die Sichtlinie des HLS muss als Overlay auf dem Digitalen Kartensystem angezeigt werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 140.0 | DKS - Anzeige Position Drahtloses Kommunikationssystem | Die Positionen der mobilen Sende- und Empfangsgeräte des Drahtlosen Kommunikationssystems müssen als Overlay auf dem Digitalen Kartensystem angezeigt werden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 141.0 | DKS - Anzeige MOS | Das Digitale Kartensystem muss Status, Zellenscan, Peilrichtungen bzw. Peilergebnisse des MOS anzeigen können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 142.0 | DKS - Waypoints / Targets an FMS | Das Digitale Kartensystem muss Wegpunkte und Ziele an das FMS versenden können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 143.0 | DKS - Bedienung Missionsarbeitsplatz | Das Digitale Kartensystem muss über eine erprobte, offene Schnittstelle verfügen, die es ermöglicht an einem am Markt verfügtbaren, handelsüblichen Missionsarbeitsplatz angezeigt und bedient zu werden. Die Bedienung muss unabhängig vom Cockpit erfolgen können (dual head). Eine Spiegelung der Anzeige zwischen Missionsarbeitsplatz und Cockpit muss möglich sein. Anmerkung: Der Missionsarbeitsplatz ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 144.0 | DKS - Datenaustausch MMC | Das Digitale Kartensystem muss über eine erprobte, offene Schnittstelle verfügen, die es ermöglicht, Wegpunkte und Ziele von einem am Markt verfügbaren, handelsüblichen Mission Management Computer (MMC) entgegenzunehmen Anmerkung: Der MMC ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / L - Anforderungen "Missionsausstattung - Mobilfunk Ortungssystem" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 145.0 | MOS | Es muss das Mobilfunk Ortungssystem (MOS) der Firma CENTUM / Spanien integriert werden. Als Referenzprodukt dient das Gerät «Lifeseeker S-20», oder vergleichbar. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 146.0 | MOS - zellenfeste Anteile | Die Antennen des MOS sind fest in die Helikopter zu integrieren. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 147.0 | MOS - Bedienung | Die Bedienung des MOS muss über ein AG-eigenes Notebook über ein Steckerpanel erfolgen können. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 148.0 | MOS - Bedienung Missionsarbeitsplatz | Das MOS muss über eine erprobte, offene Schnittstelle verfügen, die es ermöglicht, zusätzlich an einem in einer nachfolgenden Ausschreibung zu beschaffenden Missionsarbeitsplatz angezeigt und bedient werden zu können. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 149.0 | MOS - Wartungsschnittstelle | Für das MOS muss eine Wartungsschnittstelle auf einem Steckerpanel bereitgestellt werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 150.0 | MOS - Anzeige | Das MOS muss im Digitalen Kartensystem als Overlay angezeigt werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 151.0 | MOS - zellenlösbare Anteile | Es müssen MOS-Geräte als zellenlösbare Anteile geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 152.0 | MOS - alternativer zellenlösbarer Anteil (mit Beistellung) | Der AG verfügt bereits über ein (1) «Lifeseeker S-20» System, welches für die Integration beigestellt wird. Der AN muss prüfen, welche Ergänzungen an dem System erforderlich sind, dass das System als alternativer zellenlösbarer Anteil verwendet werden kann. Folgende Informationen sind über das beigestellte Lifeseeker S-20 System bekannt: Part-Nr.: 58540, Hergestellt am: 13.09.2024, Serialnummer: 233093, HW-Mod: 101, SW-Mod: 003 | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 153.0 | MOS - Integration im Avionik Compartment | Das MOS-Gerät muss im Avionik Compartment integriert werden. Der Betrieb des Helikopters muss auch ohne installiertem MOS-Gerät möglich sein. Anmerkung 1: Die Kabelstränge / Stecker sind zu verschließen und sicher zu verstauen (cap and stow). Anmerkung 2: Diese Position ist als zusätzliche Option zu den zellenfesten- und zellenlösbaren Anteilen zu verstehen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / M - Anforderungen "Missionsausstattung - Hochleistungssuchscheinwerfer" | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||||
| ZK02 / | 154.0 | HLS | Es muss ein Hochleistungssuchschweinwerfer (HLS) integriert werden. Als Referenzprodukt dient das Produkt „TLX“ des Herstellers Trakka Systems / Australien, oder vergleichbar. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 155.0 | HLS - zellenfest | Die Helikopter müssen mit den zellenfesten Anteilen für den HLS ausgestattet werden. Diese sind: mechanische Schnittstellen, elektrische Schnittstellen, Cockpit-Bediengerät, zellenfeste Verkabelung. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 156.0 | HLS - zellenlösbare Anteile | Für den HLS müssen zellenlösbare Anteile geliefert werden. Diese sind: HLS-Gerät, HLS-Elektronik, zellenlösbare Verkabelung. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 157.0 | HLS - Filterelemente | Der HLS muss mit den Filterelementen: Bernstein, rot, blau, grün, IR bestückt sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 158.0 | HLS - Laser Pointer | Der HLS muss einen für das menschliche Auge nicht sichtbaren Laser Pointer integriert haben, der mit den NVG sichtbar ist. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 159.0 | HLS - Bedienung Cockpit | Die Bedienung des HLS muss aus dem Cockpit durch die Piloten über die Steuerorgane des Helikopters mit zusätzlich zellenfest installiertem Cockpit-Bediengerät erfolgen können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 160.0 | HLS - Slaving | Der HLS muss dafür vorbereitet sein, mit den Bewegungen eines nachträglich integrierten EOS synchronisiert werden zu können (slaving). | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 161.0 | HLS - Darstellung Digitale Karte | Die Sichtlinie des HLS muss auf der Digitalen Karte dargestellt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 162.0 | HLS - Schnellverschlusssystem | Der HLS muss mit einem Schnellverschlusssystem am Helikopter befestigt werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / N - Anforderungen "Missionsausstattung - zellenfest" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 163.0 | Winde - zellenfest | Die Helikopter müssen über zellenfeste Vorrüstungen für eine Winde auf der linken Seite verfügen. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 164.0 | Winde - Kabelabweiser | Falls die Helikopter mit Kufen oder Einstiegstritten ausgestattet sind, müssen alle Helikopter mit Kabelabweisern ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 165.0 | Außenkamera - Außenlastbetrieb | Die Helikopter müssen für den Außenlastbetrieb, Windenbetrieb und Außenlandung im Gelände mit einer externen Kamera ausgestattet sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 166.0 | Außenkamera - Heckausleger | Die Helikopter müssen mit einer externen Kamera ausgestattet sein, mit welcher der rückwärtige Bereich in Richtung des Heckauslegers / Heckrotors beobachtet werden kann. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 167.0 | Doppel-Lasthaken - zellenfest | Die Helikopter müssen mit den zellenfesten Vorrüstungen für einen lösbaren Doppel-Lasthaken mit Wägeeinrichtung ausgestattet sein. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 168.0 | Feuerlöschbehälter - zellenfest | Die Helikopter müssen mit zellenfesten Vorkehrungen inklusive elektrische Auslösevorrichtung für einen Feuerlöschbehälter (Bambi-Bucket) ausgestattet sein. | --- | M | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 169.0 | Abseiling-Vorrichtung - zellenfest | Die Helikopter müssen beidseitig mit den zellenfesten Vorrüstungen für eine Abseiling-Vorrichtung für das Abseiling (Rappelling) und das Fast Roping ausgestattet sein. Die Abseiling-Vorrichtungen müssen nach außen schwenkbar sein. Die Auslösung muss aus dem Cockpit mittels fest installiertem Bedienteil erfolgen. Das System muss das gleichzeitige Abseilen von 2 Personen pro Seite erlauben. Die Masse pro Anschlagpunkt muss mindestens 180kg betragen können. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 170.0 | Haltegriffe für abzusetzende Personen | Die Helikopter müssen mit Griffen ausgestattet sein, die den abzusetzenden Personen bei geöffneten Kabinentüren einen Halt während des Absetzvorgangs bieten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 171.0 | Kabine - Strukturbeschläge, Seite | Die Kabine muss auf der rechten und linken Seite über strukturelle Befestigungsmöglichkeiten z.B. für EMS-Ausrüstung oder einen seitlich klappbaren Missionsarbeitsplatz verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 172.0 | Kabine - Strukturbeschläge, Decke | Die Kabine muss an der Decke über verstärkte strukturelle Befestigungsmöglichkeiten z.B. für EMS-Ausrüstung verfügen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 173.0 | Zelle - Kamerahalterung - zellenfest | Die Helikopter müssen mit einer zellenfesten mechanischen Vorrüstungen für ein EO/IR-System (EOS) der 16 Zoll Klasse ausgestattet sein. Die Vorrüstung muss in der Längsachse vorne angebracht sein. Anmerkung 1: Die elektrischen Schnittstellen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Anmerkung 2: Das EOS ist nicht Bestrandteil dieser Ausschreibung. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / O - Anforderungen "Missionsausstattung - zellenlösbar" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 174.0 | Winde - zellenlösbar | Es müssen die zellenlösbaren Komponenten des Windensystems inklusive Dämpfer, Haken und Schwimmer geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 175.0 | Doppel-Lasthaken - zellenlösbar | Es müssen die zellenlösbaren Komponenten des Doppel-Lasthakens bestehend aus Bediengriff, Wägeeinrichtung und Doppellasthaken geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 176.0 | Abseiling-Vorrichtung - zellenlösbar | Es müssen die zellenlösbaren Komponenten der Abseiling-Vorrichtung für die rechte sowie die linke Seite geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 177.0 | Passagiersitze - Sätze | Es müssen Sätze Vollbestuhlung geliefert werden. Die Passagiersitze müssen über ein Vierpunktgurtsystem mit zentralem Gurtschloss verfügen. Anmerkung: Die Anzahl Sitze je Satz bemisst sich nach der maximalen Anzahl der für den Helikopter zugelassenen Sitze. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 178.0 | Robuste Passagiersitze - Einzelsitze | Es müssen robuste Passagiersitze geliefert werden (z.B. typische Offshore-Ausführung). Die Passagiersitze müssen über ein Vierpunktgurtsystem mit zentralem Gurtschloss verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 179.0 | höherwertige Passagiersitze - Einzelsitze | Es müssen höherwertige Passagiersitze geliefert werden. Die Passagiersitze müssen über ein Vierpunktgurtsystem mit zentralem Gurtschloss verfügen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 180.0 | Headsets mit Anschlusskabeln | Es müssen hochwertige Headsets mit Active Noise Cancellation (BOSE A30 - oder vergleichbar) geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 181.0 | Feuerlöschbehälter - zellenlösbar | Es müssen zellenlösbare Komponenten des Feuerlöschbehälters (Bambi-Bucket und Auslösung über Bediengriff Doppellasthaken) geliefert werden. Der Feuerlöschbehälter muss für den angebotenen Helikopter das maximale Fassungsvermögen aufweisen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 182.0 | Aufbewahrungsbox, Cockpitbesatzung | Es muss eine zellenlösbare Aufbewahrungsbox geliefert werden. Die Aufbewahrungsbox muss in den Sitzschinen schnell lösbar und werkzeuglos befestigt werden. Die Aufbewahrungsbox muss Gegenstände, wie z.B. Handbuch, Funkgerät, aufnehmen können. Die Aufbewahrungsbox muss für die Cockpitbesatzung zugänglich sein. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 183.0 | Aufbewahrungsbox, Kabine | Es muss eine zellenlösbare Aufbewahrungsbox geliefert werden. Die Aufbewahrungsbox muss in den Sitzschinen schnell lösbar und werkzeuglos befestigt werden. Die Aufbewahrungsbox muss Gegenstände, wie z.B. NVG-Brille, Kleidungsstücke, aufnehmen können. Die Aufbewahrungsbox muss für die Kabinenbesatzung zugänglich sein. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 184.0 | HEMS Falttrage | Für den Transport einer verletzten Person ist eine Falttrage einschließlich der Transportbeschläge und der Aufbewahrungsmöglichkeit anzubieten. Anmerkung: Als Referenzprodukt dient die «FERNO Falttrage», oder vergleichbar. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 185.0 | HEMS Geräteträger | Für die Aufnahme von medizinischen Geräten ist ein zellenlösbarer Geräteträger zu liefern. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / P - Anforderungen "Sonderwerkzeuge, IT-Ausstattung, Ausbildungsmittel" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 186.0 | Sonderwerkzeuge - reduziert | Der AN muss für das Helikopter-Muster einen reduzierten Satz Sonderwerkzeuge liefern. Dieser muss beinhalten: - mechanische Werkzeuge - elektrische Werkzeuge - Werkzeuge für Nachtsichtprüfungen Folgende Sonderwerkzeuge sollen nicht berücksichtigt werden: - Arbeitsbühnen - BK117-C2 Werkzeuge - IT-Werkzeuge - Schleppstange, Behelfsräder, Abdeckungen Anmerkung: Die AG verfügt über eine vollständige Ausstattung an Sonderwerkzeugen für das Muster BK117-C2. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 187.0 | Sonderwerkzeuge - vollständig | Der AN muss für das Helikopter-Muster einen vollständigen Satz Sonderwerkzeuge liefern. Dieser muss beinhalten: - mechanische Werkzeuge - elektrische Werkzeuge - Werkzeuge für Nachtsichtprüfungen Folgende Sonderwerkzeuge sollen nicht berücksichtigt werden: - IT-Werkzeuge - Schleppstange, Behelfsräder, Abdeckungen | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 188.0 | Abdeckungen, Kurzzeit | Für jeden Helikopter sind geeignete Sätze von Abdeckungen zu liefern, die ein geschütztes Abstellen der Helikopter über einen kurzen Zeiteraum im Freien ermöglichen, ohne dass die Helikopter Schaden durch Umwelteinflüsse nehmen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 189.0 | Abdeckungen, Langzeit | Es sind geeignete Sätze von Abdeckungen zu liefern, die ein geschütztes Abstellen der Helikopter über einen längeren Zeitraum im Freien ermöglichen, ohne dass die Helikopter Schaden durch Umwelteinflüsse nehmen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 190.0 | Behelfsräder, Satz | Sofern für das Helikoptermuster verfügbar - müssen für den Transport am Boden Sätze Behelfsräder geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 191.0 | Schleppstange | Für den Transport des Helikopters am Boden müssen Schleppstangen geliefert werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 192.0 | IT-Werkzeuge für Betrieb und Wartung | Der AN muss die erforderlichen IT-Werkzeuge für den Betrieb und die Wartung der Helikopter liefern. Diese beinhalten z.B.: - Avioniksystem - Navigationsdaten - Kartendaten - Hindernisdaten - CVFDR - Zustandsdaten, HUMS - Data Loader - falls erforderlich Die SW muss lauffähig auf aktueller Standard-HW und aktuellen Standard-Betriebssystemen sein. Die Administration muss in der Verantwortung der AG erfolgen können. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 193.0 | Montagewagen - HLS | Für den HLS muss ein geeigneter Montagewagen geliefert werden, der die Installation am Helikopter erleichtert und die Verstauung des Zubehörs wie Kabelsatz, Bediengerät und Befestigungsmaterial ermöglicht. Anmerkung: Als Referenz dienen Montagewagen der Firma LICO Stahl und Kunststofftechnik GmbH, oder vergleichbar. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 194.0 | Ausbildungsmittel | Der AN muss ein computerbasiertes Ausbildungsmittel des Helikopters liefern. Das Ausbildungsmittel soll als interaktiver Verfahrenstrainer die Basisavionik abbilden und Piloten und Technikern den Übergang von der Theorie in die Praxis erleichtern. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / Q - Anforderungen "Versorgungssicherheit, Obsoleszenzvermeidung" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 195.0 | Versorgungssicherheit | Der AN sichert dem AG, während der Nutzungszeit der Helikopter die Versorgung mit allen Materialen, Ersatz- und Zubehörteilen sowie Werkzeugen zu, um die Helikopter lufttüchtig und einsatzbereit zu halten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 196.0 | Obsoleszenzvermeidung | Der AN muss während der Nutzungszeit der Helikopter im Falle eines Engpasses oder einer Obsoleszenz Vorsorge leisten und eine geeignete Abhilfe schaffen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / R - Anforderungen "Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 197.0 | Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Die Helikopter, Systeme und Komponenten müssen die geltenden europäischen- und deutschen Gesetze und Richtlinien für die Arbeitssicherheit (inkl. Lärmschutz) und den Gesundheitsschutz erfüllen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 198.0 | Gefahrstoffe und Umweltschutz | Die Helikopter, Systeme und Komponenten müssen die geltenden europäischen- und deutschen Gesetze und Richtlinien für Gefahrstoffe und Umweltschutz erfüllen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / S - Anforderungen "Import / Export" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 199.0 | Einfuhr nach Deutschland | Alle Systeme und Komponenten müssen frei von Exportbeschränkungen sein, die einer Einfuhr nach Deutschland entgegenstehen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 200.0 | Einhaltung von Export- / Importfreigaben | Erforderliche Export- / Importfreigaben muss der AN rechtzeitig bei den betreffenden Behörden im In- und Ausland einholen. Der AG sichert hierfür seine Unterstützung zu, kann aber einen Erfolg nicht garantieren. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 201.0 | ITAR / EAR | Kein System oder Komponente darf den US-amerikanischen International Traffic in Arms Regulations (ITAR) oder Export Administration Regulations (EAR) unterliegen. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / T - Anforderungen "Fliegerische Ausbildung" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 202.0 | Fliegerische Typenberechtigung für Piloten - Type Rating + IR - Schulung auf Helikopter des AG | Für die Piloten des AG müssen Type Rating Kurse zzgl. Instrumentenflug (IR) auf dem Helikopter-Muster angeboten werden. Die Berechtigung muss im Simulator und mit einem Helikopter des AG durchgeführt werden. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Das Personal verfügt bereits über Type Rating auf dem Muster BK117-C2 inklusive IR. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 203.0 | Fliegerische Typenberechtigung für Piloten - Type Rating + IR - Schulung auf Helikopter des AN | Für die Piloten des AG müssen Type Rating Kurse zzgl. Instrumentenflug (IR) auf dem Helikopter-Muster angeboten werden. Die Berechtigung muss im Simulator und mit einem Helikopter des AN durchgeführt werden. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Das Personal verfügt bereits über Type Rating auf dem Muster BK117-C2 inklusive IR. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 204.0 | Fliegerische Typenberechtigung für Flugtechniker - Type Rating, nationale Verfahren | Für die Flugtechniker des AG müssen nach nationalen Verfahren Type Rating Kurse auf dem Helikopter-Muster angeboten werden. Die Berechtigung muss im Simulator und mit einem Helikopter des AG durchgeführt werden. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Das Personal verfügt bereits über Type Rating auf dem Muster BK117-C2. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 205.0 | NVIS Ausbildung - recurrent | Der AN muss für die Piloten des AG Ausbildung für Flüge mit Unterstützung durch Nachtsichtbrillen (NVG) anbieten. Die Ausbildung muss mit einem Helikopter des AG durchgeführt werden. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Das Personal verfügt bereits über Type Rating auf dem Muster BK117-C2 inklusive IR und NVIS. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 206.0 | Ausbildung als Type Rating Instructor | Der AN muss für die Fluglehrer des AG eine Ausbildung als Type Rating Instructor (TRI) anbieten. Die Berechtigung muss im Simulator und mit einem Helikopter des AG durchgeführt werden. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung 1: Die Fluglehrer sind bereits TRI und IR auf dem Muster BK117-C2. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 207.0 | Berechtigung als Werkstattpilot | Der AN muss für Piloten eine Ausbildung für die Durchführung von Maintenance Check Flights (MCF) des angebotenen Helikopter-Musters gemäß VO(EU) 965/2012, Annex VIII, Part SPO, Subpart E, SPO.SPEC.MCF.120 Level A anbieten. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Die Berechtigung muss nach Möglichkeit im Simulator durchgeführt werden. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 208.0 | Einweisung Außenlastbetrieb (HESLO) | Der AN muss das fliegerische Personal des AG in den Flug mit Außenlasten (HESLO) einweisen. Die Einweisung ist auf den Flug mit Kurzleine (short-line) und Feuerlöschbehälter (Bambi-Bucket) zu fokussieren. Die Einweisung muss neben dem operativen fliegerischen Training auch die erforderliche Theorie, Technik und Sicherheit vermitteln. Das Training muss integriert für Piloten-, Operator- und Bodenpersonal durchgeführt werden. Die Ausbildung muss mit einem Helikopter des AG durchgeführt werden. Der Preis ist pro Einweisung für mehrere Personen anzugeben. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 209.0 | Einweisung Windenbetrieb (HHO) | Der AN muss das fliegerische Personal des AG in die Verwendung der Rettungswinde einweisen. Die Einweisung muss neben dem operativen fliegerischen Training auch die erforderliche Theorie, Technik und Sicherheit vermitteln. Das Training muss integriert für Piloten-, Windenpersonal und Bodenpersonal durchgeführt werden. Die Einweisung muss mit einem Helikopter des AG durchgeführt werden. Der Preis ist pro Einweisung für mehrere Personen anzugeben. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 210.0 | Einweisung Abseilingsystem | Der AN muss das fliegerische Personal des AG in die Verwendung des Abseilingsystems einweisen. Die Einweisung ist ohne fliegerischen Anteil durchzuführen und hat lediglich die erforderliche Theorie, Technik und Sicherheit zu vermitteln. Der Preis ist pro Einweisung für mehrere Personen anzugeben. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / U - Anforderungen "Technische Ausbildung" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 211.0 | Technische Typeneinweisung - Familiarization-Kurs | Der AN muss das technische Personal des AG in die Technik des Helikopter-Typen einweisen. Der Einweisungsumfang entspricht dem eines typischen CAMO-Familiarization-Kurses. Die Einweisung muss in deutscher Sprache erfolgen. Der Preis ist pro Person anzugeben. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 212.0 | Type Rating B1 - Zelle / Triebwerk | Der AN muss das nach Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Annex III, Part 66 lizenzierte B1-Personal des AG im Bereich Zelle / Triebwerk des Helikopters schulen. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Das Personal verfügt bereits über den B1-Mustereintrag BK117-C2. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 213.0 | Type Rating B2 - Avionik | Der AN muss das nach Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Annex III, Part 66 lizenzierte B2-Personal des AG im Bereich Avionik des Helikopters schulen. Der Preis ist pro Person anzugeben. Anmerkung: Das Personal verfügt bereits über den B2-Mustereintrag BK117-C2. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 214.0 | Technische Einweisung in Komponentenwartung | Der AN muss das technische Personal des AG in die "Organisational-Level" (O-Level) Wartung aller Komponenten einweisen, die nicht im Rahmen der Type Ratings (B1 und B2) geschult werden. Der Preis ist pro Einweisung für mehrere Personen anzugeben. Anmerkung: Der O-Level betrifft Pflege und Wartungsarbeiten, die in der Liegenschaft des AG durchgeführt werden können. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / V - Anforderungen "Unterstützungsleistungen" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 215.0 | CAMO - Betreuung | Der AN muss die Lufttüchtigkeit der Helikopter nach der Abnahme und Lieferung aufrechterhalten. Das schließt alle erforderlichen Maßnahmen ein, wie z.B. die Erstellung und Aktualisierung der Instandhaltungsprogramme, die Veranlassung, Koordination und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen und Modifikationen, das Führen der technischen Lebenslaufakten, sowie die regelmäßige Durchführung von Lufttüchtigkeitsprüfungen. Der Preis ist je Betreuungsmonat je Helikopter anzugeben. Beispiel: Der AG beschafft 36 Betreuungsmonate, um 6 Helikopter über eine Laufzeit von 6 Monaten durch den AN betreuen zu lassen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 216.0 | CAMO - Übergabe | Der AN muss mit einem Vorlauf von einem (1) Monat die luftrechtliche Verantwortung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit an den AG übergeben. Der AN verpflichtet sich zur Unterstützung des AG beim Übergang der Verantwortung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 217.0 | CAMO - Instandhaltungsprogramme und Task Listen | Der AN muss die serialnummernbezogenen Instandhaltungsprogramme und vollständig angelegten Task Listen sowohl in strukturierter digitaler Form als auch in Papierform zur Verfügung stellen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 218.0 | CAMO - Dokumentation | Der AN muss die in seiner CAMO geführte Dokumentation stichtagsaktuell an den AG übergeben. Die Dokumentation beinhaltet u.a. Instandhaltungsaufzeichnungen, Logcards, Liste der Bauabweichungen, ADs, SBs, STCs, Minor Changes, ARC, Wartungsdokumentation. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 219.0 | CAMO - Umgang mit laufenden Instandhaltungsmaßnahmen | Falls der Übergabetermin in den Zeitraum einer laufenden Instandhaltungsmaßnahme fällt, verpflichtet sich der AN die Instandhaltungsmaßnahme in seiner CAMO-Verantwortung abzuschließen und die Übergabe im Anschluss durchzuführen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 220.0 | Engineering Coordination Meetings (ECM) | Der AN muss die Aktivitäten des AG und seiner Auftragnehmer zur Integration und Zulassung von kundenspezifischen Missionssystemen unterstützen. Zu diesem Zweck muss der AN Auskunft über Integrationsmöglichkeiten und Limitationen des angebotenen Helikopters geben. Es ist die Durchführung von ganztägigen Besprechungen mit sachkundigem Personal am Standort des AN anzubieten. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 221.0 | Erstellung Sicherheitskonzept nach BSI Grundschutz | Der AN muss ein mitzeichnungsfähiges Sicherheitskonzept gemäss "BSI Grundschutz-Methodik" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erstellen (BSI). Das Sicherheitskonzept muss den gesamten Lieferumfang des AN, inklusive aller Schnittstellen, umfassen. Die Schutzbedarfskategorie ist als "hoch" anzunehmen. Das Sicherheitskonzept ist in enger Abstimmung mit dem AG zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Anmerkung: Der AG wird das Sicherheitskonzept des AN in sein übergeordnetes Sicherheitskonzept einbinden und in Kraft setzen. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 222.0 | Unterstützung Gefährdungsbeurteilung | Der AN muss die Aktivitäten des AG und seiner Auftragnehmer zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Zu diesem Zweck wird der AN bezüglich seines Lieferumfangs Gefahrstoffdatenblätter, Wartungsdokumentationen, Arbeitssicherheitsvorschriften und Handbücher zur Verfügung stellen. Es ist die Durchführung von ganztägigen Besprechungen mit sachkundigem Personal am Standort des AN anzubieten. Anmerkung: Der AG wird eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilung erstellen, welche die Handhabung des Helikopters und seiner Missionssysteme am Boden, sowie die Instandhaltung umfasst. | --- | O | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / W - Anforderungen "Projektmanangement" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 223.0 | Projektleitung | Der AN muss für die Projektdurchführung einen erfahrenen Gesamtprojektleiter (PL) nominieren. Der PL muss nachgewiesene Erfahrung in der Durchführung von Projekten mit einem ähnlichen Umfang und Komplexität haben. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 224.0 | Statusberichte | Der AN muss in regelmäßigen Abständen von 4 Wochen einen Statusbericht an den AG versenden, welcher alle Bereiche des Projekts umfasst. Art und Umfang des jeweiligen Statusberichts werden von dem AG zu Projektbeginn (KoM) festgelegt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / X - Anforderungen "Projektfortschrittsbesprechungen (Reviews)" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 225.0 | Reviews - Umfang | Der AN ist verpflichtet, regelmäßige Projektfortschrittsbesprechungen (Reviews) mit dem AG durchzuführen. Der Umfang der Reviews umfasst das gesamte Projekt inklusive seiner Teilprojekte und Arbeitspakete. Darin eingeschlossen sind Leistungen von Unterauftragnehmern und (Vor-) Lieferanten. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 226.0 | Reviews - Ort der Durchführung | Die Reviews sollen am Ort des AN durchgeführt werden. Abweichungen können vereinbart werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 227.0 | Reviews - Einladung | Der AN lädt den AG mindestens 4 Wochen vor den Reviews mit Angabe der Agenda ein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 228.0 | Reviews - Bereitstellung von Unterlagen | Zur Vorbereitung auf die jeweiligen Reviews stellt der AN dem AG mindestens 1 Woche vorher Präsentationen und Dokumente zur Verfügung. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 229.0 | Review - KoM | Der AN ist verpflichtet zum Projektstart ein Kick-off Meeting (KoM) mit der Projektgruppe des AG durchzuführen. Im KoM müssen mindestens folgende Inhalte durch den AN präsentiert und mit dem AG abgestimmt werden: - Arbeitspakete, Arbeitspaketstruktur, Netzplan, Terminplan - Projektorganisation, Ansprechpartner, beteiligte Firmen - Projektstatus bestehend aus: o Aktivitäten zur Validierung und Verifikation inkl. Zulassung o Massnahmen zu Quality und Compliance o Bereitstellungstermine von Dienstleistungen, Gegenständen und Dokumentation o Risiken und Mitigation | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 230.0 | Reviews - PDR | Der AN ist verpflichtet mit der Projektgruppe des AG ein Preliminary Design Review (PDR) durchzuführen. Im Rahmen des PDR müssen mindestens folgende Inhalte durch den AN präsentiert und mit dem AG abgestimmt werden: - Grobspezifikation - Blockdiagramme mit Schnittstellen - Beschaffung Long Lead Items - Helikopter-Seriennummern, Helikopterkonfiguration - Entscheidungspunkte - Aktivitäten zum Sicherheitskonzept - Projektstatus (siehe Kick-Off-Meeting) | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 231.0 | Reviews - CDR | Der AN ist verpflichtet mit der Projektgruppe des AG ein Critical Design Review (CDR) durchzuführen. Im Rahmen des CDR müssen mindestens folgende Inhalte durch den AN präsentiert und mit dem AG abgestimmt werden: - Feinspezifikation - Mechanische und elektrische Bauunterlagen und Stücklisten der Anpassungen für den AG - Übersicht und Status der Schlüssellieferanten - Aktivitäten zum Sicherheitskonzept - Projektstatus (siehe Kick-Off-Meeting) | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 232.0 | Reviews - PR-E, PR-H, PR-L, PR-F | Der AN ist verpflichtet mit der Projektgruppe des AG Production Reviews (PR) durchzuführen. Die PR sind während der laufenden Produktion der Helikopter durchzuführen. Im Rahmen der PR müssen mindestens folgende Inhalte durch den AN präsentiert und mit dem AG abgestimmt werden: - Bauabweichungen - Dokumentation - Lieferleistungen - Projektstatus (siehe Kick-Off-Meeting) Es werden folgende Production Reviews erwartet: - Elektrik (PR-E) - Hauptkomponenten (PR-H) - Lackierung (PR-L) - Einflug (PR-F) Anmerkung: Die Reviews werden für jeden Helikopter durchgeführt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 233.0 | Reviews - DR-1 bis DR-6 | Der AN ist verpflichtet mit der Projektgruppe des AG Delivery Reviews (DR) durchzuführen. Im Rahmen der DR müssen mindestens folgende Inhalte durch den AN präsentiert und mit dem AG abgestimmt werden: - Bauabweichungen - Abnahme der Dokumentation - Abnahme der Lieferleistungen - Abnahmeflug mit Nachweis der Leistungsfähigkeit - Abnahme des Sicherheitskonzepts - Projektstatus (siehe Kick-Off-Meeting) Anmerkung: Die Reviews werden für jeden Helikopter durchgeführt. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / Y - Anforderungen "Dokumentation" | |||||||||
| Pos.-Nr. | Anforderungstitel | Beschreibung | Nachweis | Anforderung | Bewertung | Anforderung erfüllt ja / nein | AN wünscht Anforderung mit dem AG zu verhandeln | ||
| ZK02 / | 234.0 | Dokumentation - Projekt | Der AN liefert dem AG folgende Projekt-Dokumente: - Projektpräsentationen - Statusberichte - Compliance Matrix | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 235.0 | Dokumentation - Helikopter | Der AN stellt dem AG über die gesamte Nutzungsdauer folgende Helikopter-Dokumente unentgeltlich zur Verfügung: - Flight Manual (FLM) mit Supplements - Aircraft Maintenance Manuals - List of Applicable Publication (LOAP) - Illustrated Parts Catalog (IPC) - Component Maintenance Manuals (CMM) - Instructions for Continued Airworthiness (ICA) - Avionic Manual (AVM) - Wiring Manual - Master Minimum Equipment List (MMEL) - Pilots Checklist - Wägebericht - Certificate of Release to Service (CRS) - Luftttüchtigkeitszeugnis - Eintragungsschein - Airworthiness Review Certificate (ARC) - Lärmzeugnis - Genehmigung der Luftfunkstelle - Energiebilanz - Liste der Bauabweichungen - Logcards - Übersicht aller ADs, SBs, STCs, Minor Changes - Stückprüfscheine/Nachprüfscheine (Form 1 / Form 8130-3) - Schulungsdokumentationen, Lehrveranstaltungskonzepte, Prüfungsfragen, Lösungen und Syllabus - Gefahrstoffdatenblätter | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 236.0 | Dokumentation - Papierdokumente und elektronische Form | Der AN stellt dem AG die Dokumentation sowohl als Papierdokumente als auch als maschinenlesbare elektronische Dokumente in Standardformaten (z.B. PDF) zur Verfügung. Nach Rücksprache und Freigabe durch den AG kann auf die Papierdokumentation verzichtet werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 237.0 | Dokumentation - Sprache | Die Dokumentation darf in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| ZK02 / | 238.0 | Dokumentation - Aktualisierung | Die Dokumentation muss während der Nutzungsdauer der Helikopter kostenfrei auf aktuellem Stand gehalten werden. | --- | A | Erfüllt ja/nein | |||
| Ende der Seite |