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Medien- und Videotechnik für Sitzungssäle der hessischen Gerichte

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur und Wartung von audiovisuellen und optischen Geräten (50340000)
  • Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten (51310000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
684816-2026
Verfahrensnummer
5a687d2a-5ded-4a69-bccb-b27f1ee0ef1d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch die IT-Stelle der hessischen Justiz (Stelle für Informationstechnik), beschafft einheitlich bedienbare Medien- und Videoverhandlungstechnik für Gerichte im gesamten Bundesland. Die Ausstattung ist für mehr als 70 Gerichtsstandorte vorgesehen; geschätzt werden 530 Sitzungssäle, höchstens jedoch 580, ohne Mindestabnahmemenge.

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Leistungsbeschreibung

Das Land Hessen, vertreten durch die IT-Stelle der hessischen Justiz ("Auftraggeberin"), beabsichtigt, die Sitzungssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik auszustatten. Die hessische Justiz umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit mit insgesamt über 70 Gerichtsstandorten und 530 Sitzungssälen. Die hessische Justiz vollzieht derzeit einen umfassenden digitalen Wandel im Rahmen des eJustice-Programms Hessen. Videoverhandlungen haben sich als etabliertes Instrument der Verhandlungsführung entwickelt und werden in der hessischen Justiz fortlaufend ausgebaut. Die Sitzungssäle werden den Gerichten als Verhandlungsräume zur Dienstausübung zur Verfügung gestellt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Finanzierung der Ausstattung sämtlicher Sitzungssäle nicht gesichert ist. Die Auftraggeberin kann derzeit nicht belastbar beziffern, in welchem Umfang und wie viele Sitzungssäle der Auftragnehmer ausstatten muss. Die Rahmenvereinbarung sieht keine Mindestabnahmemenge vor. Die Auftraggeberin schätzt die Menge der auszustattenden Sitzungssäle auf 530. Die Höchstmenge der auszustattenden Sitzungssäle beträgt 580.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen

    Gegenstand des Auftrages ist die medientechnische Ausstattung der Gerichtssäle aller Gerichtsbarkeiten des Landes Hessen mit einheitlich bedienbarer Medien- und Videoverhandlungstechnik. Die Auftraggeberin stattet die Sitzungssäle bedarfsgerecht und wahlweise in mehreren Stufen aus. Voraussichtlich Anfang 2027 werden in einer separaten Maßnahme zunächst in den Sitzungssälen moderne Medienwagen aufgestellt, die mit interaktiven Displays auf einem Rollwagen und 360°-Kameras ausgestattet sind. Diese Beschaffung ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer muss die Komponenten des Medienwagens konzeptionell berücksichtigen und in die darauf aufbauenden Stufen integrieren. Die auf den Medienwagen aufbauende Teilausstattung gestaltet sich wie folgt: Die Bedienkomfort-Ausstattung (Teilausstattung 1) umfasst insbesondere folgende Leistungen: - Präsentationsbildschirme, in der Regel als Wandmontage, - funktionale Systemsteuerung (HW/SW), verortet auf einem oder mehreren Bedienpanels zur Steuerung aller im Sitzungssaal verorteten Quellen/Medien, - aktive Netzwerk- und Security-Komponenten und Internet-Access (Router), - Bereitstellung einer zentralen Managementumgebung für Administration, Monitoring, Inventarisierung und Zertifikatsverwaltung aller Systeme und Komponenten; In einer weiteren Stufe muss der Auftragnehmer die Zielbild-Ausstattung umsetzen. Diese Stufe baut entweder auf dem Medienwagen oder wahlweise auf der Bedienkomfort-Ausstattung auf. Die Zielbild-Ausstattung (Teilausstattung 2) umfasst insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: - Audio-Steuerungssoftware (inkl. Audio-Hub) mit Tischmikrofonen, Wandlautsprechern/Soundbars, - PTZ-Kameras, - Anschlussfelder aller Beteiligten, - Integration von Monitoren auf der Richterbank, - Medienhub, - Dokumentenkamera. Der Auftragnehmer muss ab Abnahme einer Ausstattungsstufe Service-Leistungen erbringen, bestehend insbesondere aus einem mehrstufigen Supportmodell (2nd/3rd-Level und Field Service durch den Auftragnehmer) mit SLAs, Incident-, Problem-, Change- und Release-Management, Ersatzteilvorhaltung und -austausch. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus das vorhandene Whiteboard als Bestandskomponente in Service nehmen. Alle Anwendungen zur Bedienung der Systeme für die Videoverhandlungen müssen den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Design-Workshops, Konzepterstellung, Testphasen und die schrittweise Ausstattung und Inbetriebnahme der Medienausstattung. Der Auftragnehmer muss auf Abruf der Auftraggeberin die Leistungen der jeweiligen Ausstattungsstufe erbringen. Der Auftragnehmer ist für die sichere und dauerhafte Befestigung - u. a. von Displays, Halterungen und weiteren Komponenten - verantwortlich. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ihr die Bausubstanz in den Sitzungssälen nicht abschließend bekannt ist. Der Auftragnehmer muss im Rahmen einer Standortbegehung prüfen, ob für die Befestigung der Komponenten Eingriffe in die Wandkonstruktion erforderlich sind und diese - falls erforderlich und nach Abruf der Auftraggeberin - vornehmen. Die Auftraggeberin stellt die passive Infrastruktur und den Internetzugang je Standort für das Mediennetz bereit. Die Auftraggeberin nutzt als Konferenzplattform derzeit und vorwiegend Cisco Webex. Die Auftraggeberin verfolgt eine strikte "Bring Your Own Meeting"-Strategie, um auch künftig technologisch unabhängig zu sein. Die Auftraggeberin stellt für die Einwahl/Steuerung/Verwaltung der Konferenzplattform die notwendigen Laptops sowie Dockingstations zum Anschließen der neuen Medientechnik bereit. Die vom Auftragnehmer bereitzustellende Hard- und Software muss plattformunabhängig funktionieren. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren und anzupassen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Ausstattung der Sitzungssäle des Landes Hessen

Die Auftraggeberin wertet neben den monetären Kriterien auch leistungsbezogene Kriterien. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Preise für die Hard- und Softwarekomponenten voraussichtlich über Rabattsätze auf die offenzulegende Herstellerpreisliste abgefragt und gewertet werden. Entscheidend für die Wertung sind die je Warengruppe anzubietenden Rabattsätze nach Maßgabe der Vergabeunterlagen. Die Einheitspreise ergeben sich rechnerisch aus dem jeweiligen Listenpreis abzüglich des vom Bieter angebotenen Abzugs und werden Vertragsbestandteil. Die mit dem Angebot vorzulegende Herstellerpreisliste wird als Anlage Vertragsbestandteil und soll möglichst für die Grundlaufzeit des Vertrages von vier Jahren gelten. Die angebotenen Rabattsätze gelten für die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen. Die Einheitspreise werden ausschließlich nach einem objektiven einheitlich vorgegebenen Preisindex angepasst. Weitere Preisanpassungsmechanismen, insbesondere aufgrund geänderter Herstellerpreislisten, sind ausgeschlossen. Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
Die Auftraggeberin wertet neben den leistungsbezogenen Kriterien auch monetäre Kriterien. Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Vergabeunterlagen

3 Dateien · geladen 07.10.2026
eJP_Sitzungssaalausstattung_Leistungsbeschreibung_Stand_01.10.2026.pdfLVLeistungsverzeichnis1,5 MBKlicken zum Anzeigen
eJP_Sitzungssaalausstattung_Teilnahmewettbewerb_Stand_01.10.2026.pdfFormular944 KBKlicken zum Anzeigen
eJP_Sitzungssaalausstattung_Vertragseckpunkte_Stand_01.10.2026.pdfVertragsbedingungen229 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Die Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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