Rahmenvertrag für Grafik-, Design- und Publikationsdienstleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2024, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.08.2024
- CPV-Codes
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- Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
- Satzarbeit (79822000)
- Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 506794-2024
- Verfahrensnummer
- e6ef0347-855f-4512-b610-8fcb2254a401
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation in München beschafft einen Rahmenvertrag für Corporate Design, Markenkommunikation, Web- und Content-Design sowie die Gestaltung von Fach-, Magazin- und Sonderpublikationen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Layouts, Grafiken und Projektmanagement mit etwa 8.500 Stunden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1.095 Tagen; Angebote müssen bis zum 23. September 2024 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag für die Erbringung von Dienstleistungen zu Corporate Design/Brand Marketing, Web- und Content-Design, Fachpublikationen, Magazinen sowie Sonderpublikationen u.a. mit Layout Design, Erstellen von Grafiken, etc. inkl. Projektmanagement in einem Umfang von ca. 8.500 Stunden. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Erbringung von Grafik- und Designdienstleistungen für das bidt
Rahmenvertrag für die Erbringung von Dienstleistungen zu Corporate Design/Brand Marketing, Web- und Content-Design, Fachpublikationen, Magazinen sowie Sonderpublikationen u.a. mit Layout Design, Erstellen von Grafiken, etc. inkl. Projektmanagement in einem Umfang von ca. 8.500 Stunden. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß Vergabeunterlagen L 124 Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen. Sollten Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen unvollständig sein, behält sich der AG vor, die fehlenden Unterlagen nachzufordern.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß Vergabeunterlagen L 124 Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorlegen. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen. Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der AG Gebrauch machen. Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der AG keinen Gebrauch machen. Sollten Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen unvollständig sein, behält sich der AG vor, die fehlenden Unterlagen nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 750093-2024
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