Lieferung von unbedrucktem und bedrucktem Multifunktionspapier
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- AOK Bayern - Die GesundheitskasseProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 11.03.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 157540-2025
- Verfahrensnummer
- 79863378-6461-4f72-b5bf-30a80e80112c
- CPV-Codes
- 30197630 · Druckpapier
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Kurzbeschreibung
Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beschafft in zwei Losen unbedrucktes Multifunktionspapier in den Formaten A4 und A3 sowie bedrucktes A4-Papier mit Logo, einschließlich verschiedener Trennblätter und Trennseiten. Die Lieferung erfolgt für den Raum München beziehungsweise die Region Oberbayern und ist für eine Laufzeit von 365 Tagen vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 10. April 2025 um 07:00 Uhr UTC; je Los ist ausschließlich der Preis maßgeblich.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Kauf und die Lieferung von Logo - und Office (Kopier-) Papier
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · unbedrucktes Papier
Kauf und Lieferung von Stühlen in Losen Los 1: unbedrucktes Papier Multifunktionspapier DIN A4 und Multifunktionspapier DIN A3 Los 2: bedrucktes Papier Multifunktionspapier DIN A4 mit Logo, Trennblatt Normal, Trennseite und Trennblatt Dental
Frist: 10.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · bedrucktes Papier
Kauf und Lieferung von Stühlen in Losen Los 1: unbedrucktes Papier Multifunktionspapier DIN A4 und Multifunktionspapier DIN A3 Los 2: bedrucktes Papier Multifunktionspapier DIN A4 mit Logo, Trennblatt Normal, Trennseite und Trennblatt Dental
Frist: 10.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · unbedrucktes Papier
- 100% Preis je Los gem. Angebot Anlage 8 a-b
- 100 %
LOT-0002 · bedrucktes Papier
- 100% Preis je Los gem. Angebot Anlage 8 a-b
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es liegt kein Ausschlussgrund nach - § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, - § 98c des Aufenthaltsgesetzes, - § 19 des Mindestlohngesetzes und - § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vor. Siehe auch "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat ge-gen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,. Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Die Verurteilung müsste höchstens fünf Jahre zurückliegen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil - das Unternehmen eine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen (a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, (b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder (c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Innerhalb der letzten 3 Jahre gab es kein Ereignis, welches einen Ausschluss nach § 124 GWB begründet, weil das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen oder das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen wurde keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt, ist wegen einer nachfolgend aufgeführten Straftaten verurteilt: § 123 GWB iVm. - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich (§ 123 Abs. 2 GWB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Siehe "Eigenerklärung zur Eignung" Die Angebote müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Für das Angebot sind zwingend die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Jeder geforderte, aber nicht oder nicht fristgerecht erbrachte Nachweis kann zum Ausschluss des Angebots führen. Die Auftraggeberin kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV). Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 343626-2025
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Regionen: Bayern (83) · Nordrhein-Westfalen (46) · Baden-Württemberg (42) · Sachsen (18) · Rheinland-Pfalz (12) · Berlin (10)| LMLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 | München | 7 | 26.03.2026 |
| ZVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern | München | 6 | 25.03.2026 |
| FBFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - | München | 5 | 11.06.2026 |
| ABAOK Baden-Württemberg | Stuttgart | 5 | 10.03.2026 |
| LSLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf | Stuttgart | 4 | 14.07.2026 |
| MGMÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt München | München | 4 | 04.03.2025 |
| LBLandkreis Börde, Zentrale Vergabestelle | - | 3 | 25.08.2026 |
| LFLandesamt für Zentrale Dienste | Saarbrücken | 3 | 19.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Bayern- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von PapierLyreco Deutschland GmbHFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12München, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.10.2025noch 13 Monate31.10.2027
- Lieferung von Papier in den Formaten A3 und A4 für JustizbehördenOVOL Papier Deutschland GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts MünchenMünchen, Deutschland0,02 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.12.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Lieferung von DIN-A4-Papier für Gerichte und Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts MünchenOVOL Papier Deutschland GmbHFreistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts MünchenMünchen, Deutschland0,02 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet01.12.2025noch 15 Monate31.12.2027
- Kauf und Lieferung von weißem Endlospapier auf RollenSigel GmbHZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland0 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet27.01.2026noch 16 Monate27.01.2028
- Büroartikel, Kopierpapier und IT-Equipment einschließlich ZubehörStreit Service & Solution GmbH & Co.KG +1 weitereSBK Siemens-BetriebskrankenkasseMünchen, Deutschland630 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet18.03.2024noch 18 Monate18.03.2028
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 30 Millionen Blatt weißem DIN-A4-PapierCarl Berberich GmbHZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet26.05.2025noch 32 Monate26.05.2029
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Aktiv seit 2023 · 404 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| 1A1 A Pharma GmbH (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HAHexal AG (BG Hexal 1 A Pharma GbR) | 4 | 31.03.2026 | - |
| HPHeunet Pharma GmbH (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| HPHeumann Pharma GmbH & Co. Generica KG (BG Heumann / Heunet GbR) | 3 | 31.03.2026 | - |
| PPPUREN Pharma GmbH & Co. KG | 2 | 31.03.2026 | - |
| MVMedical Valley Invest AB | 2 | 31.03.2026 | - |
| MLMicro Labs GmbH | 2 | 31.03.2026 | - |
| BGBasics GmbH | 2 | 04.08.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für Lacosamid ohne FilmtablettenAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu TelmisartanAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu PomalidomidAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu FebuxostatAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025läuft aus30.09.2026
- Rabattverträge für 51 generische Arzneimittel-WirkstoffePUREN Pharma GmbH & Co. KG +47 weitereAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.04.2024läuft aus30.09.2026
- Aufhebung von Arzneimittelrabattverträgen für EltrombopagAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet14.08.2025noch 1 Monat31.10.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu BosutinibAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet12.12.2025noch 2 Monate30.11.2026
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge für Tocilizumab (ATC L04AC07)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 3 Monate31.12.2026
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4EF GebäudetechnikAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Verarbeitung von Versichertenzufriedenheitsfragebögen und Übermittlung anonymisierter Datenmanagement consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbHAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseEisenberg, Deutschland359 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.02.2025noch 5 Monate28.02.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Golimumab (ATC L04AB06)Auftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet13.08.2026noch 6 Monate31.03.2027
- Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge zu Fluticason und AzelastinAuftragnehmer nicht veröffentlichtAOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchen, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2025noch 6 Monate31.03.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Arzneimittelrabattverträge für Rasagilin | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Testosteron-Arzneimittel ohne Injektionslösung | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin ohne nasale Darreichungsform | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Naproxen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Lopinavir und Ritonavir | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für Infliximab ohne Wirkstärke 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Infliximab 120 mg | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sarilumab | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Nicht-exklusive Arzneimittelrabattverträge für Aprepitant und Fosaprepitant | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Aufhebung der Arzneimittelrabattverträge für Epinephrin | Vergeben | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Raloxifen | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Sorafenib | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Arzneimittelrabattverträge für Etanercept | Offen | - | - |
| 14.09.2026 | Open-House-Rabattverträge für das Arzneimittel Nevirapin | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Callcenter-Leistungen zur Versichertenkommunikation für Versorgungsverträge | Offen | - | 3,1 Mio. € |
| 27.08.2026 | Videosprechstunden für die digitale medizinische Versorgung | Offen | - | 2,6 Mio. € |
| 24.08.2026 | Versand von Dialogpost für Mailingprogramm Kinder- und Jugendgesundheit | Offen | - | 3,2 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife und Bonusangebote nach SGB V | Vergeben | BDB&W Deloitte GmbH +1 weitere | 271 Tsd. € |
| 14.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Denosumab (ATC M05BX04) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Omalizumab-Arzneimittelrabattverträge (ATC R03DX05) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Filgrastim (ATC L03AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Arzneimittelrabattverträge Teriparatid (ATC H05AA02) | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Aufhebung des Open-House-Verfahrens für Denosumab-Arzneimittelrabattverträge | Vergeben | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Pegfilgrastim (ATC L03AA13) | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Rabattverträge für das Arzneimittel Teriparatid (ATC H05AA02) | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLieferung von Büromaterial und Papier
Deggendorf · Offen · Frist 30.09.2026
Das Bezirksklinikum Mainkofen in Deggendorf beschafft Büromaterial einschließlich Papier. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 280.000 Euro, aufgeteilt auf Büromaterialien im Wert von 200.000 Euro und Papier im Wert von 80.000 Euro. Die Lieferungen sind für die Region Deggendorf vorgesehen; Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
67 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromaterial
Bayreuth · Offen · Frist 25.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beschafft Büromaterial im Rahmen einer Liefer-Rahmenvereinbarung. Die Lieferungen sind für Verwaltungsgebäude und Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, Bayern Süd und Schwaben in Bayern vorgesehen. Die Vereinbarung läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030; Angebote können bis zum 25. September 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
61 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Kopier-, Druck- und Plotterpapier
Kiel · Offen · Frist 07.10.2026
Die Landeshauptstadt Kiel beschafft im Rahmen einer Vereinbarung bedarfsgerecht Kopier- und Druckpapier in verschiedenen Formaten, Papierstärken, Weißgraden und Farben sowie Plotterpapier in unterschiedlichen Rollenformaten und Papierstärken. Die Lieferungen gehen an Dienststellen und weitere benannte Lieferstellen im Kieler Stadtgebiet; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026.
60 % ähnlichRahmenvereinbarung zur Lieferung von Kopierpapier in DIN A4 und DIN A3
Dresden · Offen · Frist 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden beschafft eine Rahmenvereinbarung für Kopierpapier zur Versorgung ihrer Verwaltung. Über eine Laufzeit von zwei Jahren werden voraussichtlich etwa 30 Millionen Blatt DIN-A4-Papier und 200.000 Blatt DIN-A3-Papier benötigt; maximal sind rund 38 Millionen Blatt DIN A4 und 400.000 Blatt DIN A3 vorgesehen. Der Leistungsort liegt in Dresden, die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 13:00 Uhr.
59 % ähnlichLieferung von 1.400 Packungen Kopierpapier im Format A4
Offen · Frist 23.09.2026
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beschafft für das Jobcenter im Fachbereich 55 in Bitterfeld-Wolfen 1.400 Packungen Kopierpapier im Format A4. Die Lieferung soll im Zeitraum vom 30. November bis 11. Dezember 2026 erfolgen. Angebote müssen elektronisch bis zum 23. September 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
58 % ähnlichRahmenvertrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier
Hannover · Offen · Frist 07.10.2026
Die Region Hannover beschafft Druck- und Kopierpapier für den täglichen Bedarf in Verwaltungen, Schulen und der Hausdruckerei. Der einjährige Rahmenvertrag umfasst zwei Bereiche: Kopierpapier sowie Druckpapier für die Hausdruckerei. Die Lieferung erfolgt in der Region Hannover (NUTS-Code DE929); die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 8:45 Uhr deutscher Zeit.
58 % ähnlichLieferung von Druck- und Kopierpapier für den Sächsischen Landtag
Offen · Frist 22.10.2026
Der Sächsische Landtag in Dresden beschafft Papier für seine Hausdruckerei und die Druckaufträge der Landtagsverwaltung. Gesucht wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2028 sowie einer Verlängerungsoption; die Bestellungen erfolgen bei Bedarf per E-Mail oder über ein Bestellsystem. Angebote müssen bis zum 22. Oktober 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
57 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Büromaterial
Offen · Frist 20.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen beschafft über einen Rahmenvertrag Büromaterial, darunter Papier-, Schreib- und sonstige Bürobedarfserzeugnisse. Der Auftrag bezieht sich auf die Region Hessen; Angebote müssen bis zum 20. September 2026 eingereicht werden. Angaben zu Mengen, Vertragslaufzeit und geschätztem Auftragswert liegen nicht vor.
56 % ähnlichRahmenvertrag für Druck-, Kuvertier- und Versandleistungen
Alzey · Offen · Frist 28.09.2026
Der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz in Alzey sucht einen externen Dienstleister für Druck, Kuvertierung und Versand sowie für die Bereitstellung der dafür benötigten Materialien. Die Leistungen sollen zentral für die genannten Regionen in Rheinland-Pfalz erbracht werden; die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage. Angebote können bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
55 % ähnlichRahmenvertrag zur Lieferung von Toilettenpapier, Papierhandtüchern und flüssiger Handseife
Offen · Frist 06.10.2026
Ausgeschrieben ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Toilettenpapier, Papierfalthandtüchern und flüssiger Handwaschseife. Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt. Mengen, Auftragswert und Region sind nicht näher angegeben; die Frist endet am 6. Oktober 2026 um 21:59 Uhr koordinierter Weltzeit.
55 % ähnlichLieferung von Büromaterial, Kopierpapier sowie Tinte und Toner
Mettmann · Offen · Frist 21.09.2026
Der Kreis Mettmann – Die Landrätin, Amt 10 – Zentrale Vergabestelle, beschafft Büromaterial, Kopierpapier sowie Tinte und Toner in zwei Losen. Die Rahmenvereinbarung gilt grundsätzlich vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 und betrifft Lieferungen im Kreis Mettmann. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
54 % ähnlichRahmenvertrag für die Lieferung von Büromaterial und Papier
Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Uckermark, Rechtsamt, sucht einen Vertragspartner für die Lieferung von Büromaterial und Papier an die gesamte Verwaltung. Der Auftrag bezieht sich auf die Region DE4; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
52 % ähnlichRahmenvertrag für Toilettenpapier, Papierhandtücher und Flüssigseife
Augsburg · Offen · Frist 06.10.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt in Augsburg, beschafft Toilettenpapier, Papierfalthandtücher und flüssige Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Lieferung ist in drei Leistungsbereiche gegliedert: Rollen mit jeweils 250 Blatt, Kartons mit jeweils 1.000 Papierhandtüchern und 5-Liter-Kanister mit Flüssigseife. Die Leistung ist der Region Augsburg zugeordnet; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 eingereicht werden.
51 % ähnlichRahmenvertrag für Toner, Tinte, Druckerpatronen und Trommeleinheiten
Mainz · Offen · Frist 06.10.2026
Die Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz beschafft Toner, Tinte, Druckerpatronen und Trommeleinheiten für ihren Bedarf. Dafür soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 1.460 Tagen geschlossen werden. Der Leistungsort liegt in Mainz, Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 06:00 Uhr UTC. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
51 % ähnlichLieferung von Recycling-Xerographiepapier für den Jahresbedarf 2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die FernUniversität in Hagen beschafft Recycling-Xerographiepapier für ihren Jahresbedarf 2027. Der Auftrag betrifft die Region Nordrhein-Westfalen; Angebote können bis zum 22. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
51 % ähnlichLieferung von Kopierpapier
Offen · Frist 01.10.2026
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Hauptverwaltung Hamburg, beschafft Kopierpapier. Der Auftrag ist der Region DE6 zugeordnet; eine genauere regionale Einordnung sowie Angaben zu Menge, Auftragswert und Laufzeit sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
50 % ähnlichProduktion von Zulassungsbescheinigungen, Dokumentenklebesiegeln und Plaketten
München · Offen · Frist 15.10.2026
Die Landeshauptstadt München beschafft die Produktion verschiedener Drucksachen für ihre Zulassungsbehörde. Der Auftrag umfasst Zulassungsbescheinigungen, Dokumentenklebesiegel und verschiedene Plaketten und ist in drei Lose aufgeteilt. Leistungsort ist München; die Frist endet am 15. Oktober 2026.
50 % ähnlichMietvertrag für 37 Druck- und Multifunktionssysteme mit Software und Full-Service
Herzogenrath · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Herzogenrath beschafft die Lieferung und Installation von 37 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software sowie umfassendem Full-Service. Die Geräte sollen an verschiedenen Standorten der Stadt im Rahmen eines All-in-Miet- und Fullservicevertrags bereitgestellt werden. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; der Einsatzort liegt in Herzogenrath.
49 % ähnlichLieferung von Recyclingpapier für Kopier- und Druckgeräte im Jahr 2027
Offen · Frist 22.09.2026
Die FernUniversität in Hagen beschafft Recycling-Xerographiepapier, also Recyclingpapier für Kopier- und Druckgeräte, für den Jahresbedarf 2027. Die Ausschreibung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
49 % ähnlichLieferung von Büromaterial außer Papier im Rahmen einer Abrufvereinbarung
Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Nordhausen, Landratsamt, beschafft Büromaterial außer Papier im Rahmen einer einjährigen Rahmenvereinbarung. Die Lieferung erfolgt auf Abruf mit voraussichtlich etwa 200 Sendungen pro Jahr an Lieferorte innerhalb von 99734 Nordhausen. Die Laufzeit ist vom 4. Dezember 2026 bis zum 3. Dezember 2027 vorgesehen und kann um sechs Monate verlängert werden; Angebote sind bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr ausschließlich elektronisch einzureichen.
49 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: OVOL Papier Deutschland GmbH, Sigel GmbH
Zuschlagswert: 0,01 EUR · Vertragsschluss: 25.04.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
269 vergleichbare Verfahren, davon 189 mit erfasstem Zuschlag · 163 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 340.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 40 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Lyreco Deutschland GmbH · Barsinghausen
14 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
OVOL Papier Deutschland GmbH · Karlsruhe
9 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
allpremio Handel GmbH · Düsseldorf
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IBA Hartmann GmbH & Co. KG · Augsburg
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CleanAgent Mehlfeld+Göring GmbH · Kabelsketal / OT Gröbers
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Igepa Großhandel GmbH · Dieburg
5 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Papierhaus Schöll · Fürth
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sigel GmbH · Mertingen
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H. Kreller GmbH · Augustusburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Inapa Deutschland GmbH · Karlsruhe
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Bayern, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Papier
Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2027
Auftragnehmer: Lyreco Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 27.10.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Lieferung von Papier in den Formaten A3 und A4 für Justizbehörden
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: OVOL Papier Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.12.2025
Zuschlagswert: 0,02 EUR
- Lieferung von DIN-A4-Papier für Gerichte und Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts München
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: OVOL Papier Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.12.2025
Zuschlagswert: 0,02 EUR
- Kauf und Lieferung von weißem Endlospapier auf Rollen
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 27.01.2028
Auftragnehmer: Sigel GmbH
Vertragsschluss: 27.01.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
- Büroartikel, Kopierpapier und IT-Equipment einschließlich Zubehör
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 18.03.2028
Auftragnehmer: Streit Service & Solution GmbH & Co.KG +1 weitere
Vertragsschluss: 18.03.2024
Zuschlagswert: 630.000 EUR
- Rahmenvereinbarung zur Lieferung von 30 Millionen Blatt weißem DIN-A4-Papier
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 26.05.2029
Auftragnehmer: Carl Berberich GmbH
Vertragsschluss: 26.05.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
81739 · München
Vergabestelle1@by.aok.de000404 erfasste Verfahren, davon 80 vergeben. 391 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Fiskalische Vergabestelle
MZEN-Vergabe.Fiskal@by.aok.de+49 8962730
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 11.03.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:41 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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