Generalplanungsleistungen für die Flächenentwicklung Emil Emscher
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.03.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 137972-2025
- Verfahrensnummer
- f0e72989-686f-4e76-814b-a30982ed710a
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH vergibt Generalplanungsleistungen für die Entwicklung der Fläche Emil Emscher als Einzelmaßnahme des Gesamtprojekts Freiheit Emscher. Das Gesamtprojekt umfasst ein rund 17 Quadratkilometer großes Areal auf dem Gebiet der Städte Essen und Bottrop. Die Leistung ist für eine Dauer von 1.020 Tagen vorgesehen und betrifft die Region Essen und Bottrop.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen für die Fläche Emil Emscher als Einzelmaßnahme innerhalb des Gesamtprojekts Freiheit Emscher.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Flächenentwicklung Emil Emscher - Generalplanung der Einzelmaßnahme
Freiheit Emscher ist ein Kooperationsprojekt der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH. Die beiden Städte und RAG Montan Immobilien GmbH sind Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft (FEEG). FEEG entwickelt ein Gesamtareal von 17 Quadratkilometern auf Essener und Bottroper Stadtgebiet. Das Gebiet gliedert sich in mehrere Potenzialflächen. Innerhalb des hier beschriebenen Kontextes soll als erste der fünf ehemaligen Bergbauflächen im interkommunalen Projekt Freiheit Emscher das Gewerbegebiet Emil Emscher (verortet im Essener Stadtteil Vogelheim) zu einem Standort für großflächiges Gewerbe und den Bereich Produktion entwickelt werden. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung des nachhaltigen Gewerbegebiets Emil Emscher, d.h. die Schaffung eines innovativen und nachhaltigen Wirtschaftsstandorts als Impulsgeber für den Gesamtplanungsraum von Freiheit Emscher bei Reaktivierung der Brachfläche in zentraler Lage. Dazu werden erschlossene und baureifgemachte, mit B-Plan versehene Gewerbegrundstücke an künftige Erwerber verkauft. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der schrittweisen Umsetzung des Entwässerungskonzeptes "Essener Norden" und straßenseitigen Erschließung durch den Gewerbeboulevard im Schulterschluss mit der Stadt Essen und den Freiheit Emscher Partnern. Zu erbringen sind Leistungen der Generalplanung des Einzelvorhabens Emil Emscher. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Grundleistungen zu erbringen: - Planung der Baureifmachung und Herrichtung der Flächen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI für die Baureifmachung und Herrichtung der Gesamtfläche; - Fachplanungs- und Beratungsleistungen Geotechnischer Bericht gem. Anlage 1 HOAI, Ziffer 1.3 - Planung der Bauwerke und Anlagen der Entwässerung: Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 i.V.m. Anlage 12 HOAI für die Anlagen der Entwässerung - Planung der Verkehrsanlagen: Objektplanung Verkehrsanlagen, gem. § 47 i.V.m. Anlage 13 HOAI - Planung der Freianlagen: Objektplanung Freianlagen, gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI - Vermessungsleistungen: Beratungsleistungen Ingenieurvermessung, gem. Anlage 1 HOAI, Ziffer 1.4 Zudem sind weitere besondere und sonstige Leistungen zu erbringen. Die weiteren Einzelheiten des Leistungsumfangs sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die ausgeschriebenen Leistungen der Generalplanung sollen - entsprechend der Leistungsphasen der HOAI - stufenweise beauftragt werden. Einzelheiten zur stufenweise Beauftragung sind der Anlage 5 zur Projekt- und Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungsbeginn ist nach aktuellem Stand der Planung für Ende Mai 2025 vorgesehen. Die Leistungen sind nach aktuellem Stand der Planung bis Ende März 2028 vorgesehen. Diese Angaben bilden den Zeitplan des Vorhabens zum Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung ab. Änderungen im Projektverlauf bleiben vorbehalten. Vom Auftraggeber wird davon ausgegangen, dass das vorgesehene Personal, insbesondere die vom Bieter im Angebot zu benennende Generalplanung Projektleitende über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die o.g. Leistungen von einem kontinuierlich besetzten Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung erbracht werden. Diese EU-weite Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
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LOT-0001 · Flächenentwicklung Emil Emscher - Generalplanung der Einzelmaßnahme
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 15.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 490514-2026
- 10.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 477018-2026
- 09.07.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 444643-2025
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