Bauleitplanung und landschaftsplanerische Fachbeiträge für das Technologiequartier Wedau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Nerra GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
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- Stadtplanung und Landschaftsgestaltung (71400000)
- Stadtplanung (71410000)
- Landschaftsgestaltung (71420000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 762253-2026
- Verfahrensnummer
- 23455f14-4122-4a67-9a39-355aee9a42d3
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Kurzbeschreibung
Die Nerra GmbH sucht einen Generalplaner, der für das rund 26 Hektar große Technologiequartier Wedau in Duisburg das Planungsrecht vorbereitet. Zum Auftrag gehören die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie ein Grünordnungsplan und ein landschaftspflegerischer Begleitplan; die Änderung des Flächennutzungsplans kann optional hinzukommen. Die Leistungen betreffen das ehemalige DB-Ausbesserungswerk Duisburg-Wedau Nord und sollen bis zum Abschluss der Bauleitplanverfahren erbracht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Vorgesehen sind Flächen für das Technologiezentrum Wedau, einen Innovationscampus, einen Innovationspark, die Erweiterung des Sportparks Duisburg sowie ergänzende Freiraum- und Ausgleichsflächen. Für die Entwicklungsflächen besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Bauleitplanung einschließlich der landschafts- und freiraumplanerischen Fachbeiträge. Der Generalplaner hat das erforderliche Planungsrecht zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich der zugehörigen Fachbeiträge bis zum Abschluss der Bauleitplanverfahren sowie voraussichtlich optional die Änderung des Flächennutzungsplans zu bearbeiten und fachlich zu koordinieren. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Leistungsbild Bebauungsplan in Anlehnung an § 19 HOAI 2021; - Leistungsbild Grünordnungsplan in Anlehnung an § 24 HOAI 2021; - Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan in Anlehnung an § 26 HOAI 2021; - Leistungsbild Flächennutzungsplan in Anlehnung an § 18 HOAI 2021 (voraussichtlich optional). Darüber hinaus hat der Generalplaner voraussichtlich auch Besondere Leistungen zur Flächenplanung zu erbringen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Generalplanerleistungen für die Bauleitplanung einschließlich landschaftspflegerischen Begleitplans und Grünordnungsplanung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Vorgesehen sind Flächen für das Technologiezentrum Wedau, einen Innovationscampus, einen Innovationspark, die Erweiterung des Sportparks Duisburg sowie ergänzende Freiraum- und Ausgleichsflächen. Für die Entwicklungsflächen besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Bauleitplanung einschließlich der landschafts- und freiraumplanerischen Fachbeiträge. Der Generalplaner hat das erforderliche Planungsrecht zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich der zugehörigen Fachbeiträge bis zum Abschluss der Bauleitplanverfahren sowie voraussichtlich optional die Änderung des Flächennutzungsplans zu bearbeiten und fachlich zu koordinieren. Die Grundlage der bisherigen Planungen bildet ein städtebaulicher Rahmenplan. Wegen veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere des Verbleibs der Universität Duisburg-Essen am bestehenden Standort, lässt der Auftraggeber diesen Rahmenplan derzeit durch ein externes Planungsbüro überarbeiten bzw. ein Entwicklungskonzept erarbeiten. Dieses dient als Grundlage für einen neuen Aufstellungsbeschluss. Die Planung des Generalplaners hat einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschafts- und Technologiestandort zu sichern. Sie hat städtebauliche, verkehrliche, freiraumplanerische, umweltfachliche und naturschutzrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Die landschafts- und freiraumplanerischen Fachbeiträge hat der Generalplaner parallel zur Bauleitplanung zu erarbeiten und mit dieser zu verzahnen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 1. Quartal 2027 zu erteilen. Der Generalplaner hat die Planung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung aufzunehmen. Der Auftraggeber strebt den Aufstellungsbeschluss für Mitte Februar 2027 an. Die Leistungen des Generalplaners bauen auf den bis dahin vorliegenden Ergebnissen auf. Der Generalplaner hat diese Grundlagen nach der Beauftragung zu prüfen, einzuordnen und in die weitere Bauleitplanung zu integrieren. Nach dem derzeitigen Stand soll der Rat der Stadt Duisburg den Satzungsbeschluss Ende des 2. Quartals 2030 fassen. Der Bebauungsplan soll im 4. Quartal 2030 in Kraft treten. Der Auftraggeber beauftragt die Leistungen stufenweise. Mit Vertragsschluss beabsichtigt der Auftraggeber, zunächst die Beauftragungsstufe A abzurufen. Diese umfasst voraussichtlich insbesondere die Leistungsphase 1 des Leistungsbilds Bebauungsplan sowie die Leistungsphasen 1 und 2 der Leistungsbilder Grünordnungsplan und Landschaftspflegerischer Begleitplan. Die weiteren Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3 bzw. 3 und 4 sowie das Leistungsbild Flächennutzungsplan ruft der Auftraggeber voraussichtlich nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in mindestens einer weiteren, näher auszugestaltenden Stufe ab. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen voraussichtlich zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Leistungsbild Bebauungsplan in Anlehnung an § 19 HOAI 2021; - Leistungsbild Grünordnungsplan in Anlehnung an § 24 HOAI 2021; - Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan in Anlehnung an § 26 HOAI 2021; - Leistungsbild Flächennutzungsplan in Anlehnung an § 18 HOAI 2021 (voraussichtlich optional). Darüber hinaus hat der Generalplaner voraussichtlich auch Besondere Leistungen zur Flächenplanung zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen beantwortet er zügig. Auch während der Planungsphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, die Generalplanerleistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht europaweit auszuschreiben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
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LOT-0001 · Generalplanerleistungen für die Bauleitplanung einschließlich landschaftspflegerischen Begleitplans und Grünordnungsplanung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
- Preis - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- 40 %
- Qualifikation des einzusetzenden Schlüsselpersonals - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- 30 %
- Konzept zur Vorgehensweise - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.
- 30 %
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 03.11.2026| Sonstiges | 119 KB |
Anforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Änderungen und Bieterfragen
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