Freiraumplanung (LPH 1‑9) für ca. 9,5 ha im Projekt Neue Zeche Westerholt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Landschaftsgestaltung (71420000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 132989-2026
- Verfahrensnummer
- dcdf8101-d2af-4e58-acaf-05bb321bf97f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH beauftragt die Planung von Freiraumflächen von insgesamt rund 9,5 ha. Die Leistungen umfassen die komplette Freiraumplanung nach § 39 HOAI bis zur Leistungsphase 9 inklusive Bauüberwachung, Abschlussdokumentation und Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für private Freiflächen. Für ca. 2 ha liegt bereits eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, die restlichen 7,5 ha werden auf Basis vorhandener Gestaltungsaussagen konkretisiert. Der Auftrag ist in einem Los ausgeschrieben.
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Leistungsbeschreibung
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehr geplant und ausgeschrieben; eine Zuarbeit des Freianlagenplaners ist hier erforderlich, jedoch gesondert (außerhalb dieser Ausschreibung) zu regeln. Kompensationsmaßnahmen aus den Bebauungsplänen sind zwingend zu berücksichtigen. Zudem ist das Thema der blau-grünen Infrastruktur interdisziplinär zu bearbeiten, um Regenwasser sichtbar zu machen und das Mikroklima zu verbessern. Zur Sicherung eines harmonischen Gesamtbildes ist ein Gestaltungshandbuch für private Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen zu entwickeln und als besondere Leistung anzubieten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Freiraumplanung
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Leistungen im Bereich der Freiraumplanung bis LPH 1-9 entsprechend § 39 HOAI zuzüglich Bauüberwachung, Abschlussdokumentation und Erstellung eines Gestaltungshandbuchs für private Freiflächen. Für ca. 2 ha liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor; die übrigen ca. 7,5 ha sind auf Basis vorhandener Gestaltungsaussagen zu konkretisieren. Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Bauphasen und in räumlich ab-gegrenzten Clusterteilflächen zur förderkonformen Steuerung und eindeutig zuordenbaren Abrechnung. Ziel ist die funktionale und technische Abstimmung der vielfältigen öffentlichen und halböffentlichen Freiräume zu einem kohärenten, gestalterisch harmonischen Gesamtbild.
Anforderungen an deinen Betrieb
Gefordert ist eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie einem Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG). Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben. Die Auftraggeberin wird Unterlagen entsprechend den Vorgaben des § 56 VgV nachfordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Freiraumplanung
- Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsformblatt anzugebenden Gesamt-Angebotsvergleichspreises brutto. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 2-fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
- 40 %
- Verständnis der Rahmenbedingungen, 10 Prozent; Verständnis der Zielsetzung, 10 Prozent; Umgang mit vorhandener Planung (LPH 2) sowie dem Gestaltungsleitfaden, 15 Prozent; Methodik der Projektbearbeitung und interdisziplinäre Zusammenarbeit, 10 Prozent.
- 45 %
- Zusammensetzung des Teams, 10 Prozent; Aufgabenverteilung und Ressourcenplanung, 5 Prozent.
- 15 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gefordert ist eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie einem Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG), § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarArbG). Außerdem wird eine Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen abgeben. Im Falle einer Eignungsleihe muss das eignungsleihende Unternehmen zusätzlich zu dem Bieter die Erklärungen abgeben. Die Auftraggeberin wird Unterlagen entsprechend den Vorgaben des § 56 VgV nachfordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 578815-2026
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