Generalplanungsleistungen für Ersatzneubau eines Ausbildungszentrums mit Berufskolleg in Kerpen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.07.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
7.000.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
25.06.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
376452-2024
Verfahrensnummer
7ea4affa-75ac-4de6-922b-7d7c68694cc9

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Kurzbeschreibung

Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH beauftragt Generalplanungsleistungen für den Ersatzneubau seines Ausbildungszentrums am bestehenden Standort in Kerpen einschließlich eines Berufskollegs mit zusätzlichem Flächenbedarf von 3.000 m². Der Leistungsumfang umfasst alle erforderlichen Fachplanungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und soll stufenweise vergeben werden: Die erste Stufe reicht bis zur Einreichung eines genehmigungsfähigen Förderantrags, eine zweite Stufe hängt von der Bewilligung der Fördermittel oder der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ab. Der geschätzte Auftragswert beträgt 7 Millionen Euro; die Teilnahmefrist endet am 22. Juli 2024 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Das Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW gGmbH mit Sitz in Düsseldorf ist eine Tochtergesellschaft des Bauindustrieverband NRW e.V. Sie plant am bestehenden Standort in Kerpen den Ersatzneubau ihres Ausbildungszentrums unter Einbindung eines Berufskollegs mit weiteren 3.000 qm Flächenbedarf. Die Realisierung des Vorhabens hängt in ganz erheblichem Umfang von der Bewilligung der Fördermittel ab. Als besondere Leistung wird daher die laufende Abstimmung der Planung mit dem Fördergeber (Bezirksregierung Düsseldorf) vorgesehen. Gegenstand der Vergabe sind die Planungsleistungen aller Fachplanungsdisziplinen. Beabsichtigt ist der Abschluss von HOAI-Verträgen mit stufenweiser Beauftragung. Die Stufe I beinhaltet die Planungsleistungen bis zur Einreichung eines genehmigungsfähigen Förderantrages. Die zweite Stufe kann erst beauftragt werden, wenn der Förderbescheid oder die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegen. Ein Anspruch auf Erteilung des Auftrages für die zweite Stufe besteht nicht.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Generaplaner BBiZ Kerpen

    Gegenstand der Beauftragung sind die erforderlichen Generalplanerleistungen für die nachfolgend beschriebenen Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021 in den verbleibenden Leistungen der LPH (1) 2 bis 4, zzgl. besonderer Leistungen, optional: LPH 5; Fachplanung Freianlagen gem. §39 in Verbindung mit Anlage 11 HOAI 2021, zzgl. besonderer Leistungen, optional: LPH 5; Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI in den LPH 1 bis 4 zzgl. besondere Leistungen, optional: LPH 5; Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 4 zzgl. besonderer Leistungen, optional: LPH 5; Fachplanung Bauphysik gem. Anlage 1, Ziff. 1.2 HOAI 2021 bestehend aus: Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1.2.3 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 4 zzgl. besonderer Leistungen, optional: LPH 5. Bauakustik gem. Anlage 1.2.4 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 4 zzgl. besonderer Leistungen, optional: LPH 5. - OPTIONAL: Beratungsleistungen Raumakustik gem. Anlage 1.2.5 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 4 zzgl. besonderer Leistungen, optional: LPH 5. Fachplanung Brandschutz gem. AHO Heft Nr. 17 2015 in der LPH 1 bis 4, OPTIONAL: LPH 5 und 8 zzgl. besonderer Leistungen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gilt der Grundsatz, dass bereits eingereichte Nachweise und Erklärungen in der jeweils nachfolgenden Phase nicht erneut eingereicht werden müssen. Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Nachweise nachfordern, soweit das rechtlich zulässig ist.

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LOT-0001 · Generaplaner BBiZ Kerpen

Kosten
40 %
Qualität
60 %

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gilt der Grundsatz, dass bereits eingereichte Nachweise und Erklärungen in der jeweils nachfolgenden Phase nicht erneut eingereicht werden müssen. Die Auftraggeberin wird fehlende oder unvollständige Nachweise nachfordern, soweit das rechtlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 692664-2024

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