Rahmenvertrag für Baugrunduntersuchungen und Bodenanalysen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
56.787,5 EUR
Lose
9
Auftraggeber
Grün und GrugaProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.01.2026
Bekanntmachungsnummer
50852-2026
Verfahrensnummer
0decfa34-907c-4bc8-9e79-caa2d47628ca
CPV-Codes
45111250 · Bodenproben; 71500000 · Dienstleistungen im Bauwesen

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Kurzbeschreibung

Grün und Gruga in Essen beschafft Baugrunduntersuchungen und Bodenanalysen zur Ermittlung der stofflichen und physikalischen Eigenschaften des Bodens. Die Leistungen werden bei Bedarf über einzelne Abrufe beauftragt und sind auf neun Stadtbezirke in Essen verteilt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 56.787,50 Euro; die Laufzeit je Los beträgt 300 Tage, und die Angebotsfrist endet am 24. Februar 2026 um 9:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baugrunduntersuchungen zur Ermittlung der stofflichen Eigenschaften des Bodens. Des Weiteren sind auch die physikalischen Eigenschaften des Bodens zu untersuchen. Untersuchungen werden durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt.

Leistungen nach Losen (9)

  • LOT-0001 · Stadtbezirk I

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Stadtbezirk II

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Stadtbezirk III

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Stadtbezirk IV

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Stadtbezirk V

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Stadtbezirk VI

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Stadtbezirk VII

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Stadtbezirk VIII

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Stadtbezirk IX

    Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Vertragsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten für das laufende Vertragsjahr. In der Regel kann nur mit Klein- oder handgeführten Geräten gearbeitet werden. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden, beispielsweise an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Jeder Abruf sollte unverzüglich, spätestens jedoch nach 7 Werktagen bearbeitet und nach spätestens 3 Wochen beendet werden. Sollten mehr als 20 Abrufe gleichzeitig erfolgen, verlängert sich der Zeitraum um 1 Woche. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

keine

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

keine

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 236983-2026
Vergleichbare Verfahren281vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag352 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 52 Vergaben

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IBIBES Baugrundinstitut GmbH - 3030.06.202550,3 Mio. €fallend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Nordrhein-Westfalen
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    07.11.2024noch 28 Monate07.01.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Glasbau- und GlasarbeitenHarwardt Glasfachbetrieb GmbHKunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik DeutschlandBonn, Deutschland
    22.06.2026noch 45 Monate14.06.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für MessebauarbeitenBestmann Messebau Int. GmbHKunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik DeutschlandBonn, Deutschland
    01.07.2026noch 45 Monate28.06.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Grün und Gruga

Aktiv seit 2024 · 16 Verfahren
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Verfahren pro Jahr6Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 16 seit 2024Spitze KW 31 · 2026 · 2

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
SGSchröer Garten- u.Landschaftsbau228.07.2026 -
TGTauw GmbH207.04.2026320 Tsd. €
EBELE Beratende Ingenieure Erdbaulaboratorium Essen207.04.2026320 Tsd. €
AGagus GmbH207.04.2026320 Tsd. €
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BBBehnke Baumpflege eG118.08.2026 -
BABaumschulen Angendohr GmbH128.07.2026 -
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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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    -1 €
    01.06.2026noch 8 Monate31.05.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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