Planungsleistungen für das Gewässerverbund-Projekt Simmel, Abschnitte S1–S3 (Leistungsphasen 5–9)
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreis Euskirchen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
- Planungsleistungen für Dämme (71322400)
- Bekanntmachung
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25932752
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen für das Teilprojekt Simmel S1–S3 im Gewässerverbund Simmel-Kyll-Kerschenbach. Auftraggeber ist der Kreis Euskirchen. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 9; Angaben zu Umfang, Zeitrahmen oder konkreten Mengen sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Projekt "Gewässerverbund Simmel-Kyll-Kerschenbach" - Teilprojekt "Simmel S1 -S3"; hier Planungsleistungen LPH 5 - 9
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Projekt "Gewässerverbund Simmel-Kyll-Kerschenbach" - Teilprojekt "Simmel S1 -S3"; hier Planungsleistungen LPH 5 - 9
Projekt "Gewässerverbund Simmel-Kyll-Kerschenbach" - Teilprojekt "Simmel S1 -S3"; hier Planungsleistungen LPH 5 - 9
Vergabeunterlagen
Zu dieser Bekanntmachung stellt das Ursprungsportal noch keine Unterlagen bereit.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25932752
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.