Generalplanerleistungen für Schul-, Bildungs- und kommunale Versorgungsbauten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.08.2025
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
563404-2025
Verfahrensnummer
74714ecc-ea24-4f9d-94e0-62bebadd5469

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH schreibt einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen in Duisburg aus. Er umfasst mehrere geplante Bauprojekte, insbesondere Neubauten, Ersatzneubauten, Erweiterungen, Sanierungen und gegebenenfalls Umnutzungen von Schul- und Bildungsbauten sowie weiteren kommunalen Bauten; vorgesehen sind die Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Vertrag soll über vier Jahre laufen und mehrere Rahmenvertragspartner umfassen; die Teilnahmefrist endet am 5. September 2025 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen für Schul- und Bildungsbauten sowie weitere Bauten der Daseinsvorsorge in Duisburg mit einer Laufzeit von vier Jahren abzuschließen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen für Schul- und Bildungsbauten sowie weitere Bauten der Daseinsvorsorge

    Der Auftraggeber beabsichtigt, in den nächsten Jahren mehrere Bauprojekte, insbesondere Neubauten, Ersatzneubauten, Erweiterungen, Sanierungen und gegebenenfalls Umnutzungen von Schul- und Bildungsbauten sowie sonstigen Bauten der Daseinsvorsorge und des kommunalen Bedarfs, umzusetzen. Dafür schreibt der Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen der LPH 1-9 HOAI aus, um mehrere Rahmenvertragspartner zu finden. Die im Einzelauftrag zu vergebenden Leistungen umfassen typischerweise die folgenden Leistungsbilder: - Gebäude und Innenräume - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung - Freianlagen - Schall- und Wärmeschutz - Brandschutz. Der Umfang der Einzelaufträge ist nicht auf die vorgenannten Leistungsbilder beschränkt. Darüber hinaus hat der Generalplaner ggf. weitere vom Auftraggeber beauftragte Fachplaner zu koordinieren. Der Auftraggeber wird die Einzel-Generalplaneraufträge in der Regel stufenweise beauftragen: Eine ggf. bestehende Vorläufer-Planung als Machbarkeitsstudie in Anlehnung an eine LPH 2 HOAI ist dabei zunächst durch den Generalplaner in den aufgeführten Fachplanungsbereichen der LPH 1-2 HOAI sowie AHO nachzuführen, zu vervollständigen, mit der selbst fortgeschriebenen Planung der LPH 2 zu synchronisieren und in Gänze dem Auftraggeber zur Abstimmung vorzulegen. Insbesondere die brandschutztechnische Genehmigungsfähigkeit einschl. Berücksichtigung von Störfällen ist behördlich vorabzustimmen. Sodann ist die LPH 3 HOAI, in der Regel einschließlich aller Fachplanerleistungen, zu erbringen und dem Auftraggeber zur Abstimmung vorzulegen. Der Auftraggeber holt seinerseits einen Ausführungsbeschluss auf Grundlage der LPH 3 ein. Auch die LPH 4-8 HOAI werden zunächst nur optional und getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen und abhängig von der Beschlusslage abgerufen. Der Auftraggeber entscheidet im Einzelfall, die Bauleistungen ggf. auf Grundlage einer vom Generalplaner zu erstellenden funktionalen Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Leitdetails an Generalunternehmer zu vergeben. In diesem Fall obliegt die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und die Begleitung des Vergabeverfahrens dem Generalplaner. Die Erstellung der ergänzenden LPH 5 HOAI erfolgt in diesem Fall durch den Generalunternehmer. Dem Generalplaner kommt die Prüfung dieser Planung auf Übereinstimmung mit dem Vertragssoll zu. In der LPH 8 erbringt der Generalplaner die Objektüberwachung der Ausführungsleistungen des Generalunternehmers. Abweichend vom beschriebenen Vorgehen ist auch denkbar, dass die Bauleistungen auf Grundlage einer LPH 3, einer eingereichten LPH 4, Leitdetails und einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) an einen GU vergeben wird und die LPH 5 während der Dauer des Vergabeverfahrens durch den Generalplaner erstellt wird. Die konkret zu erbringenden Leistungen sowie deren Fristen legt der Auftraggeber individuell in jedem Einzelauftrag fest. Berechtigt zur Erteilung von Einzelaufträgen ist nur der Auftraggeber. Der geschätzte Wert aller auf Grundlage des Rahmenvertrages zu vergebender Einzelaufträge beträgt ca. 200 Mio. EUR netto. Die Höchstmenge aller auf Grundlage des Rahmenvertrages zu vergebender Einzelaufträge ist begrenzt auf den erforderlichen Umfang, um 400.000 m² BGF zu planen. Der Zuschlag auf ein Angebot vermittelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Abruf von Einzelaufträgen, sondern erfolgt je nach Bedarf. Nach Abschluss der Rahmenverträge erfolgt die Vergabe der Einzelaufträge in einem Miniwettbewerb. Für den jeweiligen Miniwettbewerb wird der Auftraggeber Rahmenvertragspartner auswählen und diese zur Abgabe eines auf den Einzelauftrag ausgerichteten Angebots auffordern. Bei der Wertung der Angebote im Miniwettbewerb wird der Auftraggeber vorrangig die Qualität bewerten.

Anforderungen an deinen Betrieb

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB] Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 848164-2025

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