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Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.205.652 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Beratungsdienste von Architekten (71210000)
  • Architekturentwurf (71220000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
682079-2026
Verfahrensnummer
34bacfab-c1d0-49fd-8596-577fb31b96d7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Rheinauen beauftragt die Generalplanung für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee, das unter anderem ein modernes Feuerwehrgerätehaus umfassen soll. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 1,21 Millionen Euro; der Standort liegt in Waldsee in Rheinland-Pfalz. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Neubau Rettungszentrum Waldsee

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau Rettungszentrum Waldsee | Generalplanung

    Das bestehende Feuerwehrhaus der Ortsgemeinde Waldsee befindet sich derzeit in der Ludwigstraße im innerörtlichen Bereich und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Sowohl die räumlichen Kapazitäten als auch die technische Ausstattung sind begrenzt. Die Fahrzeughallen bieten nicht ausreichend Platz für den aktuellen Fahrzeugbestand, und die Sozial-, Schulungs- und Lagerbereiche sind räumlich beengt. Darüber hinaus entspricht die verkehrliche Erschließung am jetzigen Standort nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen eines schnellen und sicheren Ausrückens der Einsatzkräfte. Außerdem benötigt der Rettungsdienst des Rhein-Pfalz-Kreises ebenso neue Räumlichkeiten, die gemeinsam mit dem Feuerwehrhaus in einem Neubau zu einem zentralen Rettungszentrum kombiniert werden müssen. Im Zuge der Planung für die neue Ortsumgehung am westlichen Ortsrand wurden Standortalternativen im Bereich der neuen Straße für einen möglichen Neubau geprüft und eine Machbarkeitsstudie zur Objektplanung erarbeitet. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee im Wege einer Totalunternehmervergabe zu realisieren. Hierzu soll der Totalunternehmer neben der schlüsselfertigen Errichtung des Bauwerks die hierfür erforderlichen Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5, insbesondere 5, 8 und teilweise 9 (Ordnen und Übergeben der bereits in den Leistungsphasen 1-8 entstandenen Dokumente) im Sinne der HOAI übernehmen. Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) beschreibt die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen. Diese sind insbesondere die Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, und 9 (mit Ausnahme der Dokumentation der Leistungsphase 9), sowie die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Beschaffung der Totalunternehmerleistungen, sowie die Kontrolle der Arbeiten der Leistungsphase 5 und 8 des Totalunternehmers. Der Auftragnehmer hat insbesondere die Aufgabe, - die vorhandenen Voruntersuchungen und Planungsgrundlagen fachlich zu prüfen, zu bewerten und zu plausibilisieren; - die Planungsgrundlagen bis zum für die Vergabe erforderlichen Stand fortzuentwickeln; - die funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Vergabeunterlagen für die Totalunternehmervergabe zu erstellen; - den voraussichtlichen Auftragswert der Totalunternehmerleistungen belastbar zu ermitteln; - den Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens für die Totalunternehmerleistungen fachlich und technisch zu begleiten; sowie - die Ausführung der Bauleistungen durch eine unabhängige Kontrolle der Objektüberwachung zu begleiten, um die Bauherreninteressen gegenüber dem Totalunternehmer sicherzustellen. - Mängelfeststellung: Fachliche Beratung und Begehung des Objekts zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen. Mängelbeseitigung: Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung von fristgerecht gerügten Mängeln. Sicherheitsleistungen: Mitwirken bei der Freigabe von Einbehalten oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewährleistung. Ziel der Beauftragung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine wirtschaftliche, technisch hochwertige und terminsichere Realisierung eines funktional und gestalterisch überzeugenden Neubaus unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers. Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere: - Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen) nach den Leistungsphasen 1 sowie den für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; - Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschrei-bung und der Vergabeunterlagen erforderlich sind; - die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschließlich der Vergabeunterlagen für die Totalunternehmervergabe; - die Ermittlung des Auftragswertes der Totalunternehmerleistungen; - die fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens einschließlich der Angebotswertung und der technischen Prüfung der Angebote; sowie - die unabhängige Kontrolle der Objektüberwachung während der Bauausfüh-rung. - Teile der Leistungsphase 9 (und zwar: Mängelfeststellung: Fachliche Beratung und Begehung des Objekts zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen. Mängelbeseitigung: Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung von fristgerecht gerügten Mängeln. Sicherheitsleistungen: Mitwirken bei der Freigabe von Einbehalten oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewährleistung. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Für Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und Leistungsumfang wird auf die funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Funktionale Leistungsbeschreibung; - Anlage 801 - Leistungs- und Vergütungskatalog; - Anlage 906 - Vertrag.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Neubau Rettungszentrum Waldsee | Generalplanung

a) Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Pla-nungsprojekten Bewertet wird, in welchem Umfang die für die neun Schlüsselrollen vor-gesehenen Personen bereits in früheren Planungsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet haben. Hierzu werden die zwischen den einzelnen Schlüsselpersonen bestehenden paarweisen Konstellationen betrachtet. Diese Betrachtung dient als einheitlicher und transparenter Maßstab für die Breite und Dichte der innerhalb des angebotenen Projektteams bereits praktisch erprobten Zusammenarbeit. Damit ist nicht die Annahme verbunden, dass jede fachliche Schnittstelle für die Durchführung des Vorhabens die gleiche technische Bedeutung besitzt. Gegenstand der Bewertung ist vielmehr die innerhalb des konkret angebotenen Schlüsselpersonenteams vorhandene gemeinsame Pro-jekterfahrung in den nachfolgend benannten Funktionen. - Gesamtprojektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Gesamtkoordination aller Planungsdisziplinen, die zentrale Kom-munikation mit dem Auftraggeber sowie die Koordination der funk-tionalen Leistungsbeschreibung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.a.); - Stellvertretender Projektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Unterstützung und Vertretung des Gesamtprojektleiters bei der Gesamtkoordination, der Kommunikation mit dem Auftragge-ber sowie der Koordination der funktionalen Leistungsbeschrei-bung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.b.); - Projektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume (1.c.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Versorgungstechnik (insbesondere für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie für die einsatz- und rettungszentrumspezifischen technischen Anla-gen, insbesondere Abgasabsaugung, Druckluftversorgung, Lüf-tung und technische Betriebsanlagen) (1.d.); - Projektleiter Technische Ausrüstung - Elektrotechnik (insbe-sondere für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 sowie für Stromver-sorgung, Sicherheitsstromversorgung, Netzersatzanlagen, Lad-einfrastruktur, Alarmierungs-, Kommunikations- und Sicherheits-technik, Erdung und Blitzschutz) (1.e.); - Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionspla-nung (verantwortlich insbesondere für die planerische Umset-zung der einsatz- und betriebsorganisatorischen Anforderungen, der Alarm- und Ausrückwege, der Fahrzeughallen und Funktions-bereiche, der Schwarz-Weiß-Trennung sowie der Anforderungen an Betriebssicherheit, Redundanz und Aufrechterhaltung der Ein-satzfähigkeit) (1.f.); - Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr (verantwortlich insbesondere für die planerische Umsetzung (möglich dann durch mehrere Personen) der nutzerspezifischen Einrichtungen der Feuerwehr, insbesondere Atemschutzwerk-statt, Schlauchwerkstatt und Feuerwehreinsatzzentrale) (1.g.); - Projektleiter Tragwerksplanung (1.h.) und - Projektleiter Freianlagenplaner (1.i.) Die vorgenannten Personen bilden gemeinsam das Projektteam. Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (= Teammitglieder) in den vorgenannten Funktionen namentlich zu benen-nen. Anzugeben ist der Name des Teammitglieds und des Unterneh-mens, bei dem das Teammitglied tätig ist (angestellt oder selbstständig). Die benannten Personen müssen nicht personenverschieden sein. Es ist zulässig, dass ein und dieselbe Person mehrere der vorgenannten Funk-tionen übernimmt. So kann beispielsweise eine Person sowohl als Ge-samtprojektleiter Generalplanung als auch als Projektleiter Objekt-planung Gebäude und Innenräume benannt werden. Soweit eine Person mehrere Funktionen übernehmen soll, muss sie über die für jede dieser Funktionen erforderliche fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Der Bieter muss zudem sicherstellen, dass die Person unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs und ihrer zeitlichen Verfügbarkeit sämtliche übernommenen Funktionen ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der nachfolgend be-zeichneten Teammitgliedskonstellationen: - (1.a.) und (1.b.); - (1.a.) und (1.c.); - (1.a.) und (1.d.); - [....] - (1.h.) und (1.i.). Insgesamt werden 36 verschiedene Teamkonstellationen bewertet. Für die möglichen Teamkonstellationen siehe den Vergabeleitfaden (Anlage 900) unter Ziffer 6.2.4. Voraussetzung für die Erzielung von drei (3) Punkten je Teammit-gliedskonstellation ist, dass - eine Zusammenarbeit in demselben Planungsprojekt erfolgt ist, - jedes der beiden Teammitglieder in dem Planungsprojekt jeweils mindestens 40 Arbeitsstunden erbracht hat, und - die beiden Teammitglieder müssen im Referenzprojekt im Rah-men ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich miteinander an min-destens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstimmungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. Sofern der Bieter für zwei Teamfunktionen dieselbe Person benennt, ist dies zulässig. Soweit dieselbe Person zwei Teamfunktionen übernimmt, wird die betreffende Teammitgliedskonstellation der vorherigen Zusam-menarbeit gleichgestellt, wenn die Person in einem gemeinsamen Refe-renzprojekt beide Funktionen jeweils in dem geforderten Mindestumfang persönlich wahrgenommen hat. In dieser Konstellation besteht zwischen den betreffenden Funktionen keine personelle Informations- und Kommu-nikationsschnittstelle. Die Gleichstellung beruht daher nicht auf einer fin-gierten Zusammenarbeit der Person mit sich selbst, sondern darauf, dass die durch das Kriterium adressierte Schnittstelle innerhalb derselben Per-son zusammengeführt ist. Außerdem genügt es, wenn der Bieter bestätigt, dass die jeweilige Min-destzahl von 40 Arbeitsstunden erreicht wurde. Die Angabe einer darüber hinausgehenden konkreten Stundenanzahl ist nicht erforderlich, sofern tatsächlich in jeder Funktion mindestens 40 Arbeitsstunden in dem betreffenden Planungsprojekt erbracht wurden. Fortsetzung folgt***.
20 %
Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Bieter je Teammitgliedskonstellation drei (3) Punkte. Maximal können daher 108 Punkte (36 x 3) erzielt werden. Der Bieter hat hierfür in der Anlage 600 "Zusammenarbeit des Projekt-teams" die grün markierten Felder in dem Tabellenblatt "Teammitglieder" sowie in dem Tabellenblatt "Zusammenarbeit" auszufüllen. Sofern der Bieter die Zusammenarbeit zweier Teammitglieder in der An-lage 600 mit "Ja" angibt, hat er das gemeinsame Referenzprojekt kurz zu beschreiben sowie zu beschreiben, dass die beiden Teammitglieder im Referenzprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich mitei-nander an mindestens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstim-mungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben. b) Bewertung der persönlichen Erfahrung des Projektteams Der Bieter hat für jede für das Projektteam benannte Person mindestens ein persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt. Das persönliche Referenzprojekt muss - den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, einer Feuerwache, einer Rettungswache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]; und - von der benannten Person muss das benannte Referenzprojekt persönlich in derselben Funktion und Rolle bearbeitet worden sein, für die sie im vorliegenden Vergabeverfahren vorgesehen ist [Mindestanforderung]. Eine Tätigkeit in einer lediglich fachlich verwandten, unterstützenden oder untergeordneten Funktion genügt nicht. Erfüllt für ein Teammitglied keines der eingereichten persönlichen Refe-renzprojekte sämtliche vorgenannten Mindestanforderungen, wird das Angebot ausgeschlossen. Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, die sämt-liche vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name der benannten Person - Funktion und Rolle der benannten Person in dem persönlichen Referenzprojekt - Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts; - kurze Beschreibung der von der benannten Person persönlich erbrachten Leistungen; - Art des errichteten Gebäudes; - Name des Unternehmens, das die betreffenden Planungsleistungen ausgeführt hat; - Zeitraum der persönlichen Tätigkeit der benannten Person; Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien Ein Bewertungskriterium gilt nur dann als erfüllt, wenn das betreffende Projektmerkmal Gegenstand des Referenzprojekts war und die benannte Person im Rahmen der von ihr ausgeübten Funktion persönlich an dessen Planung, Koordination oder Umsetzung mitgewirkt hat. Die bloße Zugehörigkeit zum Projektteam genügt nicht. (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben. Je persönlichem Referenzprojekt können höchstens sechs Punkte erzielt werden. - Kriterium 1: Rettungszentrum oder kombinierte Feuer- und Rettungswache Das persönliche Referenzprojekt umfasste den Neubau eines Rettungszentrums oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache, in der jeweils mindestens zwei Organisationen oder Funktionsbereiche der Gefahrenabwehr oder Notfallversorgung untergebracht wurden. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 2: Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge: Das persönliche Referenzprojekt umfasste Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge einschließlich der zugehörigen Einsatz-, Funktions-, Lager- oder Werkstattbereiche. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 3: Besondere technische Infrastruktur der Fahrzeughallen: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine besondere technische Infrastruktur für Einsatzfahrzeuge, insbesondere Abgasabsauganlagen, Druckluftversorgung, Ladeinfrastruktur oder vergleichbare technische Versorgungseinrichtungen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 4: Notstromversorgung oder technische Redundanz: Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine Notstromversorgung, eine Sicherheitsstromversorgung oder sonstige redundante technische Systeme zur Sicherstellung der Einsatz- oder Betriebsfähigkeit bei Ausfall der regulären Versorgung. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. - Kriterium 5: Alarm-, Einsatz- und Ausrückwege: Das persönliche Referenzprojekt umfasste besondere Anforderungen an kurze und sichere Alarm-, Einsatz- oder Ausrückwege und deren disziplinübergreifende Abstimmung mit der Gebäudeorganisation, den Fahrzeughallen, den Außenanlagen sowie den Alarmierungs- oder Türsteuerungsanlagen. Ja = 1 Punkt; Nein = 0 Punkte. Die erzielten Punkte für die Kriterien 1 bis 5 werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden. Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten (maximal 3) persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 15 Punkte je Projektteammitglied erzielen; das heißt insgesamt 135 Punkte (9 x 15). Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos so-wie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wer-den ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Pro-jektteams". Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
0 %
Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Zu der punktemäßigen Bewertung: - Die im Rahmen der Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a)) sowie der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielten Punkte werden addiert. - Der Bieter kann daher maximal 243 Punkte (108 Punkte gemäß der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a) + 135 Punkte gemäß der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielen. - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 20/243 multipliziert. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die jeweils benannten Personen zu erbringen. Die jeweils benannte Person darf während der Vertragslaufzeit nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgetauscht werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags (Anlage 906). Der Auftraggeber kann seine Zustimmung verweigern, wenn die als Er-satz vorgesehene Person nicht mindestens über eine gleichwertige Er-fahrung verfügt. Eine gleichwertige Erfahrung liegt vor, wenn die Ersatzperson bei einer hypothetischen Bewertung nach den für die betreffende Funktion gelten-den Zuschlagskriterien mindestens dieselbe Punktzahl erreicht hätte wie die zu ersetzende Person im Vergabeverfahren. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.
0 %
Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nachfolgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und fachtechnische Begleitung des Neubaus des Rettungszentrums entsprechend den Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen Anforderungen des Vorhabens verstanden hat, - welche Vorgehensweise er für die Übernahme und Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht, - wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und - wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung organisieren wird. - Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-Ort-Präsenz - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung bestmöglich sicherzustellen. Der Bieter hat darzustellen, - in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird, - wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung, des Auftraggebers und den ausführenden Unternehmen während der Bauausführung ausgestaltet wird; - wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden, - welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung der Bauausführung sicherzustellen. - Unterkriterium 3: Projektorganisation - 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen. Der Bieter hat darzustellen, - wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf); - welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan); - welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt; - welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der Projektlaufzeit sichergestellt wird. Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept - Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.). - Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3). - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept. Fortsetzung folgt***.
40 %
Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Ver-tragsbestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Insgesamt kann Bieter in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Bewertungspunkte erzielen. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungs-faktor 8/3 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte in diesem Zuschlagskriterium erzielen. Das Zuschlagskriterium ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wer-tungsrelevant. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.
0 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebots-preis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. Maximal kann ein Bieter 40 preisliche Leistungspunkte erzielen. Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
40 %

Vergabeunterlagen

35 Dateien · geladen 21.09.2026
Anlage 101_Verfahrensbeschreibung DTVP.pdfSonstiges2 MBKlicken zum Anzeigen
Anlage 103_Empfehlung_2003_361_EG.pdfSonstiges625 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 104_Fragen-Antworten-Katalog.docxSonstiges28 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 105_Checkliste Teilnahmeanträge.docxAnschreiben29 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 106_Checkliste Angebote_Stand 14.09.2026.docxSonstiges81 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 200_Anschreiben Teilnahmewettbewerb.docxAnschreiben38 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 201_Ausschlussgründe.docxSonstiges37 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 202_Bewerber-_Bietergemeinschaft.docxSonstiges72 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 204_Eignungsleihe.docxSonstiges37 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 206_unternehmensbezogene_Referenzprojekte_Stand 14.09.2026.docxSonstiges101 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 214_Vergaberechtliche_Verpflichtungserklärung.docxFormular37 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 302_Informatorischer Abfragebogen.pdfSonstiges154 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 303_Unterauftragsvergabe.docxSonstiges74 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 325_Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot.docxSonstiges74 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 327_Erklärung Bezug Russland.docxFormular35 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 402_Verhandlungsvorschläge.docxSonstiges27 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 600_Zusammenarbeit_Projektteam.xlsxSonstiges29 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_a_Erfahrung des Projektteams - Gesamtprojektleiter Generalplanung_Stand_ 14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_b_Erfahrung des Projektteams - Stellvertretender Projektleiter Generalplanung_Stand_ 14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_c_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter Objektleiter Gebäude Innenräume_Stand_ 14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_d_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter Technische Ausrüstung - Versorgungstechnik_Stand_ 14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_e_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter Technische Ausrüstung - Elektrotechnik_Stand_14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_f_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionsplanung_Stand_14.09.2026.docxSonstiges81 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_g_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr_Stand 14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_h_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter Tragwerksplanung_Stand_14.09.2026.docxSonstiges81 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 601_i_Erfahrung des Projektteams - Projektleiter Freianlagenplaner_Stand_14.09.2026.docxSonstiges82 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 801_Leistungs- und Vergütungskatalog_Stand 14.09.2026.xlsxSonstiges45 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 802_Funktionale Leistungsbeschreibung_Stand 14.09.2026.pdfLVLeistungsverzeichnis652 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 900_Vergabeleitfaden_Stand_14.09.2026.pdfSonstiges949 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 906_Vertrag.pdfVertragsbedingungen442 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 923_vertragsrechtliche Verpflichtungserklärung.pdfVertragsbedingungen50 KBKlicken zum Anzeigen
2022-11-18 FW Rheinauen Endbericht.pdfSonstiges2,8 MBKlicken zum Anzeigen
2025-03-18 FW Rheinauen_V2 EG und OG_VORABZUG.pdfSonstiges193 KBKlicken zum Anzeigen
2025-03-18 FW Rheinauen_V2 Lageplan, Schnitt_VORABZUG.pdfSonstiges287 KBKlicken zum Anzeigen
2025-04-30 FW Rheinauen Grundstück Kreisel.pdfSonstiges924 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe. Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV). Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen. Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist. Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden. Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

4 Einträge
  1. 05.10.2026Berichtigung 4Die gebäudebezogene Mindestanforderung an die für das qualitative Zuschlagskriterium "Erfahrung des Projektteams" einzureichenden persönlichen Referenzprojekte wurde erweitert. Bisherige Fassung: "Das persönliche Referenzprojekt muss den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, einer Feuerwache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]." Aktualisierte Fassung: "Das persönliche Referenzprojekt muss den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, einer Feuerwache, einer Rettungswache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]." Damit erfüllt nunmehr auch ein persönliches Referenzprojekt, das den Neubau einer Rettungswache zum Gegenstand hatte, die gebäudebezogene Mindestanforderung. Die weiteren Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte und die Bewertungskriterien bleiben unverändert. Die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" und die Anlage 601_a bis Anlage 601_i "Erfahrung des Projektteams" wurden entsprechend angepasst und in aktualisierter Fassung über den Projektraum der E-Vergabeplattform bereitgestellt. Die Anlagen 601_a bis 601_i sind erst in der Angebots- und Verhandlungsphase mit dem (indikativen) Erstangebot einzureichen. Sie sind nicht Bestandteil des im gegenständlichen Teilnahmewettbewerb einzureichenden Teilnahmeantrags.
  2. 28.09.2026Berichtigung 3Bekanntmachung 666226-2026
  3. 16.09.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 637965-2026
  4. 06.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 462360-2026

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