Eigenerklärung
Ich/Wir widerspreche(n), dass der Auftraggeber den Zuschlag auf mein/unser eingereichtes Erstangebot erteilt, ohne in Verhandlungen einzutreten, soweit dieses zuschlagsfähig ist.
Hinweis: Der Zuschlag kann nur auf ein zuschlagsfähiges Angebot erteilt werden. Zuschlagsfähig ist (nur) ein Angebot (Erstangebot und endgültiges Angebot), das nicht von den Vergabeunterlagen abweicht. Das bedeutet, der Zuschlag könnte nur auf ein Erstangebot erteilt werden, das nicht von den Vergabeunterlagen abweicht.
Reicht ein Bieter/eine Bietergemeinschaft ein Erstangebot ein, das nicht von den Vergabeunterlagen abweicht, könnte auf ein solches Erstangebot der Zuschlag erteilt werden. Reicht ein Bieter/eine Bietergemeinschaft ein Erstangebot ein, das nicht von den Vergabeunterlagen abweicht, welches aber Verhandlungsvorschläge erhält, könnte auf ein solches Erstangebot der Zuschlag ebenfalls erteilt werden.
Sollte ein Bieter/eine Bietergemeinschaft nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen/deren Erstangebot erteilt wird, weil er/sie beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er/sie mit seinem Erstangebot diese Anlage unterzeichnet einzureichen.
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| Name des erklärenden Unternehmens bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft (1. Mitglied) |
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| Ort | Datum | Unterschrift des Verantwortlichen in Druckbuchstaben (bei Bietergemeinschaften des bevollmächtigten Vertreters) |