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Anlage 900_Vergabeleitfaden_Stand_14.09.2026.pdf

Generalplanungsleistungen für den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

auf der Grundlage der

Vergabeverordnung (VgV)

V E R G A B E L E I T F A D E N

[es handelt sich hierbei um die Bewerbungsbedingungen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VgV)

für das gegenständliche Vergabeverfahren]

über die Beschaffung von

Generalplanerleistungen

für den

Neubau Rettungszentrum Waldsee

Version 1.0 – Stand 14.09.2026 [Anlage 900]

Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung geschlechterspezifischer Sprachformen verzichtet. Entsprechende Bezeichnungen und Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich geschlechtsunabhängig. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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[Seite 2]

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

  1. Kurzanleitung ........................................................................................................... 6

  2. Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags .................................................. 7

  3. Terminplan............................................................................................................... 7

  4. Definitionen .............................................................................................................. 9

  5. Basisdaten ..............................................................................................................14

5.1. Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen und zu Antworten auf Bieterfragen (Kommunikation).....................................................................................................14

5.2. E-Mail Benachrichtigung sobald ein Unternehmen am Verfahren teilnimmt ............14

  1. Verfahrensangaben ................................................................................................15

6.1. Adressen / Auftraggeber .........................................................................................15

6.1.1. Auftraggeber ...........................................................................................................15

6.1.1.1. Auftraggeber ...........................................................................................................15

6.1.1.2. Angaben zum Auftraggeber ....................................................................................15

6.1.1.3. Gemeinsame Beschaffung ......................................................................................16

6.1.2. Beschaffungsdienstleisters .....................................................................................16

6.1.3. Weitere Auskünfte ..................................................................................................17

6.1.4. Rechtsbehelfsverfahren /Nachprüfungsverfahren ...................................................17

6.1.4.1. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt .......................17

6.1.4.2. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren.................................17

6.1.4.3. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren ...........................................................17

6.2. Auftragsgegenstand ................................................................................................18

6.2.1. Klassifikation des Auftrags ......................................................................................18

6.2.2. Umfang der Beschaffung ........................................................................................19

6.2.2.1. Kurze Beschreibung ...............................................................................................19

6.2.2.2. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) ............................................................................19

6.2.2.3. Umfang der Auftragsvergabe ..................................................................................22

6.2.2.4. Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems .............................................................................................22

6.2.3. Erfüllungsort(e) .......................................................................................................23

6.2.3.1. Erfüllungsort(e) .......................................................................................................23

6.2.3.2. Weitere Erfüllungsorte ............................................................................................23

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[Seite 3]

6.2.4. Zuschlagskriterien ...................................................................................................23

6.2.5. Wertung der (Zuschlags-)Kriterien ..........................................................................39

6.2.5.1. Ermittlung der Leistungspunkte (L) des Angebots ...................................................40

6.2.5.2. Ermittlung der preislichen Leistungspunkte über den wertungsrelevanten Preis (P)41

6.2.5.3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots .............................................................42

6.2.6. Weitere Informationen ............................................................................................43

6.2.6.1. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union ..........................................................43

6.2.6.2. Angaben zu KMU....................................................................................................43

6.2.6.3. Angaben zu Optionen .............................................................................................44

6.2.6.4. Zusätzliche Angaben ..............................................................................................44

6.3. Verfahren ................................................................................................................44

6.3.1. Verfahrensart ..........................................................................................................44

6.3.1.1. Verfahrensart ..........................................................................................................44

6.3.1.2. Angaben zum Verfahren .........................................................................................45

6.3.1.3. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) ...............................................45

6.3.2. Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren .................................45

6.3.2.1. Angaben zur Rahmenvereinbarung ........................................................................45

6.3.2.2. Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem ..................................................45

6.3.2.3. Angaben zur elektronischen Auktion .......................................................................45

6.3.3. Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen .................................................................46

6.3.4. Strategische Auftragsvergabe .................................................................................46

6.3.4.1. Strategische Auftragsvergabe .................................................................................46

6.3.4.2. Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ......................................46

6.3.5. Energieeffizienz-Richtlinie .......................................................................................46

6.3.6. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen ...........................................................46

6.3.7. Auftragsunterlagen .................................................................................................47

6.3.8. Sonstiges / Weitere Angaben..................................................................................47

6.3.8.1. Kommunikationskanal .............................................................................................47

6.3.8.2. Einlegung von Rechtsbehelfen ...............................................................................47

6.3.8.3. Weitere Angaben ....................................................................................................49

6.3.8.4. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren .....................................................49

6.3.8.5. Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen ...........................49

6.3.8.6. Zusätzliche Informationen .......................................................................................49

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[Seite 4]

6.4. Teilnahmeanträge ...................................................................................................52

6.4.1. Anforderungen an Teilnahmeanträge / Angebote....................................................52

6.4.1.1. Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote ......................................................52

6.4.1.2. Anforderungen an die Form der elektronischen Übermittlung .................................52

6.4.1.3. Eingabemöglichkeit für Preise innerhalb des Bietertools .........................................52

6.4.1.4. Sprache(n), in der (denen) Teilnahmeanträge / Angebote eingereicht werden können ...............................................................................................................................52

6.4.1.5. Varianten / Alternativangebote ................................................................................53

6.4.1.6. Elektronische Kataloge ...........................................................................................53

6.4.1.7. Mehrere Angebote pro Bieter ..................................................................................53

6.4.2. Verwaltungsangaben ..............................................................................................53

6.4.2.1. Bindefrist ................................................................................................................53

6.4.2.2. Nachforderung ........................................................................................................54

6.5. Bedingungen ..........................................................................................................56

6.5.1. Ausschlussgründe ..................................................................................................56

6.5.1.1. Ort der Angabe der Ausschlussgründe ...................................................................56

Ort der Angabe der Ausschlussgründe .................................................................................56

6.5.1.2. Auswahl der Ausschlussgründe ..............................................................................56

6.5.2. Begrenzung der Bieter ............................................................................................60

6.5.3. Teilnahmebedingungen ..........................................................................................60

6.5.3.1. Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen ...................................................60

6.5.3.2. Finanzierung ...........................................................................................................72

6.5.3.3. Rechtsform des Bieters...........................................................................................72

6.5.4. Bedingungen für den Auftrag ..................................................................................73

6.5.4.1. Bedingungen für den Auftrag ..................................................................................73

6.5.4.2. Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen ..........................................77

6.5.4.3. Angaben zur reservierten Teilnahme ......................................................................78

6.5.4.4. Angaben zur beruflichen Qualifikation .....................................................................78

6.5.4.5. Angaben zur reservierten Teilnahme ......................................................................78

6.6. Lose........................................................................................................................79

  1. Teilnahmeunterlagen / Vergabeunterlagen .............................................................79

7.1. Anschreiben ............................................................................................................79

7.2. Leistungsbeschreibungen .......................................................................................79

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[Seite 5]

7.3. Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente ........................................................79

7.4. Vertragsbedingungen .............................................................................................79

7.5. Sonstiges ................................................................................................................79

  1. Kommunikation .......................................................................................................79

8.1. E-Vergabe – Weitere Informationen ........................................................................79

8.2. Sonstige Kommunikation ........................................................................................80

8.3. Abgabe der Angebote .............................................................................................80

8.4. Anlagen des Auftraggebers ....................................................................................82

8.5. Gewerbliche Schutzrechte ......................................................................................82

8.6. Wettbewerbsregister ...............................................................................................82

8.7. Statistische Abfragen ..............................................................................................82

8.8. Sicherstellung des Wettbewerbs .............................................................................83

8.9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung .........................................................................83

8.10. Beschaffung weiterer Informationen .......................................................................84

8.11. Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen ........................................86

8.12. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen .............................86

  1. Allgemeine Anforderungen an die Angebote ...........................................................87

  2. Checkliste Teilnahmeantrag ...................................................................................87

  3. Checkliste Angebote ...............................................................................................87

  4. Verhandlungen .......................................................................................................87

12.1. Verhandlungsvorschläge ........................................................................................88

12.2. Verhandlungstermine ..............................................................................................89

  1. Anlagen ..................................................................................................................91

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[Seite 6]

  1. Kurzanleitung

a) Bitte schauen Sie sich zunächst an

• die Eignungskriterien und die Auswahlkriterien [Kapitel 6.5.3.1. in diesem Vergabeleitfaden; Anlage 900];

• die Zuschlagskriterien [Kapitel 6.2.4. in diesem Vergabeleitfaden; Anlage 900];

• die besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere die Mindestanforderungen an die Leistungserbringung [Kapitel 6.5.4. in diesem Vergabeleitfaden, Anlage 900];

• die Angaben zur Bewerber- / Bietergemeinschaft, Eignungsleihe und Unterauftragnehmer / Nachunternehmer [Kapitel 6.3.8.6. in diesem Vergabeleitfaden, Anlage 900];

• den Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801];

• den Vertrag [Anlage 906];

• die funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802];

sowie

• das Vorgehen zu den Verhandlungen, mithin zu den Verhandlungsvorschlägen und zu den Verhandlungsterminen [Kapitel 12. in diesem Vergabeleitfaden; Anlage 900].

b) Bitte stellen Sie möglichst rasch hierzu Fragen über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP („E-Vergabeplattform“), soweit Sie beispielsweise der Auffassung sind, dass die Anforderungen und / oder einzelne Klauseln in dem Vertrag im Entwurf wettbewerbseinschränkend wirken oder unverhältnismäßig sein könnten.

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c) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der Fragen (Bewerber- und Bieterfragen) prüfen, ob und inwieweit er die Anforderungen reduziert, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.

d) Die Bewerber sollten für die Einreichung der Teilnahmeanträge die „Checkliste Teilnahmeanträge“ [Anlage 105] verwenden, um rasch den Teilnahmeantrag zu erstellen

e) Die Bieter sollten für die Einreichung der Angebote die „Checkliste Angebote“ [Anlage 106] verwenden, um rasch das Angebot zu erstellen.

  1. Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags

Auf der Grundlage dieser Vergabeunterlagen (auch als „Auftragsunterlagen“ bezeichnet) einschließlich aller Anlagen werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 VgV zu der Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.

  1. Terminplan
Bewerberfragen sollten möglichst gestellt werden bis zum (hinsichtlich der Erstellung der Teilnah- meanträge)Montag, 28. September 2026 (24:00 Uhr)
Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge; Schlusstermin für den Eingang der Teilnahme- anträge (Teilnahmefrist)Dienstag, 6. Oktober 2026 (13:00 Uhr) [Eingang über die E-Vergabe- plattform]
Aufforderung zur Abgabe der indikativen Er- stangeboteFreitag, 16. Oktober 2026
Bieterfragen sollten möglichst gestellt werden (hinsichtlich der Erstellung der indikativen Er- stangebote) bis zumDienstag, 3. November 2026 (24:00 Uhr)
Fristablauf zur Abgabe der indikativen Erstan- gebote (1. Angebotsfrist)Mittwoch, 11. November 2026 (13:00 Uhr)

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[Eingang über die E-Vergabe- plattform]
Versendung der Einladung zum Verhandlungster- minDonnerstag, 19. November 2026
Verhandlungstag(e) / Verhandlungstermine HINWEIS: Die Bieter werden gebeten, die Ver- handlungstermine im Rahmen der Terminpla- nung freizuhaltenMittwoch, 25. November 2026 sowie Donnerstag, 26. November 2026
Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Ange- boteFreitag, 27. November 2026
Bieterfragen sollten möglichst gestellt werden (hinsichtlich der Erstellung der endgültigen Ange- bote) bis zumMittwoch, 2. Dezember 2026 (24:00 Uhr)
Fristablauf zur Abgabe der endgültigen Angebote (2. Angebotsfrist)Dienstag, 8. Dezember 2026 (13:00 Uhr) [Eingang über die E-Vergabe- plattform]
(Voraussichtliche) Benachrichtigung gemäß § 134 GWB (Absageschreiben an unterlegene Bieter)Donnerstag, 17. Dezember 2026
(Voraussichtlicher) ZuschlagMittwoch, 30. Dezember 2026
Bindefrist für die indikativen ErstangeboteFreitag, 8. Januar 2026 (24:00 Uhr) [60 Kalendertage nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe

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der indikativen Erstangebote (1. Angebotsfrist)]
Bindefrist für die endgültigen AngeboteFreitag, 5. Februar 2027 (24:00 Uhr) [60 Kalendertage nach dem Ablauf der Frist zur Abgabe der endgültigen Angebote (2. Angebotsfrist)]

Die Fristen sind bindend, soweit und solange der Auftraggeber hiervon nicht abweicht. Somit behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den voraussichtlichen Terminplan an- zupassen.

  1. Definitionen

• „Vergabeunterlagen“ (auch synonym als „Auftragsunterlagen“ bezeichnet) sind sämtliche Unterlagen, die vom öffentlichen Auftraggeber erstellt werden oder auf die er sich bezieht, um Bestandteile der Auftragsvergabe oder des Verfahrens zu beschreiben oder festzulegen, insbesondere dieser Vergabeleitfaden und sämtliche Anlagen; zu den Vergabeunterlagen zählen die (EU-) Auftragsbekanntmachung, etwaige EU-Änderungsbekanntmachung(en), die technischen Spezifikationen, die Beschreibung, die vorgeschlagenen Auftragsbedingungen, Formate für die Einreichung von Unterlagen seitens der interessierten Wirtschaftsteilnehmer, Informationen über allgemeingültige Verpflichtungen sowie sonstige zusätzliche Unterlagen.

• Als „öffentlicher Auftraggeber“ (in diesem Vergabeverfahren auch als „Auftraggeber“ bezeichnet) wird die

Verbandsgemeinde Rheinauen Körperschaft des öffentlichen Rechts

bezeichnet.

• „Öffentliche Dienstleistungsaufträge“ sind öffentliche Aufträge über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um öffentliche Bauaufträge handelt.

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• „Öffentliche Aufträge“ sind zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.

• Als „Wirtschaftsteilnehmer“ wird eine natürliche oder juristische Person oder öffentliche Einrichtung oder eine Gruppe solcher Personen und/oder Einrichtungen bezeichnet, einschließlich jedes vorübergehenden Zusammenschlusses von Unternehmen, die beziehungsweise der auf dem Markt die Ausführung von Bauleistungen, die Errichtung von Bauwerken, die Lieferung von Waren beziehungsweise die Erbringung von Dienstleistungen anbietet. Anstatt des Begriffs „Wirtschaftsteilnehmer“ wird in diesem Vergabeverfahren synonym auch die Begrifflichkeit „Unternehmen“ verwendet.

• Die an dem ausgeschriebenen (losweisen) Auftrag interessierten Wirtschaftsteilnehmer, gleich ob „Bewerber“, „Bewerbergemeinschaft“, „Bieter“ oder „Bietergemeinschaft“, werden in dem gegenständlichen Vergabeverfahren als „interessierte Wirtschaftsteilnehmer“ bezeichnet.

• Nehmen mehrere interessierte Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam in einem Teilnahmewettbewerb an dem Vergabeverfahren teil, werden diese teilweise auch als „Bewerbergemeinschaft“ konkretisiert. Teilweise wird die Bewerbergemeinschaft aus Gründen der Klarstellung auch als „Bewerber- / Bietergemeinschaft“ bezeichnet.

• Nehmen mehrere interessierte Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam in der Angebotsphase an dem Vergabeverfahren teil, werden diese teilweise auch als „Bietergemeinschaft“ konkretisiert.

• Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer, die in einem Teilnahmewettbewerb an dem Vergabeverfahren teilnehmen, gleich ob Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft, werden teilweise auch als „Bewerber“ bezeichnet.

• Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer, die in der Angebotsphase teilnehmen, gleich ob Einzelbieter oder Bietergemeinschaft werden teilweise auch als „Bieter“ bezeichnet.

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• Wird ein Bewerber mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert, wird dieser ab diesem Zeitpunkt als „Bieter“ bezeichnet. Der Bewerber transformiert somit im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einem Bieter.

• Wird eine Bewerbergemeinschaft mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert, wird diese als „Bietergemeinschaft“ oder aus Vereinfachungsgründen „Bieter“ bezeichnet. Die Bewerbergemeinschaft geht somit im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe in eine Bietergemeinschaft über.

• Ein „Unterauftragnehmer“ (auch als „Nachunternehmer“ oder „Subunternehmer“ bezeichnet) ist ein Wirtschaftsteilnehmer, der vornehmlich aufgrund eines Unterauftrags (bspw. eines Werk- oder Dienstvertrages) im Auftrag des Bieters / der Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Unterauftragnehmers des Bieters / der Bietergemeinschaft (sog. Unter-Unterauftragnehmer) oder auf weiteren Stufen in der Kette der Unterauftragsvergabe, die gesamte oder einen Teil der von dem Bieter / der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung erbringt. Unterauftragnehmer in diesem Sinne sind auch Konzerngesellschaften und verbundene Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers sowie auch freiberuflich tätige Personen, zum Beispiel Freelancer.

• In Bezug auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die Kriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft (sog. „eignungsleihendes Unternehmen“) die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. „eignungsverleihendes Unternehmen“) im Wege der sog. „Eignungsleihe“ in Anspruch nehmen.

• Als „Dritte“ werden in diesem Vergabeverfahren sowohl „reine Unterauftragnehmer“ bezeichnet als auch solche Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft für die Eignungsleihe in Anspruch nimmt (sog. „eignungsverleihendes Unternehmen“) sowie Unternehmen, bei denen beide Voraussetzungen (eignungsverleihendes Unternehmen als Unterauftragnehmer) gleichzeitig gegeben sind (sog. „eignungsverleihende Unterauftragnehmer“).

• Der Bieter / die Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, wird als „Zuschlagsempfänger“ oder „Auftragnehmer“ bezeichnet.

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• Angebote in einem Verhandlungsverfahren dient als Oberbegriff; darunter zu verstehen sind (indikative) Erstangebote, etwaige weitere Angebote (Folgeangebote) und auch endgültige Angebote.

• Erstangebote sind die ersten Angebote, die ein Bieter / eine Bietergemeinschaft im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens abgibt.

• Weitere Angebote sind Angebote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, die ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nur dann einreichen darf, falls der Auftraggeber zur Abgabe weiterer Angebote auffordert. In einem solchen Fall findet eine weitere Verhandlungsrunde statt.

• Indikative Angebote sind Angebote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens und dürfen von den Vergabeunterlagen abweichen, indem sie die Vergabeunterlagen ändern. Indikative Angebote sind zulässig, wenn sie die (nicht verhandelbaren) Mindestanforderungen an die Leistungserbringung erfüllen. Indikative Angebote dürfen ausschließlich Erstangebote (sog. indikative Erstangebote) und etwaige weitere Angebote (sog. indikative weitere Angebote) sein. Endgültige Angebote hingegen dürfen nicht von den Vergabeunterlagen abweichen. Indikative endgültige Angebote sind daher nicht zugelassen.

• (Verbindliche) Endgültige Angebote sind finale Angebote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, über die nicht mehr verhandelt werden darf. Weicht ein endgültiges Angebot von den Vergabeunterlagen ab, indem es die Vergabeunterlagen ändert, führt dies zum Ausschluss des endgültigen Angebots.

• „Projektleiter“ ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen.

Seine Hauptaufgaben sind insbesondere:

o Gesamtverantwortung: Übernimmt die Verantwortung für das gesamte Projekt hinsichtlich Kosten, Zeit und Qualität.

o Projektplanung und -steuerung: Entwickelt den Projektplan, überwacht den Fortschritt und passt den Plan bei Bedarf an.

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o Kommunikation: Fungiert als Hauptansprechpartner für den Auftraggeber, das Projektteam und alle weiteren Stakeholder.

o Risikomanagement: Identifiziert potenzielle Risiken, bewertet diese und entwickelt Strategien zu deren Minimierung.

o Ressourcenmanagement: Stellt sicher, dass alle notwendigen Ressourcen (Personal, Materialien, Finanzen) zur Verfügung stehen und optimal eingesetzt werden.

o Qualitätssicherung: Gewährleistet, dass alle Projektaktivitäten den geforderten Qualitätsstandards entsprechen.

o Berichterstattung: Erstellt regelmäßige Fortschrittsberichte für den Auftraggeber und andere wichtige Stakeholder.

• Ein „stellvertretender Projektleiter“ unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft.

Seine Hauptaufgaben sind insbesondere:

o Unterstützung: Assistiert dem Projektleiter in der Projektplanung, -steuerung und -überwachung.

o Vertretung: Übernimmt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Projektleiters bei dessen Abwesenheit.

o Kommunikation: Unterstützt die Kommunikation zwischen dem Projektleiter, dem Projektteam und den Stakeholdern.

o Risikomanagement: Hilft bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken sowie der Entwicklung von Gegenmaßnahmen.

o Qualitätssicherung: Unterstützt die Überwachung der Einhaltung von Qualitätsstandards.

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o Koordination: Koordiniert spezifische Aufgaben und Teilprojekte innerhalb des Gesamtprojekts.

o Berichterstattung: Bereitet Berichte und Dokumentationen vor, die von dem Projektleiter verwendet werden.

  1. Basisdaten
Identifikations- nummer/
ProjektEU-weite Ausschreibung (eForms-GDK-2.1.0)
Art der AusschreibungDienstleistung
VerfahrensartVgV – Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Ausgewählter FormularsatzCosinex [für dieses Vergabeverfahren nicht relevant]
Vergabenummer260519
KurzbezeichnungNeubau Rettungszentrum Waldsee – Generalplanung

5.1. Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen und zu Antworten auf Bieterfragen (Kommunikation)

Anonymer Zugang (Keine Registrierung erforderlich)

Kein anonymer Zugang (Registrierung erforderlich)

Unternehmen automatisch freischalten

5.2. E-Mail Benachrichtigung sobald ein Unternehmen am Verfahren teilnimmt

(falls hier angekreuzt, erfolgt eine Information an den Auftraggeber)

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Sprache, in der die Bekanntmachung erfasst und an das Amt für Veröffentlichungen der EU übermittelt wird:

DE (Deutsch)

  1. Verfahrensangaben

6.1. Adressen / Auftraggeber

6.1.1. Auftraggeber

6.1.1.1. Auftraggeber

Offizielle BezeichnungVerbandsgemeinde Rheinauen
Nationale Identifikations- nummer (Leitweg-ID z.B.: 991-1234512345-06)t:0623641820
Hauptadresse (URL)https://www.vg-rheinauen.de/
Adresse des Beschafferpro- fils (URL)/
PostanschriftLudwigstraße 99
Postleitzahl67165
OrtWaldsee
LandDeutschland
NUTS CodeDEB3I
KontaktstelleVerbandsgemeinde Rheinauen
E-Mailinfo@vg-rheinauen.de
Telefon+49 6236/4182 - 0
Fax+49 6236 4182-999

6.1.1.2. Angaben zum Auftraggeber

Art des Auftraggebers:

(durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

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Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene

Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers:

(durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt / abschließt

Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und / oder Dienstleistungen erwirbt

6.1.1.3. Gemeinsame Beschaffung (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle erworben

Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung

6.1.2. Beschaffungsdienstleisters (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

kein Beschaffungsdienstleister

folgende Stelle

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6.1.3. Weitere Auskünfte

oben genannte Stelle (ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform)

6.1.4. Rechtsbehelfsverfahren /Nachprüfungsverfahren

6.1.4.1. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

In Deutschland existiert keine Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

6.1.4.2. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland-Pfalz
Nationale Identifikations- nummer07-0001801100000-05
Hauptadresse (URL)http://www.vergabekammer.de/Vergabekam- mer_Rheinland-Pfalz.htm
PostanschriftStiftsstraße 9
Postleitzahl55116
OrtMainz
LandDeutschland
NUTS-CodeDEB35
Kontaktstelle/
E-MailVergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon+49 613116-2234
Fax+49 613116-2113

6.1.4.3. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Keine Stelle für Schlichtungsverfahren (ab Erreichen des EU-Schwellenwerts)

folgende Stelle (unterhalb des EU-Schwellenwertes)

Vergabeleitfaden Seite 17 von 92

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6.2. Auftragsgegenstand

6.2.1. Klassifikation des Auftrags (durch den Auftraggeber muss der Haupt-CPV-Code eingetragen werden; weitere CPV-Codes nur, soweit solche in Betracht kommen)

Art des AuftragsDienstleistungen
Haupt-CPV-Code71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Weitere CPV-Codes71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros 71210000-3 Beratungsdienste von Architekten 71220000-6 Architekturentwurf 71221000-3 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 71300000-1 Dienstleistungen von Ingenieurbüros 71320000-7 Planungsleistungen im Bauwesen

Vergabeleitfaden Seite 18 von 92

[Seite 19]

6.2.2. Umfang der Beschaffung

6.2.2.1. Kurze Beschreibung

Neubau Rettungszentrum Waldsee

6.2.2.2. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das bestehende Feuerwehrhaus der Ortsgemeinde Waldsee befindet sich derzeit in

der Ludwigstraße im innerörtlichen Bereich und entspricht in vielerlei Hinsicht nicht

mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes Feuerwehrgerätehaus. Sowohl

die räumlichen Kapazitäten als auch die technische Ausstattung sind begrenzt. Die

Fahrzeughallen bieten nicht ausreichend Platz für den aktuellen Fahrzeugbestand,

und die Sozial-, Schulungs- und Lagerbereiche sind räumlich beengt. Darüber hinaus

entspricht die verkehrliche Erschließung am jetzigen Standort nicht mehr den sicher-

heitstechnischen Anforderungen eines schnellen und sicheren Ausrückens der Ein-

satzkräfte. Außerdem benötigt der Rettungsdienst des Rhein-Pfalz-Kreises ebenso

neue Räumlichkeiten, die gemeinsam mit dem Feuerwehrhaus in einem Neubau zu

einem zentralen Rettungszentrum kombiniert werden müssen.

Im Zuge der Planung für die neue Ortsumgehung am westlichen Ortsrand wurden

Standortalternativen im Bereich der neuen Straße für einen möglichen Neubau geprüft

und eine Machbarkeitsstudie zur Objektplanung erarbeitet.

Der Auftraggeber beabsichtigt, den Neubau eines Rettungszentrums in Waldsee im

Wege einer Totalunternehmervergabe zu realisieren. Hierzu soll der Totalunterneh-

mer neben der schlüsselfertigen Errichtung des Bauwerks die hierfür erforderlichen

Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5, insbesondere 5, 8 und teilweise 9 (Ord-

nen und Übergeben der bereits in den Leistungsphasen 1–8 entstandenen Doku-

mente) im Sinne der HOAI übernehmen.

Die gegenständliche funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) beschreibt

die hierfür erforderlichen Generalplanungsleistungen. Diese sind insbesondere die

Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, und 9 (mit Ausnahme der Dokumentation der Leistungs-

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[Seite 20]

phase 9), sowie die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Be-

schaffung der Totalunternehmerleistungen, sowie die Kontrolle der Arbeiten der Leis-

tungsphase 5 und 8 des Totalunternehmers.

Der Auftragnehmer hat insbesondere die Aufgabe,

• die vorhandenen Voruntersuchungen und Planungsgrundlagen fachlich zu

prüfen, zu bewerten und zu plausibilisieren;

• die Planungsgrundlagen bis zum für die Vergabe erforderlichen Stand fortzu-

entwickeln;

• die funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Vergabeun-

terlagen für die Totalunternehmervergabe zu erstellen;

• den voraussichtlichen Auftragswert der Totalunternehmerleistungen belastbar

zu ermitteln;

• den Auftraggeber bei der Durchführung des Vergabeverfahrens für die Total-

unternehmerleistungen fachlich und technisch zu begleiten; sowie

• die Ausführung der Bauleistungen durch eine unabhängige Kontrolle der Ob-

jektüberwachung zu begleiten, um die Bauherreninteressen gegenüber dem

Totalunternehmer sicherzustellen.

• Mängelfeststellung: Fachliche Beratung und Begehung des Objekts zur Fest-

stellung von Mängeln vor Ablauf der Verjährungsfristen. Mängelbeseitigung:

Mitwirken bei der Überwachung der Beseitigung von fristgerecht gerügten

Mängeln. Sicherheitsleistungen: Mitwirken bei der Freigabe von Einbehalten

oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewährleistung.

Ziel der Beauftragung ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine wirtschaftliche,

technisch hochwertige und terminsichere Realisierung eines funktional und gestalte-

risch überzeugenden Neubaus unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers.

Der Leistungsgegenstand umfasst insbesondere:

Vergabeleitfaden Seite 20 von 92

[Seite 21]

• Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen)

nach den Leistungsphasen 1 sowie den für die Erstellung der funktionalen

Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI;

• Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Aus-

rüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschrei-

bung und der Vergabeunterlagen erforderlich sind;

• die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung einschließlich der

Vergabeunterlagen für die Totalunternehmervergabe;

• die Ermittlung des Auftragswertes der Totalunternehmerleistungen;

• die fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens einschließlich der Angebots-

wertung und der technischen Prüfung der Angebote; sowie

• die unabhängige Kontrolle der Objektüberwachung während der Bauausfüh-

rung.

• Teile der Leistungsphase 9 (und zwar: Mängelfeststellung: Fachliche Beratung

und Begehung des Objekts zur Feststellung von Mängeln vor Ablauf der Ver-

jährungsfristen. Mängelbeseitigung: Mitwirken bei der Überwachung der Be-

seitigung von fristgerecht gerügten Mängeln. Sicherheitsleistungen: Mitwirken

bei der Freigabe von Einbehalten oder Bürgschaften nach Ablauf der Gewähr-

leistung.

Die Leistungen werden stufenweise vergeben.

Für Einzelheiten zum Leistungsgegenstand und Leistungsumfang wird auf die funkti-

onale Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:

• Anlage 802 – Funktionale Leistungsbeschreibung

• Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog

• Anlage 906 – Vertrag

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[Seite 22]

6.2.2.3. Umfang der Auftragsvergabe

Geschätzter Wert / (ohne MwSt.)

6.2.2.4. Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaf- fungssystems (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Beginn / Ende

Beginn30.12.2026 [voraussichtlicher Tag der Zuschlagserteilung]
Ende31.12.2029

Laufzeit in Jahren

Laufzeit in Monaten

Laufzeit in Tagen

Laufzeit in Wochen

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[Seite 23]

Dieser Auftrag kann verlängert werden

Beschreibung der Verlängerungen

Maximale Verlängerungen:

6.2.3. Erfüllungsort(e)

6.2.3.1. Erfüllungsort(e)

Beschränkungen
Offizielle BezeichnungVerbandsgemeinde Rheinauen
PostanschriftLudwigstr. 99
Postleitzahl67165
OrtWaldsee
LandDeutschland
NUTS Code (Suchmaschine für NUTS- Codes - nutscode.de)DEB3I
Ergänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort

6.2.3.2. Weitere Erfüllungsorte

Ort des neuen Rettungszentrums (Karls Elf Morgen; 67165 Waldsee)

6.2.4. Zuschlagskriterien

Bewertung:

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

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Art des (Zuschlags-)Kriteriums:

Qualität(-Kriterium)

Bezeich- nung des Kriteri- ums1. Erfahrung des Projektteams
Be- schrei- bung des Kriteri- umsa) Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungs- projekten Bewertet wird, in welchem Umfang die für die neun Schlüsselrollen vorge- sehenen Personen bereits in früheren Planungsprojekten erfolgreich zu- sammengearbeitet haben. Hierzu werden die zwischen den einzelnen Schlüsselpersonen bestehenden paarweisen Konstellationen betrachtet. Diese Betrachtung dient als einheitlicher und transparenter Maßstab für die Breite und Dichte der innerhalb des angebotenen Projektteams bereits praktisch erprobten Zusammenarbeit. Damit ist nicht die Annahme verbunden, dass jede fachliche Schnittstelle für die Durchführung des Vorhabens die gleiche technische Bedeutung besitzt. Gegenstand der Bewertung ist vielmehr die innerhalb des konkret angebotenen Schlüsselpersonenteams vorhandene gemeinsame Pro- jekterfahrung in den nachfolgend benannten Funktionen. • Gesamtprojektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Ge- samtkoordination aller Planungsdisziplinen, die zentrale Kommuni- kation mit dem Auftraggeber sowie die Koordination der funktiona- len Leistungsbeschreibung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.a.); • Stellvertretender Projektleiter Generalplanung (verantwortlich für die Unterstützung und Vertretung des Gesamtprojektleiters bei

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der Gesamtkoordination, der Kommunikation mit dem Auftragge- ber sowie der Koordination der funktionalen Leistungsbeschrei- bung und der Totalunternehmervergabe Plus) (1.b.);

• Projektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume (1.c.);

• Projektleiter Technische Ausrüstung – Versorgungstechnik (insbesondere für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 sowie für die einsatz- und rettungszentrumspezifischen technischen Anla- gen, insbesondere Abgasabsaugung, Druckluftversorgung, Lüf- tung und technische Betriebsanlagen) (1.d.);

• Projektleiter Technische Ausrüstung – Elektrotechnik (insbe- sondere für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 sowie für Stromversor- gung, Sicherheitsstromversorgung, Netzersatzanlagen, Ladeinfra- struktur, Alarmierungs-, Kommunikations- und Sicherheitstechnik, Erdung und Blitzschutz) (1.e.);

• Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionspla- nung (verantwortlich insbesondere für die planerische Umsetzung der einsatz- und betriebsorganisatorischen Anforderungen, der Alarm- und Ausrückwege, der Fahrzeughallen und Funktionsberei- che, der Schwarz-Weiß-Trennung sowie der Anforderungen an Be- triebssicherheit, Redundanz und Aufrechterhaltung der Einsatzfä- higkeit) (1.f.);

• Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr (verantwortlich insbesondere für die planerische Umsetzung (mög- lich dann durch mehrere Personen) der nutzerspezifischen Einrich- tungen der Feuerwehr, insbesondere Atemschutzwerkstatt, Schlauchwerkstatt und Feuerwehreinsatzzentrale) (1.g.);

• Projektleiter Tragwerksplanung (1.h.)

und

• Projektleiter Freianlagenplaner (1.i.)

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Die vorgenannten Personen bilden gemeinsam das Projektteam.

Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (= Teammitglieder) in den vorgenannten Funktionen namentlich zu benen- nen. Anzugeben ist der Name des Teammitglieds und des Unternehmens, bei dem das Teammitglied tätig ist (angestellt oder selbstständig).

Die benannten Personen müssen nicht personenverschieden sein. Es ist zulässig, dass ein und dieselbe Person mehrere der vorgenannten Funk- tionen übernimmt. So kann beispielsweise eine Person sowohl als Ge- samtprojektleiter Generalplanung als auch als Projektleiter Objektpla- nung Gebäude und Innenräume benannt werden.

Soweit eine Person mehrere Funktionen übernehmen soll, muss sie über die für jede dieser Funktionen erforderliche fachliche Qualifikation und Er- fahrung verfügen. Der Bieter muss zudem sicherstellen, dass die Person unter Berücksichtigung des Leistungsumfangs und ihrer zeitlichen Verfüg- barkeit sämtliche übernommenen Funktionen ordnungsgemäß wahrneh- men kann.

Bewertet wird die gemeinsame Projekterfahrung der nachfolgend bezeich- neten (36) Teammitgliedskonstellationen:

1a1b1c1d1e1f1g1h1i
1aXXXXXXXX
1bXXXXXXX
1cXXXXXX
1dXXXXX
1eXXXX
1fXXX
1gXX
1hX
1i

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[Seite 27]

• (1.a.) und (1.b.); • (1.a.) und (1.c.); • (1.a.) und (1.d.); • [….] • (1.h.) und (1.i.);

Voraussetzung für die Erzielung von drei (3) Punkten je Teammit- gliedskonstellation ist, dass

• eine Zusammenarbeit in demselben Planungsprojekt erfolgt ist,

• jedes der beiden Teammitglieder in dem Planungsprojekt jeweils mindestens 40 Arbeitsstunden erbracht hat,

und

• die beiden Teammitglieder müssen im Referenzprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich miteinander an mindestens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstimmungs- oder Koordi- nationsaufgabe gearbeitet haben.

Sofern der Bieter für zwei Teamfunktionen dieselbe Person benennt, ist dies zulässig. Soweit dieselbe Person zwei Teamfunktionen übernimmt, wird die betreffende Teammitgliedskonstellation der vorherigen Zusam- menarbeit gleichgestellt, wenn die Person in einem gemeinsamen Refe- renzprojekt beide Funktionen jeweils in dem geforderten Mindestumfang persönlich wahrgenommen hat. In dieser Konstellation besteht zwischen den betreffenden Funktionen keine personelle Informations- und Kommu- nikationsschnittstelle. Die Gleichstellung beruht daher nicht auf einer fin- gierten Zusammenarbeit der Person mit sich selbst, sondern darauf, dass die durch das Kriterium adressierte Schnittstelle innerhalb derselben Per- son zusammengeführt ist.

Außerdem genügt es, wenn der Bieter bestätigt, dass die jeweilige Min- destzahl von 40 Arbeitsstunden erreicht wurde. Die Angabe einer darüber hinausgehenden konkreten Stundenanzahl ist nicht erforderlich, sofern

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[Seite 28]

tatsächlich in jeder Funktion mindestens 40 Arbeitsstunden in dem betref- fenden Planungsprojekt erbracht wurden.

Bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Bieter je Teammitgliedskonstellation drei (3) Punkte. Maximal können daher 108 Punkte (36 x 3) erzielt werden.

Der Bieter hat hierfür in der Anlage 600 „Zusammenarbeit des Projekt- teams“ die grün markierten Felder in dem Tabellenblatt „Teammitglieder“ sowie in dem Tabellenblatt „Zusammenarbeit“ auszufüllen.

Sofern der Bieter die Zusammenarbeit zweier Teammitglieder in der An- lage 600 mit „Ja“ angibt, hat er das gemeinsame Referenzprojekt kurz zu beschreiben sowie zu beschreiben, dass die beiden Teammitglieder im Referenzprojekt im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen tatsächlich mitei- nander an mindestens einer fachübergreifenden Planungs-, Abstim- mungs- oder Koordinationsaufgabe gearbeitet haben.

b) Bewertung der persönlichen Erfahrung des Projektteams

Der Bieter hat für jede für das Projektteam benannte Person mindestens ein persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt.

Das persönliche Referenzprojekt muss

• den Neubau eines Rettungszentrums, eines Feuerwehrhauses, ei- ner Feuerwache oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswa- che zum Gegenstand gehabt haben [Mindestanforderung]; und

• von der benannten Person muss das benannte Referenzprojekt persönlich in derselben Funktion und Rolle bearbeitet worden sein, für die sie im vorliegenden Vergabeverfahren vorgesehen ist [Min- destanforderung].

Eine Tätigkeit in einer lediglich fachlich verwandten, unterstützenden oder untergeordneten Funktion genügt nicht.

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Erfüllt für ein Teammitglied keines der eingereichten persönlichen Refe- renzprojekte sämtliche vorgenannten Mindestanforderungen, wird das An- gebot ausgeschlossen.

Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, die sämtli- che vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.

Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:

• Name der benannten Person • Funktion und Rolle der benannten Person in dem persönlichen Referenzprojekt • Bezeichnung und kurze Beschreibung des Referenzprojekts; • kurze Beschreibung der von der benannten Person persönlich erbrachten Leistungen; • Art des errichteten Gebäudes; • Name des Unternehmens, das die betreffenden Planungsleistungen ausgeführt hat; • Zeitraum der persönlichen Tätigkeit der benannten Person; Angaben zu den nachfolgend aufgeführten Bewertungskriterien

Ein Bewertungskriterium gilt nur dann als erfüllt, wenn das betreffende Projektmerkmal Gegenstand des Referenzprojekts war und die benannte Person im Rahmen der von ihr ausgeübten Funktion persönlich an dessen Planung, Koordination oder Umsetzung mitgewirkt hat. Die bloße Zugehörigkeit zum Projektteam genügt nicht.

(ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt:

Für jedes erfüllte Kriterium wird ein Punkt vergeben. Je persönlichem Referenzprojekt können höchstens sechs Punkte erzielt werden.

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• Kriterium 1: Rettungszentrum oder kombinierte Feuer- und Rettungswache

Das persönliche Referenzprojekt umfasste den Neubau eines Rettungszentrums oder einer kombinierten Feuer- und Rettungswache, in der jeweils mindestens zwei Organisationen oder Funktionsbereiche der Gefahrenabwehr oder Notfallversorgung untergebracht wurden.

Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte

• Kriterium 2: Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge

Das persönliche Referenzprojekt umfasste Fahrzeughallen für Einsatzfahrzeuge einschließlich der zugehörigen Einsatz-, Funktions-, Lager- oder Werkstattbereiche.

Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte

• Kriterium 3: Besondere technische Infrastruktur der Fahrzeughallen

Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine besondere technische Infrastruktur für Einsatzfahrzeuge, insbesondere Abgasabsauganlagen, Druckluftversorgung, Ladeinfrastruktur oder vergleichbare technische Versorgungseinrichtungen.

Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte

• Kriterium 4: Notstromversorgung oder technische Redundanz

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Das persönliche Referenzprojekt umfasste eine Notstromversorgung, eine Sicherheitsstromversorgung oder sonstige redundante technische Systeme zur Sicherstellung der Einsatz- oder Betriebsfähigkeit bei Ausfall der regulären Versorgung.

Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte

• Kriterium 5: Alarm-, Einsatz- und Ausrückwege Das persönliche Referenzprojekt umfasste besondere Anforderungen an kurze und sichere Alarm-, Einsatz- oder Ausrückwege und deren disziplinübergreifende Abstimmung mit der Gebäudeorganisation, den Fahrzeughallen, den Außenanlagen sowie den Alarmierungs- oder Türsteuerungsanlagen.

Ja = 1 Punkt Nein = 0 Punkte

Die erzielten Punkte für die Kriterien 1 bis 5 werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5 Punkte erzielt werden.

Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten (maximal 3) persönlichen Referenzprojekte – die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen – maximal 15 Punkte je Projektteammitglied erzielen; das heißt insgesamt 135 Punkte (9 x 15).

Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i „Erfahrung des Projektteams“ vollständig aus- zufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

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Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.

Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet wer- den ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Refe- renzprojekt in der Anlage 601_a bis Anlage 601_i „Erfahrung des Pro- jektteams“.

Zu der punktemäßigen Bewertung:

• Die im Rahmen der Bewertung der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a)) sowie der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielten Punkte werden addiert.

• Der Bieter kann daher maximal 243 Punkte (108 Punkte gemäß der Zusammenarbeit in früher ausgeführten Planungsprojekten (Buchstabe a) + 135 Punkte gemäß der persönlichen Erfahrung (Buchstabe b)) erzielen.

• Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 20,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 20/243 multipliziert.

Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die jeweils benannten Personen zu erbringen.

Die jeweils benannte Person darf während der Vertragslaufzeit nur mit vor- heriger Zustimmung des Auftraggebers in Textform ausgetauscht werden. Im Übrigen gelten die Regelungen des Vertrags (Anlage 906).

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[Seite 33]

Der Auftraggeber kann seine Zustimmung verweigern, wenn die als Ersatz vorgesehene Person nicht mindestens über eine gleichwertige Erfahrung verfügt. Eine gleichwertige Erfahrung liegt vor, wenn die Ersatzperson bei einer hypothetischen Bewertung nach den für die betreffende Funktion gelten- den Zuschlagskriterien mindestens dieselbe Punktzahl erreicht hätte wie die zu ersetzende Person im Vergabeverfahren.
Art der Gewich- tungGewichtung
Gewich- tung in Prozent20,0 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]

Qualität(-Kriterium)

Bezeich- nung des Kriteri- ums2. Ausführungskonzept
Be- schrei- bung des Kriteri- umsBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auf- tragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die nach- folgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: • Unterkriterium 1: Projektverständnis und beabsichtigte Vorgehensweise – 0 bis 5 Bewertungspunkte: Der Bieter hat in dem Ausführungskonzept anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der

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[Seite 34]

Auftragserteilung an ihn die ausgeschriebenen Leistungen

erbringen wird, um die Planung, Vorbereitung der Vergabe und

fachtechnische Begleitung des Neubaus des

Rettungszentrums entsprechend den Anforderungen der

funktionalen Leistungsbeschreibung bestmöglich

sicherzustellen.

Der Bieter hat darzustellen,

• wie er die Aufgabenstellung und die projektspezifischen

Anforderungen des Vorhabens verstanden hat,

• welche Vorgehensweise er für die Übernahme und

Plausibilisierung der vorliegenden Voruntersuchungen sowie

deren Überführung in eine umsetzungsreife Planung vorsieht,

• wie er die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Mitwirkung bei

der Vergabe der Bauleistungen durchführen wird, und

• wie er die fachtechnische Begleitung der Bauausführung

organisieren wird.

• Unterkriterium 2: Organisation der fachtechnischen

Bauüberwachung für eine hohe Verfügbarkeit sowie hohe Vor-

Ort-Präsenz – 0 bis 5 Bewertungspunkte:

Der Bieter hat zudem anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen

darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn konkret

vorgehen wird, um während der Bauausführung eine hohe

Verfügbarkeit des Verantwortlichen für die fachtechnische

Bauüberwachung und eine hohe Vor-Ort-Präsenz des

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[Seite 35]

Verantwortlichen für die fachtechnische Bauüberwachung

bestmöglich sicherzustellen.

Der Bieter hat darzustellen,

• in welchem Umfang der Verantwortliche für die fachtechnische

Bauüberwachung auf der Baustelle präsent sein wird,

• wie der Abstimmungsrhythmus zwischen dem Verantwortlichen für

die fachtechnische Bauüberwachung, des Auftraggebers und den

ausführenden Unternehmen während der Bauausführung

ausgestaltet wird;

• wie kurzfristige Baustellentermine und unvorhergesehene

Ereignisse organisatorisch sichergestellt werden,

• welche Vertretungsregelungen bestehen, um auch im Falle einer

urlaubs-, krankheits- oder sonstigen vorübergehenden

Verhinderung des Verantwortlichen für die fachtechnische

Bauüberwachung eine kontinuierliche fachtechnische Begleitung

der Bauausführung sicherzustellen.

• Unterkriterium 3: Projektorganisation – 0 bis 5

Bewertungspunkte:

Der Bieter hat ferner anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen

darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die

Projektorganisation konkret ausgestalten wird, um die einzelnen

Projektphasen personell, organisatorisch und zeitlich

bestmöglich aufeinander abgestimmt durchzuführen.

Der Bieter hat darzustellen,

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[Seite 36]

• wie er die Bearbeitung der einzelnen Projektphasen organisiert und

aufeinander abstimmt (Bearbeitungsablauf);

• welche wesentlichen Meilensteine und Bearbeitungszeiträume er

für die Leistungserbringung vorsieht (Terminplan);

• welche Leistungsbestandteile er mit eigenem Personal und welche

Leistungsbestandteile er durch Nachunternehmer, freie Mitarbeiter

oder sonstige fachliche Partner erbringen lässt;

• welche Rolle die vorgesehenen Nachunternehmer, freien

Mitarbeiter oder sonstigen fachlichen Partner im Projekt

übernehmen und wie deren Verfügbarkeit während der

Projektlaufzeit sichergestellt wird.

Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept

• Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens drei (3) DIN-A4-Seiten umfassen.

• Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite vier (4)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht.

• Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet.

• Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel:

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„Angaben zu „Unterkriterium 1“; „Angaben zu Unterkriterium 2“ usw.). • Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2 und schließlich Unterkriterium 3). • Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.
Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leis- tungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber

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dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept ent- haltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausfüh- rungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertrags- bestandteil. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Insgesamt kann Bieter in dem Zuschlagskriterium maximal 15 Bewertungspunkte er- zielen. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfak- tor 8/3 multipliziert. Der Bieter kann daher maximal 40,00 qualitative Leis- tungspunkte in diesem Zuschlagskriterium erzielen. Das Zuschlagskriterium ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wer- tungsrelevant.
Art der Gewich- tungGewichtung
Gewich- tung in Prozent40,0 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]

Preis(-Kriterium)

Bezeichnung des KriteriumsKalkulatorischer Angebotspreis (brutto)
Beschreibung des KriteriumsKalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801] HINWEIS: Das Zuschlagskriterium „Kalkulatorischer Angebots- preis (brutto)“ ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wer- tungsrelevant.

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Maximal kann ein Bieter 40 preisliche Leistungspunkte erzielen. Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Art der Gewich- tungGewichtung
Gewichtung in Prozent40,0 %

6.2.5. Wertung der (Zuschlags-)Kriterien

Die Wertung der Angebote erfolgt anhand nachfolgend dargestellter Bewertungsmethode

nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis:

Es hat derjenige Bieter das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dessen Angebot die

höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) im Vergleich zu den anderen Angeboten auf-

weist.

Die Bewertung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte (L) des Angebots;

  2. Ermittlung der preislichen Leistungspunkte über den wertungsrelevanten Preis (P) des Angebots;

  3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z).

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[Seite 40]

6.2.5.1. Ermittlung der Leistungspunkte (L) des Angebots

Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte (L): Summe der Punkte und Bewertungspunkte je qualitativem Zuschlagskriterium multipliziert mit dem jeweils dort genannten Gewichtungsfaktor. Maximal kann ein Bieter 60 qualitative Leistungspunkte erzielen

Die Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium „Ausführungskonzept“ werden nach der nachfolgenden Bewertungsmethode vergeben.

Es werden Bewertungspunkte von 0 bis 5 vergeben, wobei 5 Bewertungspunkte die bestmögliche Bewertung darstellt.

Die Punkteverteilung erfolgt im Rahmen einer vergleichenden Bewertung der Inhalte der verschiedenen Angebote jeweils wie folgt:

5 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten zu demselben jeweiligen Kriterium eine sehr gute Leistung erwarten.

4 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine gute Leistung erwarten.

3 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine befriedigende Leistung erwarten.

2 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ausreichende Leistung erwarten.

1 Bewertungspunkt: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der

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prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine mangelhafte Leistung erwarten.

0 Bewertungspunkte: Die Angaben des Bieters zu dem jeweiligen Kriterium lassen in der prognostischen Bewertung durch den Auftraggeber im Vergleich zu den anderen noch wertbaren Angeboten eine ungenügende Leistung erwarten.

Sollten bei einem Unterkriterium des Zuschlagskriteriums „Ausführungskonzept“ Unter- Unterkriterien enthalten sein, erfolgt eine Wertung aller Unter-Unterkriterien bei dem jeweiligen Unterkriterium insoweit in der Gesamtschau.

6.2.5.2. Ermittlung der preislichen Leistungspunkte über den wertungsrelevanten Preis (P)

Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (brutto) [Honorarsumme abzüglich des Abschlags bzw. zuzüglich des Aufschlags] für die Grundleistungen und Besonderen Leistungen entsprechend der Anlage 801 „Leistungs- und Vergütungskatalog“.

Das Angebot mit dem niedrigsten kalkulatorischen Angebotspreis (brutto) erhält 40 preisliche Leistungspunkte.

Für den kalkulatorischen Angebotspreis (brutto) (= wertungsrelevanter Preis (P)) werden folgende preisliche Leistungspunkte vergeben:

Preisliche Leistungspunkte des Bieters XY =

40,00 preisliche Leistungspunkte x (wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorischer Angebotspreis = Gesamt- Angebotssumme EUR brutto des günstigsten Angebots in EUR / wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorischer Angebotspreis = Gesamt- Angebotssumme EUR brutto des Angebots des Bieters XY in EUR)

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x steht für Multiplikation

/ steht für Division

XY ist die Variable für den jeweiligen Bieter

Die erzielten preislichen Leistungspunkte werden mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801 „Leistungs- und Vergütungskatalog“. Der Bieter hat die Anlage 801 „Leistungs- und Vergütungskatalog“ vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots in elektronischer Form einzureichen.

Die Einreichung kann im Excel-Format (.xlsx) oder im PDF-Format (.pdf) erfolgen. Reicht ein Bieter die Anlage 801 „Leistungs- und Vergütungskatalog“ sowohl im Excel- als auch im PDF-Format ein, ist für die Wertung ausschließlich die eingereichte Anlage im Excel-Format (.xlsx) maßgeblich.

6.2.5.3. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot

ist dabei dasjenige Angebot, das nach den festgelegten Zuschlagskriterien im Vergleich zu

den anderen Angeboten die höchste Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erreicht hat.

Insgesamt sind maximal 100 Leistungspunkte zu erreichen (60 qualitative Leistungs-

punkte und 40 preisliche Leistungspunkte).

Die Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) wird mittels Addition der qualitativen Leistungspunkte

(L) mit den preislichen Leistungspunkten (P) ermittelt; mathematisch gerundet auf zwei

Nachkommastellen.

Z = L + P

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[Seite 43]

Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, dessen Angebot die höchste Wirt-

schaftlichkeitskennzahl (Z) erhält (Bestbieter).

Hinweis: Sollten zwei (oder mehr) Angebote die gleiche Wirtschaftlichkeitskennzahl (Z) erzielen und auf den vordersten Rängen liegen, gilt von diesen Angeboten dasjenige Angebot mit der höheren Anzahl an qualitativen Leistungspunkten (L) als das wirtschaftlichste Angebot. Ist auch diese identisch, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Beteiligung.

6.2.6. Weitere Informationen

6.2.6.1. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert

6.2.6.2. Angaben zu KMU

(Der Auftraggeber kreuzt hier nur dann an, wenn der gegenständliche Auftrag auch für Freiberufler, Selbständige, Start-Ups oder sonstige KMU besonders geeignet ist. Durch den Auftraggeber muss in diesem Fall nur eines der drei Kästchen angekreuzt werden)

Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Freiberufler

Selbständige

Start-Ups

Sonstige KMU

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6.2.6.3. Angaben zu Optionen

Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben

  1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

  2. Stufenweise Beauftragung:

Leistungsstufe 1:

Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1);

Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2);

Entwurfsplanung (Leistungsphase 3).

Leistungsstufe 2:

Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).

Leistungsstufe 3:

Objektbetreuung (Leistungsphase 9).

6.2.6.4. Zusätzliche Angaben

/

6.3. Verfahren

6.3.1. Verfahrensart

6.3.1.1. Verfahrensart Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Beschleunigtes Verfahren

Begründung für ein beschleunigtes Verfahren

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6.3.1.2. Angaben zum Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

6.3.1.3. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen

6.3.2. Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

6.3.2.1. Angaben zur Rahmenvereinbarung (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Entfällt

6.3.2.2. Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Dynamisches Beschaffungssystem, auch von den nicht in dieser Bekanntmachung aufgeführten Beschaffern zu verwenden

Dynamisches Beschaffungssystem, ausschließlich von den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Beschaffern zu verwenden

Entfällt

6.3.2.3. Angaben zur elektronischen Auktion

Es wird eine elektronische Auktion verwendet

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[Seite 46]

6.3.3. Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge

Beschreibung

6.3.4. Strategische Auftragsvergabe

6.3.4.1. Strategische Auftragsvergabe

Verringerung der Auswirkung auf die Umwelt

Innovative Beschaffung

Erfüllung sozialer Zielsetzung

6.3.4.2. Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG

6.3.5. Energieeffizienz-Richtlinie

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) findet Anwendung

6.3.6. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Zahlungen werden elektronisch geleistet

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

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6.3.7. Auftragsunterlagen

Sprache in der die Auftragsunterlagen Deutsch offiziell verfügbar sind

6.3.8. Sonstiges / Weitere Angaben

6.3.8.1. Kommunikationskanal

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

Bezeichnung des Kommunikationskanals

In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige

Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- /

Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/

Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

Die Vergabeunterlagen sind zu finden unter (URL):

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXMK1G

6.3.8.2. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

  • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Vergabeleitfaden Seite 47 von 92

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Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

  1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

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Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6.3.8.3. Weitere Angaben

Der Erwerber (Auftraggeber) behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote (Erstangebote) ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

6.3.8.4. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Bekanntmachungsnummer

6.3.8.5. Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen (EU) 2022/2560 findet gemäß Artikel 28 dieser Verordnung Anwendung auf dieses Vergabeverfahren

6.3.8.6. Zusätzliche Informationen

  1. Bewerber- / Bietergemeinschaft:

Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem

Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - /

Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete

Erklärung abzugeben,

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die

Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist,

• dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die

Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

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• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall

erklärt ist, und

• dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der

Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind

einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform

anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 „Bewerber-

_Bietergemeinschaft“ zu verwenden.

Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- /

Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

  1. Eignungsleihe:

Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Unter „andere Unternehmen“ sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

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[Seite 51]

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat

die Anlage 204 „Eignungsleihe“ auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags

einzureichen.

  1. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 „Unterauftragsvergabe“ vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

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[Seite 52]

Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

6.4. Teilnahmeanträge

6.4.1. Anforderungen an Teilnahmeanträge / Angebote

6.4.1.1. Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote

Zugelassene Wege der Übermittlung

Elektronische über diese E-Vergabeplattform:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXMK1G

6.4.1.2. Anforderungen an die Form der elektronischen Übermittlung

Textform

Fortgeschrittene elektronische Signatur (freiwillig)

Qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig)

6.4.1.3. Eingabemöglichkeit für Preise innerhalb des Bietertools

Die Eingabemöglichkeit für Unternehmen direkt im Bietertool sperren, so dass

derartige Informationen ausschließlich in den entsprechenden

Angebotsdokumenten angegeben werden können

6.4.1.4. Sprache(n), in der (denen) Teilnahmeanträge / Angebote eingereicht werden kön- nen

Erlaubte Sprache Deutsch

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6.4.1.5. Varianten / Alternativangebote

Varianten / Alternativangebote (Nebenangebote) sind zulässig

Varianten / Alternativangebote (Nebenangebote) sind nicht zulässig

6.4.1.6. Elektronische Kataloge

Die Abgabe elektronischer Kataloge ist Erforderlich

Nicht zulässig

Zulässig

6.4.1.7. Mehrere Angebote pro Bieter

Die Bieter können mehrere Angebote Erforderlich einreichen

Nicht zulässig

Zulässig

6.4.2. Verwaltungsangaben

6.4.2.1. Bindefrist

Dauer60
Art der DauerJahre Monate (Kalender-)Tage

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Wochen

6.4.2.2. Nachforderung

Angabe zu fehlenden Unterlagen (durch den Auftraggeber kann nur ein Kästchen angekreuzt werden)

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen

Weitere Informationen

Mit dem zuvor stehenden Satz „Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen“ ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.

Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.

Dies bedeutet auch:

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die

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Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch.

Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Aufklärung von Teilnahmeanträgen und Angeboten:

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchen in den eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten Aufklärungen durchzuführen.

Im Rahmen der Aufklärung können Bewerber oder Bieter aufgefordert werden, ihre Angaben zu erläutern, zu bestätigen oder zu präzisieren, soweit dadurch keine nachträgliche Änderung des Teilnahmeantrags oder Angebots erfolgt.

Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen der Aufklärung weitere Unterlagen oder Nachweise zur Plausibilisierung der gemachten Angaben anzufordern, sofern dies zur sachgerechten Beurteilung erforderlich ist.

Erfolgt gar keine oder keine fristgerechte oder keine ausreichende Mitwirkung im Rahmen der Aufklärung oder bleiben Zweifel des Auftraggebers trotz Aufklärung bestehen, kann der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen werden.

Die Aufklärung erfolgt in Textform über die Kommunikationsfunktion der E- Vergabeplattform. Antworten sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

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[Seite 56]

6.5. Bedingungen

6.5.1. Ausschlussgründe

6.5.1.1. Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe Auftragsunterlagen

(EU-Auftrags-)Bekanntmachung

6.5.1.2. Auswahl der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschluss- gründeBeschreibung
Rein natio- nale Aus- schluss- gründeZwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: • § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), • § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, • § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

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[Seite 57]

• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, • § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), • § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), • den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), • Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder • den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

• das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

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• das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

• das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,

• das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

• kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

• keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

• das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

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• das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 „Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 „Ausschlussgründe“ für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

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6.5.2. Begrenzung der Bieter

Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

Mindestzahl der zur zweiten Phase des 3 Verfahrens einzuladenden Bewerber

Es gibt eine Höchstzahl von Bewerbern, die für die zweite Phase des Verfahrens eingeladen werden

Höchstzahl der zur zweiten Phase des 3 Verfahrens einzuladenden Bewerber

6.5.3. Teilnahmebedingungen

6.5.3.1. Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Art des (Eignungs-)Kriteriums:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bezeich- nung des KriteriumsUnternehmensbezogene Referenzprojekte
Beschrei- bung des Kriteriums1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag für die nachfolgend dargestellten Teilleistungen 1 bis 2 jeweils mindestens ein (1) geeignetes

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unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen einzureichen.

Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.

a) Teilleistung 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie die für die Erstel- lung der funktionalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Trag- werksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich waren:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeigne- tes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen – Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianla- gen nach den Leistungsphasen 1 sowie den für die Erstellung der funkti- onalen Leistungsbeschreibung erforderlichen Teilen der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung sowie der Tech- nischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leis- tungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erforderlich war – einzu- reichen.

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestan- forderungen erfüllen:

• Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbrin- gung von Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen nach den Leistungsphasen 1 sowie die für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erfor- derlichen Teile der Leistungsphase 2 HOAI; Fachplanungs- leistungen der Tragwerksplanung sowie der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung und der Vergabeunterlagen erfor- derlich waren, durch den Referenznehmer umfasst haben;

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• die Leistungsphase 1 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die erforderlichen Teile der Leistungsphase 2 müssen spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegen- ständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (MM.JJJJ) der Leistungs- phase 1 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der erforderlichen Teile der Leistungsphase 2.

Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Be- ginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase aus- nahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;

• Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des Refe- renzprojekts von mindestens 6.000.000,- Euro (brutto).

• Darüber hinaus muss von dem Referenznehmer in dem Refe- renzprojekt mindestens eine der nachfolgenden besonderen Planungsanforderungen erfüllt worden sein:

a) Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt.

b) Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen.

c) Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander ge- trennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygieni- scher, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzu- stellen war.

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d) Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruk- tur und/oder der Gebäudehülle.

b) Teilleistung 2: Erstellung der funktionalen Leistungsbeschrei- bung:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen – Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung – einzureichen.

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestan- forderungen erfüllen:

• Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erstel- lung der funktionalen Leistungsbeschreibung durch den Re- ferenznehmer umfasst haben;

• die Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und muss spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) und das End- Datum (TT.MM.JJJJ) der Erstellung der funktionalen Leistungs- beschreibung.

Die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Be-

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ginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase aus- nahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend;

• Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des Refe- renzprojekts von mindestens 6.000.000,- Euro (brutto).

• Darüber hinaus muss von dem Referenznehmer in dem Refe- renzprojekt mindestens eine der nachfolgenden besonderen Planungsanforderungen erfüllt worden sein:

a) Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt.

b) Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen.

c) Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander ge- trennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygieni- scher, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzu- stellen war.

d) Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruk- tur und/oder der Gebäudehülle.

Kombinierbarkeit der Referenzen

Der Nachweis der unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Teilleistungen 1 bis 2 kann durch dasselbe Referenzprojekt oder durch unterschiedliche Referenzprojekte erfolgen. Maßgeblich ist, dass alle An- forderungen jeweils vollständig erfüllt sind.

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Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:

• Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);

• Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung;

der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht;

• Angaben zu den ausgeführten Anforderungen je Teilleistung;

• Angabe zu den Auswahlkriterien;

• Name des Auftraggebers.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche

Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten),

die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten,

gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an

anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene

Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen

Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht

berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf

hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt

werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1

Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der

Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein

ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die

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Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem

maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.

Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.

  1. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

  2. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.

Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eig- nungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die An- lage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- gemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

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  1. Auswahlkriterien:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung und höchstens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben.

Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern ei- nen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Aus- wahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vorneh- men.

Die nachfolgend genannten Auswahlkriterien gelten für die zu den Teil- leistungen 1 bis 2 jeweils angegebenen geeigneten unternehmensbezo- genen Referenzprojekten gleichermaßen.

Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte je Teilleistungen 1 bis 2 ein- gereicht werden, werden die chronologisch ersten zwei (2) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.

Auswahlkriterium 1: Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des ReferenzprojektsPunkte:
>= 10.000.000,- EUR (brutto)5 Punkte
= 6.000.000,- EUR (brutto)0 Punkte
< 6.000.000,- EUR (brutto)Kein geeignetes Referenzprojekt

Soweit die Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (brutto) und 10.000.000,- EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch

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Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Beispiel:

Bei Gesamtkosten (Kostengruppe 300 bis 700) (brutto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts 8.000.000,- EUR (brutto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.

Maximal 5 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für vier Referenzprojekte können maximal 20 Punkte erreicht werden.

Auswahlkriterium 2:

Besondere Planungsanforderungen des Referenzprojekts Für jede nachstehend genannte besondere Planungsanforderung, die in dem jeweiligen Referenzprojekt von dem Referenznehmer erfüllt wurde, werden die nachfolgenden Punkte vergeben.Punkte
Maximal erreichbare PunkteMaximal 8 Punkte können je Referenzprojekt erreicht werden. Für vier Referenzprojekte können maximal 32 Punkte erreicht werden.
Die Grundriss- und Erschließungsplanung wurde wesentlich durch besondere betriebliche Prozess-, Alarm-, Einsatz- oder sonstige zeitkritische Funktionsabläufe bestimmt.(ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte)

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Bei der Planung waren unterschiedliche Personen-, Fahrzeug-, Material- oder Betriebswege funktional voneinander zu trennen oder aufeinander abzustimmen.(ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte)
Das Referenzprojekt verfügte über funktional voneinander getrennte Bereiche, deren Trennung aufgrund besonderer hygienischer, arbeitsschutzrechtlicher, kontaminationsbezogener oder vergleichbarer betrieblicher Anforderungen planerisch sicherzustellen war.(ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte)
Die Objektplanung erforderte eine besondere räumliche und konstruktive Koordination fest installierter technischer Anlagen oder Betriebseinrichtungen mit dem Hallenbereich, der Tragstruktur und/oder der Gebäudehülle.(ja = 2 Punkt / nein = 0 Punkte)

Der Bieter hat durch Ankreuzen von „ja“ oder „nein“ anzugeben, ob das unternehmensbezogene Referenzprojekt die jeweilige besonderen Pla- nungsanforderungen erfüllt. Wird weder „ja“ noch „nein“ angekreuzt, kann der Auftraggeber nicht feststellen, ob die besonderen Planungsan- forderungen erfüllt ist. Die betreffende besonderen Planungsanforderun- gen bleibt bei der Punktebewertung des Referenzprojekts dann unbe- rücksichtigt.

Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien 1 und 2 der einzelnen unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 13,00 Punkte je Teilleistung erzielt werden.

Zur punktemäßigen Bewertung:

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Der Bewerber kann für die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, bis zu 52,00 Punkte erzielen.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf

hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt

werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1

Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der

Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein

ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die

Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem

maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.

Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 „Unternehmensbezogene Referenzprojekte“ zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von

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Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird.

Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzufüh- ren, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung ver- fügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

☒ Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet

Art der Gewichtung:☐ Gewichtung (dezimal, genau)
Dezimalpunkte:
☐ Gewichtung (dezimal, Mittelwert)
Dezimalpunkte:
☐ Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Prozentpunkte:
☐ Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Prozentpunkte:

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☐ Gewichtung (Punkte, genau)
Punkte:
☐ Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
Punkte:
☐ Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
Anzahl:
☐ Mindestpunktzahl
Anzahl:
☒ Rangfolge
Rangfolge:
52 (Es handelt sich hierbei um die maximal zu erreichende Punktzahl)

6.5.3.2. Finanzierung

Finanzielle Vereinbarung

Eine Garantie ist erforderlich

Beschreibung der finanziellen Sicherheit

6.5.3.3. Rechtsform des Bieters

Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält

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6.5.4. Bedingungen für den Auftrag

6.5.4.1. Bedingungen für den Auftrag

  1. Vertrag Bedin- Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage gungen für 906] geschlossen. die Ausfüh- rung des Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E- Auftrags Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht.

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.

  1. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
  2. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere

• zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; • zur Beantwortung von Bieterfragen; • zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;

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• zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; • zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; • zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); • zu Dokumentationszwecken; • zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; • zu Kommunikationszwecken.

Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DS-GVO erhoben.

3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an • das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.) • Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen • die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags • an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

3.3 Dauer der Speicherung Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter

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Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Die Aufbewahrungsdauer von Vergabeunterlagen beträgt 10 Jahre.

3.4 Betroffenenrechte Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des/der Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung personenbezogener

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Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 DS- GVO).

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und / oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

3.5 Beschwerderecht Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Prof. Dr. Dieter Kugelmann Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Tel.: 06131 8920-0 E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Website: https://www.datenschutz.rlp.de

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Verbandsgemeinde Rheinauen Ludwigstraße 99 67165 Waldsee Telefon: +49 623641820 Fax: +49 62364181999 E-Mail: info@vg-rheinauen.de

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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Karina Thönnes Ludwigstraße 99 67165 Waldsee Telefon: +49 62364182116 E-Mail: karina.thoennes@vg-rheinauen.de

  1. Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand-lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 „Erklärung_Bezug_Russland“ zu verwenden.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

6.5.4.2. Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Program- men für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen Ja

Nein

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Noch nicht bekannt

6.5.4.3. Angaben zur reservierten Teilnahme

Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten

6.5.4.4. Angaben zur beruflichen Qualifikation

Die Namen und beruflichen Qualifikatio- nen des zur Auftragsausführung einge- Erforderlich für das Angebot setzten Personals sind anzugeben

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Nicht erforderlich

Noch nicht bekannt

6.5.4.5. Angaben zur reservierten Teilnahme

Eine Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich

Beschreibung

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Frist für die Erlangung der Si- cherheitsüberprüfung ..______

6.6. Lose

Keine Losaufteilung

Losaufteilung wie folgt:

  1. Teilnahmeunterlagen / Vergabeunterlagen

7.1. Anschreiben

7.2. Leistungsbeschreibungen

7.3. Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente

7.4. Vertragsbedingungen

7.5. Sonstiges

  1. Kommunikation

8.1. E-Vergabe – Weitere Informationen

In der „Verfahrensbeschreibung DTVP“ [Anlage 101] finden die Bewerber / Bieter notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- und Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden.

Dieser Bewerber- und Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bei dem Öffnen einer Nachricht der Vergabestelle mit Dateianhang haben die Bewerber / Bieter Folgendes zu beachten:

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Bewerber / Bieter finden die Nachrichten der Vergabestelle unter der Schaltfläche „Kommunikation -> Eingang“.

Dort befindet sich eine Liste mit den auf der E-Vergabeplattform eingegangenen Nachrichten. Auf der rechten Bildschirmseite finden die Bewerber / Bieter sodann den Reiter „Aktion“. Hier werden in der Regel zwei (2) Symbole angezeigt.

• Das erste Symbol „Lupe“ öffnet die Nachricht, bei der der Bewerber / Bieter weiter unten auch die Dateianhänge sehen kann. Bewerber / Bieter wählen daher das Symbol „Lupe“ aus, um die Nachricht samt den Dateianhängen zu öffnen.

• Das zweite Symbol (Briefumschlag mit einem grünen Pfeil) dient zum direkten Be- antworten der eingegangenen Nachricht. Wenn der Bewerber / Bieter dieses Sym- bol auswählt, werden die Dateianhänge einer Nachricht nicht angezeigt.

Es wird dringend empfohlen, sich mit den technischen Anforderungen rechtzeitig vertraut zu machen, um Probleme mit der Einreichung der Teilnahmeanträge / Angebote, beispielsweise aufgrund der Einstellungen der eigenen Firewall des Bewerbers / Bieters, zu vermeiden. Die Sicherstellung der fristgerechten Einreichung des Teilnahmeantrags / Angebots fällt in den Verantwortungsbereich des Bewerbers / Bieters.

8.2. Sonstige Kommunikation

Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und den Bewerbern / Bietern (beispielsweise ein Aufklärungsbegehren der Vergabestelle an einen Bewerber / Bieter oder die entsprechende Antwort auf ein Aufklärungsbegehren von dem jeweiligen Bewerber / Bieter an die Vergabestelle) erfolgt mittels direkter Nachricht über die Kommunikationsfunktion in dem Projektraum der E-Vergabeplattform.

8.3. Abgabe der Angebote

Die Teilnahmeanträge / Angebote sind einschließlich der jeweils geforderten Unterlagen ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen.

Die Teilnahmeanträge / Angebote sind wie vorgegeben zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist über die E-Vergabeplattform zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung in Textform sind das Unternehmen und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Werden Anlagen mit Unterschrift versehen, genügt auch hier für die Unterschrift die Textform gemäß § 126b des

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Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Eintragung von Vornamen und Nachnamen der erklärenden Person sind daher ausreichend.

Hat ein Bewerber / Bieter vor Ablauf der relevanten Frist (Teilnahmefrist / Angebotsfrist) einen Teilnahmeantrag / ein Angebot über die E-Vergabeplattform hochgeladen und möchte der Bewerber / Bieter diesen Teilnahmeantrag / dieses Angebot vor Ablauf der relevanten Frist gegen einen neuen Teilnahmeantrag / ein neues Angebot austauschen, zum Teil ergänzen oder bearbeiten und / oder zurückziehen, so ist Folgendes zu beachten:

• Bereits hochgeladene Teilnahmeanträge / Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

• Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bewerber / Bieter bis zum Fristablauf einen weiteren vollständigen Teilnahmeantrag / ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.

In diesem Fall sollte der Bewerber / Bieter zuvor hochgeladene Teilnahmeanträge / Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der relevanten Frist mehrere Teilnahmeanträge / Angebote eines Bewerbers / Bieters eingegangen sind und der Bewerber / Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Teilnahmeanträge / Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Teilnahmeanträge / Angebote nur den Teilnahmeantrag / das Angebot des Bewerbers / Bieters ein mit dem hinsichtlich des relevanten Fristablaufs zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Teilnahmeanträge / Angebote desselben Bewerbers / Bieters gelten automatisch als zurückgenommen.

Die Teilnahmeanträge / Angebote müssen zwingend über die auf der E-Vergabeplattform vorgesehene Funktion zur Abgabe des Teilnahmeantrags / des Angebots eingereicht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Teilnahmeanträge / Angebote verschlüsselt werden und somit kein vorfristiger Zugriff durch den Auftraggeber möglich ist. Teilnahmeanträge / Angebote die unverschlüsselt, beispielsweise über die Bieterkommunikation, eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.

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Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge / der Angebote per Post, Kurier, direkt, anderweitig elektronisch (bspw. per E-Mail) oder fernschriftlich ist nicht zugelassen. Die Teilnahmeanträge / Angebote müssen vollständig sein. Für die Teilnahmeanträge / Angebote sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Anlagen – in der jeweils aktuellen Version – zu verwenden. Das Einreichen einer veralteten Version der Anlage(n) kann zum Ausschluss führen.

Bewerber / Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht anwesend sein (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

8.4. Anlagen des Auftraggebers

Es sind diejenigen Anlagen zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag / Angebot einzureichen, welche dem Vergabeleitfaden beigefügt sind sowie zum Download in dem Projektraum der E-Vergabeplattform zur Verfügung stehen.

8.5. Gewerbliche Schutzrechte

Der Bieter hat in seinem Angebot anzugeben, wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

8.6. Wettbewerbsregister

Der Auftraggeber wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (WRegG) für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind.

8.7. Statistische Abfragen

Zur Kontrolle der öffentlichen Vergabeverfahren und zur Überprüfung ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen verschiedene Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren.

Der Auftraggeber fragt daher rein informatorisch mittels der freiwillig auszufüllenden Anlage 302 „Informatorischer Abfragebogen“ von dem Bieter / der Bietergemeinschaft ab,

• die offizielle Bezeichnung des Unternehmens;

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• die nationale Identifikationsnummer des Unternehmens ; • die Größe des Unternehmens, das heißt, ob das Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines, mittleres Unternehmen oder Großunternehmen im Sinne der „Empfehlung 2003/361/EG“ [Anlage 103] erfüllt; • die Hauptadresse (URL) des Unternehmens; • Postanschrift, Postleitzahl, Ort und Land des Sitzes des Unternehmens; • welcher NUTS-Code dem Sitz des Unternehmens entspricht; • die E-Mail-Adresse des Unternehmens; • die Telefonnummer des Unternehmens; • die Faxnummer des Unternehmens [sofern vorhanden]; • ob das Unternehmen börsennotiert ist; und • die Staatsangehörigkeit(en) des / der Eigentümer(s).

Die Erhebung dieser Daten wird je nach Bedarf benötigt für die EU- Vergabebekanntmachung als auch für die Vergabestatistikmeldung. Die Angaben des Bieters zu dieser Abfrage haben keine Auswirkung auf die Prüfung der Angebote.

8.8. Sicherstellung des Wettbewerbs

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die Bewerber / Bieter haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine Mehrfachbeteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird der Auftraggeber von den Bewerbern / Bietern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bewerber / Bieter diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

8.9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Das darin enthaltene Knowhow gehört einem externen Berater. Die Vergabeunterlagen nebst allen Anlagen sind urheberrechtlich © geschützt. Sie dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwendungszweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – und jede Nutzung für andere

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Zwecke – beispielsweise für andere Vergabeverfahren – sind ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Berechtigten nicht gestattet.

Wird kein Teilnahmeantrag / Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Folgen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bewerbers / Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.

Die Bewerber / Bieter haben in ihren Teilnahmeanträgen und in ihren Angeboten diejenigen Stellen zu bezeichnen oder zu markieren, die dem Geheimschutz im Sinne des § 165 Abs. 2 GWB unterfallen. Soweit die Unterlagen keine entsprechende Kennzeichnung enthalten, wird davon ausgegangen, dass sie keine Fabrikations-, Betriebs- und / oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

8.10. Beschaffung weiterer Informationen

Damit der Auftraggeber mit den Bewerbern / Bietern besser kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der E-Vergabeplattform freiwillig und kostenlos zu registrieren.

Durch die kostenfreie Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen auf der E- Vergabeplattform nehmen die Bewerber / Bieter automatisch an der elektronischen Kommunikation teil.

Fragen an den Auftraggeber sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktionsfunktion der E-Vergabeplattform zu richten.

Nach Fertigstellung der Teilnahmeanträge / Angebote können die Bewerber / Bieter diese nach erfolgter Registrierung medienbruchfrei und kostenlos auf der E-Vergabeplattform hochladen.

Änderungen oder Ergänzungen von Registrierungsangaben (beispielsweise die Änderung der E-Mail-Adresse) sind unverzüglich auf der angegebenen E-Vergabeplattform vorzunehmen.

Ab der erfolgten Registrierung informiert die angegebene E-Vergabeplattform die Bewerber / Bieter, die sich freiwillig registriert haben, ob neue beantwortete Bewerber- / Bieterfragen,

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etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zum Download auf der E-Vergabeplattform bereitgestellt wurden.

Hierzu erhalten die registrierten Bewerber / Bieter eine Information per E-Mail, dass auf der E-Vergabeplattform eine neue Information zum Verfahren eingestellt wurde.

Im Falle von Abwesenheitsmitteilungen eines registrierten Bewerbers / Bieters erfolgt kein erneuter Versand der Informationen, weder an dieselbe E-Mail-Adresse noch an irgendeine in der Abwesenheitsmitteilung angegebene E-Mail-Adresse.

Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Registrierung zwar nicht erforderlich. Ohne eine solche Registrierung kann der öffentliche Auftraggeber die nicht registrierten Bewerber / Bieter über nachträgliche Informationen jedoch nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es den nicht registrierten Bewerbern / Bietern sich auf der E-Vergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bewerber- / Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote.

Bewerber / Bieter sind gut beraten, spätestens zwei (2) Arbeitstage vor Ablauf der Teilnahmefrist / jeweiligen Angebotsfrist den Teilnahmeantrag / das Angebot rechtzeitig elektronisch über die E-Vergabeplattform einzureichen. Damit besteht im Falle von technischen Schwierigkeiten für die Bewerber / Bieter noch ausreichend Zeit, diese mit ihrer internen IT und / oder mit dem E-Vergabeplattform-Anbieter zu beheben. Beispielsweise könnten die Dateinamen zu lang oder die Datei von der Datenmenge her zu groß sein. Außerdem wird dringend empfohlen, keine Umlaute und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung zu verwenden.

Zudem sind Bewerber / Bieter gut beraten, vor Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots im Downloadbereich der E-Vergabeplattform zu überprüfen, ob geänderte Unterlagen oder Anlagen eingestellt wurden.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bewerbers / Bieters besteht. Diese Obliegenheit besteht unabhängig von einer Registrierung.

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8.11. Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor.

8.12. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Der Bewerber / Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern.

Ergeben sich für den Bewerber / Bieter Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber / Bieter gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst spätestens zu den von dem Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren kommunizierten Fristen ausschließlich über die E-Vergabeplattform sich zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und seine Fragen unter der Bezugnahme auf dieses Vergabeverfahren zu stellen und auf die Unklarheiten bzw. Fehler hinzuweisen.

Die Fragen sind mithilfe des Fragen-Antworten-Katalogs [Anlage 104] zu erstellen. Die Bewerber / Bieter haben darin klar anzugeben, auf welche Kapitel in dem Vergabeleitfaden und in der Leistungsbeschreibung, welche Nummern in dem Vertrag sowie auf welche Seiten in den Anlagen unter Angabe der Anlagennummer (Nr.) sich die jeweilige Frage bezieht.

Anfragen außerhalb der E-Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet und können zu dem Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme an Vergabeverfahren über einen Zeitraum von drei (3) Jahren führen, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) in Verbindung mit § 126 Nr. 2 GWB.

Der Auftraggeber stellt Antworten auf Fragen mittels dem Fragen-Antworten-Katalog [Anlage 104] im PDF-Format allen Bietern zum Download in dem Projektraum der E- Vergabeplattform zur Verfügung.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ der Bewerber / Bieter besteht.

Im Falle von Widersprüchen in den in dem Fragen-Antworten-Katalog [Anlage 104] genannten Antworten des Auftraggebers gehen die Antworten mit einer höheren Nummerierung denjenigen Antworten mit einer niedrigeren Nummerierung vor.

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  1. Allgemeine Anforderungen an die Angebote

Die Angebote haben die geforderten Angaben, Erklärungen und Preise vollständig zu enthalten und sind rechtzeitig ausschließlich über die E-Vergabeplattform einzureichen (vgl. § 53 Abs. 7 Satz 2 VgV).

  1. Checkliste Teilnahmeantrag

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird gebeten einen Teilnahmeantrag zu erar-

beiten und diesen form- sowie fristgerecht ausschließlich über die Vergabeplattform einzu-

reichen. Hierzu ist auch die Anlage 200 „Anschreiben Teilnahmewettbewerb“ zu ver-

wenden.

Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bewerber / Bewerbergemeinschaften die vom

Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung und Wertung ihrer Teilnahmean-

träge. Als Anlage 105 ist eine „Checkliste Teilnahmeantrag“ beigefügt, die der Bewerber

/ die Bewerbergemeinschaft entsprechend für sich abhaken kann, um sicherzustellen, dass

der Teilnahmeantrag vollständig ist. Ein nicht vollständiger Teilnahmeantrag kann zum Aus-

schluss des Teilnahmeantrags führen.

  1. Checkliste Angebote

Mit dem Angebot übermitteln die Bieter / Bietergemeinschaften die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung und Wertung ihrer Angebote. Als Anlage 106 ist eine „Checkliste Angebote“ beigefügt, die der Bieter / die Bietergemeinschaft entsprechend für sich abhaken kann, um sicherzustellen, dass sein / ihr Angebot vollständig ist. Ein nicht vollständiges Angebot kann zum Ausschluss des Angebots führen.

  1. Verhandlungen

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage

der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich in der

Auftragsbekanntmachung diese Möglichkeit vorbehalten hat.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Verhandlungen in

verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote,

über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.

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Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer

Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit

dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht).

Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der

Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung.

Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er

beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des

laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die

Anlage 325 „Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot“ unterzeichnet einzureichen.

Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, das

  1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht);

  2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und

  3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht

widersprochen,

könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen.

12.1. Verhandlungsvorschläge

Die Bieter werden angehalten, mit der Einreichung ihrer indikativen Erstangebote (und

mit den indikativen Folgeangeboten) in der Anlage 402 „Verhandlungsvorschläge“

Anregungen zu machen, über welche einzelnen Teile der Leistungsbeschreibung und der

vertraglichen Regelungen eine Verhandlung aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint

(Verhandlungsvorschläge). Hierbei sollen die Bieter ihre Anregungen jeweils wie folgt

gliedern:

  1. Zitat der Regelung, über die eine Verhandlung erwünscht ist;

  2. konkreter alternativer Formulierungsvorschlag für diese Regelung; und

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  1. Begründung, warum diese Regelung in diesem Sinne verhandelt werden soll und

welche Vorteile durch eine etwaige Änderung für den Auftraggeber und den

Auftragnehmer entstehen würden.

Soweit ein Bieter Verhandlungsvorschläge nicht mit diesen Angaben wie dargestellt

gegliedert mit seinem indikativen Erstangebot (und mit den indikativen Folgeangeboten)

einreicht, hat der Bieter keinen Anspruch darauf, dass der Verhandlungsvorschlag im

Rahmen des Verhandlungstermins behandelt wird.

Soweit ein Verhandlungstermin stattfindet, wird insbesondere über die Leistungserbringung

und über die Bedingungen des Vertrags verhandelt.

Die Verhandlungsgegenstände ergeben sich im Übrigen aus den Einladungsschreiben zu

den Verhandlungsgesprächen.

Bei der Abgabe der (verbindlichen) endgültigen Angebote sind keine

Verhandlungsvorschläge mehr einzureichen. Solche Verhandlungsvorschläge haben für

die endgültigen Angebote keine Relevanz und werden daher nicht berücksichtigt.

12.2. Verhandlungstermine

Der Auftraggeber wird die Verhandlung in verschiedenen Phasen abwickeln – soweit er

nicht von seinem Recht Gebrauch macht, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste

Erstangebot zu erteilen. Der Auftraggeber wird mindestens die drei (3) wirtschaftlichsten

Bieter (bezogen auf das Erstangebot – und bei Bedarf bezogen auf das Folgeangebot) zu

einem nach Wahl des Auftraggebers digitalen oder Vor-Ort-Verhandlungstermin

einladen. Der Auftraggeber legt fest, für welches Zeitfenster er welchen Bieter jeweils

einlädt.

An der Verhandlung sollen möglichst der für die Leistungserbringung vorgesehene

Gesamtprojektleiter Generalplanung, stellvertretende Projektleiter Generalplanung,

Projektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume, Projektleiter Technische

Ausrüstung – Versorgungstechnik, Projektleiter Technische Ausrüstung –

Elektrotechnik, Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionsplanung,

Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr, Projektleiter

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Tragwerksplanung sowie der Projektleiter Freianlagenplaner mit einem möglichst

ausgeglichenen Redeanteil teilnehmen.

Die Unterlagen der Angebotspräsentation müssen bereits mit dem indikativen Erstangebot

vollständig (bspw. als PDF-Dokument) eingereicht werden und dürfen nicht mehr als 20

DIN-A4-Seiten bzw. 20 Folien (bspw. PPT) umfassen. Die Bieter sollen in der

Angebotspräsentation insbesondere auf das „Ausführungskonzept“ eingehen. Bei

Überschreitungen darf über Inhalte nach Ende der 20. Seite bzw. der 20. Folie nicht weiter

präsentiert werden.

Die Verhandlung erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 90 Minuten und gliedert sich

wie folgt:

  1. Vorstellungsrunde und Einleitung (ca. 5 Min.);

  2. Angebotspräsentation möglichst durch die benannten neun (9)

Projektteammitglieder mit möglichst ausgeglichenem Redeanteil unter

Bezugnahme auf die bereits mit dem Erstangebot eingereichten Unterlagen der

Angebotspräsentation mit einem Schwerpunkt auf das Ausführungskonzept

(insgesamt 30 Min.);

  1. Fragen des Auftraggebers (ca. 30 Min.);

  2. Besprechung von Verhandlungsvorschlägen der Bieter (ca. 20 Min.); sämtliche

etwaigen Änderungswünsche an dem Entwurf des Vertrags [Anlage 906] bzw.

der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802);

  1. Verabschiedung (ca. 5 Min.).

Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote

mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.

Durch die Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter insbesondere die Möglichkeit, ihre

Angebote hinsichtlich der festgelegten Zuschlagskriterien für die Abgabe der endgültigen

Angebote anzupassen, um eine höhere Qualität sowie Wirtschaftlichkeit und insoweit mehr

(Bewertungs-)Punkte zu erhalten.

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Außerdem können die Bieter durch die Verhandlungsvorschläge in Kombination mit den

darauf aufbauenden Verhandlungsgesprächen auf den Auftraggeber einwirken mit dem

Ziel, dass insbesondere die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Bedingungen

optimiert werden können. Dies dient der Transparenz, weil die Zuschlagskriterien in aller

Regel nicht verändert werden dürfen, sondern nur die Angebote durch die Bieter einerseits

und zuvor die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen durch den

Auftraggeber andererseits.

Es darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von

dem Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen an

die Leistungserbringung, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (vgl. § § 17

Abs. 10 VgV).

Ausschließlich die Bieter, die an den Verhandlungsterminen teilgenommen haben, werden

zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.

  1. Anlagen

• Anlage 101 – Verfahrensbeschreibung DTVP

• Anlage 103 – Empfehlung 2003/361/EG

• Anlage 104 – Fragen-Antworten-Katalog

• Anlage 105 – Checkliste Teilnahmeanträge

• Anlage 106 – Checkliste Angebote

• Anlage 200 – Anschreiben Teilnahmewettbewerb

• Anlage 201 – Ausschlussgründe

• Anlage 202 – Bewerber-/Bietergemeinschaft

• Anlage 204 – Eignungsleihe

• Anlage 206 – Unternehmensbezogene Referenzprojekte

• Anlage 214 – Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung

• Anlage 302 – Informatorischer Abfragebogen

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• Anlage 303 – Unterauftragsvergabe

• Anlage 325 – Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot

• Anlage 327 – Erklärung Bezug Russland

• Anlage 402 – Verhandlungsvorschläge

• Anlage 600 – Zusammenarbeit des Projektteams

• Anlage_601_a – Erfahrung des Projektteams – Gesamtprojektleiter Generalplanung

• Anlage_601_b – Erfahrung des Projektteams – Stellvertretender Projektleiter Generalplanung

• Anlage_601_c – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter Objektleiter Gebäude Innenräume

• Anlage_601_d – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter Technische Ausrüstung – Versorgungstechnik

• Analge_601_e – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter Technische Ausrüstung – Elektrotechnik

• Analge_601_f – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter nutzerspezifische Bedarfs- und Funktionsplanung

• Anlage_601_g – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter nutzerspezifische Einrichtungen der Feuerwehr

• Anlage_601_h – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter Tragwerksplanung

• Analge_601_i – Erfahrung des Projektteams – Projektleiter Freianlagenplaner

• Anlage 801 – Leistungs- und Vergütungskatalog

• Anlage 802 – Funktionale Leistungsbeschreibung

• Anlage 900 – (dieser) Vergabeleitfaden

• Anlage 906 – Vertrag

• Anlage 923 – vertragsrechtliche Verpflichtungserklärung

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