Rahmenvereinbarung für Gebäude- und Innenraumplanung von Bundeswehrmaßnahmen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.09.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.08.2024
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
lbb.vergabe.rlp.de
Bekanntmachungsnummer
520825-2024
Verfahrensnummer
3e280940-30a4-4e98-a9f6-0c6647c1b427

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, das Amt für Bundesbau und den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung in Kaiserslautern, beschafft Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume im Zuständigkeitsbereich der LBB-Niederlassung Kaiserslautern. Die Rahmenvereinbarung umfasst nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 die Leistungsphasen 2 bis 9 für verschiedene Objekte sowie Grund- und besondere Leistungen, wobei einzelne Teilleistungen entfallen können. Der Teilnahmeantrag muss bis zum 9. September 2024 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Planungsleistungen/Leistungsbilder gem. HOAI 2021, Teil 3 (Objektplanung) Abschnitt 1: §34 Gebäude und Innenräume. In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungsphasen 2-9 und verschiedene Objekte aus der Anlage zu §10 HOAI enthalten. (Aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind auch besondere Leistungen zu erbringen .

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021

    . Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst Planungsleistungen /Leistungsbilder gem. HOAI 2021, Teil 3 (Objektplanung) Abschnitt 1: §34 Gebäude und Innenräume. In der Rahmenvereinbarung sind die Leistungsphasen 2-9 und verschiedene Objekte aus der Anlage 10 HOAI enthalten. (Aufgrund von Eigenleistungen in Teilbereichen auch Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen). Neben Grundleistungen sind auch besondere Leistungen zu erbringen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 150.000.000,00 Euro netto anrechenbare Kosten für die Vertragslaufzeit. Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 165.000.000,00 Euro netto anrechenbare Kosten für die Vertragslaufzeit. (Bei Rahmenvereinbarungen oder dynamischen Beschaffungssystemen - veranschlagter maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems) . Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 Auftragnehmer) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis. Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 13 Einzelaufträge erwartet, davon ca. 10% der anrechenbaren Kosten für Umbauten und Modernisierungen, 1% für Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und ca. 89% für Neubauten. Mögliche Objekte aus der Objektliste Gebäude, Anlage 10 HOAI sind "Wohnen, Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Gesundheit/Betreuung, Handel und Verkauf/Gastgewerbe, Freizeit und Sport Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft, Infrastruktur." Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft. Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Hauptorte der Ausführung: Es handelt sich bei den geplanten Einzelabrufen (Projekten) um Bundeswehr- Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern. Der Zuständigkeitsbereich umfasst folgende Kreise/Kreisfreie Städte: Donnersbergkreis, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Pirmasens, Bruchmühlbach-Miesau, Kreis Kaiserslautern, Zweibrücken, Kaiserslautern, Südwestpfalz, Kusel. . Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. Die Festlegungen ob und wann eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich wird erfolgt im Einzelabruf. .

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) nach Maßgabe des § 22 VSVgV nachzufordern. Bewerberunterlagen, die vom Auftraggeber nach dem Einreichungstermin / Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht über den Projektraum nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

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LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021

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10 %
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25 %

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 187915-2025

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