Gebäudeplanung für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Alsleben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.02.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Verbandsgemeinde Saale-WipperProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.01.2026
Bekanntmachungsnummer
26621-2026
Verfahrensnummer
9f8b5238-7c69-4e3a-80f9-cb4b1ff2f2a8
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper schreibt Planungsleistungen für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Alsleben aus. Der Auftrag umfasst die Gebäudeplanung gemäß HOAI Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Vergabeverfahren für Leistungen der Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Neubau Mensa der Grundschule Alsleben

    Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Gebäudeplanung nach § 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4.1. Auf Grundlage der Anlage 10 HOAI wird die Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Für die Planung sind voraussichtlich folgende besondere Leistungen zu erbringen: 1. Planungs- und baubegleitende Vermessung Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 1 (zu § 3) HOAI. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach Anlage 1 HOAI, Punkt 1.4.4 und 1.4.7 - Stufe 2: Leistungsphase 5 nach Anlage 1 HOAI, Punkt 1.4.4 und 1.4.7 weitere besondere Leistungen: Für die Gebäudeplanung sind voraussichtlich folgende besondere Leistungen gemäß HOAI 2021 Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7) zu erbringen: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen - Baubegehung nach Übergabe - Bestandsaufnahme des zu beplanenden Bereiches in einem Umfang, der für die Planungsaufgabe erforderlich ist. Hierzu gehören beispielsweise: Aufmaß, Erstellung Bestandspläne, Erfassung von Materialien, Oberflächen und deren Zuständen zusätzliche Leistungen: - Erstellung eines tabellarischen Schnittstellenkataloges zur Darstellung der planerischen Zuständigkeiten - Je ein Planungsterminplan und ein Bauzeitenterminplan, jeweils mit Darstellung der Leistungen einzelner Planungsbeteiligter bzw. ausführender Gewerke und mit Darstellung der erforderlichen Zuarbeit des AG - Erstellung eines Farb- und Materialkonzeptes gestaltungsrelevanter Oberflächen und Bauteile des gesamten Planungsbereiches in tabellarischer Form und Beschaffung von Farb- und Materialmustern. - Durchführen von Bemusterungsterminen beim AG, Dokumentation der Ergebnisse und Übernahme in die Planung - Objektbeschreibung als ausführlichen schriftl. Erläuterungsbericht - Schriftliche Empfehlung von Maßnahmenalternativen bei Kostenüberschreitung. Dazu monatliche Soll-Ist-Vergleiche zwischen Kostenanschlag und Abschluss- / Schlusszahlung in LP8 - Erstellung einer Abschlussliste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Kontaktdaten, ausgeführten Leistungen und vertragliche vereinbarten Verjährungsfristen im Ende LP 8

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Neubau Mensa der Grundschule Alsleben

Darstellung der Organisation und Struktur hinsichtlich der zu vergebenden Leistung
94 %
Honorarforderung Bewertung des Honoraranngebotes gemäß linearer Interpolation. Einzelheiten können der Aufgabenbeschreibung entnommen werden.
45 %
Qualität der Präsentation
12 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller 712036-2025 Page 2/9 Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz-verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufei-nander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 462794-2026
Vergleichbare Verfahren278vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag131 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 12 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
IKIngenieurbüro KunhartWasserleben2229.06.202653 Tsd. €steigend
S&Schmidt & Laabs Ingenieurgesellschaft mbHGera2226.04.202620 Tsd. €steigend
PIpinovaplan Ingenieurgesellschaft mbHDüsseldorf2027.08.2026271 Tsd. €steigend
BNBaukonzept Neubrandenburg GmbHNeubrandenburg2017.08.2026164 Tsd. €steigend
ISimagine structure GmbHFrankfurt am Main2013.08.202638 Tsd. €steigend
RAraumwandlerARCHITEKTENTrier2015.06.2026187 Tsd. €steigend
EAEilers Architekten BDALudwigsfelde1102.07.202672 Tsd. €steigend
FSFirma Studio NeumannKöln1014.09.2026183 Tsd. €steigend
IHibm haustechnik manjah GmbHNeubrandenburg1009.09.2026174 Tsd. €steigend
PDPECK DAAM Architekten GmbHMünchen1007.09.2026225 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (64) · Nordrhein-Westfalen (38) · Rheinland-Pfalz (34) · Baden-Württemberg (30) · Niedersachsen (22) · Schleswig-Holstein (19)
SGStadt GrevenbroichGrevenbroich631.07.2026
SAStadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen515.08.2026
SWStadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 Zentrale Ausschreibungsstelle und DiensteWorms525.06.2026
VSVerbandsgemeinde Saale-WipperGüsten502.02.2026
GHGemeinde Hügelsheim BauamtHügelsheim429.07.2026
GSGemeinde SendenSenden422.07.2026
GGGemeinde GroßenknetenGroßenkneten421.07.2026
SBStadt Bad DürkheimBad Dürkheim416.07.2026

Laufende Rahmenverträge

Sachsen-Anhalt
  • Ingenieurleistungen für Kontrollprüfungen von FahrbahnmarkierungenLISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    462 Tsd. €
    30.09.2025noch 15 Monate31.12.2027
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  • Faunistische Kartierungen und Sonderuntersuchungen an BundesautobahnenIngenieurbüro Oeser +6 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
    23.02.2024noch 17 Monate29.02.2028
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  • Rahmenvertrag für landschaftspflegerische Begleitplanung an BundesautobahnenIngenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH +5 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
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    24.08.2026noch 23 Monate31.08.2028
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  • Rahmenvertrag für Umweltverträglichkeitsstudien und umweltfachliche BewertungenSchüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH +3 weitereDie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale), Deutschland
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    18.10.2024noch 25 Monate18.10.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Aktiv seit 2026 · 6 Verfahren
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Verfahren pro Jahr6Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 6 seit 2026Spitze KW 3 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
EAEilers Architekten BDA202.07.202684 Tsd. €
IKIngenieurbüro Kunhart229.06.202653 Tsd. €
S&Schmidt & Laabs Ingenieurgesellschaft mbH226.04.202620 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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16.01.2026Gebäudeplanung für Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Schule AlslebenVergebenEAEilers Architekten BDA72 Tsd. €
16.01.2026Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung für Schulneubau und Sanierung in AlslebenVergebenIKIngenieurbüro Kunhart25 Tsd. €
14.01.2026Gebäudeplanung für den Neubau einer Mensa an der Grundschule AlslebenVergebenEAEilers Architekten BDA95 Tsd. €

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