Tragwerksplanung für Neubau Mensa Fritz-Greve-Gymnasium Malchin, Leistungsphasen 1-6
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- CPV-Codes
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- Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik (71313200)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- evergabe-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 357443-2026
- Verfahrensnummer
- b7283a09-7ecf-4ba2-8cbf-1c054d2d24f3
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht einen Tragwerksplaner für den Neubau einer Mensa am Fritz-Greve-Gymnasium in Malchin. Die Leistungen umfassen die Grundleistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI sowie Bauakustik und Schallschutz als besondere Leistung. Die neue Mensa soll die Mittagsverpflegung für etwa 200 Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Angebote können bis zum 24. Juni 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Grundleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI sowie Bauakustik / Schallschutz als Besondere Leistung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 2 Grundleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI sowie Bauakustik / Schallschutz als Besondere Leistung. Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein.
Frist: 24.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Qualitätskriterien - Projektorganisation
- 20 %
- Qualitätskriterien - Qualität der Projektumsetzung
- 40 %
- Honorarkriterien
- 40 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589727-2026
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