Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Schulmensa in Malchin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Bekanntmachung
evergabe-mv.de
Bekanntmachungsnummer
408009-2026
Verfahrensnummer
c9b77df9-c51d-4112-9d22-c8e1afdb3f41

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beauftragt die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Mensa am Fritz-Greve-Gymnasium in Malchin. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8. Die Mensa soll die Mittagsverpflegung für etwa 200 Schülerinnen und Schüler sicherstellen; Angebote müssen bis zum 17. Juli 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 3 Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8

    Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, 2 Wärmeversorgungsanlagen, 3 Lufttechnische Anlagen, 4 Starkstromanlagen, 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 7 Nutzungsspezifische Anlagen und 8 Gebäudeautomation Ziel des Projektes ist die Errichtung einer modernen, funktionalen und wirtschaftlichen Mensa, einer multifunktional nutzbaren Versammlungsstätte im Sinne einer Aula bzw. eines Mehrzweckraums sowie eine nachhaltige, barrierefreie und zukunftsfähige Gebäudelösung. Die Mensa soll sowohl der täglichen Mittagsversorgung als auch der Nutzung für schulische und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen dienen und für eine flexible Nachnutzung geeignet sein.

    Frist: 17.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Qualitätskriterien - Projektorganisation
20 %
Qualitätskriterien - Qualität der Projektumsetzung
40 %
Honorarkriterien
40 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausschlussgründe nach § 57 VgV Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere § 56 Absatz 2 und 3 VgV, von einem oder mehreren Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben. Ein Anspruch der Bieter auf die Möglichkeit zur Nachreichung oder Vervollständigung besteht nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 624012-2026

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